Geplanten Aufenthalt bei zu erwartend.Verspätung einrechnen? (Fahrkarten und Angebote)

mdst, Montag, 07.11.2016, 12:19 (vor 3483 Tagen)

Hallo zusammen,

Wenn ich aufgrund einer Fahrplanänderung/Verspätung mehr als 60 Minuten später am Ziel ankommen würde als geplant, kann ich ja die Reise nicht antreten und das Ticket (Sparpreis) kostenlos zurückgeben.

Wie sieht das nun aus, wenn ich zusätzlich an einem Unterwegshalt einen gewünschten Aufenthalt (im konkreten Fall 50 Minuten) eingebaut hatte? Wenn ich meinen Aufenthalt nicht verkürzen möchte, dann komme ich tatsächlich >60 Minuten später am Zielort an.
Kann ich das Ticket dann trotzdem kostenlos zurückgeben? Oder verweist die Bahn darauf, dass ich unter Verkürzung des Aufenthalts (wären dann ~25 statt 50 Minuten) noch pünktlich am Zielort angekommen wäre?

LG
Markus

Geplanten Aufenthalt bei zu erwartend.Verspätung einrechnen?

ICE2020, Montag, 07.11.2016, 12:24 (vor 3483 Tagen) @ mdst

Meines Wissens hast Du keinen Anspruch auf einen Mindestaufenthalt, auch wenn Du diesen bewusst so geplant hast. Bestandteil des Vertrages ist die Beförderung in einer bestimmten Produkt- und Wagenklasse, nicht ein bestimmte Aufenthaltsdauer beim Umsteigen. In diesem Fall könntest Du zwar probieren Dir die Zugbindung für die Weiterfahrt – so verhanden – aus Kulanz aufheben zu lassen, ein Anspruch aus Fahrgastrechten entsteht jedoch auch dann nicht, da Du pünktlich am Ziel hättest sein können.

Hallo zusammen,

Wenn ich aufgrund einer Fahrplanänderung/Verspätung mehr als 60 Minuten später am Ziel ankommen würde als geplant, kann ich ja die Reise nicht antreten und das Ticket (Sparpreis) kostenlos zurückgeben.

Wie sieht das nun aus, wenn ich zusätzlich an einem Unterwegshalt einen gewünschten Aufenthalt (im konkreten Fall 50 Minuten) eingebaut hatte? Wenn ich meinen Aufenthalt nicht verkürzen möchte, dann komme ich tatsächlich >60 Minuten später am Zielort an.
Kann ich das Ticket dann trotzdem kostenlos zurückgeben? Oder verweist die Bahn darauf, dass ich unter Verkürzung des Aufenthalts (wären dann ~25 statt 50 Minuten) noch pünktlich am Zielort angekommen wäre?

LG
Markus

Geplanten Aufenthalt bei zu erwartend.Verspätung einrechnen?

sfn17, Montag, 07.11.2016, 15:36 (vor 3483 Tagen) @ ICE2020

Meines Wissens hast Du keinen Anspruch auf einen Mindestaufenthalt, auch wenn Du diesen bewusst so geplant hast.

Aber meines Wissens hat man sehr wohl einen Anspruch...

Bestandteil des Vertrages ist die Beförderung in einer bestimmten Produkt- und Wagenklasse, nicht ein bestimmte Aufenthaltsdauer beim Umsteigen.


Wo steht das so präzise?!?

Der ganze ICE-Treff rätselt schon seit Jahren, was dieser Vertrag so für "Bestandteile" hat... von Gütertransport im Stehen bis hin zum APS am verstellbaren Sitz mit eigener Steckdose wurde alles diskutiert. Wohlbemerkt, es geht um den Vertrag mit der DB, nicht um die aufgrund (z.B.) EVO gebotenen Minima. Schon jetzt kann ich sagen, dass es völlig unklar ist, ob Zwischenaufenthalte ein verabredeter Bestandteil sind oder nicht.

Allein schon damit, dass man für eine vorgegebene Reiseverbindung (mit Vias und Zwischenaufenthalten) einen Preis gesagt bekommt. Und wenn die Zwischenaufenthalte zu lang sind, kommt gar kein Preis heraus. Und so weiter. Solche Probleme haben wir hier ja dauernd.

ein Anspruch aus Fahrgastrechten entsteht jedoch auch dann nicht, da Du pünktlich am Ziel hättest sein können.

Es wird von (leider nur) vereinzelten Fällen berichtet, wo vermasselte Aufenthalte vom FGR-Center entschädigt wurden. Die Forumssuche (mit dieser Ein-Wort-Funktionalität) ist hier vermutlich nicht hilfreich, ich stütze mich auf meine gute Erinnerung.

Geplanten Aufenthalt bei zu erwartend.Verspätung einrechnen?

markman, Montag, 07.11.2016, 14:51 (vor 3483 Tagen) @ mdst

Wie sieht das nun aus, wenn ich zusätzlich an einem Unterwegshalt einen gewünschten Aufenthalt (im konkreten Fall 50 Minuten) eingebaut hatte? Wenn ich meinen Aufenthalt nicht verkürzen möchte, dann komme ich tatsächlich >60 Minuten später am Zielort an.
Kann ich das Ticket dann trotzdem kostenlos zurückgeben? Oder verweist die Bahn darauf, dass ich unter Verkürzung des Aufenthalts (wären dann ~25 statt 50 Minuten) noch pünktlich am Zielort angekommen wäre?

zweifelsfrei ist das aufgehoben. Der Aufenhalt ist ja geplant und wird seinen Grund haben, z.B. Termin bei.. oder Gespräch mit...
Daher kann niemand erwarten, dass du freiwillig auf diesen Termin verzichtest. Würde aber vorher die Zugbindung aufheben lassen. Hat bei mir immer geklappt und ich haben Aufenthalte von 2 Stunden...

Gruß,
Markman

Geplanten Aufenthalt bei Verspätung. Noch.

br752, Montag, 07.11.2016, 15:10 (vor 3483 Tagen) @ markman

zweifelsfrei ist das aufgehoben. Der Aufenhalt ist ja geplant und wird seinen Grund haben, z.B. Termin bei.. oder Gespräch mit...
Daher kann niemand erwarten, dass du freiwillig auf diesen Termin verzichtest. Würde aber vorher die Zugbindung aufheben lassen. Hat bei mir immer geklappt und ich haben Aufenthalte von 2 Stunden...

Noch ist das so. Sparpreise wird es demnaechst nur noch ueber den Sparpreis/(Sparfahrt)-Finder geben und da ist nur der Transport von A nach B vorgesehen. Eine Aufenthalt kann man nicht mehr eingeben. Warum wohl? ;-(

Wer gerne eine Pause oder Umweg machen moechte muss Flexpreis kaufen. Da eruebrigt sich die Frage nach der Unterbrechung. Siehe auch Check-In am Zug.


BR752

Geplanten Aufenthalt bei Verspätung. Noch.

markman, Montag, 07.11.2016, 15:12 (vor 3483 Tagen) @ br752

zweifelsfrei ist das aufgehoben. Der Aufenhalt ist ja geplant und wird seinen Grund haben, z.B. Termin bei.. oder Gespräch mit...
Daher kann niemand erwarten, dass du freiwillig auf diesen Termin verzichtest. Würde aber vorher die Zugbindung aufheben lassen. Hat bei mir immer geklappt und ich haben Aufenthalte von 2 Stunden...


Noch ist das so. Sparpreise wird es demnaechst nur noch ueber den Sparpreis/(Sparfahrt)-Finder geben und da ist nur der Transport von A nach B vorgesehen. Eine Aufenthalt kann man nicht mehr eingeben. Warum wohl? ;-(

Wer gerne eine Pause oder Umweg machen moechte muss Flexpreis kaufen. Da eruebrigt sich die Frage nach der Unterbrechung. Siehe auch Check-In am Zug.


BR752

wenn aber die Weiterfahrt nicht im ICE/IC erfolgt, dann sollte man doch aber Aufenthalte weiterhin bekommen? Denn Zugbindung gilt doch nur für Fernverkehr, oder?

Gruß,
Markman

Geplanten Aufenthalt bei Verspätung. Noch.

br752, Montag, 07.11.2016, 15:31 (vor 3483 Tagen) @ markman

zweifelsfrei ist das aufgehoben. Der Aufenhalt ist ja geplant und wird seinen Grund haben, z.B. Termin bei.. oder Gespräch mit...
Daher kann niemand erwarten, dass du freiwillig auf diesen Termin verzichtest. Würde aber vorher die Zugbindung aufheben lassen. Hat bei mir immer geklappt und ich haben Aufenthalte von 2 Stunden...


Noch ist das so. Sparpreise wird es demnaechst nur noch ueber den Sparpreis/(Sparfahrt)-Finder geben und da ist nur der Transport von A nach B vorgesehen. Eine Aufenthalt kann man nicht mehr eingeben. Warum wohl? ;-(

Wer gerne eine Pause oder Umweg machen moechte muss Flexpreis kaufen. Da eruebrigt sich die Frage nach der Unterbrechung. Siehe auch Check-In am Zug.


BR752


wenn aber die Weiterfahrt nicht im ICE/IC erfolgt, dann sollte man doch aber Aufenthalte weiterhin bekommen? Denn Zugbindung gilt doch nur für Fernverkehr, oder?

HAst du dir mal die Entwicklung der Sparpreise angesehen?

BC50: Sparpreise nur VF
LIDL: Nur im FV gueltig, NV gegen Aufpreis
Sparpreis Aktion: Nur gueltig in FV
Neues Buchungssystem ohne Rueckfahrt. Da kann man schon mal was einbauen.


So nun schliesse mal richtig: Aus meiner Sicht wird es Sparpreise nur noch im FV (ueber Spezialseite) geben und zum Uebergang einige Zeit auch mit NV Zuschlag.

Alle haben "BUS" gerufen und nun bekommen sie das Bus-Prinzip: Billig von A nach B und Ende. (Egoismus auf dem Ruecken der anderen 50% die nicht so tolle BUS/BAHN Anbindungen haben)


BR752

Ich habe auch ein Gerücht

JanZ, HB, Montag, 07.11.2016, 15:34 (vor 3483 Tagen) @ br752

Die Bahn wird demnächst den Betrieb komplett einstellen. Beweis: Es wurden schon Züge und sogar manche Strecken komplett eingestellt. Jetzt muss man nur extrapolieren, und ... voilà!

Ich habe auch ein Gerücht

agw, NRW, Montag, 07.11.2016, 17:05 (vor 3483 Tagen) @ JanZ

Die Bahn wird demnächst den Betrieb komplett einstellen. Beweis: Es wurden schon Züge und sogar manche Strecken komplett eingestellt. Jetzt muss man nur extrapolieren, und ... voilà!

Ein gewisser Trend ist nicht von der Hand zu weisen. :-)

Geplanten Aufenthalt bei Verspätung. Noch.

Skyeurope, Montag, 07.11.2016, 15:48 (vor 3483 Tagen) @ br752

zweifelsfrei ist das aufgehoben. Der Aufenhalt ist ja geplant und wird seinen Grund haben, z.B. Termin bei.. oder Gespräch mit...
Daher kann niemand erwarten, dass du freiwillig auf diesen Termin verzichtest. Würde aber vorher die Zugbindung aufheben lassen. Hat bei mir immer geklappt und ich haben Aufenthalte von 2 Stunden...


Noch ist das so. Sparpreise wird es demnaechst nur noch ueber den Sparpreis/(Sparfahrt)-Finder geben und da ist nur der Transport von A nach B vorgesehen. Eine Aufenthalt kann man nicht mehr eingeben. Warum wohl? ;-(

Wer gerne eine Pause oder Umweg machen moechte muss Flexpreis kaufen. Da eruebrigt sich die Frage nach der Unterbrechung. Siehe auch Check-In am Zug.


BR752


wenn aber die Weiterfahrt nicht im ICE/IC erfolgt, dann sollte man doch aber Aufenthalte weiterhin bekommen? Denn Zugbindung gilt doch nur für Fernverkehr, oder?


HAst du dir mal die Entwicklung der Sparpreise angesehen?

