Ja, natürlich. (Fahrkarten und Angebote)

Thomas, Sonntag, 22.05.2016, 19:15 (vor 3656 Tagen) @ AbschnittE
bearbeitet von Thomas, Sonntag, 22.05.2016, 19:17

Natürlich gilt das Ticket dann auch am Vortag. Sonst würden die Fahrgastrechte aus Art. 16 der EG-Verordnung ins Leere laufen. Ist also die Prognose am Vortag ersichtlich - was im konkreten Fall so war - dann darf bei nächster Gelegenheit weitergefahren werden. Das Datum auf der Fahrkarte wird gegenstandslos.

Siehe Art. 16 der EG-Verordnung:
Muss vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass bei
Ankunft am Zielort gemäß Beförderungsvertrag die Verspätung
mehr als 60 Minuten betragen wird, so hat der Fahrgast unver-
züglich die Wahl zwischen

b) der Fortsetzung der Fahrt oder der Weiterreise mit geänder-
ter Streckenführung unter vergleichbaren Beförderungsbe-
dingungen bis zum Zielort bei nächster Gelegenheit; oder

Was heißt nun vernünftiger weise davon ausgegangen werden? Das konkretisiert die Deutsche Bahn selbst wie folgt:

Der Fahrgast hat als Basis für eine Prognoseentscheidung, ob vernünftigerweise mit einer im Sinne dieser Fahrgastrechte anspruchsbegründenden (= „relevanten“) Verspätung am Zielort gerechnet werden muss, insbesondere folgende Medien zu berücksichtigen:
i. Aushangfahrpläne und ausgehängte Informationen über Fahrplanänderungen in Stationen
ii. elektronische Anzeigen und Lautsprecheransagen in Zügen und Stationen
iii.Fahrplaninformationen aus Buchungssystemen personalbedienter Verkaufsstellen
iv.verfügbare Fahrplaninformations- und Reisendeninformationsmedien

Quellen:
Fahrgastrechteverordnung
"Muster-Bedingungen"


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