Entschädigungen ab 1.8.? (Fahrkarten und Angebote)

Tommyboy, OWL, Donnerstag, 23.07.2009, 22:52 (vor 6000 Tagen)

Hallo,

weiß jemand, wie die Entschädigung ab dem 1.8. bei Vorlage eines Pauschalpreises des Fernverkehrs, also insbesondere beim Deutschlandpass oder der BC 100 funktioniert ?

So wie ich es bis jetzt verstanden habe kann man nach der Reise Verspätungen geltend machen, wenn man seinen Zielbahnhof z.B. durch Anschlussverlust 60 Minuten (und nicht mehr 61 Minuten, richtig?) später erreicht. Daher würde eine Entschädigung zustehen, wenn der nächste Zug genau pünktlich wäre, während bislang der nächste Zug auch leicht verspätet sein musste. Eine Bescheinigung aus dem Zug muss nicht vorgelegt werden, oder?

Weiterhin darf der Zielbahnhof auch ein solcher sein, der nur mit NV-Zügen erreichbar ist, richtig? Im letzten Jahr hat man mir einen Gutschein versagt, weil als Ziel auf der FK ein Bahnhof angegeben war, der eben nur mit NV-Zügen erreichbar ist. Wegen eines Anschlussverlusts in Köln aus Richtung München (ICE auf ICE, ab Hamm dann aber NV bis zum Ziel) bin ich dann mehr als 60 Minuten später eingetroffen, aber es gab nix, obwohl die Verspätung vom FV verursacht worden ist. O.K., es war in diesem Fall eine Relationsfahrkarte, aber die Regel müsste sich auch auf die Pauschalpreise übertragen lassen.

Darf man mit den 750 bb-Punkten pro Verspätungsfall rechnen? Wenn man bedenkt, dass es ab 2000 Punkten eine Freifahrt für Dritte gibt rechnet sich so etwas mithin mehr als 10 Euro in bar bzw. als Gutschein. Für 30 Euro bekommt man normalerweise keine Hin- und Rückfahrt auf der Langstrecke, schon gar nicht unkontingentiert.

Gruß,
Tommyboy


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