OT: Geschwindigkeitsbeschränkung (Reiseberichte)
Das Verkehrszeichen dient dort vermutlich vor allem der Erinnerung.
Denn eine Beschilderung der Beschränkung der Geschwindigkeit auf zulässige 100 km/h ist angesichts des Ausbauzustandes des außerhalb geschlossener Oertschaften gelegenen Straßenabschnittes (vgl. § 3 (3) 2. c)) hier nicht erforderlich.
Anscheinend war es dort auf Grund der besonderen Umstände zwingend geboten das Verkehrszeichen aufzustellen.
Möglicherweise endet dort auch eine Geschwindigkeitsbegrenzung, die dort beispielsweise wegen der Einmündung bestehen könnte. In der Gegenrichtung sieht man ein Stückchen die Straße runter auchein rundes Schild stehen, das auf diese Geschwindigkeitsbegrenzung hinweisen könnte.
Das korrekte Zeichen für das Ende der Geschwindigkeitsbegrenzung (weiß mit der Zahl in grau und den Diagonalstreifen) war halt gerade nicht da, also hat man eben dieses verwendet. Erfüllt ja schließlich auch seinen Zweck. Nach Passieren dieses Verkehrszeichens darf man maximal 100 km/h fahren, paßt also. ;-)
Ratende Grüße,
der Colaholiker
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- Deutschlands Q-Bahnhöfe (Teil 12 und Ende, 5 Bilder) -
Sören Heise,
12.09.2015, 18:05
- Danke:) -
462 001,
12.09.2015, 20:52
- Bitte :-) - Sören Heise, 13.09.2015, 20:07
- OT: Geschwindigkeitsbeschränkung -
michael_seelze,
15.09.2015, 02:28
- OT: Geschwindigkeitsbeschränkung - Colaholiker, 15.09.2015, 07:28
- Danke:) -
462 001,
12.09.2015, 20:52