BC50: Sparpreise nur VF
LIDL: Nur im FV gueltig, NV gegen Aufpreis
Sparpreis Aktion: Nur gueltig in FV
Neues Buchungssystem ohne Rueckfahrt. Da kann man schon mal was einbauen.


So nun schliesse mal richtig: Aus meiner Sicht wird es Sparpreise nur noch im FV (ueber Spezialseite) geben und zum Uebergang einige Zeit auch mit NV Zuschlag.

Alle haben "BUS" gerufen und nun bekommen sie das Bus-Prinzip: Billig von A nach B und Ende. (Egoismus auf dem Ruecken der anderen 50% die nicht so tolle BUS/BAHN Anbindungen haben)


BR752

Die Bahn wäre erstaunlich "dumm" wenn sie den absoluten Vorteil der Gesamtreisekette aufgibt und zum selben Preis wie vorher lediglich den Fernverkehrsanteil anbietet!
Denn dann spielt man noch mehr Kunden dem Fernbus zu, da der Preisvorteil zu diesem dahin ist (und auf meiner regelmäßigen Strecke besteht hier kein Fahrtzeitvorteil der DB).

Geplanten Aufenthalt bei Verspätung. Noch.

br752, Montag, 07.11.2016, 16:06 (vor 3483 Tagen) @ Skyeurope

Die Bahn wäre erstaunlich "dumm" wenn sie den absoluten Vorteil der Gesamtreisekette aufgibt und zum selben Preis wie vorher lediglich den Fernverkehrsanteil anbietet!

Die macht doch gar keine Preiserhoehung, die SENKT doch noch die Preise fuer dich!

Mit NV ab 29 Euro, ohne NV ab 19 Euro. - Da jubeln doch alle.

Jetzt habe ich fuer 29 Euro 400km FV plus 3 km NV
Dann habe ich fuer 19 Euro nur noch 400km FV. alle jubeln und sagen, dass sie das NV Ticket fuer 2,40 gerne dazukaufen. Prima.

Was machen aber diejenigen die 100 NV Vorlauf haben?

Denn dann spielt man noch mehr Kunden dem Fernbus zu da der Preisvorteil zu diesem dahin ist (und auf meiner regelmäßigen Strecke besteht hier kein Fahrtzeitvorteil der DB).

Die klare Ansage ist doch: Auf den Busstrecken will die Bahn so billig wie der Bus sein, mit eben der gleichen Leistung. Denn im Busticket ist auch kein NV zum Dorfbahnhof mit drin.


BR752

Geplanten Aufenthalt bei Verspätung. Noch.

musicus, Montag, 07.11.2016, 16:14 (vor 3483 Tagen) @ br752
bearbeitet von musicus, Montag, 07.11.2016, 16:14

Die Bahn wäre erstaunlich "dumm" wenn sie den absoluten Vorteil der Gesamtreisekette aufgibt und zum selben Preis wie vorher lediglich den Fernverkehrsanteil anbietet!

Die macht doch gar keine Preiserhoehung, die SENKT doch noch die Preise fuer dich!
Mit NV ab 29 Euro, ohne NV ab 19 Euro. - Da jubeln doch alle.

Wobei der "Vorteil" der Gesamtreisekette ja der des Kunden ist, nicht der der Bahn.

Was machen aber diejenigen die 100 NV Vorlauf haben?
Die klare Ansage ist doch: Auf den Busstrecken will die Bahn so billig wie der Bus sein, mit eben der gleichen Leistung. Denn im Busticket ist auch kein NV zum Dorfbahnhof mit drin.

FGR sind beim Stückeln der Tickets auch keine mehr drin. Eine Tagesrandverbindung oder die beispielhaften 100km NV-Vorlauf können da enorme finanzielle Risiken bergen. (Für den Kunden versteht sich)

Geplanten Aufenthalt bei Verspätung. Noch.

tose25, Montag, 07.11.2016, 16:35 (vor 3483 Tagen) @ musicus

FGR sind beim Stückeln der Tickets auch keine mehr drin. Eine Tagesrandverbindung oder die beispielhaften 100km NV-Vorlauf können da enorme finanzielle Risiken bergen. (Für den Kunden versteht sich)

Je mehr Leute dann auf ihrer Bahnreise stückeln müssen, umso mehr von diesen kritischen FGR-Fällen wird es geben und damit steigt dann auch die Wahrscheinlichkeit, dass es irgendwann eben doch mal einen Präzedenzfall vor Gericht gibt, der klärt, ob es rechtlich OK ist, die Weiterfahrt mit einem zuggebundenen Ticket zu verweigern. Bislang gibt es nur die Interpretationen hier aus dem Forum und die Aussagen der Bahn dazu, wie sie die Fahrgastrechte interpretiert.

Der Kunde hat doch die Wahl

musicus, Montag, 07.11.2016, 16:40 (vor 3483 Tagen) @ tose25

FGR sind beim Stückeln der Tickets auch keine mehr drin. Eine Tagesrandverbindung oder die beispielhaften 100km NV-Vorlauf können da enorme finanzielle Risiken bergen. (Für den Kunden versteht sich)

Je mehr Leute dann auf ihrer Bahnreise stückeln müssen, umso mehr von diesen kritischen FGR-Fällen wird es geben und damit steigt dann auch die Wahrscheinlichkeit, dass es irgendwann eben doch mal einen Präzedenzfall vor Gericht gibt, der klärt, ob es rechtlich OK ist, die Weiterfahrt mit einem zuggebundenen Ticket zu verweigern.

Why not? Das Risiko für die Anreise zum Startbahnhof lag schon immer beim Kunden. Weshalb sollte jemand der mit FV oder NV anreist gegenüber Leuten von der Tram oder U-Bahn bevorzugt werden?

Bislang gibt es nur die Interpretationen hier aus dem Forum und die Aussagen der Bahn dazu, wie sie die Fahrgastrechte interpretiert.

Der Kunde bestimmt selbst, ob er superbillig und gestückelt reist oder ob er für entsprechende Aufschläge auch die FGR entlang der gesamten Reisekette auf seiner Seite wissen will.

