Ich denke schon (Allgemeines Forum)

Matze86, München, Donnerstag, 03.09.2009, 21:52 (vor 5960 Tagen) @ Tommyboy

Hallo,

hätten die Fahrgäste aus einem der verspäteten Züge wohl Anspruch auf Erstattung nach den neuen Fahrgastrechten? Ein abgebrannter Zug der DB ist doch keine höhere Gewalt im Gegensatz zum Böschungsbrand oder dgl., oder?

Ich denke, das fällt dann unter "Störung am Tfz".

Weiß jemand, welche Verspätungen die Sperrung eingefahren hat bzw. welche Züge betroffen waren? Wurde ab Hannover über Paderborn umgeleitet?

Hohe Verspätungen, im Artikel steht ja von insgesamt 60 Stunden ;)


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