Ja, ja und Nein (Fahrkarten und Angebote)

Steffen, Freitag, 24.07.2009, 10:04 (vor 6000 Tagen) @ Graukärtchenfahrer

Wo erhält man jetzt den Gutschein?
Erhält man diesen auch nachträglich über die Bahn-Card oder bahn.comfort-Hotline oder nur direkt vor Ort?

Nachträglich über den ServiceCenter Fahrgastrechte ;)
Das ist quasi eine neutrale Stelle, die das ganze für alle EVUs regelt. An die muss man sich zukünftig wenden.

In einigen Fällen (kommt auf die Fahrkarte an) bekommt man die Entschädigung auch im Reisezentrum.

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