? TGV / RJ / ICE International: Servicekonzept 1. Klasse (Allgemeines Forum)

JumpUp, Sonntag, 30.10.2016, 09:16 (vor 3430 Tagen)

Guten Morgen,

auf innerdeutschen Relationen im ICE ist das Servicekonzept in der 1. Klasse sehr simpel und wird durch das Zugpersonal nach folgendem Schema durchgeführt:

1. Reichen von Zeitungen
2. Aufnehmen von Getränke- und Speisebestellungen aus dem Bordrestaurant
3. Fahrkartenkontrolle
4. Verteilung von Goodies (Haribo / Brezeln etc.)

Dies findet stets vor und nach einem größeren Bahnhof statt. Bestellungen für das Bordrestaurant werden ggf. noch zusätzlich durchgeführt.

[Ob das Konzept jetzt gut oder schlecht ist sei dahingestellt. Je nach Auslastung und Verfügbarkeit des Personals gibt es auch mal gar keinen Service in der 1. Klasse - aber das soll jetzt nicht das Thema dieses Threads sein].


Meine Fragen hierzu:

- Wird dieses Konzept auch bei den Verbindungen des ICE International nach Brüssel, Amsterdam und Paris genauso durchgeführt? Wenn ja, auch auf den ausländischen Abschnitten oder nur auf den nationalen Teilstrecken?

- Wie sieht es im parallel dazu verkehrenden TGV Stuttgart / Frankfurt - Paris aus mit 1. Klasse Service? Wie oben beschrieben?

- Wie sieht es auf den deutschen Abschnitten im Railjet aus? (Salzburg - München und Wochenende weiter nach Frankfurt?) Wird hier dieses Konzept angewendet, immerhin verkehrt der Zug ja nach ICE-Tarif

Danke für Eure Beobachtungen, ich bin international nur unregelmäßig in der 1. Klasse unterwegs.

Grüße

RJ / ICE International: Servicekonzept 1. Klasse

RhBDirk, Sonntag, 30.10.2016, 09:38 (vor 3430 Tagen) @ JumpUp

In den RJ und in den ICE wird das Konzept auch auf dem ausländischen Teil, wie bei der DB geführt. Also im RJ gehen auch die "Henry" Leute auf dem deutschen Abschnitt durch den Zug und beim ICE tun das die DB Leute auch auf dem NL und B Teil.

Henry am Zug noch dabei?

ktmb, Sonntag, 30.10.2016, 09:52 (vor 3430 Tagen) @ RhBDirk

Henry am Zug noch dabei?

Gambrinus, Sonntag, 30.10.2016, 10:19 (vor 3430 Tagen) @ ktmb

Wollten die nicht aussteigen?
http://diepresse.com/home/wirtschaft/economist/4956649/Henry-am-Zug_Do-Co-lost-Vertrag-...

Das ist eine gute Frage. Es scheint ruhig geworden zu sein um das Thema. Anscheinend fährt Henry doch erstmal weiter. Ansonsten stünde der neue Betreiber bereits fest und das Ganze wäre durch die Presse gegangen.

Gruß, Gambrinus!

OT: Servicekonzept 1. Klasse

Berlin-Express, nähe BPHD, Sonntag, 30.10.2016, 10:13 (vor 3430 Tagen) @ JumpUp
bearbeitet von Berlin-Express, Sonntag, 30.10.2016, 10:13

Guten Morgen,

auf innerdeutschen Relationen im ICE ist das Servicekonzept in der 1. Klasse sehr simpel und wird durch das Zugpersonal nach folgendem Schema durchgeführt:

1. Reichen von Zeitungen
3. Fahrkartenkontrolle


Hat immer den "tollen" Nebeneffekt, dass viele Reisende nach der Vergabe der Zeitungen in die 2. Klasse wechseln, bzw. bei der Fahrkartenkontrolle urplötzlich merken, dass sie kein 1. Klasse Ticket haben, aber dennoch natürlich die Zeitung mit in die 2. Klasse nehmen.

OT: Servicekonzept 1. Klasse

Hansjörg, Sonntag, 30.10.2016, 12:05 (vor 3430 Tagen) @ Berlin-Express

Wo lässt sich dieser Mitnahmeeffekt beobachten? Mir ist das noch nie aufgefallen, sitze aber zumeist in Wagen 14. Da ist die Fluchtroute recht lang. Warum nehmen die betreffenden Personen nicht einfach die Zeitung aus der Auslage im Wagen?

MfG, Hansjörg

OT: Servicekonzept 1. Klasse

bahnerausleidenschaft, Sonntag, 30.10.2016, 12:11 (vor 3430 Tagen) @ Hansjörg

Wo lässt sich dieser Mitnahmeeffekt beobachten? Mir ist das noch nie aufgefallen, sitze aber zumeist in Wagen 14. Da ist die Fluchtroute recht lang. Warum nehmen die betreffenden Personen nicht einfach die Zeitung aus der Auslage im Wagen?

MfG, Hansjörg

Weil es Diebstahl wäre. Die Zeitungen sind nur für Kunden der ersten Klasse.

OT: Servicekonzept 1. Klasse

EK-Wagendienst, EGST, Sonntag, 30.10.2016, 12:15 (vor 3430 Tagen) @ bahnerausleidenschaft

Weil es Diebstahl wäre. Die Zeitungen sind nur für Kunden der ersten Klasse.

Die Zeitung darf man nicht mitnehmen?
Wo steht das denn, die wird einen manchmal sogar aufgedrängt.
Ich nehme die mir manchmal mit, und manchmal lese ich sie gleich.

OT: Servicekonzept 1. Klasse

bahnerausleidenschaft, Sonntag, 30.10.2016, 12:21 (vor 3430 Tagen) @ EK-Wagendienst

Weil es Diebstahl wäre. Die Zeitungen sind nur für Kunden der ersten Klasse.


Die Zeitung darf man nicht mitnehmen?
Wo steht das denn, die wird einen manchmal sogar aufgedrängt.
Ich nehme die mir manchmal mit, und manchmal lese ich sie gleich.

Und warum hängen die Zeitungen wohl in der ersten und nicht in der zweiten Klasse? Sicherlich nicht deshalb das Kunden aus der zweiten Klasse in die erste laufen um sich eine Zeitung zu nehmen.

OT: Servicekonzept 1. Klasse

EK-Wagendienst, EGST, Sonntag, 30.10.2016, 12:54 (vor 3430 Tagen) @ bahnerausleidenschaft

Weil es Diebstahl wäre. Die Zeitungen sind nur für Kunden der ersten Klasse.


Die Zeitung darf man nicht mitnehmen?
Wo steht das denn, die wird einen manchmal sogar aufgedrängt.
Ich nehme die mir manchmal mit, und manchmal lese ich sie gleich.


Und warum hängen die Zeitungen wohl in der ersten und nicht in der zweiten Klasse? Sicherlich nicht deshalb das Kunden aus der zweiten Klasse in die erste laufen um sich eine Zeitung zu nehmen.

Ich habe eine BCF 100, ändert jetzt daran was?
Laufe also nur beim Ein bzw. Aussteigen an den Zeitungen vorbei.
Darf ich die nun mitnehmen oder nicht.

Ach noch was,
es fehlt noch jemand, wie bei vielen MuseumsBAHNen, ein Verkäufer für Postkarten vom Zug.

OT: Servicekonzept 1. Klasse

agw, NRW, Sonntag, 30.10.2016, 12:44 (vor 3430 Tagen) @ EK-Wagendienst

Weil es Diebstahl wäre. Die Zeitungen sind nur für Kunden der ersten Klasse.


Die Zeitung darf man nicht mitnehmen?
Wo steht das denn, die wird einen manchmal sogar aufgedrängt.

Vielleicht sollte dort ein eindeutiger Hinweis hängen: "Entnahme von Zeitungen nur mit gültigem 1.Klasse Fahrschein. (1.Klasse Fahrschein kann/muss nachgelöst werden)."

Ähnliches dann auch auf die Klos bezüglich deren Benutzung. Gerne auch für die Stehplätze in 1.Klasse-Großräumen kurz vor Kopfbahnhöfen.

Anscheinend könnte so der Verkauf von 1.Klasse-Tickets deutlich gesteigert werden. Das würde der Allgemeinheit sehr zu gute kommen.

OT: Servicekonzept 1. Klasse

ffz, Sonntag, 30.10.2016, 12:56 (vor 3430 Tagen) @ agw

Das geht viel einfacher, in GB zB hängen Schilder an allen Einstiegstüren der 1. Klasse, dass dies, auch die Übergänge zum 1. Klasse Bereich gehören und ohne 1. Klasse Fahrschein ein Upgrade Ticket zu lösen ist. Vor den Kopfbahnhöfen in London wo die 1. Klasse planmäßig immer zum Prellbock stehen soll kassieren die Zugbegleiter auch radikal die Zuschläge und zwar für den gesamten Laufweg der Fahrkarte, jeder der dort schonmal einen Zuschlag bezahlen musste, da sind je nach Streckenlänge zwischen 20 und 250 Britische Pfund macht das nie wieder, denn das Geld tut den meisten richtig weh. Das mit den 1. Klasse Wanderern die kurz vor Frankfurt(M) Hbf und kurz vor München Hbf plötzlich in der 1. Klasse auftauchen und sich dort an die erste Türe drängen und gerne auch noch die Bild Zeitung zufällig mitnehmen ist wie mit den Reisenden die ohne Status die Bahn.Comfort-Plätze belegen und wenn man dann fragt ob sie auch Status-Kunden sind einem auch noch eine freche/blöde Antwort verpassen, aber je nach Zugpersonal kommt entweder gar kein Schaffner oder man fordert die Fahrgäste ohne Status nicht zum aufstehen auf, ich erlebe es ganz selten, dass wirklich der Comfort-Status geprüft wird bei der Fahrkartenkontrolle.

OT: Servicekonzept 1. Klasse

Reservierungszettel, KDU, Sonntag, 30.10.2016, 13:16 (vor 3430 Tagen) @ ffz

je nach Zugpersonal kommt entweder gar kein Schaffner oder man fordert die Fahrgäste ohne Status nicht zum aufstehen auf, ich erlebe es ganz selten, dass wirklich der Comfort-Status geprüft wird bei der Fahrkartenkontrolle.

Als ich vor einigen Jahren mal im ICE nach Berlin unterwegs war ist mir ein sehr netter älterer Zub aufgefallen (den habe ich jedoch schon länger nicht mehr gesehen) der bei der Kontrolle darauf hingewiesen hat das der Platz eventuell Statuskunden freizumachen ist - zu mir sagte sie Sitzen ja Goldrichtig hier.

So sollten viel mehr Zub handeln dann würde sich das mit den BC-Plätzen auch verbessern, aber manche wissen ja noch nicht mal wo die Plätze genau sind...

KEIN Diebstahl

Destear, Berlin, Sonntag, 30.10.2016, 12:16 (vor 3430 Tagen) @ bahnerausleidenschaft

Lass mal die Kirche im Dorf. Das Verhalten ist daneben, aber in der Regel kein Diebstahl. So lange die Dinger nicht gänzlich mit aus dem Zug genommen werden, behält dein Arbeitgeber bzw. du das Gewahrsam an dem Papier und der böse Leser will sich die Zeitung wohl auch nicht dauerhaft aneignen.

KEIN Diebstahl

bahnerausleidenschaft, Sonntag, 30.10.2016, 12:19 (vor 3430 Tagen) @ Destear

Lass mal die Kirche im Dorf. Das Verhalten ist daneben, aber in der Regel kein Diebstahl. So lange die Dinger nicht gänzlich mit aus dem Zug genommen werden, behält dein Arbeitgeber bzw. du das Gewahrsam an dem Papier und der böse Leser will sich die Zeitung wohl auch nicht dauerhaft aneignen.

Du läufst sicherlich auch nicht am Zeitungskiosk vorbei und nimmst dir von dort eine Zeitung mit? Aber ich denke die Diskussion läuft sowieso ins Leere, in meinen Augen ist es Diebstahl.

KEIN Diebstahl

Destear, Berlin, Sonntag, 30.10.2016, 12:25 (vor 3430 Tagen) @ bahnerausleidenschaft
bearbeitet von Destear, Sonntag, 30.10.2016, 12:26

Lass mal die Kirche im Dorf. Das Verhalten ist daneben, aber in der Regel kein Diebstahl. So lange die Dinger nicht gänzlich mit aus dem Zug genommen werden, behält dein Arbeitgeber bzw. du das Gewahrsam an dem Papier und der böse Leser will sich die Zeitung wohl auch nicht dauerhaft aneignen.


Du läufst sicherlich auch nicht am Zeitungskiosk vorbei und nimmst dir von dort eine Zeitung mit? Aber ich denke die Diskussion läuft sowieso ins Leere, in meinen Augen ist es Diebstahl.

