? Aufhebung Zugbindung (Fahrkarten und Angebote)

agw, NRW, Donnerstag, 29.09.2016, 20:13 (vor 3521 Tagen) @ CNL 478

War das ein innerdeutscher Sparpreis?

Die DB sagt, dass man bei zu erwartender Verspätung von 20 Minuten am Zielbahnhof bei nächster Gelegenheit einen anderen Zug nehmen darf.
Im Prinzip könnte das auch Wochen vorher sein. Eine zeitliche Beschränkung sehe ich da nicht. Weder nach vorne noch noch hinten. Sonst würde ja stehen "außerhalb der ursprünglichen Gültigkeit müssen neue Fahrkarten gekauft werden". Z.B. wenn der Zug durch eine Verspätung erst nach 10 Uhr ankommt.

Aber davon völlig ab:
Wenn der 1. Geltungstag tatsächlich der Abend war (muss ja, wenn NV am Abend gebucht war), dann hattest du bereits am 1. Geltungstag ab 0 Uhr eine IC/ICE-Fahrkarte und später dann eine solche mit aufgehobener Zugbindung. Für wann der ursprüngliche Fernzug drauf stand, ist dann Wurscht.

Der Zub hat entweder nicht richtig geguckt oder hat keine Ahnung gehabt.


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