... aber höhere Wagenklasse ? (Fahrkarten und Angebote)

egal_oder_Toffifee, Donnerstag, 13.10.2016, 11:32 (vor 3511 Tagen) @ Paudi

aus den Bahncardbedingungen

2.7.2
Der Umtausch in eine BahnCard einer höheren Wagenklasse oder einer höheren
Rabattstufe in der gleichen Wagenklasse oder in eine BahnCard 100 ist durch Kündigung
des bestehenden Vertrages und gleichzeitiger Bestellung der neuen Karte möglich. Die
unentgeltliche Erstattung des Restwertes der zurückgegebenen BahnCards erfolgt unter
Einbeziehung aller zugehörigen Partner- und Zusatzkarten von Ehe- oder Lebenspartnern
nach den Nummern 2.1.4, 2.1.6 bzw. 2.2.5. Der Restwert der zu erstattenden BahnCards
muss jeweils noch mindestens 15 € betragen. Der Restwert errechnet sich wie folgt:
BahnCard-Kaufpreis geteilt durch 12 Monate x nicht genutzte volle Monate. Die Erstattung
erfolgt gegen Rückgabe der bisherigen BahnCard beim Kauf der neuen BahnCard bzw.
BahnCard 100 oder nachträglich beim Eingang der bisherigen BahnCard beim BahnCard-
Service.


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