Der Vergleich ist nicht haltbar. Nehme ich, wie von dir unterstellt, am Zeitungskiosk eine Zeitung mit und entferne mich von dem Kiosk, ohne zu bezahlen, habe ich jedenfalls nach einer gewissen Wegstrecke das Gewahrsam des Kioskbetreibers an der Zeitung ohne weiteres gebrochen. Das ist beim ICE völlig anders. Egal ob 1. oder 2. Klasse, die Zeitung verbleibt im Machtbereich deines Arbeitgebers. Die ist doch gelegentlich sogar mit Aufklebern markiert, oder? Das macht es noch klarer. Auch hier sieht es erst anders aus, wenn die Person mit der Zeitung aussteigt, oder nicht.

Wie gesagt, das Verhalten der entsprechenden Personen ist daneben - die Diskussion läuft aber nicht leer, wie von dir gesagt, ins Leere. Allenfalls deshalb, weil du offensichtlich falsche Dinge gerne weiter so sehen möchtest, wie es dir gefällt.

KEIN Diebstahl

JeDi, überall und nirgendwo, Sonntag, 30.10.2016, 12:27 (vor 3430 Tagen) @ Destear
bearbeitet von JeDi, Sonntag, 30.10.2016, 12:27

Wie gesagt, das Verhalten der entsprechenden Personen ist daneben - Diebstahl ist es trotzdem nicht. Aber ist ja egal, sind ja alles böse Verbrecher, gell?

Nichtsdestotrotz wäre meine Bereitschaft auf das Nachlösen eines 1. Klasse-Fahrscheins zu verzichten (und die Leute einfach in die 2. Klasse zu schicken) beim Nehmen einer oder mehrerer Zeitungen doch deutlich geringer als ohnehin schon.

--
Weg mit dem 4744!

KEIN Diebstahl

bahnerausleidenschaft, Sonntag, 30.10.2016, 12:30 (vor 3430 Tagen) @ Destear

Lass mal die Kirche im Dorf. Das Verhalten ist daneben, aber in der Regel kein Diebstahl. So lange die Dinger nicht gänzlich mit aus dem Zug genommen werden, behält dein Arbeitgeber bzw. du das Gewahrsam an dem Papier und der böse Leser will sich die Zeitung wohl auch nicht dauerhaft aneignen.


Du läufst sicherlich auch nicht am Zeitungskiosk vorbei und nimmst dir von dort eine Zeitung mit? Aber ich denke die Diskussion läuft sowieso ins Leere, in meinen Augen ist es Diebstahl.


Der Vergleich ist nicht haltbar. Nehme ich, wie von dir unterstellt, am Zeitungskiosk eine Zeitung mit und entferne mich von dem Kiosk, ohne zu bezahlen, habe ich jedenfalls nach einer gewissen Wegstrecke das Gewahrsam des Kioskbetreibers an der Zeitung ohne weiteres gebrochen. Das ist beim ICE völlig anders. Egal ob 1. oder 2. Klasse, die Zeitung verbleibt im Machtbereich deines Arbeitgebers. Die ist doch gelegentlich sogar mit Aufklebern markiert, oder? Das macht es noch klarer. Auch hier sieht es erst anders aus, wenn die Person mit der Zeitung aussteigt, oder nicht.

Wie gesagt, das Verhalten der entsprechenden Personen ist daneben - die Diskussion läuft aber nicht leer, wie von dir gesagt, ins Leere. Allenfalls deshalb, weil du offensichtlich falsche Dinge gerne weiter so sehen möchtest, wie es dir gefällt.

Das hat nichts mit böser Verbrecher zu tun. Die Zeitungen sind nunmal nur für Kunden der ersten Klasse gedacht. Im Bordbistro kann man die Zeitungen auch käuflich erwerben.

Wenn du den Leuten Diebstahl unterstellst...

Destear, Berlin, Sonntag, 30.10.2016, 12:50 (vor 3430 Tagen) @ bahnerausleidenschaft

...erklärst du sie damit zwar nicht zu bösen Verbrechern, aber immerhin zu Straftätern. Daher hat es doch etwas damit zu tun, und genau das ist ja das Problem.

Wenn du den Leuten Diebstahl unterstellst...

ICE2020, Sonntag, 30.10.2016, 13:32 (vor 3430 Tagen) @ Destear

...erklärst du sie damit zwar nicht zu bösen Verbrechern, aber immerhin zu Straftätern. Daher hat es doch etwas damit zu tun, und genau das ist ja das Problem.

Unabhängig davon, wie man es letztendlich strafrechtlich bewertet, es wird auf jeden Fall ein Angebot genutzt, dass nun einmal nicht für einen bestimmt ist. Zumindest umgangssprachlich kann man da wohl ganz gut Diebstahl verwenden. Aber jetzt sind die Fahrgäste, die sich durch solch Verhalten hervortun die schuldlosen und jemand, der offen sagt, was es ist, verursacht ein Problem? Manche hier haben aber auch wirklich eine verquere Weltsicht... Das mit den Zeitungen ist ungefähr so, wie die Leute, die sich auf gut Glück in die 1. Klasse setzen und dann sagen "oh, das ist 1. Klasse hier". Oder besser noch die Steigerung: Aber mit dem ganzen Gepäck, kann ich da jetzt nicht hier bleiben, ist doch eh nicht voll...

Die Schaffner sind zu locker.

ktmb, Sonntag, 30.10.2016, 13:41 (vor 3430 Tagen) @ ICE2020
bearbeitet von ktmb, Sonntag, 30.10.2016, 13:41

- kein Text -

Genau! Viel zu locker sind die!!1!1!!!

ALR997, Montag, 31.10.2016, 08:27 (vor 3429 Tagen) @ ktmb

Wer beim Zeitungsklau erwischt wird im Zug, sollte direkt eine Hand verlieren. Damit könnte man diesen Zeitungsdieben endlich Herr werden!!1!!1

Kann doch nicht wahr sein, dass die armen 1.-Klasse-Kunden vor einem leeren Zeitungsregal stehen, weil die Massen an Schnorrern, die da täglich durch die A-Wägen pilgern, es komplett ausräumen!

Also endlich mal durchgreifen ;-)

Michel Houellebecq?

ktmb, Montag, 31.10.2016, 08:37 (vor 3429 Tagen) @ ALR997

Zuviel darin gelesen?
Herzliche Grüße

Michel Houellebecq noch nicht gelesen

ALR997, Montag, 31.10.2016, 15:05 (vor 3429 Tagen) @ ktmb

Tatsächlich nicht. Dementsprechend verstehe ich auch leider nicht die Referenz.

Ich könnte natürlich mehr dazu sagen, wenn ich verstehe, worauf du hinaus willst.

Wenn du den Leuten Diebstahl unterstellst...

Destear, Berlin, Sonntag, 30.10.2016, 13:44 (vor 3430 Tagen) @ ICE2020

...erklärst du sie damit zwar nicht zu bösen Verbrechern, aber immerhin zu Straftätern. Daher hat es doch etwas damit zu tun, und genau das ist ja das Problem.


Unabhängig davon, wie man es letztendlich strafrechtlich bewertet, es wird auf jeden Fall ein Angebot genutzt, dass nun einmal nicht für einen bestimmt ist. Zumindest umgangssprachlich kann man da wohl ganz gut Diebstahl verwenden. Aber jetzt sind die Fahrgäste, die sich durch solch Verhalten hervortun die schuldlosen und jemand, der offen sagt, was es ist, verursacht ein Problem? Manche hier haben aber auch wirklich eine verquere Weltsicht... Das mit den Zeitungen ist ungefähr so, wie die Leute, die sich auf gut Glück in die 1. Klasse setzen und dann sagen "oh, das ist 1. Klasse hier". Oder besser noch die Steigerung: Aber mit dem ganzen Gepäck, kann ich da jetzt nicht hier bleiben, ist doch eh nicht voll...

Nö, man kann es genau so nicht sagen. "Diebstahl" ist ein ziemlich eindeutig feststehender Begriff für die entsprechende Straftat. Es ist eine Gebrauchsanmaßung oder sonstwas, aber ganz sicher kein Diebstahl. Es ist viel eher deine "verquere" Weltsicht, die Begriffe nicht angemessen voneinander trennen zu können. Und von "Schuldlosigkeit" spricht hier doch ohnehin niemand. Diese Kategorie ist wieder eine ganz andere.

Wenn du den Leuten Diebstahl unterstellst...

JeDi, überall und nirgendwo, Sonntag, 30.10.2016, 14:26 (vor 3430 Tagen) @ ICE2020

Oder besser noch die Steigerung: Aber mit dem ganzen Gepäck, kann ich da jetzt nicht hier bleiben, ist doch eh nicht voll...

Darauf gibts ja passende Antworten, wie z.B. "Sehr gerne, die Dame! Dann muss ich Ihnen aber 245,50 EUR berechnen..."

--
Weg mit dem 4744!

KEIN Diebstahl

meilensammler, Sonntag, 30.10.2016, 12:58 (vor 3430 Tagen) @ Destear

die Zeitung verbleibt im Machtbereich deines Arbeitgebers. Die ist doch gelegentlich sogar mit Aufklebern markiert, oder

Moment mal, darf man Zeitungen aus dem Zug (als 1. Klasse Fahrgast) gar nicht mitnehmen? Dachte immer, das gilt nur für Zeitungen in den Lounges...

--
Seit zwei Monaten nicht mehr schwarz gefahren!!!

KEIN Diebstahl

Berlin-Express, nähe BPHD, Sonntag, 30.10.2016, 14:57 (vor 3430 Tagen) @ meilensammler
bearbeitet von Berlin-Express, Sonntag, 30.10.2016, 14:59

die Zeitung verbleibt im Machtbereich deines Arbeitgebers. Die ist doch gelegentlich sogar mit Aufklebern markiert, oder

Moment mal, darf man Zeitungen aus dem Zug (als 1. Klasse Fahrgast) gar nicht mitnehmen? Dachte immer, das gilt nur für Zeitungen in den Lounges...

Ich habe die bisher auch immer mitgenommen, in der Lounge ist ja extra ein Stempel drauf, dass man die Zeitungen nicht mitnehmen soll. Nach einer längeren Zugfahrt, würde ich die zerknitterten Zeitungen auch niemandem mehr zumuten. Aus der Lounge nehme ich Zeitungen nur mit wenn kurz vor Schluss ist und die Zeitungen am nächsten Tag eh ihre Gültigkeit verlieren, dann frage ich allerdings nochmal kurz beim Loungepersonal nach ob dies in Ordnung ist.

KEIN Diebstahl

Reservierungszettel, KDU, Sonntag, 30.10.2016, 12:30 (vor 3430 Tagen) @ bahnerausleidenschaft

Lass mal die Kirche im Dorf. Das Verhalten ist daneben, aber in der Regel kein Diebstahl. So lange die Dinger nicht gänzlich mit aus dem Zug genommen werden, behält dein Arbeitgeber bzw. du das Gewahrsam an dem Papier und der böse Leser will sich die Zeitung wohl auch nicht dauerhaft aneignen.


Du läufst sicherlich auch nicht am Zeitungskiosk vorbei und nimmst dir von dort eine Zeitung mit? Aber ich denke die Diskussion läuft sowieso ins Leere, in meinen Augen ist es Diebstahl.

Wenn ich was zu lesen möchte - dann suche ich sowieso bis auf wenige Ausnahmen in der 2. Klasse es sei denn der Leidenschaftliche Bahner möchte das nicht, warum auch immer.

Falls Du außerdem der Meinung bist das Reisepläne, Reservierungen und Pfandsammeln (ohne Leute ansprechen) auch verboten/Diebstahl ist akzeptiere ich das natürlich und gehe zu anderen Kollegen ich fahre ja nicht den ganzen Tag bei Dir mit ;)

KEIN Diebstahl

bahnerausleidenschaft, Sonntag, 30.10.2016, 12:33 (vor 3430 Tagen) @ Reservierungszettel

Lass mal die Kirche im Dorf. Das Verhalten ist daneben, aber in der Regel kein Diebstahl. So lange die Dinger nicht gänzlich mit aus dem Zug genommen werden, behält dein Arbeitgeber bzw. du das Gewahrsam an dem Papier und der böse Leser will sich die Zeitung wohl auch nicht dauerhaft aneignen.


Du läufst sicherlich auch nicht am Zeitungskiosk vorbei und nimmst dir von dort eine Zeitung mit? Aber ich denke die Diskussion läuft sowieso ins Leere, in meinen Augen ist es Diebstahl.


Wenn ich was zu lesen möchte - dann suche ich sowieso bis auf wenige Ausnahmen in der 2. Klasse es sei denn der Leidenschaftliche Bahner möchte das nicht, warum auch immer.

