im Bordbistro sind auch ermäßigte Mwst-Sätze anzuwenden (Reiseberichte)

Henrik, Donnerstag, 28.05.2015, 00:05 (vor 4070 Tagen) @ kimba2k

Geht jetzt aus deinem Link woraus hervor?

was genau sollte daraus hervorgehen?

Ich kann dich aber gern 2 Meter hoch mit Quittungen des Bistros und des Restaurants überschütten, aus denen man ersehen kann, dass es nicht so ist.

das sollte schwer möglich sein.

Oder habe ich das falsche im Bistro gekauft, dass ausnahmsweise nicht mit 7% besteuert wird?

gibt viele Möglichkeiten.

für etwas bezahlt, für das nicht der ermäßigte Satz anzuwenden ist,
erwähnt, es vor Ort zu verzehren,
nicht erwähnt, es nicht vor Ort verzehren zu wollen,
Bedienungsfehlers des Personals,
..

für meinen Schokokuchen in diesen Tagen sind auf dem Kassenbon 7% MwSt ausgewiesen, der Kaffee natürlich mit 19%,
dafür war der Link zur Karte, sie erst lieferte die Erklärung.


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