Die vermeindlichen besseren Zeiten... (Fahrkarten und Angebote)

Fabian318, Münster i. W., Donnerstag, 16.07.2009, 03:26 (vor 6005 Tagen) @ Jörg
bearbeitet von Fabian318, Donnerstag, 16.07.2009, 03:27

denn jetzt kann man mit dem SWT/LT bei Anschlussverlust den Fernverkehr nutzen.


Das ist aber eher eine Ausnahme als die Regel.

Nein! Das ist in den BB Bahn unter Punkt 9 ganz klar geregelt.

Zumal man mit diesem Ticket schlecht nachweisen kann welchen Anschluß man eigentlich hätte bekommen wollen.

Z.B. mit einer Reiseverbindung...
Außerdem gehen Ungenauigkeiten in den AGB stets zu Lasten des Verwenders (=DB). Wenn dann hier nichts über eine Nachweiserbringung der geplanten Verbindung geschrieben steht, trifft den Kunden auch keine Nachweispflicht.

So etwas habe ich bisher nur sehr selten erlebt. Zum Beispiel bei sehr großen Störungen. Oder der letzten Verbindung des Tages.

Wie gesagt: Es steht alles haarklein in den Beförderungsbedingungen. Und da geht es eben nicht nur um letzte Verbindungen des Tages, sondern auch um Anschlüsse im Allgemeinen.

Hier kommt es vor allem auf die Kulanz der zuständigen Mitarbeiter an und die wird es vermutlich auch weiterhin geben. Hoffe ich zumindest.

Wer weiß. Und das Erfüllen vertraglich garantierter Leistungen wird immer sehr gerne als Kulanz bezeichnet, obwohl es selbstverständlich sein sollte.


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