Der Kunde hat doch die Wahl - ABreise? Aufschalg?

br752, Montag, 07.11.2016, 16:49 (vor 3483 Tagen) @ musicus
bearbeitet von br752, Montag, 07.11.2016, 16:52

FGR sind beim Stückeln der Tickets auch keine mehr drin. Eine Tagesrandverbindung oder die beispielhaften 100km NV-Vorlauf können da enorme finanzielle Risiken bergen. (Für den Kunden versteht sich)

Je mehr Leute dann auf ihrer Bahnreise stückeln müssen, umso mehr von diesen kritischen FGR-Fällen wird es geben und damit steigt dann auch die Wahrscheinlichkeit, dass es irgendwann eben doch mal einen Präzedenzfall vor Gericht gibt, der klärt, ob es rechtlich OK ist, die Weiterfahrt mit einem zuggebundenen Ticket zu verweigern.

Why not? Das Risiko für die Anreise zum Startbahnhof lag schon immer beim Kunden. Weshalb sollte jemand der mit FV oder NV anreist gegenüber Leuten von der Tram oder U-Bahn bevorzugt werden?

Weil nicht jeder in der Grosstadt wohl um mit der Tram zum FV-Bahnhof fahren kann!

Kann es sein, dass es ggf. auch um die ABreise, also den Nachlauf geht. Abends in Stuttgart oder Kassel zu stranden ist nicht erstrebenswert.

Bislang gibt es nur die Interpretationen hier aus dem Forum und die Aussagen der Bahn dazu, wie sie die Fahrgastrechte interpretiert.

Der Kunde bestimmt selbst, ob er superbillig und gestückelt reist oder ob er für entsprechende Aufschläge auch die FGR entlang der gesamten Reisekette auf seiner Seite wissen will.

Aufschlag? Prima! Da bin ich dabei! Wo hoch soll der in Zukunft den sein, zwischen einem Sparpreis fuer 19 Euro und einem Flexpreis zu 80 Euro. Nur damit der NV Anteil mit drin ist. Faellt das bei dir noch unter "Aufschlag"?

Soll heissen: Ich wuerde gerne die 19 Euro FV Sparpreise mit 5 Euro Aufpreis fuer den NV buchen, aber es sieht oft so, dass man entweder 19 Euro FV-Sparpreis oder 59 Euro Mix-Sparpreis bekommt. Ganz toller "Aufpreis".

Dann lieber einen 29 Euro Sparpreis fuer alle inkl. NV. So was nennt sich Solidarprinzip, aber das scheint was von gestern zu sein. Aber der Bus braucht das eben nicht.


BR752

ABreise? Aufschalg?

musicus, Montag, 07.11.2016, 17:07 (vor 3483 Tagen) @ br752

Kann es sein, dass es ggf. auch um die ABreise, also den Nachlauf geht. Abends in Stuttgart oder Kassel zu stranden ist nicht erstrebenswert.

Als BC-Kunde kann ich innerdeutsch mit der +City-Option rechnen. Sollte ich tatsächlich mal "stranden" (noch nie passiert) würde ich einfach einen entsprechenden Taxibeleg beim SC-FGR einreichen. Für Weiterreisen mit Leistungen der DB gelten die FGR sowieso ohne wenn und aber (Stückelungen ausgenommen)

Aufschlag? Prima! Da bin ich dabei! Wo hoch soll der in Zukunft den sein, zwischen einem Sparpreis fuer 19 Euro und einem Flexpreis zu 80 Euro. Nur damit der NV Anteil mit drin ist. Faellt das bei dir noch unter "Aufschlag"?

Nö. Aber evtl. bei der DB

Soll heissen: Ich wuerde gerne die 19 Euro FV Sparpreise mit 5 Euro Aufpreis fuer den NV buchen, aber es sieht oft so, dass man entweder 19 Euro FV-Sparpreis oder 59 Euro Mix-Sparpreis bekommt. Ganz toller "Aufpreis".
Dann lieber einen 29 Euro Sparpreis fuer alle inkl. NV. So was nennt sich Solidarprinzip, aber das scheint was von gestern zu sein. Aber der Bus braucht das eben nicht.

Zum einen war der Beitag nicht wirklich an dich adressiert, zum anderen scheinst du meine Beiträge nur selten zu lesen, sonst hättest du auf dem Schirm, dass mir die Umgehung von FGR, Verramschung von 14,25€-Dumpingtickets, die perverse Preisspreizung, das Aktionschaos und die zunehmende tarifliche Desintegration von FV und NV ganze Dornenhecken in den Augen sind.

ABreise? Aufschlag? Guter Bahnkunde

br752, Montag, 07.11.2016, 17:19 (vor 3483 Tagen) @ musicus
bearbeitet von br752, Montag, 07.11.2016, 17:22

Kann es sein, dass es ggf. auch um die ABreise, also den Nachlauf geht. Abends in Stuttgart oder Kassel zu stranden ist nicht erstrebenswert.

Als BC-Kunde kann ich innerdeutsch mit der +City-Option rechnen. Sollte ich tatsächlich mal "stranden" (noch nie passiert) würde ich einfach einen entsprechenden Taxibeleg beim SC-FGR einreichen. Für Weiterreisen mit Leistungen der DB gelten die FGR sowieso ohne wenn und aber (Stückelungen ausgenommen)


Du bist ja ein guter Bahnkunde. Da habe ich schon mehr erlebt als du. 320 Euro Taxikosten kannst du dann gerne mal per FGR abrechnen. Viel Erfolg.

Versuch doch bitte mal zu verstehen, dass ein VIELE Menschen gibt die ausserhalb der +City-Ballungszentren leben und wenn es einen FV Bahnhof gibt, dann kommt da ggf. nur alle 4 Stunde ein IC vorbei.

Ich weiss nicht wie du ca. 100 Bahnkilometer mit +City als NV Ersatz fahren willst, aber vielleicht kannst du das mal erklaeren.

Probier doch einfach mal Meschede, Moenchengladbach oder Triberg als Start- und Zielbahnhof einer Reise.


BR752

ABreise? Aufschlag? Guter Bahnkunde

musicus, Montag, 07.11.2016, 17:30 (vor 3483 Tagen) @ br752

Du bist ja ein guter Bahnkunde. Da habe ich schon mehr erlebt als du. 320 Euro Taxikosten kannst du dann gerne mal per FGR abrechnen. Viel Erfolg.

