Platzreservierung im Ersatzzug (Allgemeines Forum)

sunny007, Sonntag, 15.11.2009, 16:10 (vor 5886 Tagen) @ Steffen

Hallo,

nein einen Anspruch auf einen Sitzplatz hat man dann nicht. Nur auf die Rückvergütung des Reservierungsentgeldes, da ja die bezahlte Leistung nicht "geliefert" wurde.

Danke. Ich dachte nur weil sehr häufig die Lautsprecheransage des Zub (persönlich sieht man die in überfüllten Ersatzzügen eher selten)in solchen Fällen lautet, dass man den Inhabern von Platzreservierungen einen Sitzplatz überlassen soll. Wahrscheinlich nur prophylaktisch, um noch mehr Diskussionen zu vermeiden.


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