OT Ausweiskopien erlaubt (Fahrkarten und Angebote)

andy24b, Dienstag, 19.05.2015, 08:46 (vor 3974 Tagen) @ Henrik
bearbeitet von andy24b, Dienstag, 19.05.2015, 08:46

Erlaubt das Kopieren des Bundespersonalausweises:

- von öffentlichen Stellen, wenn dies zur rechtmäßigen Erfüllung der Aufgaben erforderlich ist (§§ 13, 14 BDSG, analog dazu Landesdatenschutzgesetze)
- von Telekommunikationsdiensteanbietern, wenn dies zur Überprüfung von Angaben der Person erforderlich ist (§ 3 Nr. 6, § 95 Abs. 4 TKG)
- in anderen Fälle, in denen Gesetze eine Ausnahme zulassen, wie z.B. in § 8 Absatz 1 Satz 3 des Geldwäschegesetzes

in anderen Fällen kann auch eine Einwilligung kann keine wirksame Abhilfe schaffen

Eine rechtfertigende Einwilligung des Betroffenen hinsichtlich der Datenerhebung wie in § 4 Abs. 1 BDSG und § 4a BDSG geregelt, verneint das Gericht beim PAusweisG.


schreibt:
https://www.datenschutz-notizen.de/zur-datenschutzrechtlichen-zulaessigkeit-von-ausweis...

dem schließ ich mich jetzt mal an


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