NV-Vorl. ESP - Beim FK-Kauf Unterbrechungen festgelegt (Fahrkarten und Angebote)

michael_seelze, Dienstag, 07.04.2015, 23:25 (vor 4085 Tagen) @ Thomas

*NV* ist meines Wissens leider nirgendwo öffentlich definiert.

Das ist auch mein Kenntnisstand


Als Argumentationsgrundlage können Dir vielleicht diese Aspekte helfen:

(1)Als Hilfsmaßnahme kann man sich einerseits dem Entfernungszeiger (Tfv 603) bedienen, obwohl dieser nur für die Produktklasse C gilt. Also nicht für Fernverkehrsfahrkarten.

Der Entfernungszeiger dient der Ermittlung der Tarifentfernungen im innerdeutschen Verkehr. Richtig ist, dass diese Tarifentfernungen nicht Grundlage der Preisbildung für die Produktklassen A und B und in Tarifgemeinschaften, Verkehrsverbünden und Ländertarifen auch nicht für die Produktklasse C sind. Für *NV*-Anteile von SP-FK kann man sich aus meiner Sicht der Hilfe des Entfernungszeigers bedienen.
OT: Wer behauptet, das Tfv 603 gebe es nicht und es sei allgemein nicht gültig, der irrt. Dass das Tfv 603 ein gültiger Tarif ist, habe ich schwarz auf weiß vom EBA.


(2)Eine weitere Hilfsmaßnahme ist der verkehrsübliche Weg. Also alle Wege, die die Reiseauskunft von A nach B ausspuckt. Verkehrsübliche Wege können dabei auch komplexe Wege sein, sofern die Reiseauskunft sie anbietet.

Dabei kann man sich, so denn nicht der Maximalpreis vorliegt, am gleichen Normalpreis der gewählten Wege orientieren.


Solange die Bahn nicht offen legt, was *NV* konkret bedeutet, hast Du nichts zu befürchten und kannst alle Strecken fahren, sofern sie

(1) in Richtung des Reiseziels liegen oder
(2) laut Entfernungszeiger zulässig sind

(2) schließt (1) ein

Da es in der Ausgangsfrage um ein Europa-Spezial ging, möchte ich auf folgende, seit dem 14.12.2014 geltende Präzisierung in den SCIC-NRT (Seite 18) hinweisen:

10.1[...]Bei Angeboten mit Zug- bzw. Busbindung (z. B. Europa-Spezial, Europa-Spezial IC Bus) sind auf der Gesamtstrecke höchstens zwei Unterbrechungen bis max. je unter 48 Stunden zugelassen, die direkt beim Kauf der Fahrkarte anzugeben und entsprechend auf der Fahrkarte ausgewiesen sind.

Damit besteht meines Erachtens nach bei ESP-FK generell eine Bindung an die in der Reiseverbindung enthaltenen NV-Züge, da die Unterbrechungen entsprechend beim Kauf angegeben wurden.


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