In welchem +City-Geltungsbereich kostet eine einfache Taxifahrt 320€?

Versuch doch bitte mal zu verstehen, dass ein VIELE Menschen gibt die ausserhalb der +City-Ballungszentren leben und wenn es einen FV Bahnhof gibt, dann kommt da ggf. nur alle 4 Stunde ein IC vorbei.

Ich kenne das aus eigener Anschauung.

Ich weiss nicht wie du ca. 100 Bahnkilometer mit +City als NV Ersatz fahren willst, aber vielleicht kannst du das mal erklaeren.

Nein, kann ich nicht, denn diese Idee entspringt leider deiner Phantasie. Sie geht nicht aus meinem Beitrag hervor.

Probier doch einfach mal Meschede, Moenchengladbach oder Triberg als Start- und Zielbahnhof einer Reise.

Und dann?

ABreise? Aufschlag? Guter Bahnkunde

br752, Montag, 07.11.2016, 18:21 (vor 3483 Tagen) @ musicus

Du bist ja ein guter Bahnkunde. Da habe ich schon mehr erlebt als du. 320 Euro Taxikosten kannst du dann gerne mal per FGR abrechnen. Viel Erfolg.

In welchem +City-Geltungsbereich kostet eine einfache Taxifahrt 320€?

Hast du das eigentliche Ausgangsproblem verstanden? Es geht um den NV Vor-/Nachlauf und nicht um die simple +City Nutzung. Und eben wenn der NV Vor-/Nachlauf nicht mehr in Sparpreisen enthalten ist, dann kann bei Verlust des Anschlusses auch schon mal eine Taxirechnung von 320 Euro rauskommen!

Ich redet von NV Vor-/Nachlauf und DU sprichst davon, dass du innerdeutsch mit der +City Funktion rechne kannst.

Siehe hier: http://www.ice-treff.de/index.php?id=452932

Wie du ueberhaupt +City in die Diskussion bringst, wenn es um NV Verbindungen geht, habe ich nicht verstanden.

Versuch doch bitte mal zu verstehen, dass ein VIELE Menschen gibt die ausserhalb der +City-Ballungszentren leben und wenn es einen FV Bahnhof gibt, dann kommt da ggf. nur alle 4 Stunde ein IC vorbei.

Ich kenne das aus eigener Anschauung.

Ich weiss nicht wie du ca. 100 Bahnkilometer mit +City als NV Ersatz fahren willst, aber vielleicht kannst du das mal erklaeren.

Nein, kann ich nicht, denn diese Idee entspringt leider deiner Phantasie. Sie geht nicht aus meinem Beitrag hervor.

Dein Beitrag scheint sich auch nicht am Ausgangsproblem des wegfallenden NV zu orientieren, so dass ich den Eindruck habe, dass du ueber was ganz anderes redest. Eben das bestaetigt hier deine Info.

Probier doch einfach mal Meschede, Moenchengladbach oder Triberg als Start- und Zielbahnhof einer Reise.

Und dann?

Dann wirst du sehen, dass eine +City Nutzung keine Loesung fuer den Ersatz als NV Vor-/Nachlauf ist.

Aber wie gesagt, vielleicht hast du meinen Ursprungsbeitrag einfach nur falsch gelesen.


BR752

ABreise? Aufschlag? Guter Bahnkunde

musicus, Montag, 07.11.2016, 18:28 (vor 3483 Tagen) @ br752
bearbeitet von musicus, Montag, 07.11.2016, 18:29

Hast du das eigentliche Ausgangsproblem verstanden? Es geht um den NV Vor-/Nachlauf und nicht um die simple +City Nutzung. Und eben wenn der NV Vor-/Nachlauf nicht mehr in Sparpreisen enthalten ist, dann kann bei Verlust des Anschlusses auch schon mal eine Taxirechnung von 320 Euro rauskommen!

Ich redet von NV Vor-/Nachlauf und DU sprichst davon, dass du innerdeutsch mit der +City Funktion rechne kannst.

Siehe hier: http://www.ice-treff.de/index.php?id=452932

Wie du ueberhaupt +City in die Diskussion bringst, wenn es um NV Verbindungen geht, habe ich nicht verstanden.

Ah... br752 bestimmt, was diskutiert werden darf.
Zur Erinnerung: Was neu in den Baum eingeführt wurde, war der NV-Nachlauf. Von dir, im Übrigen.

Dein Beitrag scheint sich auch nicht am Ausgangsproblem des wegfallenden NV zu orientieren, so dass ich den Eindruck habe, dass du ueber was ganz anderes redest.

Wegfallende Nachläufe sind durch die FGR sehr klar geregelt. So viel zum Thema "Problem".

Dann wirst du sehen, dass eine +City Nutzung keine Loesung fuer den Ersatz als NV Vor-/Nachlauf ist.

...was ich nie und nirgends behauptete.

Der Kunde hat doch die Wahl

tose25, Montag, 07.11.2016, 17:27 (vor 3483 Tagen) @ musicus

Weshalb sollte jemand der mit FV oder NV anreist gegenüber Leuten von der Tram oder U-Bahn bevorzugt werden?

Weil reiner Bahnverkehr bei den FGR anders geregelt ist als Tram oder Bus. Die Frage der Gerechtigkeit ist eine andere. Aber wir sind dann wieder bei der Diskussion darüber, wie die europäischen FGR in der Umsetzung zu interpretieren sind.

Der Kunde hat doch die Wahl

musicus, Montag, 07.11.2016, 17:32 (vor 3483 Tagen) @ tose25

Weil reiner Bahnverkehr bei den FGR anders geregelt ist als Tram oder Bus.

Für durchgehende Beförderungsverträge mag das stimmen. Sobald ich anfange zu stückeln (A->B + B->C), habe ich mehrere Beförderungsverträge - weshalb sollten dann die FGR in einem solchen Fall noch auf A->C anwendbar sein?

Der Kunde hat doch die Wahl

Giovanni, Montag, 07.11.2016, 17:47 (vor 3483 Tagen) @ musicus

Weil reiner Bahnverkehr bei den FGR anders geregelt ist als Tram oder Bus.

