Eigenbehalt pro Richtung? (Fahrkarten und Angebote)

Tommyboy, OWL, Sonntag, 27.09.2009, 13:26 (vor 6162 Tagen) @ liebe70

(3) Der erhöhte Fahrpreis ermäßigt sich im Falle des Absatzes 1 Buchstabe b auf 7 Euro, wenn der Reisende innerhalb einer Woche ab dem Feststellungstag bei einem Bahnhof der befördernden Eisenbahn nachweist, daß er im Zeitpunkt der Feststellung Inhaber eines gültigen Fahrausweises war.
(...)


Zur FN ist noch anzumerken, daß diese nur für eine konkrete Strecke ausgestellt werden kann. Eine Pauschal-FN mit der Bemerkung "BC100 vergessen" gibt es nicht. Darum laß Dir die FN für einen möglichst lange Strecke Deiner Reise ausstellen. Auch eine Fahrtunterbrechung ist nicht vorgesehen, ebensowenig wie Hin- und Rückfahrt auf einer FN.

Bedeutet das, dass unter Umständen mehrmals die 7 Euro bezahlt werden müssen? Mir ist so etwas Ähnliches mit dem Semesterticket passiert: der Kin meinte, ich solle auf der Rückfahrt einfach die FN vorzeigen, das wäre dann in Ordnung. Auf der Rückfahrt kam aber niemand, der ein Ticket sehen wollte. Wäre jemand gekommen: hätte es dann noch eine FN gegeben und ich für jede (und ggf. weitere) immer wieder 7 Euro zahlen müssen?

Gruß,
Tommyboy

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Um die Sicherheit in den Zügen und in den Bahnhöfen zu gewährleisten, sind in Gruppen reisende Fußballfans –falls bekannt –unbedingt an das für Ihren Bereich zuständige Regionalbüro Konzernsicherheit zu melden. (Auszug aus dem VKL)


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