Mal eine grundsätzliche Frage zur INDUSI (Allgemeines Forum)

Turbonegro, Samstag, 26.09.2009, 23:35 (vor 6127 Tagen) @ moonglum

Anyway: Der IC fährt ab, die 101 passiert das HP2 zeigende Signal, und es erfolgt eine Vollbremsung, angeblich wegen Signalstörung. Der Zug bremst natürlich und kommt kurz darauf zum Stehen.


Wenn ich darauf mal einen Antwortversuch wagen darf.

Der vorliegende Fall hört sich stark nach einer PZB-Zwangsbremsung an einem Fahrtstellung zeigendem Hauptsignal an (Dabei ist es egal ob Hp1, Hp2, Ks1, Ks2, Hl1 bis wasweißichwievieleesvondendingerngibt oder Kennlicht handelt). Das ganze passiert, wenn der 2000Hz PZB-Magnet (der Begriff Indusi ist alt, heißt neu PZB, wird aber noch häufig verwendet) am Hauptsignal gestört ist und damit Dauerhaft wirksam ist. Dies passiert ab und zu, ist einfach Technik.

Der Zug fährt übers Hauptsignal, es macht zisch, die Luft ist weg und für den Fahrgast dauert es gefühlt ewig, bis es weitergeht.

Aus Sicht meiner Berufsgruppe, der allseits geschätzten Fahrdienstleiter, ist dies ein ziemlich lästiges und aufwendiges Verfahren, den Zug wieder weiterfahren zu lassen, wenn alles richtig gemacht werden soll.

(Wen es interessiert, lese bitte in der Fahrdienstleitervorschrift, neudeutsch Ril 408, die Module 0243,0244,0531 und 0651 nach :P)

Die 101 steht letztendlich inmitten der Weichen auf das Gleis in Richtung Norden. Unser Zug wäre einem auf dem normalen nach Norden weisenden Gleis durchfahrenden Zug voll in die Seite gefahren...

Ist das so, dass die durch INDUSI ausgelöste Zwangsbremsung den Zug nicht vorher zum Stillstand bekommt?

Ist das hier ggf. ein Einzelfall, oder dient das INDUSI Verfahren "nur" der Schadensminimierung? Eigentlich dachte ich immer, es sollte zB solche möglichen Flankenfahrten beim versehentlichen Überfahren eines Hauptsignals verhindern....


Wenn ein Zug über ein Hp0 zeigendes Signal fährt, ist die PZB natürlich nicht nur zur Schadensbegrenzung da. Denn hinter dem Zielsignal baut sich bei jeder Fahrstraße ein D-Weg, für die Nichtexperten Durchrutschweg auf. Die Länge des D-Wegs hängt von der Einfahrgeschwindigkeit ab.

Fährt ein Zug also mit Hp1 und einer Streckengeschwindigkeit von 160 auf ein Signal Hp0 zu, ist der D-Weg natürlich viel länger und kann unter umständen noch die ganze Ausfahrweichen "blockieren". Eine Ausfahrt über die durch den D-Weg beanspruchten Weichen ist von anderen Zügen nicht möglich.
Bei entsprechender Projektierung im Stellwerk, kann es aber auch kurze D-Wege geben. Hierbei wird die Geschwindigkeit durch z.B. Hp2 oder Ks2,Kz4 schon am vorgelegenen Signal reduziert. Der Zug kann also nicht mehr so weit drüber rutschen und Ausfahrweichen für andere Zugfahrten zur Verfügung stehen.

Auf einen D-Weg verzichtet werden darf nur, wenn der Zug mit höchstens 30 km/h einfährt (vgl. Einfahrt in ein Einfahrstumpfgleis)

Der D-Weg ist Teil der Fahrstraße und muss frei sein.
(auch hier darf ich auf die Ril 408.0231 aufmerksam machen)

Ich hoffe das halbwegs verständlich und trotz Vereinfachung betrieblich fehlerfrei hingeschrieben zu haben.

...alles wird gut...


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