Neuigkeiten zur Schwarzfahrt (Fahrkarten und Angebote)

Silver, Mittwoch, 01.06.2016, 08:48 (vor 3665 Tagen) @ Bambalouni

Normalerweise erhält man vom Schaffner oder Kontrolldienst einen Beleg, der zugleich auch Zahlungsaufforderung ist. Das heißt, dass man mit Ablauf der darauf angegebenen Frist in Verzug kommt und daher im ersten Schreiben der Bahn bereits Verzugszinsen und Inkassogebühren fällig werden. Da Ihr aber keinen Beleg erhalten habt (Ihr hättet übrigens darauf bestehen sollen), ist der Widerspruch richtig. Eine Frist kann man dabei aber nicht setzen.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum