EBFÖ: Fotographieren verboten? (Allgemeines Forum)

cyberle, Düsseldorf, Donnerstag, 04.06.2009, 18:46 (vor 6197 Tagen) @ bahn-user

ganz interessant ist auch der Auszug aus der EBO (PS eine Bahnanlage endet nicht am Schotterbett sondern an der Grundstücksgrenze. Das zum Thema wie hier die Fotos veröffentlicht wurden und manche User meinten es wäre nicht verboten neben den Gleisen zu stehen.)


(2) Ordnungswidrig im Sinne des § 28 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes handelt auch, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1.ohne amtliche Befugnis eine Bahnanlage oder ein Fahrzeug insoweit betritt oder benutzt, als sie nicht dem allgemeinen Verkehrsgebrauch dient oder als kein besonderes Nutzungsverhältnis dazu berechtigt,
2.sich innerhalb der Gleise aufhält, ohne daß dies zur Erfüllung amtlicher Aufgaben erforderlich oder im Rahmen eines Nutzungsverhältnisses zugelassen ist,
3.eine Außentür öffnet, solange sich das Fahrzeug bewegt,


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