Fahrgastrechte mit NS-Ticket (Allgemeines Forum)

worfie, Sonntag, 16.11.2014, 13:08 (vor 4155 Tagen) @ Benjamin.Keller

ich war die Tage mit einem NS-Ticket von Holland nach Westfalen unterwegs und habe mir dabei 2 1/2 Stunden Verspätung eingehandelt (eine Stunde auf der niederländischen Seite, den Rest in Deutschland).

Verstehe ich es richtig, dass ich die Fahrgastrecht nicht gegenüber dem Servicecenter Fahrgastrechte geltend machen kann sondern nur gegenüber der NS? (da NS-Ticket)

Ja.
Wobei ich mal einen ähnlichen Fall hatte ( >60min Verspätung bei einer innerdeutschen Fahrt, Zugbetreiber war jedoch die ÖBB) und ein normales Formular an das deutsche Center geschickt habe.

Innerhalb der üblichen Bearbeitungszeit kam ein Schreiben, man sei nicht zuständig und habe den Antrag weiter nach Österreich geleitet. Einige Zeit später kam aus Österreich die Bestätigung, aber man wollte noch einmal die Kontodaten haben (damals sollte man auf den deutschen Formularen noch keine IBAN angeben).

Ich schätze mal, dass es bei anderen Ländern ähnlich ablaufen wird und du, wenn du natürlich die lange Bearbeitungsdauer nicht scheust, vermutlich auch ein deutsches Formular einreichen kannst.


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