Für durchgehende Beförderungsverträge mag das stimmen. Sobald ich anfange zu stückeln (A->B + B->C), habe ich mehrere Beförderungsverträge - weshalb sollten dann die FGR in einem solchen Fall noch auf A->C anwendbar sein?

Ein Beförderungsvertrag kann gemäß FGR auch aus mehreren Fahrkarten bestehen - Stichwort "Durchgangsfahrkarte".
Je nach Auslegung ist dafür aber die gleichzeitige Buchung eine der Voraussetzungen.

--
Wo Logik aufhört fängt das DB-Preissystem an.
2.4.4: "Eine Fahrkarte für eine höhere Produktklasse berechtigt [...] auch zur Beförderung in einer niedrigeren Produktklasse."
Ein Doppelstock-RE ist 4.631,5mm hoch - ein ICE1-Speisewagen nur 4.295mm ;)

Der Kunde hat doch die Wahl

musicus, Montag, 07.11.2016, 17:48 (vor 3483 Tagen) @ Giovanni
bearbeitet von musicus, Montag, 07.11.2016, 17:48

Weil reiner Bahnverkehr bei den FGR anders geregelt ist als Tram oder Bus.

Für durchgehende Beförderungsverträge mag das stimmen. Sobald ich anfange zu stückeln (A->B + B->C), habe ich mehrere Beförderungsverträge - weshalb sollten dann die FGR in einem solchen Fall noch auf A->C anwendbar sein?

Ein Beförderungsvertrag kann gemäß FGR auch aus mehreren Fahrkarten bestehen - Stichwort "Durchgangsfahrkarte".
Je nach Auslegung ist dafür aber die gleichzeitige Buchung eine der Voraussetzungen.

Ja, ich weiß. Diesen relativ weniger häufig anzutreffenden Fall wollte ich mit dem Beispiel aber gerade *nicht* illustrieren.

Der Kunde hat doch die Wahl

tose25, Montag, 07.11.2016, 18:11 (vor 3483 Tagen) @ Giovanni

Diese Diskussion gab es hier schon ein einige Mal und eigentlich sind dazu alle Meinungen ausgetauscht. Z.B. hier:
http://www.ice-treff.de/index.php?id=212663
http://www.ice-treff.de/index.php?id=272872

Die Auslegung der DB lässt viele Zweifel aufkommen:
Zum EU Recht, dass ein Beförderungsvertrag auch aus mehreren Fahrkarten bestehen darf: Die Frage ist, ob aber ein sogenannter "Klammerparagraph" in Zeiten von Online-Tickets noch zeitgemäß ist. Selbst vor Ort im Reisezentrum sind viele Fahrkarten für ausländische Bahnunternehmen sind gar nicht mehr erwerbbar. Unklar ist weiterhin:
Hat der Fahrgast die Pflicht, bei bestehender Zeitkarte den entsprechenden Abschnitt doppelt zu zahlen? Hat der Fahrgast die Pflicht, eine durchgehende Verbindung zu lösen, auch wenn die Fahrt aufgeteilt auf zwei Abschnitte deutlich günstiger ist? Darf die DB auf die Einhaltung ihrer Bedingungen (Zugbindung) bestehen, wenn sie selber die Erfüllung dieser Bedingungen durch Zugausfall oder Verspätung verhindert?

Eine Diskussion dieser Fragen mit der Movivation "nur meine Sichtweise ist richtig und ihr alle habt das jetzt auch so zu sehen" führt zu keinem brauchbaren Ergebnis. Der Wunsch, dass bei solchen Fällen durch die Rechtsprechung mal Klarheit geschaffen wird, wurde auch schon öfters hier geäußert.

Der Kunde hat doch die Wahl

musicus, Montag, 07.11.2016, 18:22 (vor 3483 Tagen) @ tose25

Hat der Fahrgast die Pflicht, bei bestehender Zeitkarte den entsprechenden Abschnitt doppelt zu zahlen? Hat der Fahrgast die Pflicht, eine durchgehende Verbindung zu lösen, auch wenn die Fahrt aufgeteilt auf zwei Abschnitte deutlich günstiger ist?

Meine (persönliche) Meinung: Ja. Auch wenn es ökonomisch nicht günstig ist, besteht (derzeit; eine preisliche abschnittsweise Anrechung von Verbund-/Streckenzeitkarten o.ä. auf Vorläufe oder Gesamtreiseketten ist s.i.w. nicht möglich, oder?) nur so die Möglichkeit, eindeutig festzuhalten zwischen welchem Start- und Zielort der jeweilige Beförderungsvertrag zustande kam. Besagter Start- und Zielort sowie der für den abgeschlossenen Beförderungsvertrag bezahlte Preis haben ja direkte Auswirkungen auf die Anwendung der Regelungen zu den FGR bzw. die zu zahlende Entschädigung.

Darf die DB auf die Einhaltung ihrer Bedingungen (Zugbindung) bestehen, wenn sie selber die Erfüllung dieser Bedingungen durch Zugausfall oder Verspätung verhindert?

Nein, das ist aber jetzt schon so. Meine Ansicht zur Stückelung: s.o.

Eine Diskussion dieser Fragen mit der Movivation "nur meine Sichtweise ist richtig und ihr alle habt das jetzt auch so zu sehen" führt zu keinem brauchbaren Ergebnis. Der Wunsch, dass bei solchen Fällen durch die Rechtsprechung mal Klarheit geschaffen wird, wurde auch schon öfters hier geäußert.

Das stimmt. Rechtssicherheit wäre hier (ganz unabhängig vom konkreten Ausgang) auch für den Fahrgast wünschenswert.

Geplanten Aufenthalt bei Verspätung. Noch.

brandenburger, Perleberg, Montag, 07.11.2016, 22:43 (vor 3483 Tagen) @ br752

So nun schliesse mal richtig: Aus meiner Sicht wird es Sparpreise nur noch im FV (ueber Spezialseite) geben und zum Uebergang einige Zeit auch mit NV Zuschlag.