Falls Du außerdem der Meinung bist das Reisepläne, Reservierungen und Pfandsammeln (ohne Leute ansprechen) auch verboten/Diebstahl ist akzeptiere ich das natürlich und gehe zu anderen Kollegen ich fahre ja nicht den ganzen Tag bei Dir mit ;)

Reisepläne liegen überall im Zug, Reservierungen sind auch klassenlos, Pfandsammeln ist von der Bahn nicht erwünsscht aber nicht zu verhindern. Daher kann man das nicht miteinander vergleichen. Aber ich sehe wohin die Diskussion wieder führt. Der böse Bahner schreibt was und alle sind dagegen. Daher bin ich aus der Diskussion raus.

DOCH Diebstahl

J-C, In meiner Welt, Sonntag, 30.10.2016, 12:39 (vor 3430 Tagen) @ bahnerausleidenschaft

Reisepläne liegen überall im Zug, Reservierungen sind auch klassenlos, Pfandsammeln ist von der Bahn nicht erwünsscht aber nicht zu verhindern. Daher kann man das nicht miteinander vergleichen. Aber ich sehe wohin die Diskussion wieder führt. Der böse Bahner schreibt was und alle sind dagegen. Daher bin ich aus der Diskussion raus.

Ich gebe dir komplett Recht und nein, du bist gar nicht der böse Eisenbahner, eher ist es so, dass manche nicht zugeben wollen, dass sie eigentlich Diebstahl begehen. Sie haben faktisch für die Zeitungen nicht bezahlt, sie haben für ihre Reisepläne und Reservierungszettel bezahlt, aber nicht für Zeitungen, deswegen sollte es kein Kavaliersdelikt sein, Zeitungen aus der ersten Klasse in die zweite Klasse zu schmuggeln, am Ende fehlt sie den dafür zahlenden Reisenden der ersten Klasse.

Und würde ich jemals nach der Presse fragen in der ersten Klasse, wenn ich dafür gezahlt habe und es davon keine Exemplare gibt, weil die Zweitklassreisende der Meinung waren, sie mitgehen lassen zu müssen, dann wäre ich not amused.

--
Umwege erweitern die Ortskenntnis ~ Kurt Tucholsky

Unsinn...

Destear, Berlin, Sonntag, 30.10.2016, 12:48 (vor 3430 Tagen) @ J-C

Reisepläne liegen überall im Zug, Reservierungen sind auch klassenlos, Pfandsammeln ist von der Bahn nicht erwünsscht aber nicht zu verhindern. Daher kann man das nicht miteinander vergleichen. Aber ich sehe wohin die Diskussion wieder führt. Der böse Bahner schreibt was und alle sind dagegen. Daher bin ich aus der Diskussion raus.


Ich gebe dir komplett Recht und nein, du bist gar nicht der böse Eisenbahner, eher ist es so, dass manche nicht zugeben wollen, dass sie eigentlich Diebstahl begehen. Sie haben faktisch für die Zeitungen nicht bezahlt, sie haben für ihre Reisepläne und Reservierungszettel bezahlt, aber nicht für Zeitungen, deswegen sollte es kein Kavaliersdelikt sein, Zeitungen aus der ersten Klasse in die zweite Klasse zu schmuggeln, am Ende fehlt sie den dafür zahlenden Reisenden der ersten Klasse.

Ah, Chefvisite!

Worüber du und der bahnerausleidenschaft reden, ist ein moralisches Verwerflichkeitsurteil in Bezug auf die Nutzung von Erstklassevorteilen, die einem Zweitklassenutzer nicht zustehen. Da hat der JeDi schon völlig klar gesagt, was für Konsequenzen das z.B. haben kann: Das Verlangen, Nachlösen zu lassen. Auch völlig in Ordnung so, denn das Verhalten der Betroffenen ist jedenfalls nicht richtig.

Sie begehen aber trotzdem nicht "eigentlich Diebstahl". Wenn du sagst, sie würden "eigentlich Diebstahl" begehen, dann gib' doch bitte auch eine fundierte Begründung mit auf den Weg. Diebstahl ist eine Straftat. Die Voraussetzungen des entsprechenden Tatbestandes müssen hierzu erfüllt sein. Und das ist in den hier geschilderten Fällen ganz einfach nicht der Fall. Wer darüber ohne Not hinweg sieht und sich trotzdem ohne Grund auf entsprechenden Standpunkt stellt, hat m.M.n. ein Wahrnehmungsproblem.

Die Zeitung wird nicht weggenommen, in dem üblichen Fall - Zeitung aus der ersten Klasse in die zweite hinübernehmen, dort lesen, liegenlassen, aussteigen - will der Betroffene sich die Zeitung nicht aneignen. Das ist alles, aber wahrlich kein Diebstahl.

Es ist eine bloße Gebrauchsanmaßung. Nichts weiter.

Danke!

JeDi, überall und nirgendwo, Sonntag, 30.10.2016, 13:41 (vor 3430 Tagen) @ Destear

Irgendwie fehlte mir die Motivation sowas zu schreiben.

@bahnerausleidenschaft: Ich verstehe ehrlich gesagt auch nicht, wieso du dich sofort angegriffen fühlst. Das kann ich nämlich nicht wirklich erkennen...

--
Weg mit dem 4744!

Kein Unsinn - 2. Kl. Leute haben in der 1. Kl. nichts.......

VT_601, Sonntag, 30.10.2016, 15:04 (vor 3430 Tagen) @ Destear

.....zu suchen. Egal zu welchem Zweck auch immer. Ausnahme sas sie vom Zub dort plaziert wurden. Es gibt schon genug Schmarotzer und die Zeitung hat, da die fraglichen XXXXXXXX kein 1. Klasse Ticket besitzen, gefälligst in der 1. Klasse zu bleiben. Insoweit würde auch ich bei einer Wegnahme von Diebstahl ausgehen.

Wenn die Leute nicht völlig hirnamputiert sind, sollten sie wissen das sie etwas verbotenes tun. Es sind schon Leute wegen ganz anderer Vergehen verknackt worden.

Kein Unsinn - 2. Kl. Leute haben in der 1. Kl. nichts.......

Berlin-Express, nähe BPHD, Sonntag, 30.10.2016, 15:10 (vor 3430 Tagen) @ VT_601

Wenn die Leute nicht völlig hirnamputiert sind, sollten sie wissen das sie etwas verbotenes tun. Es sind schon Leute wegen ganz anderer Vergehen verknackt worden.

Wenn du nicht völlig hirnamputiert bist, solltest du merken, dass deine Sprache diesem Forum nicht angemessen ist.

Damit zeigst du welch Geistes Kind du bist.

Quasar, Sonntag, 30.10.2016, 15:27 (vor 3430 Tagen) @ VT_601

Dieser mit Verlaub dämlichste Kommentar des ganzen Wochenendes zeigt wo bei dir die Reise hingehen kann.

Wenn du bei einem solch simplen Thema schon die Kavallerie so weit mobilisierst, kann ich mir denken, dass du auch der erste bist, der "Genau so" schreit, wenn andere wesentlich gravierendere Trennungen druchgeführt werden sollen.

Damit zeigst du welch Geistes Kind du bist.

VT_601, Sonntag, 30.10.2016, 15:33 (vor 3430 Tagen) @ Quasar

Von liberalem Geschwätz in Sachen Strafrecht und anderer Bereiche halte ich nun mal nichts. Regeln sind dazu da um eingehalten zu werden.

liberales Geschwätz

Quasar, Sonntag, 30.10.2016, 15:41 (vor 3430 Tagen) @ VT_601

Von liberalem Geschwätz in Sachen Strafrecht und anderer Bereiche halte ich nun mal nichts. Regeln sind dazu da um eingehalten zu werden.


Spnnt man deinen Gedankengang weiter, und darauf wollte ich hinaus, kommt man ganz schnell zu Forderungen, wie "Flüchtlinge haben nur bei Tafeln ein Recht auf Lebensmittel und nicht im Supermarkt oder Discounter" bzw am Ende des Tages ist man wieder an diesem Punkt angelangt.

Da du ja hier von Regeln sprichst, dann weise uns "liberale Schwätzer" mal den richtigen Weg in dem du uns aufzeigst, wo in den Beförderungsbestimmungen steht, dass die Zeitung nicht in die 2. Klasse gehört, bzw das den 2.Klasse Reisenden ein grundsätzlicher Aufenthalt in den 1. Klasse Bereichen untersagt ist.

liberales Geschwätz

VT_601, Sonntag, 30.10.2016, 15:53 (vor 3430 Tagen) @ Quasar

Von liberalem Geschwätz in Sachen Strafrecht und anderer Bereiche halte ich nun mal nichts. Regeln sind dazu da um eingehalten zu werden.

Spnnt man deinen Gedankengang weiter, und darauf wollte ich hinaus, kommt man ganz schnell zu Forderungen, wie "Flüchtlinge haben nur bei Tafeln ein Recht auf Lebensmittel und nicht im Supermarkt oder Discounter" bzw am Ende des Tages ist man wieder an diesem Punkt angelangt.

Soweit Flüchtlinge außerhalb der Leistungen die sie von unserem Staat bekommen, darüber hinaus kostenlose Lebensmittel haben wollen, so sind hierfür in der Tat die Tafeln zuständig. Ungeachtet der Annahme das sich da unsere ALG 2 Leute sehr über die Konkurrenz freuen werden. Wenn Flüchtlinge ihre Lebsmittel im Supermarkt oder wo auch immer sonst kaufen bzw. bezahlen können sie das gerne tun. Bei Diebstahl hätte ich da kein Verständnis. Egal ob Deutscher oder Flüchtling.


Da du ja hier von Regeln sprichst, dann weise uns "liberale Schwätzer" mal den richtigen Weg in dem du uns aufzeigst, wo in den Beförderungsbestimmungen steht, dass die Zeitung nicht in die 2. Klasse gehört, bzw das den 2.Klasse Reisenden ein grundsätzlicher Aufenthalt in den 1. Klasse Bereichen untersagt ist.

BB'S interessieren mich grundsätzlich nich. Oder müsste ich jetzt im Umkehrschluss erklären das man in der Microwelle keine Hamster zum trocknen rein setzt. Es gibt Dinge die dem gesunden Menschenverstand auch so klar sein sollten.

Abenteuerliche Antwort

Quasar, Sonntag, 30.10.2016, 16:12 (vor 3430 Tagen) @ VT_601
bearbeitet von Quasar, Sonntag, 30.10.2016, 16:13

Ungeachtet der Annahme das sich da unsere ALG 2 Leute sehr über die Konkurrenz freuen werden.

Dieser Satz zeigt deutlich, dass du einer sachlichen Diskussion nicht würdig bist. Wenn das dein Grundgerüst im Denken ist, so bist du einer weiteren Beachtung nicht würdig.

Vielleicht solltest du dir geeignetere Foren suchen, wo du solchen Mist unter tosendem Beifall absondern kannst.

Mein Fazit: einfach nur wiederlich und verachtenswert.

Abenteuerliche Antwort

J-C, In meiner Welt, Sonntag, 30.10.2016, 16:56 (vor 3429 Tagen) @ Quasar

Warum denn nicht? Ursprünglich sind die Tafeln eben für Menschen gedacht, die zum Beispiel ALG 2 beziehen. Ich bin fa tatsächlich uninformiert. Kriegt der Geflüchtete (gegen den ich, um es zu betonen, generell nichts habe!) denn so viel Geld und Leistungen, dass er daraus ohne Gang zur Tafel auskäme? Denn wenn ja, wäre es tatsächlich ein Problem.

Davon ganz abgesehen, dass ich erstaunt bin, wie man von den Serviceleistungen der ersten Klasse über das Mitgehenlassen derer Zeitungen bei Zweitklassreisenden zur Flüchtlingsthematik kommt.

Da nach Godwins Law alle Diskussionen mit einem Hitlervergleich bzw. Nazivergleich enden und weil ich den Internetführerschein gemacht habe, schließe ich ab mit dee Frage:

Sind Unterteilungen in erste und zweite Klasse nicht ein erster Schritt zur Segregation, wie damals, zur Nazizeit?

In diesem Sinn,

Gruß aus dem Railjet

Jan-Christian.

--
Umwege erweitern die Ortskenntnis ~ Kurt Tucholsky

+1

18 607, am schönsten Bahnhof Deutschlands ;-), Sonntag, 30.10.2016, 17:14 (vor 3429 Tagen) @ Quasar

- kein Text -

--
Grüßle

Hans-Jörg

Soo schön ist's hier

[image]

(Und es wird noch schöner werden...)

Ich bin schier begeistert!

Blaschke, Sonntag, 30.10.2016, 16:23 (vor 3429 Tagen) @ VT_601

Hallöchen!


ENDLICH haben wir die Flüchtlinge in diese Beitragsbaum auch untergebracht!

