Praxis? (Allgemeines Forum)

Giovanni, Donnerstag, 29.09.2016, 19:09 (vor 3541 Tagen) @ GUM

Wenn GUM aber schreibt, dass genau die Karte vorgezeigt werden soll, die auch zur Zahlung des Tickets verwendet wurde, wäre es eben nicht egal. Darum geht's doch.


Der Regelfall und am schnellsten ist, wenn der Fahrgast in Analogie zu einem fälschungssicheren Papierfahrschein eben das PDF und die Zahlkarte vorlegt.

Bahn.de akzeptiert wie viele andere Internethändler auch PayPal - und PayPal hat naturgemäß keinerlei Zahlkarten.

Auch bei den anderen Zahlarten ist nicht sichergestellt, dass auch eine physische EC- oder Kreditkarte dazu existiert.

Nebenbei:
Häufig genug ist der Zahler nicht mit dem Reisenden identisch.

Es geht nur darum, ein zusätzliches Element zu haben, welches nicht 100-mal ausgedruckt und verwendet werden kann. Mit Prüfung/Einscannen ist auch noch der zusätzliche Nachweis erbracht, dass die Zahlkarte vorgelegt wurde.

Damit sind 99 % des Effizienzgewinns (und des Arbeitsplatzabbaus bei der Fahrkartendruckerei) ja schon erreicht.

Manchmal habe ich den Eindruck, dass Ihr absichtlich Dinge verkomplizieren wollt.

Ich kann nicht nachvollziehen, warum bei Tickets die über bahn.de gebucht werden eine ID-Karte notwendig war - wenn für die selbe Strecke bei bahn.at oder b-europe.com keine benötigt wird. Bei Buchung über bahn.at reicht übrigens auch ein Führerschein (selbst DDR-Führerscheine sollen dann akzeptiert werden)...

Stattdessen gab es unverständliche Vorfälle wie diese, weil ein Fahrgast ein Identifikationsdokument mit korrekter Nummer, aber aus dem falschen Land vorgelegt hat...
...weil das Buchungssystem das korrekte Land nicht akzeptieren wollte.

--
Wo Logik aufhört fängt das DB-Preissystem an.
2.4.4: "Eine Fahrkarte für eine höhere Produktklasse berechtigt [...] auch zur Beförderung in einer niedrigeren Produktklasse."
Ein Doppelstock-RE ist 4.631,5mm hoch - ein ICE1-Speisewagen nur 4.295mm ;)


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