Alle haben "BUS" gerufen und nun bekommen sie das Bus-Prinzip: Billig von A nach B und Ende. (Egoismus auf dem Ruecken der anderen 50% die nicht so tolle BUS/BAHN Anbindungen haben)

Ja, über die neuen Angebote versucht die DB gegenüber dem Fernbus konkurrenzfähig zu bleiben.

Aber wenn der NV am Ende und am Anfang wegfällt, werden sich auch diejenigen, die weit weg vom nächsten Fernbahnhof wohnen (oder hinfahren wollen), überlegen für den Fernverkehrsanteil den Bus zu nehmen, wenn sie sowieso stückeln müssen. Da würde die DB Kunden verlieren, die sie jetzt sicher hat.

Geplanten Aufenthalt bei Verspätung. Noch.

ICE2020, Montag, 07.11.2016, 15:45 (vor 3483 Tagen) @ markman

wenn aber die Weiterfahrt nicht im ICE/IC erfolgt, dann sollte man doch aber Aufenthalte weiterhin bekommen? Denn Zugbindung gilt doch nur für Fernverkehr, oder?

Man muss mE zwischen zwei Dingen unterscheiden: Zugbindung und Anspruch auf Teilerstattung des Preises nach Fahrgastrechten. Hierzu gilt meiner Erfahrung nach:

- Hast Du einen Aufenthalt von x Minuten geplant und ist dieser auf einmal viel kürzer, wird Dir die Zugbindung meistens aus Kulanz aufgehoben. Wenn die Weiterfahrt eh mit Nahverkehr geplant war, gab es nie eine Zugbindung, Du kannst also sowieso fahren, wann Du willst. Aber Vorsicht: Wenn auf dem Ticket die Weiterfahrt mit dem Fernverkehr vorgesehen ist und nur alternativ auf der gleichen Strecke doch Nahverkehr fährt, hast Du erst einmal doch eine Zugbindung für den Fernverkehr und kein Wahlrecht Fern- oder Nahverkehr. Aber wie gesagt: Aufheben lassen wohl in der Regel kein Problem.

- Wenn man dann später fährt, obwohl man einen früheren Anschluss hätte bekommen können, ist das eigene Entscheidung und begründet keinen Anspruch auf Teilerstattung desPreises nach FGR.

Geplanten Aufenthalt bei Verspätung. Noch.

mdst, Montag, 07.11.2016, 19:48 (vor 3483 Tagen) @ ICE2020

vorab: im konkreten Fall geht es nur um Fernverkehr (vor und nach dem geplanten Aufenthalt).
Und bei meiner Frage ging es nicht darum, ob die Zugbindung aufgehoben wird (da ist die Bahn erfreulicherweise in der Tat inzwischen angenehm kulant), sondern, ob ich das Ticket wegen Nichtantritt zurückgeben kann.


- Wenn man dann später fährt, obwohl man einen früheren Anschluss hätte bekommen können, ist das eigene Entscheidung und begründet keinen Anspruch auf Teilerstattung desPreises nach FGR.

Danke für deine Einschätzung! Aber sehe ich das also richtig, dass das nirgendwo schriftlich explizit geregelt ist und deine Praxiserfahrung widerspiegelt, wie das gehandhabt wird?

Geplanten Aufenthalt bei Verspätung. Noch.

ICE2020, Montag, 07.11.2016, 20:21 (vor 3483 Tagen) @ mdst

Danke für deine Einschätzung! Aber sehe ich das also richtig, dass das nirgendwo schriftlich explizit geregelt ist und deine Praxiserfahrung widerspiegelt, wie das gehandhabt wird?

Also ich müsste da jetzt genau in die FGR-Regelungen reinschauen, aber meines Erachtens ist das schon explizit geregelt, denn die FGR stellen auf zwei Dinge ab:

- Verspätung am Zielort
- Verschulden des EVU

Wenn das EVU Dir die Möglichkeit einräumt, pünktlich am Zielort anzukommen, Du diese aber ausschlägst (wenn auch aus guten Gründen) liegt das Verschulden bei Dir, einen Anspruch aus FGR würde ich also nicht sehen. Wie eingangs gesagt: Ein bestimmter Mindestaufenthalt wie er sich aus einer Reiseverbindung ergibt ist meines Erachtens nicht Vertragsbestandteil.

Eigene Erfahrung insofern nicht, als dass ich mir zwar schon viele Tickets habe gültig habe schreiben lassen, weil ich eben eine gewisse Aufenthaltsdauer brauchte (war nie ein Problem), aber nie auf die Idee gekommen bin, dies dann als Verspätung und als FGR einzureichen. Unabhängig davon, ob meine obige rechtliche Einschätzung richtig ist, hätte ich Bauchschmerzen dabei, wenn die Bahn sich erst kulant zeigt und mir die Zugbindung aufhebt, und ich dann daraus noch probiere, ein "Plus" herauszuschlagen.

Geplanten Aufenthalt bei Verspätung. Noch.

julius, Dienstag, 08.11.2016, 00:31 (vor 3483 Tagen) @ ICE2020
bearbeitet von julius, Dienstag, 08.11.2016, 00:32

Wenn das EVU Dir die Möglichkeit einräumt, pünktlich am Zielort anzukommen, Du diese aber
ausschlägst (wenn auch aus guten Gründen) liegt das Verschulden bei Dir

Das impliziert also, dass ich verpflichtet bin, zu kontrollieren, ob ein bestimmter Zug planmäßig fährt bzw. pünktlich ist. Wo in den Beförderungsbedingen ist so eine Verpflichtung festgelegt?

Ein einfaches Beispiel dazu:

  • Sparpreis mit NV-Vorlauf, dann FV.
  • Vor Antritt der Reise, stellt man fest, dass SEV auf der NV-Strecke eingerichtet ist, der FV-Zug wird nicht erreicht, sondern erst der nächste Takt, Verspätung > 60min am Zielort.
  • Nach Deiner Argumentation müsste man also einen NV-Zug eher nehmen, um den gebuchten FV-Zug zu
    erreichen?
  • Oder man nimmt die vorgesehene Verbindung und den nächste (späterern) FV-Zug, was ja problemlos möglich ist (Fahrgastrechte: Verspätung > 60min am Zielort, Aufhebung der Zugbindung). Kein ZUB käme auf die Idee, Dir eine FPN auszustellen, obwohl Du ja einen früheren NV-Zug fahren konnest, um den gebuchten FV-Zug zu erreichen.

