[!] Rechnungsdokument über Stornogebühr? (Fahrkarten und Angebote)

kimba2k, Wuppertal-Frankfurt am Main, Freitag, 13.05.2016, 12:09 (vor 3667 Tagen) @ sflori
bearbeitet von kimba2k, Freitag, 13.05.2016, 12:10

Das Erstattungsentgelt ist keine Leistung oder Ware nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG, wofür die Bahn (nach § 14 Abs. 2 UStG) Rechnungspflichtig wäre. Von daher druckt man Dir auch einen Zahlungsbeleg (Fahrkarte) aber eben keine Rechnung.

Jeder gewerbliche Verkäufer ist verpflichtet, Dir eine Rechnung (bzw. Fahrkarte, die als Rechnung gilt) zu erstellen.

Stimmt eben nur für [..]eine Lieferung oder eine sonstige Leistung nach § 1 Abs. 1 Nr. 1[..].


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