Ehrlich gesagt: Nein ;-) (Reiseberichte)

heineken, Montag, 14.12.2015, 17:56 (vor 3800 Tagen) @ ICETreffErfurt

Ja, das meinst er vermutlich. Denn sonst könnte ein ICE-T die 253 km/h ja gar nicht erreichen, wenn er schon bei 230 km/h keinen Zugkraftüberschuss mehr hätte.

Meinte ich eigentlich wirklich nicht. Ohne richtigen Fahrwiderstandswert ist das allerdings auch alles Stochern im Nebel und höchstens näherungsweise zu beschreiben.

Getreu nach P = F * v verbleiben bei max. Leistung (ohne die Begriffe, Stunden-, Dauer- oder Nennleistung zu bemühen) von 4.000 kW und 220 km/h gut 65 kN Zugkraft. Bei 230 km/h dann entsprechend knapp 63 kN.
Da die zuvor zitierten 5 Promille Zugkraftüberschuß bei (geschätzt) ca. 370 t Zugmasse eines ICE T7 gut 18 kN Zugkraft entsprechen und die Geschwindigkeit zwar mit dem Quadrat in den Fahrwiderstand eingeht, jedoch trotzdem ungleich niedrigere Zugkräfte erfordert als die Überwindung der Hangabtriebskraft, ist aber zu vermuten, daß der Wackeldackel die Abnahmegeschwindigkeit aus eigener Kraft erreicht hat ;-)

Allerdings hat der Gedanke – so ganz allgemein – die betriebliche Vmax +10% für die Zulassung zu fahren, auch etwas. Womit sich nämlich gleich die Frage eröffnet: Muß ein (selbstfahrendes) Fahrzeug diese Geschwindigkeit fahren

Und wenn ich mich an die lauftechnische (!) Zulassung des SF600 erinnere – das ist jenes »Wunder«-Drehgestelle, welches unter der Diesel-Weißwurst Verwendung fand und noch bis Ende 2016 Fahrgäste ob des hohen Laufkomforts erfreut – dann wurden dort doch mittels der gepimpten 103 der Versuchs VT 610, unter dem die DG liefen, auch mit 275 km/h gefahren. Etwas, was


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