Erstattungsanspruch? (Allgemeines Forum)

Tommyboy, OWL, Dienstag, 01.09.2009, 13:21 (vor 5963 Tagen) @ JanGT

Hallo,

hätten die Fahrgäste aus einem der verspäteten Züge wohl Anspruch auf Erstattung nach den neuen Fahrgastrechten? Ein abgebrannter Zug der DB ist doch keine höhere Gewalt im Gegensatz zum Böschungsbrand oder dgl., oder?

Weiß jemand, welche Verspätungen die Sperrung eingefahren hat bzw. welche Züge betroffen waren? Wurde ab Hannover über Paderborn umgeleitet?

Gruß,
Tommyboy

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Um die Sicherheit in den Zügen und in den Bahnhöfen zu gewährleisten, sind in Gruppen reisende Fußballfans –falls bekannt –unbedingt an das für Ihren Bereich zuständige Regionalbüro Konzernsicherheit zu melden. (Auszug aus dem VKL)


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