Gilt das nur in einer Richtung? (Allgemeines Forum)

Frankfurt (Main) Süd, Montag, 03.11.2014, 18:08 (vor 4172 Tagen) @ Klaus

Oder gilt auch umgekehrt ein EVG-Verhandlungsergebnis für die GdL-ZuBs als "erreicht" mit Folge Friedenspflicht?

Wenn das nur in eine Richtung gelten würde, hieße das ja, dass a) die EVG, selbst wenn sie die Mehrheit der Arbeitnehmer der in Rede stehenden Berufsgruppe vertritt, faktisch an das GdL-Verhandlungsergebnis gebunden wäre, und b) beim besten Willen nicht zu erkennen wäre, wo da aus GdL-Sicht noch ein Problem sein sollte.


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