Ja, natürlich. (Fahrkarten und Angebote)

agw, NRW, Sonntag, 22.05.2016, 19:36 (vor 3657 Tagen) @ Thomas

Natürlich gilt das Ticket dann auch am Vortag. Sonst würden die Fahrgastrechte aus Art. 16 der EG-Verordnung ins Leere laufen. Ist also die Prognose am Vortag ersichtlich - was im konkreten Fall so war - dann darf bei nächster Gelegenheit weitergefahren werden. Das Datum auf der Fahrkarte wird gegenstandslos.

Siehe Art. 16 der EG-Verordnung:
Muss vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass bei
Ankunft am Zielort gemäß Beförderungsvertrag die Verspätung
mehr als 60 Minuten betragen wird, so hat der Fahrgast unver-
züglich die Wahl zwischen

"Am Zielort" ist der Punkt, oder?

Wenn man eine dieser Fahrkarten hat, bei der man erst 24h später am wirklichen Zielort ankommen will?
Beim Flexticket kann man sich natürlich eine beliebige Verbindung raussuchen, aber nicht zu einem Zwischenziel, sondern nur dem Ziel der Fahrkarte.

Wie ist das konkret am Beispiel gewesen?


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