BB-Änderungen vom 07.03.2016 (z.T. ab 01/07.04. gültig) (Fahrkarten und Angebote)
Hallo zusammen,
f) Neu ist in einem DB Reisezentrum die Auszahlung von Erstattungsbeträgen (nach Abgabe des bestätigten FGR-Formulars und der zugehörigen Originalfahrkarte). Bisher wurden nur Entschädigungsbeträge dort ausgezahlt. Allerdings behält man sich neu bei Unmöglichkeit der dortigen Bearbeitung die Weiterleitung des Antrages an das Servicecenter Fahrgastrechte allgemein vor; bisher war dies unter anderer Formulierung auf Erstattungsansprüche beschränkt.
Wobei die Frage bleibt, was unter der "Unmöglichkeit der Bearbeitung" zu verstehen ist? Nur die Nicht-mehr-Verfügbarkeit von Verspätungsdaten? Oder mehr?
Z.B. Nutzung von Nahverkehr mit Schwerbehindertenausweis + Wertmarke im Fernverkehrsnachlauf.
Ich gebe zu, der Fall ist nicht die Regel, allerdings ist so eine Erstattung meist nur durch das SC-FGR möglich.
Es gibt dann zwar z.B. den Trick, wenn der FV Zug komplett für die Verspätung verantwortlich ist, den NV Teil einfach fallen zu lassen. Da aber meistens bei Anschlussverlust o.ä. der NV Teil mit für die Verspätung >60 Minuten verantwortlich ist, fällt diese Möglichkeit meist weg.
Wenn man sich dann Arbeit ersparen möchte, setzt man dann vorsorglich schon mal ein kleines Schreiben auf, mit der genauen Erklärung des Ganzen. Die im SC-FGR sind in dieser Hinsicht nämlich leider öfters mal ziemlich schwer von Verstand.
Ein weiteres Bsp. wäre wie gesagt, wenn du deine Originalfahrkarte noch brauchst. Die muss im RZ nämlich zwingend abgegeben werden.
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Grüße
lululu
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michael_seelze,
07.03.2016, 18:13
- BB-Änderungen vom 07.03.2016 (z.T. ab 01/07.04. gültig) -
Hustensaft,
07.03.2016, 18:24
- BB-Änderungen vom 07.03.2016 (z.T. ab 01/07.04. gültig) - JeDi, 07.03.2016, 20:15
- BB-Änderungen vom 07.03.2016 (z.T. ab 01/07.04. gültig) - lululu, 07.03.2016, 23:12
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Hustensaft,
07.03.2016, 18:24