Schaffen wir das vielleicht mit den Nazis auch noch? Bitte bitte... Wo bleibt User xxxxx?

Ansonsten ==> 2 interessante Aussagen desselben Users:

Regeln sind dazu da um eingehalten zu werden.
BB'S interessieren mich grundsätzlich nich.

Ähm, irgendwie ein klein wenig widersprüchlich oder? Einerseits sind mir Regeln, die BB sind ja schlußendlich auch welche, egal - andererseits fordere ich, dass Regeln eingehalten werden müssen.

Logische Schlußfolgerung: Das Einhalten der Regeln gilt nur für andere, während ich selbst mache und fordere, was mir beliebt.


Zum Thema "Haustiere in der Mikrowelle" gibt es übrigens sogar einen Wiki-Eintrag

https://de.wikipedia.org/wiki/Haustier_in_der_Mikrowelle

Und einen praktischen Versuch:

https://www.youtube.com/watch?v=jWlmziCuwaw


Soviel zum Thema "gesunder Menschenverstand" ;-))))))))))))))


Demnächst bekommt jeder Hamster und jedes Haustier eine Art Tätowierung, wo wie bei einem Warnschild alles mögliche draufsteht. Dann eben auch "nicht mikrowellengeeignet".

Und um den Beitrag und das Niveau jetzt abzurunden, die Frage: Gibt es eigentlich Mikrowellen, in die ein Flüchtling paßt? Und was passiert dann? Und wie wäre die Geschichte ausgegangen, hätten die Nazis schon Mikrowellen zur Verfügung gehabt, in die man Juden hätte stecken können?


In der Hoffnung auf weitere drastische Niveausteigerungen in diesem Beitragsbaum schöne Grüße von


jörg

+1

18 607, am schönsten Bahnhof Deutschlands ;-), Sonntag, 30.10.2016, 17:14 (vor 3429 Tagen) @ Blaschke

- kein Text -

--
Grüßle

Hans-Jörg

Soo schön ist's hier

[image]

(Und es wird noch schöner werden...)

Ich bin schier begeistert!

VT_601, Sonntag, 30.10.2016, 19:24 (vor 3429 Tagen) @ Blaschke

Regeln sind dazu da um eingehalten zu werden.

BB'S interessieren mich grundsätzlich nich.

Ähm, irgendwie ein klein wenig widersprüchlich oder? Einerseits sind mir Regeln, die BB sind ja schlußendlich auch welche, egal - andererseits fordere ich, dass Regeln eingehalten werden müssen.

Logische Schlußfolgerung: Das Einhalten der Regeln gilt nur für andere, während ich selbst mache und fordere, was mir beliebt.


Für was brauche ich BB's?

Ich nehme Zeitungen nur mit gültigem 1. Klasse Ticket und für das buchen von OT brauche ich keine BB. Was die Bahn verkauft ist gültig und wurde im Zug noch nie reklamiert - bestenfalls bewundert.


Also brauche ich keine BB.

Damit zeigst du welch Geistes Kind du bist.

Destear, Berlin, Sonntag, 30.10.2016, 18:12 (vor 3429 Tagen) @ VT_601

Das hat mit Strafrecht nichts zu tun. Aber es sagt einiges über dich aus, dass du NICHT verstehst, dass es sich nicht um einen Diebstahl handelt.

Damit zeigst du welch Geistes Kind du bist.

J-C, In meiner Welt, Sonntag, 30.10.2016, 19:52 (vor 3429 Tagen) @ Destear

Das hat mit Strafrecht nichts zu tun.

Es wäre auch irgendwie traurig, wenn man das ins Strafrecht einfügen müsste.

Aber es sagt einiges über dich aus, dass du NICHT verstehst, dass es sich nicht um einen Diebstahl handelt.

Vielleicht versteht er das nicht, weil es sich am Ende doch für einen Diebstahl handelt.

Frage ich doch mal ganz naiv, wieso Menschen unbedingt die Zeitung aus der ersten Klasse nehmen. Grund, ganz einleuchtend, sie wollen eine Zeitung. Wieso kaufen sie diese Zeitung aber nicht am Bahnhof, auf dem Weg zum Bahnhof oder sonstwann? Wieso bezahlen sie nicht etwa für die Zeitung, die sie aus dem Zug nehmen? Seien wir uns im klaren, die Zeitung ist nicht in der Beförderung in der zweiten Klasse inkludiert. In der zweiten Klasse erhält man die Möglichkeit, den Sitz in der zweiten Klasse zu nutzen auf einer vorher festgelegten Strecke und ggf. in vorher festgelegten Zügen.

Mit der zweiten Klasse hat man weder Zeitungen, noch irgendwelche weitere Services der ersten Klasse bezahlt. Man nimmt also abstrahiert ein Objekt aus einer Klasse, für das man normalerweise bezahlen muss, wofür man aber nicht bezahlt hat. Und das ist allgemein als Diebstahl bekannt.

Warum versuchen Leute wie du das zu negieren, wieso wollt ihr das nicht als Diebstahl anerkennen? Was findet ihr gut daran, wenn Menschen eine Zeitung nehmen, für die sie nicht bezahlt haben? Und nein, in der ersten Klasse ist die Zeitung inkludiert, deswegen ist das für den Erstklassreisenden auch kein Problem, sie auch rauszunehmen. Das ist ein Teil seines bezahlten Zusatzpakets an Komfort.

--
Umwege erweitern die Ortskenntnis ~ Kurt Tucholsky

Ahja...

Destear, Berlin, Sonntag, 30.10.2016, 20:14 (vor 3429 Tagen) @ J-C

Das hat mit Strafrecht nichts zu tun.

Es wäre auch irgendwie traurig, wenn man das ins Strafrecht einfügen müsste.

Aber es sagt einiges über dich aus, dass du NICHT verstehst, dass es sich nicht um einen Diebstahl handelt.

Vielleicht versteht er das nicht, weil es sich am Ende doch für einen Diebstahl handelt.

Nein, es handelt sich auch "am Ende" nicht um einen Diebstahl. Dieser Begriff ist völlig feststehend für den Straftatbestand und ein Verhalten, dass als solches bezeichnet werden soll, muss genau diesen Tatbestand erfüllen. Sonst kann es ganz einfach kein Diebstahl sein. Entschuldige bitte, aber das ist eine logisch so eindeutige Angelegenheit, dass mir jedes Verständnis dafür abgeht, dass man das Offensichtliche noch so geflissentlich ignoriert.

Was du diskutieren willst, ist, dass DU es daneben findest, dass sich jemand mit Fahrschein für die zweite Wagenklasse aus dem Leistungsfundus für Reisende der ersten Klasse bedienst: Okay, enjoy! Ich finde, dass das auch daneben ist. Und trotzdem ist das einfach und ganz schlicht kein Diebstahl, es ist keine Straftat! Überlege dir doch bitte ganz genau, was du hier tust: Du bezichtigst jemanden oder eine Gruppe von Menschen pauschal als Straftäter (!), nur weil du deren Verhalten daneben findest. Es ist doch einfach unerträglich, wie hier Leute begrifflich kriminalisiert werden für ein Verhalten, dass ohne Zweifel unangemessen ist, aber sich sicher nicht dem scharfen Schwert des Strafrechts unterordnen lässt.

Wenn wir diese Diskussion auf eine konkrete Person beziehen würden und ich ähnlich schief mit den Begrifflichkeiten umspringen würde, könnte man dein Verhalten auch mit einem einfachen Wort beschreiben: Es ist verleumderisch.

Warum versuchen Leute wie du das zu negieren, wieso wollt ihr das nicht als Diebstahl anerkennen? Was findet ihr gut daran, wenn Menschen eine Zeitung nehmen, für die sie nicht bezahlt haben? Und nein, in der ersten Klasse ist die Zeitung inkludiert, deswegen ist das für den Erstklassreisenden auch kein Problem, sie auch rauszunehmen. Das ist ein Teil seines bezahlten Zusatzpakets an Komfort.

Das habe ich jetzt in mehreren Beiträgen in diesem Strang erklärt: Es ist kein Diebstahl. Am besten liest du § 242 StGB, schaust vielleicht in einem gängigen Kommentar oder Lehrbuch nach, wie im einzelnen die Tatbestandsvoraussetzungen ausgestaltet sind und gehst dann nochmal auf die hier schon mehrfach vorgetragene Argumentation ein. Wenn du das nicht selbst machen möchtest: Schreib mich gerne an, ich erklär' es dir gerne, alleine schon um so fürchterlichen Irrtümern vorzugreifen.

Ahja...

J-C, In meiner Welt, Sonntag, 30.10.2016, 20:47 (vor 3429 Tagen) @ Destear
bearbeitet von J-C, Sonntag, 30.10.2016, 20:49

Das hat mit Strafrecht nichts zu tun.

Es wäre auch irgendwie traurig, wenn man das ins Strafrecht einfügen müsste.

Aber es sagt einiges über dich aus, dass du NICHT verstehst, dass es sich nicht um einen Diebstahl handelt.

Vielleicht versteht er das nicht, weil es sich am Ende doch für einen Diebstahl handelt.

Nein, es handelt sich auch "am Ende" nicht um einen Diebstahl.

Na auf den Grund bin ich gespannt.

Dieser Begriff ist völlig feststehend für den Straftatbestand und ein Verhalten, dass als solches bezeichnet werden soll, muss genau diesen Tatbestand erfüllen. Sonst kann es ganz einfach kein Diebstahl sein. Entschuldige bitte, aber das ist eine logisch so eindeutige Angelegenheit, dass mir jedes Verständnis dafür abgeht, dass man das Offensichtliche noch so geflissentlich ignoriert.

Es gibt Diebstahl, der als solcher aus 10 Metern Entfernung gesehen werden kann und es gibt welchen, wo Leute wie du der Meinung sind, es wäre keiner.

Was du diskutieren willst, ist, dass DU es daneben findest, dass sich jemand mit Fahrschein für die zweite Wagenklasse aus dem Leistungsfundus für Reisende der ersten Klasse bedienst: Okay, enjoy! Ich finde, dass das auch daneben ist. Und trotzdem ist das einfach und ganz schlicht kein Diebstahl, es ist keine Straftat! Überlege dir doch bitte ganz genau, was du hier tust: Du bezichtigst jemanden oder eine Gruppe von Menschen pauschal als Straftäter (!), nur weil du deren Verhalten daneben findest. Es ist doch einfach unerträglich, wie hier Leute begrifflich kriminalisiert werden für ein Verhalten, dass ohne Zweifel unangemessen ist, aber sich sicher nicht dem scharfen Schwert des Strafrechts unterordnen lässt.

Ich bin ein Fan von klarer Sprache, was ist es dann, wenn es kein Diebstahl ist. unerlaubtes Mitnehmen, unberechtigtes Beziehen nicht bezahlter Leistungen?

Wenn wir diese Diskussion auf eine konkrete Person beziehen würden und ich ähnlich schief mit den Begrifflichkeiten umspringen würde, könnte man dein Verhalten auch mit einem einfachen Wort beschreiben: Es ist verleumderisch.

Sicher. Diebstahl als solchen zu bezeichnen ist Verleumdung.

Das habe ich jetzt in mehreren Beiträgen in diesem Strang erklärt: Es ist kein Diebstahl.

Wenn du aus einer Zeitung dir aus der Auslage eine Zeitung mitgehenlässt und nachher anderswo sie liegen lässt, meinetwegen in der Nähe sogar, ist das dann doch wieder Diebstahl. Man bezahlt ja dafür, dass man die Zeitung sich durchliest.

Am besten liest du § 242 StGB, schaust vielleicht in einem gängigen Kommentar oder Lehrbuch nach, wie im einzelnen die Tatbestandsvoraussetzungen ausgestaltet sind und gehst dann nochmal auf die hier schon mehrfach vorgetragene Argumentation ein. Wenn du das nicht selbst machen möchtest: Schreib mich gerne an, ich erklär' es dir gerne, alleine schon um so fürchterlichen Irrtümern vorzugreifen.

Dann schauen wir uns das mal so an.

(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Also, der Fahrgast nimmt eine Zeitung aus der erste Klasse weg, für die er keinen Cent bezahlt hat. Check.

Er tut das in der Absicht, sie erstmal zu besitzen. Er will diese Zeitung (nicht nur, um zu schauen, ob sie lesenswert ist) lesen und damit für eine Zeit lang besitzen. Check.

Was ist deine Interpretation?

--
Umwege erweitern die Ortskenntnis ~ Kurt Tucholsky

Ahja...

Destear, Berlin, Sonntag, 30.10.2016, 21:41 (vor 3429 Tagen) @ J-C

Das hat mit Strafrecht nichts zu tun.

Es wäre auch irgendwie traurig, wenn man das ins Strafrecht einfügen müsste.

