+1 (Allgemeines Forum)

Colaholiker, Frankfurt / Hildesheim, Donnerstag, 29.09.2016, 11:03 (vor 3541 Tagen) @ GUM

Und wenn Zahlkarte = Rabattkarte (aka Bahncard-Kreditkarte) ist, ist es noch einfacher. Vorzeigen muß man sie zum Nachweis der Rabattberechtigung sowieso, da macht die Sekundärnutzung als ID keinen zusätzlichen Aufwand im Raussuchen, Präsentieren und wegpacken.

Praktisch denkende Grüße,
der Colaholiker

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