im Bordbistro sind auch ermäßigte Mwst-Sätze anzuwenden (Reiseberichte)

Henrik, Donnerstag, 28.05.2015, 00:27 (vor 4074 Tagen) @ kimba2k

Der Link zu dieser Karte liefert gar nichts.

Die Karte selbst lieferte mir wie gesagt sehr viel.
So detailliert ist die Rechnung nicht.
2,50 erschien mir zu wenig für den Kaffee, 3,20 Euro viel zu viel, wenn gleich er einen XXL-Kaffee draus machte, als Entschädigung für die ausgefallene Kühlung.

ermäßigten Steuersatz für einen _Schoko__Kuchen_ ist natürlich eh diskussionswürdig (bzw. nichmal das),
aber das ist ne andere Frage.

Dein Hinweis auf den Kaffee allerdings schon, danke dafür. Das Croissant dazu müsste demnach zu 7% versteuert werden, was es aber im Kombi zumeist nicht wird.

bei zum Mitnehmen sollte es aber schon,
für den Verzehr vor Ort im Stehbistro sind 19% anzusetzen, auch für das Croissant.

Ich scanne mal die Quittung von morgen früh ;-)

tut nicht not, wie gesagt, es würde eh nichts beweisen können, sofern da keine 7% ausgewiesen sind.

Ich kann dich aber gern 2 Meter hoch mit Quittungen des Bistros und des Restaurants überschütten, aus denen man ersehen kann, dass es nicht so ist.

das sollte schwer möglich sein.


Möchtest Du das riskieren?

;)

ich hab kein Schaden davon, wenn irgendjemand einen 2 m hohen Stapel an Quittungen einscannt,
mein Risiko wäre es also nicht. ;)
mit einem 2 m hohem Stapel von Rechnungen auf denen nur Positionen aufgeführt sind, die mit 19% ausgewiesen sind
wird es aber schwer möglich sein zu ersehen, dass es in jenem Bistro nicht möglich sei, Quittungen mit 7% MwSt zu erhalten.

mit 2 m hohem Quittungen kann man mich nicht überschütten. ;)


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