Aber es sagt einiges über dich aus, dass du NICHT verstehst, dass es sich nicht um einen Diebstahl handelt.

Vielleicht versteht er das nicht, weil es sich am Ende doch für einen Diebstahl handelt.

Nein, es handelt sich auch "am Ende" nicht um einen Diebstahl.

Na auf den Grund bin ich gespannt.

Dieser Begriff ist völlig feststehend für den Straftatbestand und ein Verhalten, dass als solches bezeichnet werden soll, muss genau diesen Tatbestand erfüllen. Sonst kann es ganz einfach kein Diebstahl sein. Entschuldige bitte, aber das ist eine logisch so eindeutige Angelegenheit, dass mir jedes Verständnis dafür abgeht, dass man das Offensichtliche noch so geflissentlich ignoriert.

Es gibt Diebstahl, der als solcher aus 10 Metern Entfernung gesehen werden kann und es gibt welchen, wo Leute wie du der Meinung sind, es wäre keiner.

Was du diskutieren willst, ist, dass DU es daneben findest, dass sich jemand mit Fahrschein für die zweite Wagenklasse aus dem Leistungsfundus für Reisende der ersten Klasse bedienst: Okay, enjoy! Ich finde, dass das auch daneben ist. Und trotzdem ist das einfach und ganz schlicht kein Diebstahl, es ist keine Straftat! Überlege dir doch bitte ganz genau, was du hier tust: Du bezichtigst jemanden oder eine Gruppe von Menschen pauschal als Straftäter (!), nur weil du deren Verhalten daneben findest. Es ist doch einfach unerträglich, wie hier Leute begrifflich kriminalisiert werden für ein Verhalten, dass ohne Zweifel unangemessen ist, aber sich sicher nicht dem scharfen Schwert des Strafrechts unterordnen lässt.


Ich bin ein Fan von klarer Sprache, was ist es dann, wenn es kein Diebstahl ist. unerlaubtes Mitnehmen, unberechtigtes Beziehen nicht bezahlter Leistungen?

Der richtige terminus für das, worüber wir hier reden, dürfte wohl Gebrauchsanmaßung sein.

Wenn wir diese Diskussion auf eine konkrete Person beziehen würden und ich ähnlich schief mit den Begrifflichkeiten umspringen würde, könnte man dein Verhalten auch mit einem einfachen Wort beschreiben: Es ist verleumderisch.

Sicher. Diebstahl als solchen zu bezeichnen ist Verleumdung.

Jemanden, der sich keines Diebstahles schuldig macht, als einen Dieb zu bezeichnen, kann durchaus eine Verleumdung darstellen. Ich will dir das nicht unterstellen, sondern dir nur klar machen, wie absurd die Keule ist, die du hier rausholst.

Das habe ich jetzt in mehreren Beiträgen in diesem Strang erklärt: Es ist kein Diebstahl.

Dann schauen wir uns das mal so an.

(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Also, der Fahrgast nimmt eine Zeitung aus der erste Klasse weg, für die er keinen Cent bezahlt hat. Check.

Er tut das in der Absicht, sie erstmal zu besitzen. Er will diese Zeitung (nicht nur, um zu schauen, ob sie lesenswert ist) lesen und damit für eine Zeit lang besitzen. Check.

Was ist deine Interpretation?

Nur ein Blick auf die hier überhaupt streitigen Punkte:

Es ist ein Diebstahl, wenn eine fremde bewegliche Sache mit Zueignungsabsicht rechtswidrig weggenommen wird; für eine volle Strafbarkeit ist überdies erforderlich, dass der Täter vorsätzlich, rechtswidrig und schuldhaft handelt. Die beiden Dinge würde ich mal ausklammern.

Zeitung als fremde, bewegliche Sache? An der Beweglichkeit bestehen keine Zweifel, an der Fremdheit soweit erstmal auch nicht.

Wird die Zeitung weggenommen? Wegnahme ist - Lehrbuchdefinition - der Bruch fremden Gewahrsams und die Begründung (nicht notwendigerweise tätereigenen) Gewahrsams. Gewahrsam ist ein tatsächliches Herrschaftsverhältnis getragen von einem natürlichen Herrschaftswillen unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung. Gebrochen ist der Gewahrsam, wenn er gegen oder ohne den Willen des Gewahrsamsinhabers aufgehoben wird. Neu begründet ist der Gewahrsam - Faustformel - schließlich dann, wenn der alte Gewahrsamsinhaber den Gewahrsam des neuen Gewahrsamsinhabers seinerseits nicht ohne Gewahrsamsbruch nicht aufheben könnte. Es mangelt hier schon an der Wegnahme: DB hat anfänglich Gewahrsam an der Zeitung, verliert ihn aber niemals, da die Sache immer noch im Machtbereich des Unternehmens verbleibt. DB hat hier gelockerten Wahrsam, an diesem ändert sich aber auch nichts, wenn jemand die Zeitung mit in die 2. Klasse schleppt. Was anderes wäre es wohl, wenn der Betroffene die Zeitung in eine Gewahrsamsenklave verbringt, also etwa die Zeitung in die Jackentasche oder sehr eng anliegende Handtasche legt, in die ohne weiteres nicht hineingegriffen werden kann. Nur und nur dann läge schon im Zug ein Gewahrsamsbruch vor, in allen anderen Fällen erst danach. Wir reden hier aber die ganze Zeit nur darüber, dass jemand IM Zug Zeitung liest und auch mehr nicht tut. Es mangelt also schon an der Wegnahme.

Nehmen wir mal an, die Zeitung wäre doch weggenommen - üblicherweise würde sich so eine Weiterprüfung übrigens im Strafrecht verbieten, wenn das vorherige Tatbestandsmerkmal noch nicht vorliegt - müsste der Betroffene das mit Zueignungsabsicht getan haben; das erfordert auf der einen Seite Aneigungsabsicht und auf der anderen Seite Enteignungsvorsatz. Zum einen also: Absicht, sich die Sache bzw. ihren Wert dauerhaft selbst anzueignen, auf der anderen Seite: Vorsatz, den bisherigen Gewahrsamsinhaber bewusst aus seiner wirtschaftlichen oder dinglichen Position an der Sache zu verdrängen. Der durchschnittliche Zeitungsmopser geht mit dem Ding in die zweite Klasse, liest es, lässt es liegen, geht wieder. Da fehlt es an der Absicht (da ist mehr als nur bloßer Vorsatz erforderlich!), sich den Sachwert einzuverleiben. Hier angesprochen wurde schon die Ansicht, Zeitungen könnten nur einmal "angedient" werden, das wurde andererseits aber mit recht klarem Nachweis widerlegt. Und dass der Nutzer das Unternehmen aus seiner Position verdrängen will, ist bei bloßem Lesen und Liegenlassen auch nicht zu erkennen. Es mangelt deshalb auch an der Zueignungsabsicht.

Deshalb und folglich liegt hier kein Diebstahl vor. Die Definitionen habe ich mir übrigens nicht ausgedacht, die sind das, was Juristen "herrschende" oder gar "ganz herrschende Meinung" nennen würden, und auch die Subsumtion ist insgesamt nicht so richtig streitig.

Ahja...

J-C, In meiner Welt, Montag, 31.10.2016, 09:18 (vor 3429 Tagen) @ Destear

Jetzt wollen wir uns der Praxis nähern. Und die zeigt, wenn eine Zeitung wenigstens nicht dahin zurückkommt, wo sie denn herkommt, ja dann wird sie reell nicht mehr auffindbar sein. Man kann auch sagen, sobald die nähere Umgebung der Zeitungsauslage verlassen ist, ist die Zeitung reell weg, da der ZuB nicht sofort davon ausgehen wird, dass die Zeitung auf dem Platz der zweiten Klasse in die Auslage gehört.

Ansonsten, wenn er die Zeitung zurücklegt, woher er sie hat und sie dann auch noch makellos ist, dann kann man ihm natürlich nicht so super Diebstahl vorwerfen.

Es geht mir darum, Diebstahl als solchen zu deklarieren, egal ob er nun geahndet wird oder nicht. Es ist Diebstahl, etwas wegzunehmen, was einem nicht zusteht. Das ist doch logisch, oder?

--
Umwege erweitern die Ortskenntnis ~ Kurt Tucholsky

nein

musicus, Montag, 31.10.2016, 09:24 (vor 3429 Tagen) @ J-C

- kein Text -

Dann nicht. *Schulterzuck und weggeh*

J-C, In meiner Welt, Montag, 31.10.2016, 09:25 (vor 3429 Tagen) @ musicus

- kein Text -

--
Umwege erweitern die Ortskenntnis ~ Kurt Tucholsky

Ahja...

Destear, Berlin, Montag, 31.10.2016, 10:25 (vor 3429 Tagen) @ J-C
bearbeitet von Destear, Montag, 31.10.2016, 10:25

Das ist die Praxis, lieber J-C. Genau nach dem von mir skizzierten Raster entscheiden die Staatsanwält_innen über eine Anklage wegen Diebstahls und genau nach diesem Schema beurteilt auch der Richter, ob sich jemand des Diebstahles schuldig gemacht hat. Und da du den Betroffenen eine Straftat vorwirfst, nämlich einen Diebstahl, ist das leider das einzige, was zählt - und nicht etwa dein Empfinden oder das von Max Mustermann. Wie gesagt: Schau mal in einen gängigen StGB-Kommentar - da gibt's ja auch genug Praxiskommentare! - oder schau dir mal eine Gerichtsverhandlung an. Gibt's eigentlich keinen Rechtskundeunterricht im Land Hamburg mehr?

Ein bisschen fühlt es sich ja schon so an, als säße man wieder in der Erstsemester-AG Strafrecht. Danke für die unverhoffte Nostalgie und die Erinnerung daran, solche Veranstaltungen in Zukunft besonders gern leiten zu wollen ;-)

Gruß aus Malmö!

Ahja...

J-C, In meiner Welt, Montag, 31.10.2016, 10:49 (vor 3429 Tagen) @ Destear

Das ist die Praxis, lieber J-C. Genau nach dem von mir skizzierten Raster entscheiden die Staatsanwält_innen über eine Anklage wegen Diebstahls und genau nach diesem Schema beurteilt auch der Richter, ob sich jemand des Diebstahles schuldig gemacht hat. Und da du den Betroffenen eine Straftat vorwirfst, nämlich einen Diebstahl, ist das leider das einzige, was zählt - und nicht etwa dein Empfinden oder das von Max Mustermann. Wie gesagt: Schau mal in einen gängigen StGB-Kommentar - da gibt's ja auch genug Praxiskommentare! - oder schau dir mal eine Gerichtsverhandlung an. Gibt's eigentlich keinen Rechtskundeunterricht im Land Hamburg mehr?

In der Stadt Hamburg bitte. Nein, ich wusste nicht, dass es irgendwo Rechtskunde geben sollte.

Ein bisschen fühlt es sich ja schon so an, als säße man wieder in der Erstsemester-AG Strafrecht. Danke für die unverhoffte Nostalgie und die Erinnerung daran, solche Veranstaltungen in Zukunft besonders gern leiten zu wollen ;-)

Gruß aus Malmö!

Meinetwegen soll das von Rechts wegen eine "Gebrauchsanmaßung" sein, ich halte das für Diebstahl, wobei ich das weniger im rechtlichen, sondern praktischen Sinn sah, nämlich weil man sowas so oder so nicht tut.

--
Umwege erweitern die Ortskenntnis ~ Kurt Tucholsky

Ahja...

Destear, Berlin, Montag, 31.10.2016, 11:11 (vor 3429 Tagen) @ J-C

Du hast das Problem leider nicht verstanden.

Ich hab deine Probleme nicht verstanden.

J-C, In meiner Welt, Montag, 31.10.2016, 11:16 (vor 3429 Tagen) @ Destear

Wieso willst du gleich sowas auf's Strafrecht ummünzen? Muss ich "stibitzen" sagen, damit du nicht der Meinung bist, ich würde fordern, dass der Betreffende sofort von der Polizei abgeholt und verhaftet wird?

--
Umwege erweitern die Ortskenntnis ~ Kurt Tucholsky

Ohne "es" gut zu finden

musicus, Sonntag, 30.10.2016, 20:36 (vor 3429 Tagen) @ J-C
bearbeitet von musicus, Sonntag, 30.10.2016, 20:37

Mit der zweiten Klasse hat man weder Zeitungen, noch irgendwelche weitere Services der ersten Klasse bezahlt. Man nimmt also abstrahiert ein Objekt aus einer Klasse, für das man normalerweise bezahlen muss, wofür man aber nicht bezahlt hat. Und das ist allgemein als Diebstahl bekannt.

