Zu Andreaskreuz und Fußwegen -->StVO (Reiseberichte)

michael_seelze, Freitag, 21.08.2015, 19:54 (vor 3919 Tagen) @ Turbonegro
bearbeitet von michael_seelze, Freitag, 21.08.2015, 19:54

Die Bahnhöfe sehen ja ganz passabel und modernisiert aus.

Sie sind ja auch größtenteils modernisiert worden. Ob einem das gefällt, ist Geschmackssache.


Das an diesem Fußgängerüberweg mit Umlaufsperre kein Andreaskreuz hängt, ist normal, ich kenne ein paar dieser Fußgängerüberwege, da hats nirgends ein Anreaskreuz. Es gibt sicher eine Erklärung dafür...

Laut § 19 (1) StVO haben Schienenfahrzeuge auf Bahnübergängen über Fuß-, Feld-, Wald- oder Radwege sowieso Vorrang. Daher bedarf es hier keines Andreaskreuzes.
Der Nutzer eines Fuß-, Feld-, Wald- oder Radweges muss sich an Bahnübergängen ohne Andreaskreuz entsprechend verhalten. Also Warten in sicherer Entfernung vor den Bahnübergang, wenn

1. sich ein Schienenfahrzeug nähert,
[...],
4. ein Bahnbediensteter Halt gebietet oder
5. ein hörbares Signal, wie ein Pfeifsignal des herannahenden Zuges, ertönt.

Siehe §19 (3) und (4) StVO.


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