Schmerzensgeld gibt es wenn die Toilette Defekt ist (Allgemeines Forum)

Hessen1974, Dienstag, 21.07.2015, 21:54 (vor 3912 Tagen) @ BahnCard100First
bearbeitet von Hessen1974, Dienstag, 21.07.2015, 21:54

Ich frage mich gerade wie das wohl mit den Fahrgastrechten aussieht wenn ich wegen nicht funktionierender Toilette den nächsten Nahverkehrszug nehme und dadurch meinen Fernzug verpasse.
Muss die Zugbindung dann aufgehoben werden ?
Bekomme ich eine Erstattung wenn ich deswegen über eine Stunde später am Ziel ankomme ?

Ich bin VIAS WC-Störungsopfer da ich an der Strecke wohne. Die VIAS ist ansonsten spitze nur dass WC Problem bekommen die einfach nicht in den Griff. Aber da ich das inzwischen weiss plane ich einfach gar nicht mehr mit einer funktionierenden Toilette. Würde mich einfach nur mal intressieren wie das rechtlich aussehen würde.


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