Was muss man in der 1. Klasse für eine Zeitung bezahlen?
Und für zwei?
Darf man die gelesene Zeitung beim Aussteigen mitnehmen?
Auch mehrere?
Auch eine Ausgabe mehrfach?
Und wozu die Abstraktion? Diebstahl ist in der Regel was sehr konkretes. Aber wenn wir bald für jedes durch den Speisewagen getragene Springer-Blatt einen Bundespolizeieinsatz haben, ergibt sich ja immerhin ein stimmiges Weltbild für alle law-and-order-Fetischisten.
Wie gesagt - ohne die Gebrauchsanmaßung gut zu finden.

Vielleich bin ich darin etwas empfindlich, aber...

J-C, In meiner Welt, Sonntag, 30.10.2016, 16:48 (vor 3429 Tagen) @ Destear
bearbeitet von J-C, Sonntag, 30.10.2016, 16:49

...ob es in den BB steht oder nicht, ob es so geahndet wird oder nicht, ich bin der Meinung, dass jemand, der mal eben als Zweitklassreisender aus dem Erste-Klasse-Bereich die Zeitung wegnimmt und dabei ziemlich sicher weiß, dass er es nicht sollte UND dafür nicht bezahlt hat, eben diese Zeitung beim Rüberholen zur zweiten Klasse entwendet.

Die Zeitung ist einfach ausschließlich für Reisende der ersten Klasse reserviert. Das sollte man vielleicht nicht verharmlosen, es ist ganz einfach im besten Fall eine Ausreizung von rechtlichen Grauzonen, oder anders ausgedrückt, es gibt einfach Dinge, die sollte man nicht tun, auch wenn da kein Verbotsschild drauf steht. Dass man eine Zeitung nicht als Zweitklassreisender sich einfach so aus der ersten Klasse nimmt, sollte doch selbstverständlich sein und ganz ehrlich, so teuer sind Zeitungen auch nicht.

--
Umwege erweitern die Ortskenntnis ~ Kurt Tucholsky

Unsinn...

brandenburger, Perleberg, Montag, 31.10.2016, 22:59 (vor 3428 Tagen) @ Destear

Die Zeitung wird nicht weggenommen, in dem üblichen Fall - Zeitung aus der ersten Klasse in die zweite hinübernehmen, dort lesen, liegenlassen, aussteigen - will der Betroffene sich die Zeitung nicht aneignen. Das ist alles, aber wahrlich kein Diebstahl.

Es ist eine bloße Gebrauchsanmaßung. Nichts weiter.

Wer sich eine Zeitung in einen anderen Bereich mitnimmt (und nicht erwischt wurde) sollte diese wenigstens wieder dorthin zurückbringen wo er sie her hat. Anderenfalls würde sich die Gebrauchsanmaßung ja nicht vom Diebstahl unterscheiden, nämlich in dem Ergebnis dass sie den Gästen im 1.-Klasse-Bereich nicht mehr zur Verfügung steht.

Lehrer aus Zug geschmissen

markman, Sonntag, 30.10.2016, 16:19 (vor 3430 Tagen) @ Destear

KLARER DIEBSTAHL

GUM, Montag, 31.10.2016, 09:46 (vor 3429 Tagen) @ Destear

Ich erinnere nur an einen Beitragsbaum bzw. Zeitungsartikel in dem ausgerechnet ein pensionierter Beamter (Lehrer) mit besonderer Treuepflicht zum Staat einen Diebstahl begangen hat und deshalb auch eine Strafanzeige gestellt wurde.

Das ist ganz klar und eindeutig. Bei Diebstahl gibt es keine Freigrenze, so nach dem Motto "Für 1 Euro klauen geht noch".

Ich empfehle ein robustes Mandat.

--
Sicherheitshinweis: Lassen Sie Ihre Politiker nicht unbeaufsichtigt!
Security advice: Don't leave your politicians unattended!

Wie war der Ausgang des Verfahrens? Urteil? Az?

musicus, Montag, 31.10.2016, 10:06 (vor 3429 Tagen) @ GUM
bearbeitet von musicus, Montag, 31.10.2016, 10:06

- kein Text -

Durfte zum Nachdenken aussteigen und den nächsten Zug nehmen

GUM, Montag, 31.10.2016, 11:20 (vor 3429 Tagen) @ musicus

Teile davon gibt es hier:

Meiner Meinung nach vollkommen richtig. Robustes Mandat

Ich habe die diversen Zeitungsartikel nicht mehr in der Erinnerung, aber der Zub hatte sogar ein Nachlösen/Klassendifferenz angeboten.

Jedenfalls hat der auch heute noch mit seinem Namen suchbare Fahrgast sich einen Bärendienst erwiesen.

--
Sicherheitshinweis: Lassen Sie Ihre Politiker nicht unbeaufsichtigt!
Security advice: Don't leave your politicians unattended!

Dann stelle keine wahrheitswidrigen Behauptungen auf!

Destear, Berlin, Montag, 31.10.2016, 11:43 (vor 3429 Tagen) @ GUM

Es ist immer noch KEIN Diebstahl und du erweckst hier den Eindruck, beispielhaft Rechtsprechung beisteuern zu können. Den moralischen Text kann man sich doch sparen, wenn handfeste Tatvorwürfe erhoben werden. Warum wird in diesem Forum eigentlich ständig Moral mit Recht verwechselt? Mal angenommen, du hättest Recht und es wäre ein abzuurteilender Diebstahl, gibt es dafür Geld- oder sogar Freiheitsstrafe. Was muss in Köpfen von Menschen vorgehen, solche VÖLLIG unverhältnismäßigen Konsequenzen zu fordern? Noch für etwas, für das kein Gesetz überhaupt Strafe vorsieht? Eine Gesellschaft voller vermeintlicher Straftäter, herzlichen Glückwunsch. Da kann einem nur übel werden.

Ich verordne mir hiermit Forenurlaub. Wenn mein Beitrag einem der Law-and-Order-Fanboys hier zu stark aufstößt, sorgt ruhig bitte für meine Löschung. Ist in Ansehung der Dinge, die hier verbreitet werden, für mich leider zu akzeptieren.

Ist und bleibt Diebstahl

GUM, Montag, 31.10.2016, 14:32 (vor 3429 Tagen) @ Destear

Der Zugbegleiter hat dementsprechend reagiert und den Fahrgast auf sein Fehlverhalten hingewiesen. Da es sich bei dieser Art Delikt um ein Antragsdelikt handelt ist und bleibt es Diebstahl.

Ob sich das Privatunternehmen Bahn (oder der Supermarkt) dann zum Stellen einer Strafanzeige und eines Strafantrags entschließt ist Unternehmenssache. Nichtsdestotrotz bleibt die Straftat an sich erhalten, auch wenn sie ausnahmsweise nicht geahndet wird.

Solche Fälle werden im Allgemeinen auch unter dem Begriff der "Dunkelziffer" geschätzt, da es mangels Strafsache kein belastbares Zahlenmaterial gibt.

Du kannst Dir ja jetzt Gedanken über die weiteren Begriffe wie auch der Verurteilungsquote und ähnlichem machen.

Es gilt aber: Diebstahl bleibt Diebstahl, auch wenn er aus unterschiedlichsten Gründen nicht abgeurteilt wurde.

--
Sicherheitshinweis: Lassen Sie Ihre Politiker nicht unbeaufsichtigt!
Security advice: Don't leave your politicians unattended!

Ist und bleibt Diebstahl

musicus, Montag, 31.10.2016, 14:51 (vor 3429 Tagen) @ GUM

Ob sich das Privatunternehmen Bahn (oder der Supermarkt) dann zum Stellen einer Strafanzeige und eines Strafantrags entschließt ist Unternehmenssache. Nichtsdestotrotz bleibt die Straftat an sich erhalten, auch wenn sie ausnahmsweise nicht geahndet wird.

Im vorliegenden Fall ist auch keine Ahndung möglich, da Gebrauchsanmaßung zwar durchaus rechtswidrig, nicht aber strafbar ist und demnach gar nicht geahndet werden kann. Also nichts da mit "ausnahmsweise".

Hier nochmal zur Nachlese:

Destear, Berlin, Montag, 31.10.2016, 15:18 (vor 3429 Tagen) @ GUM
bearbeitet von Destear, Montag, 31.10.2016, 15:20

Da hast du so einiges durcheinandergewürfelt. Hier nochmal das juristisch Relevante zur Nachlese. Immer erfreut, Irrtümer aufzuklären. Um die Frage, ob Diebstahl ein Antragsdelikt ist, geht es ja nun überhaupt nicht. Keine Strafe ohne Gesetz, und dieses Verhalten unterfällt zumindest nicht dem Tatbestand des Diebstahls. Muss schlimm für die Moral sein - ist aber so.

Leider keine Aufklärung im verlinkten Beitrag

GUM, Montag, 31.10.2016, 15:30 (vor 3429 Tagen) @ Destear
bearbeitet von GUM, Montag, 31.10.2016, 15:31

Du nutzt dabei lediglich eine ziemlich elegante Strategie, in dem Du einfach einen neuen, nicht zutreffenden Sachverhalt ("Gebrauchsanmaßung") in die Diskussion einführst.

Ich hab es gelesen und muss leider bei der Diebstahls-Annahme bleiben. Von der Bahn ist ja ausreichend häufig und klar kommuniziert, dass es sich bei den "kostenlos"-Zeitungen um ein Angebot für die 1. Klasse handelt.

Für mich ist die Meinungsbildung abgeschlossen. Ich freue mich nur, dass der verlinkte Lehrer selbst die Presse eingeschaltet hat und dort für lange Zeit nachlesbar ist, was passiert ist.

--
Sicherheitshinweis: Lassen Sie Ihre Politiker nicht unbeaufsichtigt!
Security advice: Don't leave your politicians unattended!

Leider keine Aufklärung im verlinkten Beitrag

Destear, Berlin, Montag, 31.10.2016, 15:38 (vor 3429 Tagen) @ GUM

Der Sachverhalt wird dort juristisch aufgeschlüsselt. Die rechtliche Bewertung ist klar. Die Anwendung der üblichen juristischen Technik ist im übrigen auch keine "elegante Strategie". Der Rest ist dein eigenes Problem, bei "abgeschlossener Meinungsbildung" zu diskutieren ist ohnehin sinnlos. Dafür gibt es auch direktere Bezeichnungen. Ich klinke mich ob dieser Debatte jetzt wirklich aus, den Law-and-Order-Fanboys ist wirklich nicht zu helfen. Viel Spaß hier noch!

(moralisierender) Beißreflex wie immer

Quasar, Sonntag, 30.10.2016, 13:10 (vor 3430 Tagen) @ bahnerausleidenschaft

Wo lässt sich dieser Mitnahmeeffekt beobachten? Mir ist das noch nie aufgefallen, sitze aber zumeist in Wagen 14. Da ist die Fluchtroute recht lang. Warum nehmen die betreffenden Personen nicht einfach die Zeitung aus der Auslage im Wagen?

MfG, Hansjörg


Weil es Diebstahl wäre. Die Zeitungen sind nur für Kunden der ersten Klasse.

Ist die Zeitung im Preis für die erste Klasse enthalten? Sprich zahlt der 1.Klasse Reisende die Zeitung mit? Stichwort Preisbestandteil

Diese Frage tut sich auf, genau wie die Frage, ob es einen direkten Hinweis (bspw am Zugang/Übergang zur 1.Klasse), dass die ausgegebenen Zeitungen nicht mitgenommen werden dürfen?

Angenommen, die 2.Klase-Zeitungsmitnehmer sind Diebe...

musicus, Sonntag, 30.10.2016, 14:29 (vor 3430 Tagen) @ bahnerausleidenschaft

...dann darf ich als 1. Klasse-Reisender die Zeitung sicher auch mit aus dem Zug nehmen.
Falls nicht, ist der 2. Klasse-Reisende kein Dieb.

Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsbeugung

Hustensaft, Sonntag, 30.10.2016, 17:04 (vor 3429 Tagen) @ musicus

Was bitte steht den in § 242 StGB?


(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.

Kommen wir also mal zur Subsumtion:
Eine fremde bewegliche Sache - die Zeitung.
in der Absicht wegnehmen, die Sache sich (den Dritten lassen wir jetzt mal weg) zuzueignen - okay, hier wird es etwas schwieriger: Man kann nicht per se unterstellen, dass jemand die Zeitung sich tatsächlich aneignen will (im Sinne des Erwerbs von Eigentum), nur ist das hier gar nicht relevant, da man an Sachen, an denen kein rechtmäßiger Besitz besteht, kein Eigentum erworben werden kann. Es geht hier also tatsächlich darum, die Zeitung nur an sich zu nehmen und damit dem vorgesehenen Zweck - 1. Klasse-Kunden zur Verfügung zu stehen - zu verhindern. Damit wäre die Tatbestandsprüfung abgechlossen und das Ergebnis eindeutig, dass es sich hier um einen Diebstahl handelt.