Geplanten Aufenthalt bei Verspätung. Noch.

mdst, Dienstag, 08.11.2016, 15:01 (vor 3482 Tagen) @ ICE2020


Eigene Erfahrung insofern nicht, als dass ich mir zwar schon viele Tickets habe gültig habe schreiben lassen, weil ich eben eine gewisse Aufenthaltsdauer brauchte (war nie ein Problem), aber nie auf die Idee gekommen bin, dies dann als Verspätung und als FGR einzureichen. Unabhängig davon, ob meine obige rechtliche Einschätzung richtig ist, hätte ich Bauchschmerzen dabei, wenn die Bahn sich erst kulant zeigt und mir die Zugbindung aufhebt, und ich dann daraus noch probiere, ein "Plus" herauszuschlagen.

Nur, um das mal klarzustellen: davon, sowohl Aufhebung der Zugbindung als auch zusätzch FGR-Anspruch geltend zu machen, war nicht die Rede.

Mir geht es um die Frage, ob ich von der ganzen Reise zurücktreten kann. Ich fände es fair, wenn das möglich ist, denn eine Reise kann nunmal sinnlos werden, wenn ich nicht meinen geplanten Aufenthalt einhalten kann und trotzdem noch pünktlich am endgültigen Zielort ankomme.
Nun ja, ich werde es ausprobieren und mal sehen, was das SC-FGR sagt.

Geplanten Aufenthalt bei Verspätung. Noch.

JanZ, HB, Montag, 07.11.2016, 15:33 (vor 3483 Tagen) @ br752

zweifelsfrei ist das aufgehoben. Der Aufenhalt ist ja geplant und wird seinen Grund haben, z.B. Termin bei.. oder Gespräch mit...
Daher kann niemand erwarten, dass du freiwillig auf diesen Termin verzichtest. Würde aber vorher die Zugbindung aufheben lassen. Hat bei mir immer geklappt und ich haben Aufenthalte von 2 Stunden...


Noch ist das so. Sparpreise wird es demnaechst nur noch ueber den Sparpreis/(Sparfahrt)-Finder geben und da ist nur der Transport von A nach B vorgesehen. Eine Aufenthalt kann man nicht mehr eingeben. Warum wohl? ;-(

Ist das eine offizielle Aussage der Bahn oder mal wieder deine Gerüchteküche?

Bitte als persönliche Spekulation kennzeichnen!

Junior, Montag, 07.11.2016, 16:29 (vor 3483 Tagen) @ br752

- kein Text -

ACHTUNG Persoenliche Meinung!

br752, Montag, 07.11.2016, 16:42 (vor 3483 Tagen) @ Junior

@Admins: Bitte die Auswahl "Persoenliche Meinung", "Wissenschaftlich abgesicherter Beitrag", "Spekulation", "DB Interne Information" als Auswahl zu jedem Post ermoeglichen.

@Junior: Ist das jetzt so gut gekennzeichnet?


Verfolstaendige diese Zahlenreihe: 1 4 14 17 27 30 40 ...


Wer sich die letzen 3 Jahre des Tciketsystems und die Preispolitik anschaut und auch bis 3 zaehlen kann, kann sich da was ausrechnen.


BR752

ACHTUNG Persoenliche Meinung!

Junior, Montag, 07.11.2016, 17:04 (vor 3483 Tagen) @ br752
bearbeitet von Junior, Montag, 07.11.2016, 17:05

@Admins: Bitte die Auswahl "Persoenliche Meinung", "Wissenschaftlich abgesicherter Beitrag", "Spekulation", "DB Interne Information" als Auswahl zu jedem Post ermoeglichen.

Halte ich nicht für notwendig. Aber wenn man es so schreibt, als sei es eine bereits feststehende Tatsache, ist es nun einmal sehr irreführend. Ein "glaube ich", "befürchte ich" oder ähnliches hätte es schon getan.

Alternativvorschlag Kategorie

Mel, Montag, 07.11.2016, 17:39 (vor 3483 Tagen) @ br752

Daily Bullshit von br752

Alternativvorschlag Kategorie: Beleidigungen

br752, Montag, 07.11.2016, 18:09 (vor 3483 Tagen) @ Mel

Daily Bullshit von br752

Stell mal den Antrag. Sehen wir dann. :-)


BR752

:(((

Destear, Berlin, Montag, 07.11.2016, 21:21 (vor 3483 Tagen) @ br752

Hast du eigentlich gesteigerte Freude daran, dich ständig selbst als Opfer darzustellen? Oder ist das vielleicht alles eine großangelegte, verschwörerische Kampagne gegen dich?

Um einen Beitrag thematisch als Spekulation einzuordnen...

ALR997, Montag, 07.11.2016, 17:41 (vor 3483 Tagen) @ br752

...reicht ja im besten Fall bereits der Blick auf den Usernamen ^^

ACHTUNG Persoenliche Meinung!

Reservierungszettel, KDU, Montag, 07.11.2016, 21:29 (vor 3483 Tagen) @ br752

@Admins: Bitte die Auswahl "Persoenliche Meinung", "Wissenschaftlich abgesicherter Beitrag", "Spekulation", "DB Interne Information" als Auswahl zu jedem Post ermoeglichen.

@Junior: Ist das jetzt so gut gekennzeichnet?


Verfolstaendige diese Zahlenreihe: 1 4 14 17 27 30 40 ...

43 - ist nicht allzu schwer :)


Wer sich die letzen 3 Jahre des Tciketsystems und die Preispolitik anschaut und auch bis 3 zaehlen kann, kann sich da was ausrechnen.


BR752

Zahlenreihe .. ACHTUNG Persoenliche Meinung!

martarosenberg, Dienstag, 08.11.2016, 09:43 (vor 3482 Tagen) @ br752

Verfolstaendige diese Zahlenreihe: 1 4 14 17 27 30 40 ...

z.B. 43 53 56 ...

(a_2i = 1+i*3+i*10
a_2i+1 = 4+i*3+i*10
los geht's bei a_0)

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