Platzreservierung im Ersatzzug (Allgemeines Forum)

Steffen, Sonntag, 15.11.2009, 15:34 (vor 5886 Tagen) @ sunny007

Hallo,

nein einen Anspruch auf einen Sitzplatz hat man dann nicht. Nur auf die Rückvergütung des Reservierungsentgeldes, da ja die bezahlte Leistung nicht "geliefert" wurde.

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