Konflikt: Servicecenter FGR vs RMV (Fahrkarten und Angebote)

VT642, Dienstag, 08.11.2016, 19:15 (vor 3481 Tagen)
bearbeitet von VT642, Dienstag, 08.11.2016, 19:16

Guten Abend liebe Gemeinde,

seit längerer Zeit bin ich daran, eine Entschädigung für eine um 90 Minuten verspätete Fahrt von Frankfurt nach Miltenberg zu erhalten, siehe hier: ? Fahrgastrechte bei RMV-Gruppentageskarte

Nachdem ich die Fahrkarten an das SC FGR geschickt habe, habe ich im Glauben von diesem sowieso keine Antwort zu bekommen den RMV direkt angeschrieben. Und siehe da, man zeigte sich bereit, die Karten komplett zu erstatten. Eigentlich sehr gut.

Leider ergibt sich folgendes Problem: Der RMV benötigt die Originale. Die sind aber beim SC FGR. Nachdem ich dort angerufen hatte, meinte der Mitarbeiter, man würde die Tickets an den RMV schicken, dies sei bei "Verbundanliegen" so Standard. Dies ist seit nunmehr drei Wochen nicht geschehen. Stattdessen bekomme ich einen Brief vom SC FGR, in dem mir mitgeteilt wird, dass ich 4,50€ Entschädigung erhalte. Bei 132€ Fahrkartenkosten, wenn auch mit den FGR konform, ein Witz.

Meint ihr, es wäre irgendwie möglich, den Beleg für die Auszahlung der 4,50€ wieder zurückzuschicken und stattdessen eine umgehende Rücksendung der Originalfahrkarten zu fordern?

Oder gibt's bessere Ideen?
Danke für die Hilfe!

Konflikt: Servicecenter FGR vs RMV

ffz, Dienstag, 08.11.2016, 19:33 (vor 3481 Tagen) @ VT642

Hallo,

wenn du die Orginalfahrkarten an das SC FGR geschickt hast wirst du die Fahrkarten nicht zurück bekommen, das steht auch auf dem Fahrgastrechte Formular drauf, die Fahrkarten werden eingescannt und danach vernichtet, es tut mir Leid aber da kann ich dir absolut keine Hoffnung machen.

Deshalb wie bereits oft hier empfohlen...

Matze86, München, Dienstag, 08.11.2016, 20:28 (vor 3481 Tagen) @ VT642

Guten Abend liebe Gemeinde,

seit längerer Zeit bin ich daran, eine Entschädigung für eine um 90 Minuten verspätete Fahrt von Frankfurt nach Miltenberg zu erhalten, siehe hier: ? Fahrgastrechte bei RMV-Gruppentageskarte

Nachdem ich die Fahrkarten an das SC FGR geschickt habe, habe ich im Glauben von diesem sowieso keine Antwort zu bekommen den RMV direkt angeschrieben. Und siehe da, man zeigte sich bereit, die Karten komplett zu erstatten. Eigentlich sehr gut.

Leider ergibt sich folgendes Problem: Der RMV benötigt die Originale. Die sind aber beim SC FGR. Nachdem ich dort angerufen hatte, meinte der Mitarbeiter, man würde die Tickets an den RMV schicken, dies sei bei "Verbundanliegen" so Standard. Dies ist seit nunmehr drei Wochen nicht geschehen. Stattdessen bekomme ich einen Brief vom SC FGR, in dem mir mitgeteilt wird, dass ich 4,50€ Entschädigung erhalte. Bei 132€ Fahrkartenkosten, wenn auch mit den FGR konform, ein Witz.

Meint ihr, es wäre irgendwie möglich, den Beleg für die Auszahlung der 4,50€ wieder zurückzuschicken und stattdessen eine umgehende Rücksendung der Originalfahrkarten zu fordern?

Oder gibt's bessere Ideen?
Danke für die Hilfe!

Auch wenn es dir in diesem Fall nichts mehr bringt: Niemals Originale ans SC FGR schicken!

Und wenn Originale gefordert sind?

Eisenbahnwilli, Dienstag, 08.11.2016, 21:16 (vor 3481 Tagen) @ Matze86
bearbeitet von Eisenbahnwilli, Dienstag, 08.11.2016, 21:17

Auch wenn es dir in diesem Fall nichts mehr bringt: Niemals Originale ans SC FGR schicken!

Und wie sieht es aus, wenn es ein Original sein muss?

Ich hatte mald den Fall der Taxinutzung. Die Taxiquittung hatte ich an das SC FGR geschickt, der Antrag wurde (berechtigterweise) abgelehnt.
Hätte ich die Taxiquittung an den VRR geschickt, wären die Aussichten besser gewesen.
Wie verhält es sich also, wenn Originalunterlagen eingesandt werden müssen?
Zweck kann ja nicht sein, Originale zu fordern, um die dann sofort zu entsorgen. Ich denke da eher an abrechnungstechnische Dinge.

