OT: Geschwindigkeitsbeschränkung (Reiseberichte)

michael_seelze, Dienstag, 15.09.2015, 02:28 (vor 3894 Tagen) @ 462 001

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21 Ein letzter Blick zurück. Im Hintergrund die Höhen des Harzes.

100km/h? Da will auch die Straßenbehörde, das dort jeder so schnell wie möglich weg kommt^^

Das Verkehrszeichen dient dort vermutlich vor allem der Erinnerung.
Denn eine Beschilderung der Beschränkung der Geschwindigkeit auf zulässige 100 km/h ist angesichts des Ausbauzustandes des außerhalb geschlossener Oertschaften gelegenen Straßenabschnittes (vgl. § 3 (3) 2. c)) hier nicht erforderlich.
Anscheinend war es dort auf Grund der besonderen Umstände zwingend geboten das Verkehrszeichen aufzustellen.


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