OT: Probleme der Interessenvertretung (Allgemeines Forum)

Destear, Berlin, Sonntag, 31.07.2016, 02:19 (vor 3540 Tagen) @ Quasar

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Die Schilderungen sind sehr interessant und entbehren natürlich nicht einer gewissen Brisanz. Dennoch macht die Darstellung bisweilen den Eindruck, ein bisschen einseitig zu sein. Es fällt nicht da überhaupt gar nicht schwer, auf die Idee zu kommen, die der Herr Blaschke in diesem Faden auch schon formuliert hat. Das es hier um Pofalla geht und damit um einen ehemaligen Minister, der mit seinem gewünscht frühen Wechsel in den Wirtschaftsbereich eine große Diskussion um Interessenkonflikte ausgelöst hat, dürfte wohl noch erschwerend hinzukommen.

Im Wortsinne bedenkenswert macht dieser Vorgang für mich besonders die Tatsache, dass das Unternehmen, welches hier Lobbying betrieben hat, ein reinrassiger Staatskonzern in privatrechtlicher Ausgestaltung ist. Ein mittelbarer Teil des Staates betreibt damit Lobbyarbeit gegenüber dem Parlament als Bindeglied gerade zwischen Staat und Gesellschaft. Das macht es brisant und ein bisschen konfus, weil die Einflussverhältnisse hier recht leicht in Schieflage gelangen.

Die nähere Betrachtung des Sachverhalts führt dann letztlich zu der abstrakten Farbe, wie viel Lobbyarbeit im staatlichen Umfeld angemessen ist und ob es nicht einer stärkeren Regulierung bedarf, die es in Deutschland zu größeren Teilen nicht gibt. Dass DB als wie auch immer gearteter Konzern versucht, seine Interessen zu vertreten und das auch mit etwas unsauberen Methoden macht, halte ich für recht üblich. Der Großteil der Lobbyarbeit besteht nu nmal darin, zu versuchen, über kurz oder lang das beste Ergebnis für seine Interessensgruppe zu erreichen. Nur ist dann wieder die Frage zu stellen, ob DB hier wegen seiner o.g. Ausgestaltung nicht eventuell in einer Sonderposition ist, die es dem Unternehmen wesentlich einfacher macht, zu agieren.

In der Schweiz gibt es ein nach meiner Kenntnis recht detailreich geregeltes Beteiligungsverfahren, dass sich Vernehmlassungsverfahren nennt und bei wichtigen Gesetzgebungsvorhaben gesellschaftliche Gruppen in einem öffentlichen Prozess einbindet. Im Bundestag werden bei Gesetzgebungsverfahren in den Ausschussberatungen beteiligte Interessensgruppen angehört bzw. die verschiedenen Positionen aus den Bereichen der Gesellschaften zusammengeführt, das hat aber eine andere Qualität als dieses Vernehmlassungsverfahren. Es ist jedenfalls interessant, sich Gedanken darüber zu machen, ob eine eindringliche Regulierung der Interessensvertretung verhindern würde, dass einzelne Lobbygruppen sich auf besonders umfangreiche Art und Weise Gehör verschaffen. Gut möglich, dass sich dann andere Mittel und Wege auffinden lassen, seine Position darzustellen.


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