Versuch einer kurzen Analyse des TV-Entwurfs (Allgemeines Forum)

Klaus, Kassel, Montag, 03.11.2014, 18:03 (vor 4173 Tagen) @ Frankfurt (Main) Süd
bearbeitet von Klaus, Montag, 03.11.2014, 18:03

Wenn ich den Tarifvertragsentwurf analysiere, dann ergibt sich Folgendes:
Zentrale Regelung ist m.E. der § 6. Der regelt, dass im Falle fortdauernder Meinungsverschiedenheiten (Einzelheiten in § 6 Nr. 2 [Lokführer] und Nr. 5 [Zugbegleiter]) die Verhandlungsergebnisse GdL/Bahn für die Lokführer und die Verhandlungsergebnisse EVG/Bahn für die Zugbegleiter als "erreicht" gelten, dh. es ist damit ein Tarifabschluss erfolgt. Die jeweils andere Gewerkschaft kann nach § 6 Nr. 3 das erreichte Verhandlungsergebnis akzeptieren. Dann wird mit ihr ein gleichlautender Tarifvertrag geschlossen. Tut sie das nicht oder schweigt sie, unterliegt sie gleichwohl nach § 6 Nr. 4 der Friedenspflicht, dh. darf nicht mehr streiken.


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