Die Idee dahinter & Umsetzung (Fahrkarten und Angebote)

egal_oder_Toffifee, Donnerstag, 13.10.2016, 12:08 (vor 3508 Tagen) @ GUM

aus den Bahncardbedingungen

2.7.2
Der Umtausch in eine BahnCard einer höheren Wagenklasse oder einer höheren
Rabattstufe in der gleichen Wagenklasse oder in eine BahnCard 100 ist durch Kündigung
des bestehenden Vertrages und gleichzeitiger Bestellung der neuen Karte möglich. Die
unentgeltliche Erstattung des Restwertes der zurückgegebenen BahnCards erfolgt unter
Einbeziehung aller zugehörigen Partner- und Zusatzkarten von Ehe- oder Lebenspartnern
nach den Nummern 2.1.4, 2.1.6 bzw. 2.2.5. Der Restwert der zu erstattenden BahnCards
muss jeweils noch mindestens 15 € betragen. Der Restwert errechnet sich wie folgt:
BahnCard-Kaufpreis geteilt durch 12 Monate x nicht genutzte volle Monate. Die Erstattung
erfolgt gegen Rückgabe der bisherigen BahnCard beim Kauf der neuen BahnCard bzw.
BahnCard 100 oder nachträglich beim Eingang der bisherigen BahnCard beim BahnCard-
Service.


Die Idee hinter diesen ausgefeilten Regelungen ist, dass sich ein Kunde jederezeit für die Aufwertung eines BahnCard entscheiden kann. Also für einen höheren Gegenwert = Gesamtpreis auch mehr Leistung in Anspruch nimmt.

Das, was Du machen möchtest, ist etwas ähnliches wie Karusselfahren mit Packungsgrößen. Wobei Du hier nicht den Kunden, sondern den Kartenherausgeber verwirren möchtest.

Es ist schlichtweg nicht möglich, da Du im zweiten Schritt ein Downselling (=billigers Produkt) kaufen möchtest.

Das Ganze sieht für den externen Beobachter zudem auch wie ein rechtsmissbräuchlicher Versuch aus, um irgendetwas zu umgehen. Der Doppel-Tausch bietet weder für den Herausgeber noch für Dich irgendeinen Vorteil. Es besteht also keinerlei Veranlassung aus Kulanz eine Laufzeitverkürzung der Karte 1, die Ausstellung der Karte 2 und den sofortigen Umtausch in Karte 3 vorzunehmen.

Ich bin kein Jurist, aber wenn ich das als 2 getrennte Vorgänge sehe, dann habe ich jeweils zwei eigene Vorgänge/Verträge (gerne auch mit einigen Tagen Abstand, bis die BC50 physisch angekommen ist) ?
Und in den Bahncard-Bedingungen steht nunmal, dass der Umtausch in eine BC höherer Wagenklasse möglich ist.

BTW, das ganze wurde - wie ich eben nach Hinweis von Paudi gesehen habe - schonmal unter der ID 224679 im Forum angesprochen.


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