Es geht "nur" um Missbrauchsverhinderung (Fahrkarten und Angebote)

br752, Montag, 18.05.2015, 23:45 (vor 3977 Tagen) @ Tino

warum sollte es gehen? Der Kunde ist ein Vertrag eingegangen bei dem er eindeutig festgelegt hat dass er die beim Kauf angegebene eigene ID Karte bei der Kontrolle vorzeigen muss. Wieso sollte also das Reisezentrum eine Ausnahme machen und gegen die BB´s verstoßen und eine andere ID Karte zulassen? Zudem ist nicht garantiert, dass jemand mit der Kopie des Personalausweises fährt und z. Bsp. ein Zwilling oder ein ähnlich aussehender Bruder/Freund mit dem richtigen Personalausweis. Hier ist die Quote zum Mißbrauch sehr hoch. Daher werden selbstverständlich nur Originale akzeptiert.

Du hast ja so Recht. Und bei einem geklauten Ausweis muss der Kunde das Onlineticket mit seinen 3 Mitfahrern fuer 400 Euro in den Wind schreiben?

Es geht bei der ID Karte NUR darum den Missbrauch eines Tickets zu verhindern. (Doppelte Fahrt/2 Personen Fahrt). Was ist Missbrauch eines Online-Tickets? Richtig: Wenn jemand anders faehrt. Die Identitaet kann man auch anders feststellen.

Selbst die Polizei gibt sich mit einer "ersatzweisen Identitaetsfeststellung" zufrieden wenn die Angaben plausibel sind. Sag mir bitte nicht, dass die Bahn bei Onlinetickets es genauer nehmen muss als die Polizei?

Dein Engagement in allen Ehren, aber GENAU deshalb hatte ich geschrieben, dass es hier um eine Fahrkarte und nicht im einen 2 Millionen Euro Hauskauf geht. Es wird sich eine Loesung finden lassen.

Gehe ich Recht in der Annahme, dass du auch von jedem Kunden der "nur" eine Bahncard 25/50 als ID hat, dir einen Lichtbildausweis zeigen laesst um zu verhindern, dass ggf. der (Zwllings-)Bruder oder der Freund faehrt?

Reicht es nicht, dass das Geld reinkommt und niemand doppelt faehrt?

Ausserdem traue ich dir und keinen beruflich taetigen Zugbegleiter zu einen gefaelschten Personalausweis/Reisepass von einem echten zu unterscheiden. Soviel zum Thema: "Nur Originale".

Von Mitarbeitern im Dienstleistungsbereich erwarte ich ein Handeln mit Sinn und Verstand wobei die Richtlinien eingehalten werden, aber der Fahrgast eben mit diesen Richtlinien nicht erschlagen wird. (Ausserdem hat/kann man beim Erstellen von Gesetzen und Richtlinien nicht alle Faelle Beruecksichtigen) Und wenn es dann zu unterschiedlichen Auslegungen kommt, dann entscheidet eine Person wie man das auszulegen hat. Das ist dann schlussendlich der Mitarbeiter im Reisezentrum oder der Zugbegleiter im Zug.

Um Deine Frage vom Anfang zu beantworten: Eben diese Auslegungskompetenz im Streitfall ist der Grund warum es gehen sollte/kann.


BR752


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