Streng genommen ist sogar die Mitnahme einer ausgelesenen und zurückgelassenen Zeitung Diebstahl, da die Zeitung entweder noch der DB gehört oder der 1. Klasse-Fahrer, der sie zurückgelassen hat, zwar sein Eigentum aufgibt, die Zeitung damit aber zur Fundsache wird und diese entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen dem Beförderungsunternehmen gehört, wenn sich der Eigentümer, was hier wohl kaum passieren dürfte, nicht meldet.

Wenn wir schon dabei sind:
Nach den Umständen "Möchten Sie noch eine Zeitung?" darf man als 1. Klasse-Kunde getrost davon ausgehen, dass die DB einem die Zeitung übereignen möchte, man sie also aus dem Zug mitnehmen darf, weil sie eigenes Eigentum geworden ist. Wäre dies nicht gewollt, so müsste die DB durch Aussage, Stempel o.ä. klarstellen, dass die Zeitungen nicht mitgenommen werden dürfen.

Und noch eine letzte Randbemerkung:
Der gewollte Aufenthalt in der 1. Klasse - und damit ist auch das Betreten des Wagens gemeint, wenn dies nicht, wie im IC auf dem Weg in den Speisewagen oder anderen Zugteil unvermeidbar ist - verpflichtet zum Kauf einer entsprechenden Fahrkarte.

Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsbeugung

Berlin-Express, nähe BPHD, Sonntag, 30.10.2016, 17:29 (vor 3429 Tagen) @ Hustensaft

Der gewollte Aufenthalt in der 1. Klasse - und damit ist auch das Betreten des Wagens gemeint, wenn dies nicht, wie im IC auf dem Weg in den Speisewagen oder anderen Zugteil unvermeidbar ist - verpflichtet zum Kauf einer entsprechenden Fahrkarte.

Es gibt ja durchaus einen Unterschied zwischen Aufenthalt und Betreten, wenn ich z. B. beim ICE-T "spaßeshalber" in Wagen 27 an der 1. Klasse Tür einsteige um in den 2. Klasse Bereich zu kommen, ist dies völlig BB-Konform auch wenn ich nicht zwingenderweise die 1. Klasse hätte betreten müssen um in Wagen 27 zu kommen.

Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsbeugung

musicus, Sonntag, 30.10.2016, 17:49 (vor 3429 Tagen) @ Hustensaft

Was bitte steht den in § 242 StGB?


(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.

Kommen wir also mal zur Subsumtion:
Eine fremde bewegliche Sache - die Zeitung.

Soweit korrekt.

in der Absicht wegnehmen, die Sache sich (den Dritten lassen wir jetzt mal weg) zuzueignen - okay, hier wird es etwas schwieriger: Man kann nicht per se unterstellen, dass jemand die Zeitung sich tatsächlich aneignen will

Eben. Die Absicht, die eine Zeitung im Zug zu lesen rechtfertigt noch nicht die Unterstellung eines Aneignungsversuchs, dazu müsste man sie schon aus dem Einflussbereich des Eigentümers (DB) entfernen wollen

Es geht hier also tatsächlich darum, die Zeitung nur an sich zu nehmen und damit dem vorgesehenen Zweck - 1. Klasse-Kunden zur Verfügung zu stehen - zu verhindern.

Auch nicht falsch. Wobei letzteres nicht im Vordergrund stehen dürfte sondern eher die Absicht, die Zeitung zu lesen, sie also ihrem Zweck nach - wenn auch unrechtmäßig - zu nutzen.

Damit wäre die Tatbestandsprüfung abgechlossen und das Ergebnis eindeutig, dass es sich hier um einen Diebstahl handelt.

Nö. Es handelt sich um eine Gebrauchsanmaßung. Die Zeitung gehört einem anderen (DB), wird ihm nicht weggenommen - bleibt ja im Zug - aber unrechtmäßig genutzt. Das ist weder rechtlich noch moralisch ok, aber halt auch kein Diebstahl. Kommt ein leidenschaftlicher Bahner ums Eck, sollte man die Zeitung tunlichst aber wieder hergeben, sonst kommen wir eben doch vom Grau- in den Schwarzbereich.

Es ist und bleibt strafbar - und das ohne jeden Zeifel

Hustensaft, Sonntag, 30.10.2016, 18:20 (vor 3429 Tagen) @ musicus

Nö. Es handelt sich um eine Gebrauchsanmaßung. Die Zeitung gehört einem anderen (DB), wird ihm nicht weggenommen - bleibt ja im Zug - aber unrechtmäßig genutzt. Das ist weder rechtlich noch moralisch ok, aber halt auch kein Diebstahl. Kommt ein leidenschaftlicher Bahner ums Eck, sollte man die Zeitung tunlichst aber wieder hergeben, sonst kommen wir eben doch vom Grau- in den Schwarzbereich.

Okay, nenne mir bitte mal Deine Adresse - wenn ich mal in die Gegend komme, werde ich einfach bei Dir einziehen. Die Wohnung ist ohnehin vorhanden, der Verschleiß an Bodenbelag und Sitzmöbeln nicht messbar, es entsteht Dir dabei noch weniger Schaden als der DB mit der Zeitung, die einem dafür zahlenden Fahrgast dann nicht mehr angeboten werden kann.

Oder ich benutze Dein Fahrrad, das gebe ich Dir ja auch zurück, den geringen Abrieb an Reifen und Bremse und so weiter und so fort.

Während bei der Wohnung noch sicher ist, dass ich mir diese nicht aneignen will, würdest wohl auch Du beim Fahrrad (zunächst) behaupten, dass ich dieses stehlen will - oder unterstellst Du auch einem echten Dieb zunächst nur Gebrauchsanmaßung.

Und vielleicht wird die Sache an einem Punkt deutlich, ich zitiere aus Wikipedia:
"Wird jedoch der Sache der komplette Substanzwert oder Sachwert entzogen (Beispiel: Benutzung von Toilettenpapier), so liegt kein furtum usus, sondern entweder ein Diebstahl, Unterschlagung oder eine Sachbeschädigung vor." Die Zeitung ist dann nicht mehr nutzbar, ergo liegt hier ohne jeden Zweifel eine strafbare Handlung vor - ob nun Diebstahl oder allenfalls Sachbeschädigung ist einerlei, eine Unterschlagung kann es nicht sein, denn dafür hätte die Zeitung mit Wissen und Wollen übergeben werden müssen.

Es ist und bleibt strafbar - und das ohne jeden Zeifel

Destear, Berlin, Sonntag, 30.10.2016, 18:21 (vor 3429 Tagen) @ Hustensaft

Und vielleicht wird die Sache an einem Punkt deutlich, ich zitiere aus Wikipedia:
"Wird jedoch der Sache der komplette Substanzwert oder Sachwert entzogen (Beispiel: Benutzung von Toilettenpapier), so liegt kein furtum usus, sondern entweder ein Diebstahl, Unterschlagung oder eine Sachbeschädigung vor." Die Zeitung ist dann nicht mehr nutzbar, ergo liegt hier ohne jeden Zweifel eine strafbare Handlung vor - ob nun Diebstahl oder allenfalls Sachbeschädigung ist einerlei, eine Unterschlagung kann es nicht sein, denn dafür hätte die Zeitung mit Wissen und Wollen übergeben werden müssen.

Der Sachwert wird nicht komplett entzogen. Eine Zeitung kann auch danach noch gelesen werden. An der fehlenden Zueignungsabsicht und der fehlenden Wegnahme ändert das im übrigen nichts.

Es ist und bleibt strafbar - und das ohne jeden Zeifel

Hustensaft, Sonntag, 30.10.2016, 18:53 (vor 3429 Tagen) @ Destear

Und vielleicht wird die Sache an einem Punkt deutlich, ich zitiere aus Wikipedia:
"Wird jedoch der Sache der komplette Substanzwert oder Sachwert entzogen (Beispiel: Benutzung von Toilettenpapier), so liegt kein furtum usus, sondern entweder ein Diebstahl, Unterschlagung oder eine Sachbeschädigung vor." Die Zeitung ist dann nicht mehr nutzbar, ergo liegt hier ohne jeden Zweifel eine strafbare Handlung vor - ob nun Diebstahl oder allenfalls Sachbeschädigung ist einerlei, eine Unterschlagung kann es nicht sein, denn dafür hätte die Zeitung mit Wissen und Wollen übergeben werden müssen.


Der Sachwert wird nicht komplett entzogen. Eine Zeitung kann auch danach noch gelesen werden. An der fehlenden Zueignungsabsicht und der fehlenden Wegnahme ändert das im übrigen nichts.

Moment: Nach vorherrschender Meinung ist es nicht schicklich, eine bereits gelesene Zeitung anzubieten, schon gar nicht für Premiumkunden. Von daher ist der Sachwert sehr wohl vollumfänglich entzogen und die Zueignungsabsicht spielt keine Rolle mehr.

Es ist und bleibt strafbar - und das ohne jeden Zeifel

Destear, Berlin, Sonntag, 30.10.2016, 18:54 (vor 3429 Tagen) @ Hustensaft

Und vielleicht wird die Sache an einem Punkt deutlich, ich zitiere aus Wikipedia:
"Wird jedoch der Sache der komplette Substanzwert oder Sachwert entzogen (Beispiel: Benutzung von Toilettenpapier), so liegt kein furtum usus, sondern entweder ein Diebstahl, Unterschlagung oder eine Sachbeschädigung vor." Die Zeitung ist dann nicht mehr nutzbar, ergo liegt hier ohne jeden Zweifel eine strafbare Handlung vor - ob nun Diebstahl oder allenfalls Sachbeschädigung ist einerlei, eine Unterschlagung kann es nicht sein, denn dafür hätte die Zeitung mit Wissen und Wollen übergeben werden müssen.


Der Sachwert wird nicht komplett entzogen. Eine Zeitung kann auch danach noch gelesen werden. An der fehlenden Zueignungsabsicht und der fehlenden Wegnahme ändert das im übrigen nichts.


Moment: Nach vorherrschender Meinung ist es nicht schicklich, eine bereits gelesene Zeitung anzubieten, schon gar nicht für Premiumkunden. Von daher ist der Sachwert sehr wohl vollumfänglich entzogen und die Zueignungsabsicht spielt keine Rolle mehr.

Das bezweifle ich, eine im Großen und Ganzen brauchbare Zeitung ist weiter les- und anbietbar. Mal abgesehen davon: Darauf kommt es nicht an, es mangelt an der Wegnahme.

Vollkommen richtig

musicus, Sonntag, 30.10.2016, 20:44 (vor 3429 Tagen) @ Destear

Das bezweifle ich, eine im Großen und Ganzen brauchbare Zeitung ist weiter les- und anbietbar. Mal abgesehen davon: Darauf kommt es nicht an, es mangelt an der Wegnahme.

In der Lounge oder im Kaffeehaus funktioniert das ja auch prima. Zeitungen kann man sich - bei sachgerechter Nutzung - bestens teilen bzw. mehrfach nutzen. Auch in der 1. Klasse müsste einfach der Sticker drauf, dass das Blatt gefälligst im Zug zu bleiben hat und so zu hinterlassen ist, dass auch weitere Interessenten ggf. noch in den Genuss des Blattes kommen können.

Doch tut die Bahn das nicht. Das kann man respektieren.

J-C, In meiner Welt, Sonntag, 30.10.2016, 20:56 (vor 3429 Tagen) @ musicus

Sonst würde die Bahn so etwas in die zweite Klasse hinstellen mit der großen Aufschrift, das doch bitte im Zug zu lassen. Ich bezweifel aber, dass die Fahrgäste das auch alle tun...

--
Umwege erweitern die Ortskenntnis ~ Kurt Tucholsky

Doch tut die Bahn das nicht. Das kann man respektieren.

JeDi, überall und nirgendwo, Montag, 31.10.2016, 13:24 (vor 3429 Tagen) @ J-C

Sonst würde die Bahn so etwas in die zweite Klasse hinstellen mit der großen Aufschrift, das doch bitte im Zug zu lassen. Ich bezweifel aber, dass die Fahrgäste das auch alle tun...

Tut die Bahn doch. Letztens erst in der OE65 gesehen.

--
Weg mit dem 4744!

Doch tut die Bahn das nicht. Das kann man respektieren.

J-C, In meiner Welt, Montag, 31.10.2016, 13:35 (vor 3429 Tagen) @ JeDi

Ja, ich gebe zu, dass ich mit "der Bahn" die DB meine. Und nicht unbedingt die Bahn generell.

Aber dass es bei der ODEG sowas gibt, wusste ich gar nicht.

--
Umwege erweitern die Ortskenntnis ~ Kurt Tucholsky

Widerspruch

Destear, Berlin, Sonntag, 30.10.2016, 18:16 (vor 3429 Tagen) @ Hustensaft
bearbeitet von Destear, Sonntag, 30.10.2016, 18:17

Was bitte steht den in § 242 StGB?