Warum gibt es eingentlich nicht die Möglichkeit, die Originalunterlagen zurück zu bekommen? Ich meine, wenn diese eingescannt sind, können die doch statt in den Müll auch in den Umschlag gepackt werden, den der Einsender mit dem Antwortschreiben bekommt...

Am Telefon...

VT642, Dienstag, 08.11.2016, 21:25 (vor 3481 Tagen) @ Eisenbahnwilli

...sagte man mir, die Möglichkeit der Rücksendung besteht.

Und wenn Originale gefordert sind?

Gleis42, Köln, Frankfurt, Hamburg, Mittwoch, 09.11.2016, 17:52 (vor 3480 Tagen) @ Eisenbahnwilli


Warum gibt es eingentlich nicht die Möglichkeit, die Originalunterlagen zurück zu bekommen? Ich meine, wenn diese eingescannt sind, können die doch statt in den Müll auch in den Umschlag gepackt werden, den der Einsender mit dem Antwortschreiben bekommt...

Weil die Kosten dafür zu hoch wären. Die Dokumente werden wahrscheinlich in Masse gescannt, irgendwo als PDF abgespeicht. Dei Bearbeitung des Falls wird aber vermutlich nicht der gleiche Mitarbeiter machen, der gescannt hat und auch gar nicht sofort. Der Antwortbrief kommt dann irgendwann später einer Druckstraße, die mit dem Scanner nichts mehr zu tun hat.
In der Masse ist sowas eigentlich Standard.

Und wenn Originale gefordert sind?

gnampf, Freitag, 11.11.2016, 09:15 (vor 3479 Tagen) @ Gleis42

Weil die Kosten dafür zu hoch wären. Die Dokumente werden wahrscheinlich in Masse gescannt, irgendwo als PDF abgespeicht. Dei Bearbeitung des Falls wird aber vermutlich nicht der gleiche Mitarbeiter machen, der gescannt hat und auch gar nicht sofort. Der Antwortbrief kommt dann irgendwann später einer Druckstraße, die mit dem Scanner nichts mehr zu tun hat.
In der Masse ist sowas eigentlich Standard.

Und wenn mir die Kosten fuer eine Archivierung zu hoch erscheinen darf ich auch drauf verzichten? Wenn mir die Kosten fuers Schnee raeumen zu hoch erscheinen kann ich drauf verzichten? Noe, eben nicht, gibt ja immer noch Gesetze die als erstes Mal einzuhalten sind.
Die Quittungen gehen erst dann in das Eigentum des Servicecenters ueber, wenn dieses die Ansprueche anerkannt hat und begleicht. Wenn sie aber z.B. die Zahlung eines Hotels oder Taxis verweigern, dann sind die Originale zurueckzugeben, damit diese dann anderweitig geltend gemacht werden koennen. Alternativ duerfen gar keine Originale gefordert werden, incl. Hinweis auf den Formularen das Originale vernichtet werden. Das geht aber bei Hotelrechnungen etc. nicht, weil diese dann eben zwei Mal abgesetzt werden koennten, sowohl beim Servicecenter, als auch vom Unternehmer gegenueber dem Finanzamt.

Und wenn man schon Hotelrechnungen&Co aufbewahren muss, dann kann man auch gleich den Rest mit aufbewahren, bis die Sache anerkannt wurde.

nicht FGR konform

Giovanni, Mittwoch, 09.11.2016, 10:28 (vor 3481 Tagen) @ VT642

Stattdessen bekomme ich einen Brief vom SC FGR, in dem mir mitgeteilt wird, dass ich 4,50€ Entschädigung erhalte. Bei 132€ Fahrkartenkosten, wenn auch mit den FGR konform, ein Witz.

Kein Witz und auch nicht mit den FGR konform, da hier zweifellos die von der Fahrgastrechteverordnung geforderte Angemessenheit nicht gegeben ist - u.a. weil es sich um eine Mehrpersonenfahrkarte handelt.
Widerspruch beim Servicecenter einreichen - alternativ direkt zum EBA.

--
Wo Logik aufhört fängt das DB-Preissystem an.
2.4.4: "Eine Fahrkarte für eine höhere Produktklasse berechtigt [...] auch zur Beförderung in einer niedrigeren Produktklasse."
Ein Doppelstock-RE ist 4.631,5mm hoch - ein ICE1-Speisewagen nur 4.295mm ;)

Auflösung

VT642, Freitag, 11.11.2016, 14:46 (vor 3478 Tagen) @ VT642

Der Servicecenter Fahrgastrechte hat es tatsächlich hinbekommen, die Originalfahrkarten an den RMV zu schicken, ich hätte sogar die Möglichkeit gehabt, sie mir direkt nach Hause schicken zu lassen.

Vom RMV habe ich einen sehr kulante Entschädigung bekommen, da diese jedoch den durch Fahrgastrechte definierten Satz weit überschreitet, werde ich dazu hier nichts genaueres ausführen.

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