Nutzungspflicht des 279! ;-) (Fahrkarten und Angebote)

Blaschke, Sonntag, 05.07.2015, 07:36 (vor 3996 Tagen) @ DiH
bearbeitet von Blaschke, Sonntag, 05.07.2015, 07:36

Hallihallöchen!

Kann es sein, dass die Zugbindung bis Basel SBB gilt?

Nein! Grenzpunkt ist Basel Bad, die DB-Zugbindung endet definitiv in Basel Bad! Ist übrigens ein bekannter bug, wenn man an Gemeinschafts-Bahnhöfen umsteigt...


Wieso Bug? Ich sehe das ganz klipp und klar so: Unser geschätzter Reisender steigt in Basel Badischer Bahnhof in den 279 ein. Und sofort danach wieder aus, wenn er will. Falls der Aufenthalt reicht, kann er noch das Fahrplanfaltblatt "requirieren" oder auch einen Reservierungszettel, falls jemand statt Diskette lieber Block und Papier genommen hat.


Und falls der Kollege aus dem 279 nicht rechtzeitig herauskommt vor Abfahrt, ist das ja kein Problem: Bis Basel SBB will er eh, Anschlüsse kann er keine verpassen (bei pünktlichem Verkehren des 279; okay, ich weiß, jetzt wird's theoretisch...) und einen gültigen Fahrschein für den Abschnitt hat er auch.

Würde ich ihn als Schaffner also noch vor Verkehren des 279 irgendwo in der Schweiz hinter Basel Badischer Bahnhof erwischen, bekäme er Busse, also Buße. So. Kann ja nicht jeder machen, was er will. Sodom und Gomorrha. In Basel. Nix da! GUM wird mir Recht geben!

Schöne Grüße von

jörg


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