(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.

Kommen wir also mal zur Subsumtion:
Eine fremde bewegliche Sache - die Zeitung.
in der Absicht wegnehmen, die Sache sich (den Dritten lassen wir jetzt mal weg) zuzueignen - okay, hier wird es etwas schwieriger: Man kann nicht per se unterstellen, dass jemand die Zeitung sich tatsächlich aneignen will (im Sinne des Erwerbs von Eigentum), nur ist das hier gar nicht relevant, da man an Sachen, an denen kein rechtmäßiger Besitz besteht, kein Eigentum erworben werden kann. Es geht hier also tatsächlich darum, die Zeitung nur an sich zu nehmen und damit dem vorgesehenen Zweck - 1. Klasse-Kunden zur Verfügung zu stehen - zu verhindern. Damit wäre die Tatbestandsprüfung abgechlossen und das Ergebnis eindeutig, dass es sich hier um einen Diebstahl handelt.

Das ist ziemlicher Unfug. Machen wir es mal klarer: Diebstahl setzt erstens Gewahrsamsbruch voraus und zweitens auf subjektiver Seite Zueignungsabsicht. Hier ist nicht der Gewahrsam gebrochen, jedenfalls so lange nicht, wie die Zeitung nicht in die Tasche des Mitnehmenden wandert. Der Bruch setzt voraus, dass der ursprüngliche Gewahrsamsinhaber vollständig aus seiner Gewahrsamsposition verdrängt wird. Das dürfte da nicht der Fall sein. Dann dürfte es weiter an der Zueignungsabsicht fehlen; der Lesende will sich den Wert der Zeitung oder die Zeitung selbst nicht dauerhaft aneignen und den Gewahrsamsinhaber Bahn nicht dauerhaft enteignen. Auf Eigentumsverhältnisse kommt es insoweit auch erstmal nicht an, Gewahrsam ist eine faktische Position.

Streng genommen ist sogar die Mitnahme einer ausgelesenen und zurückgelassenen Zeitung Diebstahl, da die Zeitung entweder noch der DB gehört oder der 1. Klasse-Fahrer, der sie zurückgelassen hat, zwar sein Eigentum aufgibt, die Zeitung damit aber zur Fundsache wird und diese entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen dem Beförderungsunternehmen gehört, wenn sich der Eigentümer, was hier wohl kaum passieren dürfte, nicht meldet.

Nein; wie gesagt, die Eigentumsposition ist dafür erstmal unerheblich. Es mangelt am Gewahrsamsbruch.

Ihr persönliches Exemplar

tom66, Sonntag, 30.10.2016, 20:38 (vor 3429 Tagen) @ Hustensaft

Also als 1. Klasse Reisender gehe ich davon aus das ich die Zeitung auch mitnehmen kann. An den Zeitungsfächern klebt ja auch ein Aufkleber der auf mein persönliches Exemplar hinweist.

Angenommen, die 2.Klase-Zeitungsmitnehmer sind Diebe...

agw, NRW, Montag, 31.10.2016, 15:24 (vor 3429 Tagen) @ musicus

...dann darf ich als 1. Klasse-Reisender die Zeitung sicher auch mit aus dem Zug nehmen.
Falls nicht, ist der 2. Klasse-Reisende kein Dieb.

Ich könnte nicht mal sagen, ob ich die Zeitung in der 1.Klasse lesen und dann selber entsorgen darf.
Es wird ja (auch hier) immer wieder gesagt, dass manche zu faul sind, diese Zeitungen im Papierkorb zu entsorgen.

Spätestens dann kann sie keiner mehr lesen, auch wenn die DB immer noch die Verfügung darüber hat, wie du schreibst.

Ich gehe davon aus, dass genug frische Zeitungen für 1.Klasse-Leser vorhanden sein sollen, aber da ja viel "Schwund" ist, lasse ich meine Zeitung immer, möglichst ordentlich gefaltet, am Platz liegen.

OT: Beobachtung Mitnahmeeffekt

MFBM, Mannheim, Sonntag, 30.10.2016, 21:43 (vor 3429 Tagen) @ Hansjörg

Wo lässt sich dieser Mitnahmeeffekt beobachten?

Gerade heute in einem ICE ex München, hatte es ein Gast nach der Entnahme der Zeitung ziemlich eilig in Richtung 2. Klasse.
Allerdings ein Verdacht und kein Beweis.

Traumhafte Zeitungsdiskussion jetzt völlig ad absurdum ;-)

Blaschke, Sonntag, 30.10.2016, 15:48 (vor 3430 Tagen) @ JumpUp

Hallöchen!

Vorweg: Als einer der vielen Verteiler von gedruckten Zeitungen freue ich mich natürlich, dass es in Zügen offenkundig eine so hohe Nachfrage nach einem Druckerzeugnis gibt - und das in Zeiten, wo sich digital auch alles nachlesen lassen könnte.

Ansonsten zeigt die ganze Diskussion wunderschön Deutschland anno 2016. Das Fuhrunternehmen will eine Dienstleistung anbieten, möglichst ohne Kosten dafür zu produzieren. Und auf "ich zuerst"-getrimmte Bürger wenden das Motto dann auch gleich an, an dem sie als Zweitklassige Erstklassiges mitgehen lassen.

Dabei wäre eine Lösung ganz einfach, nur halt teuer: Der Fuhrunternehmer setzt einfach ausreichend Personal in der 1. Klasse ein. Und dann werden die Zeitungen persönlich jedem Fahrgast übergeben, wenn er eine wünscht.

Da dass aber niemals kommen wird, denn Service soll Geld einbringen und keines kosten, werden wir uns auch weiterhin über solch herrliche Diskussionen erfreuen.

Alternativ könnte man natürlich auch einfach die Zeitungsauflage im Zug erhöhen, so dass selbst nach Diebstah.., äh huch, also äh, nach Gebrauchsaneignung durch Unbefugt.., äh, auch zu hart?, also nach Gebrauchsaneignung durch Unerwünschte - so in Ordnung? - noch genug Exemplare für die 1. Klasse übrig bleiben. Hätte für die Zeitungsverlage sogar den Vorteil, dass die Auflage sich erhöhen würde, was man ja freudig verkünden könnte in Zeiten ansonsten eher sinkender Auflagen. Aber natürlich kostet auch eine solche Idee wieder mehr Geld - und die Umweltschützer müßten protestieren, weil fünfhundert Raummeter Holz mehr geerntet wurde und darunter eine seltene Käferart leidet. Und der Nachteil wäre, dass so eine Zeitung dann natürlich nicht unbedingt mehr ein Gimmick wäre, womit man die 1. Klasse bewerben könnte. Ein Drama!


Was also wird kommen? Demnächst wird es also einen Zeitungsautomaten im Zug geben.
Jeder kontrollierte 1.-Klasse-Kunde bekommt eine Pfandmünze oder, wir sind ja modern, einen schicken Beleg mit einem QR-Code drauf, mittels dessen er sich am Zeitungsautomaten bedienen kann.

In einem späteren Schritt in einigen Jahren wird es hoffentlich keine registrierungslosen Fahrkarten mehr geben - man wird jede Fahrkarte einem Menschen exakt zuweisen können. Es wird Schluß damit sein, einfach zum Schalter oder zum Automaten zu gehen und sich anonym einen Fahrschein zu kaufen. Über die umfangreichen Vorteile einer solchen Regelung brauchen wir jetzt nicht zu diskutieren. Wenn es dann soweit ist, wird das ganze System zwar verkompliziert, aber kommt dann ohne das Personal aus, welches die Wertmünze überreicht - und ohne die Wertmünze selbst.

Der Kunde hält dann seinen Fahrschein oder eben seine Bahncard-First unter ein Fahrscheinlesegerät, welches nachschaut, ob ein Berechtigter vor ihm steht. Wenn ja, wird die gewünschte Zeitung ausgegeben, dazu ein Beleg über die Ausgabe. Nach dem Lesen der Zeitung bringt der Kunde ebendiese wieder zurück zu einem Automaten, der die Zeitung wieder einsammelt. Dazu hält der dem Automaten den Ausgabebeleg unter die Nase und legt die Zeitung anschließend in ein Fach. Die Sache ist damit für den Kunden erledigt - alles wird gut, bleibt gut, ist gut. Am Ende eines Tages verknüfen die Automaten ihre Daten, der Ausgabeautomat fragt den Rückgabeautomaten, was er so alles zurückgenommen hat. So wird erfaßt, wer die Zeitung nicht zurückgegeben hat. Was ihm nachträglich in Rechnung gestellt wird - der Beförderer weiß ja, wer genau da sich die Zeitung angeeignet hat. Bei mit Kreditkarten oder per Lastschrift gekauften Fahrkarten wird einfach das Konto belastet. Ansonsten bekommt der Kunde eine Rechnung. Falls er die nicht zahlt, wird er für weitere Fahrten solange gesperrt, bis die Rechnung beglichen wurde. Kann der nächste 29-Euro-Fahrschein-Kauf am Schalter dann 33,90 Euro kosten ;-)

Sodele, und als Krönung all dessen wird es noch ein paar Jahre später dann die individuelle Zeitung geben. Der 1.-Klasse-Kunde stellt sich vor einen Zeitungsautomaten und gibt an, aus was für Themenbereichen er was lesen möchte und wie hoch der Aktualisierungsgrad sein soll. Je nach Status des Kunden, Vielfahrer, Extremfahrer, BC-Comfort u.ä. bekommt der Kunde mal mehr Auswahl und mal weniger. Und dann, wenn alles ausgewählt ist, druckt der Automat ratzfatz eine entsprechende individualisierte Zeitung aus! Diebe, äh, Aneigner meine ich, müssen dann drauf hoffen, DEN superhypermega BCF-Extremfahrer-Mega-Status-Kunden mit Interesse an allen Themen zu beklau.., äh, zu, ja wie schreibt man das denn jetzt, zu be-ab-eignen?, damit sie eine wirklich tolle aktuelle Zeitung erwischen - mit etwas Pech erwischen sie womöglich sonst nur eine Art bessere BILD-Zeitung mit Themen von gestern...


Ja, Freunde, DAS sind mal zukunftsorientierte Ideen. Und kreative noch dazu. Über SOWAS müßte man mal diskutieren und nachdenken! Und nicht, ob sich unser "liebe70"-Nachfolger - offensichtlich schadet zuviel Kundenkontakt und zu langes Arbeiten bei DB Fernverkehr auf Dauer doch.... - mal wieder eingeschnappt ist oder nicht.

Deutschland könnte seinen technologischen Vorsprung also mal wieder gewaltig ausbauen. Individuelle Zeitungsautomaten - wer auf der Welt hätte sowas schon zu bieten? Die Automatenindustrie könnte jubeln, es werden Arbeitsplätze geschaffen.

Und der Schaffner bekommt einen 5-Tage-Crash-Kurs für die Automatentechnik, falls der Kasten mal wieder streikt, sich eine Zeitung verhakt, die Benutzeroberfläche mal wieder abgestürzt ist oder der Apparillo aus Versehen statt der Zeitung die Verspätungsstatistik vom Vortag druckt. Einziger Haken: Die GDL fordert für diese Tätigkeit dann gleich wieder mehr Lohn. Aber da bietet sich die Lösung an: Dem Schaffner wird einfach ein 450-Euro-Nebenjob auf's Auge gedrückt - eben in Form dieser Tätigkeiten. Dazu gibt's dann einen extra Arbeitsvertrag mit der "DB Zeitungsvertriebs GmbH". Jede Minute, die er am Automaten verbringt, wird dann eben über diese Firma abgerechnet und vergütet. Natürlich hat das den Haken, dass der Schaffner, ja ohnehin ein böser Mensch, dann den Automaten ständig manipuliert, so dass der eigentlich dauert abstürzt, und der Schaffner somit Arbeitsminute um Arbeitsminute sammelt und vergütet bekommt. Aber im Zeitalter der totalen Überwachung wird sowas natürlich schnell auffallen und dann gibt's wieder ein berühmtes Tee-Gespräch (auch deswegen übrigens wollte ich nie Schaffner werden: Zu einem TEE-Gespräch würde ich gar nicht erscheinen. Ohne COLA geht da nix!) und die Herabstufung zum Fahrkartenknipser.


Schöne Grüße von

jörg

Apropos digitales Nachlesen

ktmb, Sonntag, 30.10.2016, 16:01 (vor 3430 Tagen) @ Blaschke

Hatte jetzt einige Jahre ein E-Abo. Bin jetzt wieder auf ein gedrucktes Abo umgestiegen. Ist einfach von der Haptik und auch im Sinne einer digitalen Diät für mich angenehmer. Mit der Zustellung klappt es jetzt auch.
Herzliche Grüße

RSS-Feed dieser Diskussion
powered by my little forum