Bahncard 100 vergessen (Fahrkarten und Angebote)

liebe70, Montag, 28.09.2009, 14:47 (vor 6161 Tagen) @ Fabian318

(3) Der erhöhte Fahrpreis ermäßigt sich im Falle des Absatzes 1 Buchstabe b auf 7 Euro, wenn der Reisende innerhalb einer Woche ab dem Feststellungstag bei einem Bahnhof der befördernden Eisenbahn nachweist, daß er im Zeitpunkt der Feststellung Inhaber eines gültigen Fahrausweises war.
(...)


Gilt demnach die Regelung auch bei einem Vergessen seines OTs?


Der EVO nach ja.

Nicht nur nach der EVO. Guckt Euch doch einfach das Inhaltsverzeichnis der jeweils gültigen Beförderungsbedingungen der Bahn an:

Tfv 600/A Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der DB AG (BB Personenverkehr)
Tfv 600/B Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von Zeitkarten
Tfv 600/C Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von BahnCards
(...)
Tfv 600/G Bedingungen für die Nutzung und den Erwerb von bahn.corporate-Angeboten
Tfv 600/I Bedingungen für den Internet-Verkauf von Fahrkarten

Im Tfv 600/A steht etwas von Beförderungsbedingungen und in den Teilen Tfv 600/B, C, G, I und K lediglich etwas von den Bedingungen. Dort und in den übrigen Teilen des Tfv 600 steht gleich im Punkt 1 sinngemäß dieses:

"Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr) in der jeweils aktuellen Fassung, soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt."

Das bedeutet: Die Hauptbedingungen (alles was sich rund um die Beförderung an sich dreht) stehen im Tfv 600/A. Die ergänzenden Bedingungen ("...soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt") stehen in den übrigen Tfv 600-Teilen.

Daraus folgt: Auch wenn man eine Zeitkarte oder sonst eine Fahrkarte vergißt und sich eine FN ausstellen läßt, löhnt man lediglich die 7 Euro. Allerdings berichteten Reisende, daß es hin und wieder Probleme im Reisezentrum bei nachträglicher Vorlage von Fahrkarten gab, weil diese nicht persönlich waren. Der Grund erschließ sich mir hier nicht ganz, da allein die EVO maßgebend ist - und die unterscheidet nicht nach persönlicher oder nicht persönlicher Fahrkarte.

Gruß, Ralf


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum