Nutzungspflicht des 279! ;-) (Fahrkarten und Angebote)

GibmirZucker, Sonntag, 05.07.2015, 09:49 (vor 3966 Tagen) @ 611 040

Eine theoretische Frage mit praktischen Hintergrund an Hitzetagen?

Funktioniert, man kann es nicht verbieten. Weil Fahrkarten auch erst im Zug gekauft werden können, ist eine Fahrkarte keine Voraussetzung, um einen Fernverkehrszug besteigen zu können.

Aber die üblichen Verdächtigen werden sicher auf irgendwelche BBs verweisen, dass ohne Reiseabsicht kein Zug bestiegen werden darf. Dem wäre natürlich entgegenzuhalten, dass die Bahn eine Dienstleistung anbietet. Also ähnlich wie beim Rundgang durch den Elektronikmarkt setze ich mich in den Zug und überlege, ob es mir gefällt und ich mitfahren will, d.h. kaufen will. Gefällt es mir nicht oder kann ich mich nicht entscheiden, steige ich aus, analog zum Nichtkauf im Geschäft.


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