Fragen zu Fahrgastrechten (Fahrkarten und Angebote)
Ich zitiere mal aus den Fahrgastrechten (http://www.bahn.de/p/view/service/fahrgastrechte/nationale_regelungen.shtml):
Der Entschädigungsanspruch nach den Beförderungsbedingungen des Personenverkehrs besteht nicht, wenn der Ausfall oder die Verspätung des Zuges oder das Anschlussversäumnis auf (i) einem außerhalb des Eisenbahnbetriebes liegenden Umstand, den das Verkehrsunternehmen trotz Anwendung der nach Lage des Falls gebotenen Sorgfalt nicht vermeiden und dessen Folgen es nicht abwenden konnte, (ii) einem Verschulden des Reisenden oder (iii) dem Verhalten eines Dritten, das das Verkehrsunternehmen trotz Anwendung der nach Lage des Falles gebotenen Sorgfalt nicht vermeiden und dessen Folgen es nicht abwenden konnte, beruht.
1) Wie sieht das in der Realität aus, welche Erfahrungen habt ihr gemacht? Bei welchen Verspätungsgründen bekommt man eine Erstattung, bei welchen nicht?
2) Muss man sich schon im Zug die Verspätung bescheinigen lassen, oder ist das nicht nötig?
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Junior,
25.10.2009, 16:14
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Tommyboy,
25.10.2009, 17:22
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sebsiegler,
25.10.2009, 17:48
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Tommyboy,
25.10.2009, 18:13
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arj,
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superduper,
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25.10.2009, 18:13
- Fragen zu Fahrgastrechten - Junior, 25.10.2009, 18:36
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- [OT] Kosten für Frankierungen als bei Großkunden - Martin, 27.10.2009, 04:45
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Tommyboy,
25.10.2009, 17:22