Für klickfaule der Text und Situation in Deutschland (Allgemeines Forum)

Holger_HAM, Hamm (Westfalen), Donnerstag, 04.06.2009, 17:26 (vor 6048 Tagen) @ Anoj 1

Hallo!

-> http://www.bahnforum.info/smf/index.php?topic=103747.0

Für Klickfaule:
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Heute war ich mit 3 anderen Usern aus dem Forum auf einer kurzen Fototour am Praterstern. Nach ca. 5 Minuten fotografieren schauten wir nicht schlecht als 2 Moungos plötzlich auf uns zu kamen und meinten fotografieren am Bahnsteig sei verboten. Eine Ermahnung, Wegweisung oder sonstiges gab es nicht, die beiden wollten sofort unsere Ausweise sehen um uns anzuzeigen. Wegen was sie uns anzeigen wollen konnten sie uns natürlich nicht sagen, der Auftrag käme vom örtlichen Bahnhofsmanager. Nachdem wir uns natürlich weigerten ihnen unsere Ausweise zu zeigen haben sie die Polizei gerufen.

Der Polizist der dann gekommen ist war selbst sehr verwundert, hat aber unsere Daten aufgenommen, aber so, dass die beiden Mungos keine Einsicht auf die Daten bekommen haben. Den Mungos sagte er nur, wenn die ÖBB Zugriff auf die Daten will muss sie dies vor Gericht einklagen. Danach waren die Mungos recht schnell weg, der Polizist meinte uns gegenüber, das wäre das dümmste was er bis jetzt erlebt hätte. Da es den Polizisten selbst interessiert was wir jetzt eigentlich verbrochen haben sollen haben wir uns zu 5. die Hausordnung am Bahnhof durchgelesen in der von Fotografieren natürlich nichts steht.

Ein Bekannter, der selbst Polizist ist, hat dann bei den ÖBB angerufen und sich erkundigt, ob das jetzt die neue Vorgehensmaßnahme gegen Fotografen ist. Die Antwort der Dame am Telefon war das fotografieren am Bahnhof untersagt ist weil es sich um Privatgrund handelt. In der Hausordnung steht es deswegen nicht vermerkt, weil die Hausordnung nur generelle Dinge wie Vandalismus gedacht ist. Das Verhalten der Mungos tut ihr zwar leid, ist aber prinzipiell korrekt.
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Was ist eure Meinung dazu? Wie ist das in D?

Meine Informationen dazu sind zwar von 2001, da hat sich jedoch nichts dran geändert, soweit ich weiß:
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Deutsche Bahn: Fotografiererlaubnis für Hobbyfotografen

DB-intern wurde folgende Meldung in den geschäftlichen Mitteilungen (Nr.3/ 19. 1. 2001) bekannt gegeben:

Foto- und Filmgenehmigung für Hobbyfotografen und -filmer

Foto- und Filmaufnahmen für private Zwecke sind in allen dem allgemeinen Verkehrsgebrauch dienenden Anlagen (der allgemeinen Öffentlichkeit zugängigen Bereichen) ohne Genehmigung/Legitimation gestattet. Die eigene Sicherheit und die Sicherheit anderer darf durch die Aufnahmen nicht gefährdet werden. Der Einsatz Scheinwerfen und Blitzanlagen ist nicht erlaubt. Aufnahmen von Hobbyfotografen für private Zwecke sind auch dann ohne besondere Genehmigung/Legitimation gestattet, wenn diese Fotos (nicht berufsmäßig) Eisenbahnfach- und Hobbyfachzeitschriften gegen das von den Verlagen üblicherweise gezahlte Honorar zur Veröffentlichung in diesen Magazinen (nicht zu Werbezwecken) zur Verfügung gestellt werden. Diese Regelung gilt auch für Foto- und Videoaufnahmen von Hobbyfotografen und -filmern, die ihre Aufnahmen nicht kommerziell auf einer Homepage ins Internet einstellen. Die DB AG kann Hobbyfotografen und -filmern auch Aufnahmen im Bereich von Bahnanlagen gestatten, die nicht dem allgemeinen Verkehrsgebrauch dienen (Bereiche, die der allgemeinen Öffentlichkeit nicht zugänglich sind). Die mündliche bzw. schriftliche Genehmigung dazu kann der örtlich zuständige Leiter der betreffenden Bahnanlage unter Beachtung der erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen erteilen, sofern durch die Aufnahmen die betriebliche Abläufe nicht behindert werden und sofern nicht andere Gründe dem entgegenstehen. Die Erteilung der Genehmigung erfolgt zeitbegrenzt und für einen definierten Bereich. Ein zusätzlicher Personal- und Sachaufwand darf der DB AG durch die Aufnahmen nicht entstehen. Sollte die betriebliche Situation allerdings einen zusätzlichen Aufwand ohne Beeinträchtigung des Betriebsablaufes erlauben, müssen die Kosten müssen die Kosten dafür in jedem Fall vom Fotografen/Filmer getragen werden. Für Hobbyfoto- und Filmaufnahmen vom Führerstand der Triebfahrzeuge ist eine Mitfahrgenehmigung sowie die Betreuung durch eine maschinentechnische Aufsichtskraft erforderlich. Die diesbezügliche Organisation erfolgt durch den Unternehmensbereich Personenverkehr entsprechend Verfügbarkeit und unter Erhebung der Kosten für den Betreuer. Der Aufenthalt im Gleisbereich ist nicht gestattet. Das Recht am eigenen Bild bleibt unberührt. Die Regelung gilt sofort. Deutsche Bahn AG, Frankfurt am Main vom 22.12.2000 - GKE 1
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Quelle: Eisenbahn-FAQ

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Viele Grüße aus Hamm in Westfalen,
Holger
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Der bahn.kommfort-Briefkasten. Auch vor Ihrer Haustür!
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