Schmerzensgeld gibt es wenn die Toilette Defekt ist (Allgemeines Forum)

Splittergattung, Dienstag, 21.07.2015, 18:49 (vor 3911 Tagen) @ BahnCard100First
bearbeitet von Splittergattung, Dienstag, 21.07.2015, 18:50

Jetzt hat ein Gericht entschieden im Fall der Deutschen Bahn wenn das Klo am Arsch ist gibt es Schmerzensgeld.

Also wenn bei mir das Klo am Arsch (oder vielleicht besser formuliert: der Arsch am Klo) ist (und nicht festklebt), ist das ein Zeichen dafür, dass ich mich ordnungsgemäß draufgesetzt habe und das Ding funktionsfähig ist, ich also kein Schmerzensgeld fordern würde - problematisch ist es doch eher, wenn sich das Klo in einem Zustand befindet, in dem man es nicht mehr am Arsch haben möchte...

*scnr*


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum