Erhöhtes Beförderungentgelt wegen Scheinverweigerung (Fahrkarten und Angebote)

JeDi, überall und nirgendwo, Montag, 21.03.2016, 13:27 (vor 3720 Tagen) @ Thomas

Damit muss der Kunden auch darauf vertrauen können, die DB kann sich daher nicht mehr auf die EVO berufen und abgezähltes Geld einfordern.

Abgezähltes Geld wird in der EVO nicht gefordert.

Vermutlich sitzt der OP jetzt aber daheim und lacht sich über diese Diskussion ins Fäustchen. An der Story stinkt ja so viel...

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Weg mit dem 4744!


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