Kreative Umwege tariflich korrekt? - Teil 1 (Fahrkarten und Angebote)

Florian, Samstag, 12.07.2014, 00:48 (vor 4302 Tagen)
bearbeitet von Florian, Samstag, 12.07.2014, 00:49

Mehrfach wurde in diesem Forum diskutiert, ob es sich bei kreativen Umwegfahrkarten um tariflich korrekt ausgestellte Beförderungsausweise handelt. Nachdem ich zusammen mit meiner Freundin mit solchen Fahrkarten des Zuges verwiesen wurde und diese vom Zugchef wegen Missbrauchsverdacht eingezogen wurden, hat sich das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) in einem Verwaltungsverfahren mit der DB Fernverkehr AG mit dieser Frage auseinandergesetzt.

Folgende Fahrkarten habe ich von Orlamünde nach Igel(Gr) zu einer Reiseverbindung von Orlamünde über Köln - Bonn - Köln - Dortmund - Köln - Bonn - Igel(Gr) nach Luxembourg gebucht:
[image]

Reiserverbindung zur Fahrkarte(tatsächlich wurden andere Züge benutzt)
[image]


Nachdem weder die Fahrpreisnacherhebungsstelle in Baden-Baden noch der "normale" Kundendialog auf meine Schreiben reagiert hat, habe ich einen Brief an Herrn Dr. Grube geschrieben:

"Betreff: Von Zugchef trotz gültiger Fahrkarte des Zuges verwiesen

Sehr geehrter Herr Dr. Grube,

am XX.12.2012 akzeptierte die Zugbegleiterin XX im IC 133 auf dem Abschnitt von Bonn nach Duisburg meine Fahrkarte nicht. Zunächst sagte sie, dass es sich bei den vorgelegten Fahrkarten um die Hinfahrt handele, ich mich aber auf der Rückfahrt befände. Meine Erläuterungen zum Wegtext und dem angegebenen Geltungszeitraum akzeptierte sie nicht. Sie meinte: "Sie brauchen mir nicht meinen Beruf zu erklären." Dann rief sie per Handy den Zugchef an und dieser entschied, dass sie meine Personalien aufnehmen sollte. Damit war ich selbstverständlich nicht einverstanden und ich bestand darauf mit dem Zugchef zu sprechen. Die Fahrscheine behielt die Zugbegleiterin ein. Anstatt mit mir sofort den Zugchef aufzusuchen, kontrollierte die Zugbegleiterin erst einmal die Fahrscheine der übrigen Reisenden, nachdem sie meine Fahrscheine nicht wieder herausgegeben hatte. Ich mussten sie zunächst noch einmal ausdrücklich auffordern, den Zugchef zu sprechen.
Der Zugchef XXX verwies mich im Bahnhof Köln Hbf des Zuges, ohne sich meine Erläuterungen anzuhören. Wegen Personalwechsel verließen der Zugchef und die Zugbegleiterin dort den Zug. Schließlich fuhr der Zug ohne uns weiter, obwohl ich nicht damit einverstanden war. Der Zugchef meinte, dass an der Fahrkarte etwas nicht stimme und diese gefälscht sei. Er ging dann mit mir ins Reisezentrum Köln Hbf. Dort ließ er von einem Mitarbeiter den Auftrag zur Fahrkarte öffnen und dieser druckte eine Reiseverbindung aus. Der Zugchef fragte mich, ob das die Reiseverbindung zu meiner Fahrkarte sei. Als ich dies bejahte, fühlte er sich in seinem Verdacht bestätigt, dass die Fahrkarte gefälscht oder manipuliert sei. Eine Reiseverbindung nach Luxembourg passe nicht zu einer Fahrkarte nach Igel(Gr). Ich versuchte ihm zu erklären, oben auf der Reiseverbindung sei in fetter Schrift hervorgehoben, dass die Fahrkarte nur für den deutschen Abschnitt von Orlamünde nach Igel(Gr) ausgestellt sei, aber er wollte mir nicht zuhören. Aus welchem Grund sollte ich für den luxemburgischen Abschnitt auch zusätzlich zu dem Benelux InterRail-Pass eine Fahrkarte lösen, wenn dieser schon durch den Pass abgedeckt ist?
Der Zugchef weigerte sich mir den Fahrschein wieder auszuhändigen. Noch nicht einmal einen Ersatzbeförderungsfahrausweis wollte er mir ausgeben. Da der Zugchef den Auftrag zu dem mir vorgelegten Fahrscheinen sogar im Reisezentrum von einem Mitarbeiter aufrufen ließ, ist es besonders unverständlich, dass er die Fahrkarte eingezogen hat und auf die Personalienfeststellung durch die Polizei bestand. Wäre die Fahrkarte eine Fälschung gewesen, hätte im Reisezentrum auch nicht der dazu gehörende Auftrag aufgerufen werden können. Schließlich verschwand er mit der Fahrkarte, während die Polizei meine Personalien aufnahm.

Ich halten diesen Fall für besonders kritisch, da mir der Zugchef trotz Vorlage eines gültigen Fahrscheins des Zuges verwiesen hat und er mich ohne gültigen Fahrschein für die Weiterfahrt in Köln stehen lies.

Des Weiteren habe ich die Deutsche Bahn AG sowohl per E-Mail an info@sc-fahrpreisnacherhebung.de am 16.12.2012 als auch an kundendialog@bahn.de am 27.12.2012 aufgefordert mir den eingezogenen Fahrschein zurückzusenden und die Forderung in Höhe von jeweils 40 € zu widerrufen.

Ich bin sehr verärgert darüber, dass die Deutsche Bahn AG entgegen ihrer Pflicht zur Schadensminimierung noch nicht einmal den Fahrschein an mich zurückgeschickt hat. Dadurch konnte ich meine geplante Weiterfahrt nach Igel(Gr) über Dortmund und die anschließend geplante InterRail-Reise nicht durchführen.

Im Übrigen hält es die Fahrpreisnacherhebungsstelle in Baden-Baden offenbar noch nicht einmal für nötig für eingegangene Schreiben eine Eingangsbestätigung zu versenden. Dabei sollte das Versenden einer Eingangsbestätigung standardmäßig geschehen, wenn der Kunde zeitnah keine abschließende Antwort zu seinem Anliegen erhält.

Gemäß der Reiseverbindung und dem Wegtext auf den Fahrkarten mit einem einmonatigen Geltungszeitraum (02.12.12 bis 01.01.13) waren diese am XX.12.2012 im IC 133 auf dem Abschnitt von Bonn nach Duisburg eindeutig gültig.

Herr Dr. Grube, hiermit fordere ich Sie nochmals auf mir den eingezogenen Fahrschein sofort zurückzuschicken und diesen für den Abschnitt Bonn – Dortmund - Igel(Gr) bis zum 01.03.2013 gültig zu schreiben!

Des Weiteren fordere ich Sie auf, die sich aus der Fahrpreisnacherhebung mit der Nummer 40 12 45112657 9 ergebende Forderung in der Höhe von 40 € zu widerrufen!

Außerdem beantrage ich eine Verspätungsentschädigung in Höhe von insgesamt 33,75 € (dies entspricht 50 % des Wertes der Fahrkarte in Höhe von 67,50 €) durch Überweisung auf das Konto XXX, da ich mein Ziel auf Grund des Einzugs der Fahrkarte mit einer Verspätung von mindestens 120 Minuten erreichen werde.

Darüber hinaus bitte ich Sie mir einen Reisegutschein in angemessener Höhe als Entschädigung für die zahlreichen Unannehmlichkeiten, die mir entstanden sind, zu schicken!

Durch welche arbeitsrechtlichen Schritte werden Sie das rechtswidrige Verhalten des Zugchefs sanktionieren?

Des Weiteren fordere ich Sie auf, den Zugchef zu schulen, damit er bei künftigen Kontrollen in der Lage ist die Angaben auf der Fahrkarte richtig zu lesen. Insbesondere bitte ich Sie dem Zugchef zu erklären, dass die Reiseverbindung numerisch mit der Fahrkarte verknüpft ist. Dies wollte er mir nicht glauben. Auf Grund der numerischen Verknüpfung von Fahrkarte und Reiseverbindung kann der Zugchef also mit Hilfe der Reiseverbindung den gebuchten Reiseweg im Zweifelsfall feststellen, wenn er mit dem Lesen des Wegtextes auf der Fahrkarte überfordert ist.

Sollte ich bis zum 25.01.2013 keine zufriedenstellende Antwort von Ihnen erhalten, werde ich mich zur Durchsetzung meiner Rechte an das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) wenden.

Für eventuelle Rückfragen stehe ich Ihnen unter der Telefonnummer XXX zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen"


Ob Herr Dr. Grube zu dem Fall Stellung nimmt, erfahrt Ihr im nächsten Teil...

Scan Fahrpreisnacherhebung

Florian, Samstag, 12.07.2014, 00:51 (vor 4302 Tagen) @ Florian

Fahrgeldnachforderung mit Code ist Ersatzbeförderungsausweis

michael_seelze, Samstag, 12.07.2014, 01:07 (vor 4302 Tagen) @ Florian

Allerdings hätte der dann wohl nach Igel(Gr) und nicht nur bis Köln Hbf ausgestellt werden müssen.

Fahrgeldnachforderung mit Code ist Ersatzbeförderungsausweis

Florian, Samstag, 12.07.2014, 01:47 (vor 4302 Tagen) @ michael_seelze

Allerdings hätte der dann wohl nach Igel(Gr) und nicht nur bis Köln Hbf ausgestellt werden müssen.

Die Fahrgeldnachforderung war zum Zeitpunkt der Reise in den SCIC-NRT noch nicht als Ersatzbeförderungsausweis definiert. Dazu schreibe ich im letzten Teil noch mal etwas. Es gab auch noch weitere Änderungen der SCIC-NRT.

So wie die DB die Fahrgeldnachforderung in der Praxis ausstellt, ist es aber garantiert kein Ersatzbeförderungsausweis. Es Fehlen schließlich Geltungsdauer, Strecke und weitere Angaben, die aus dem Original hervorgehen.

Fahrgeldnachforderung Ersatzbeförderungsausweis ab 12/2013

michael_seelze, Samstag, 12.07.2014, 02:40 (vor 4302 Tagen) @ Florian

Allerdings hätte der dann wohl nach Igel(Gr) und nicht nur bis Köln Hbf ausgestellt werden müssen.


Die Fahrgeldnachforderung war zum Zeitpunkt der Reise in den SCIC-NRT noch nicht als Ersatzbeförderungsausweis definiert. Dazu schreibe ich im letzten Teil noch mal etwas. Es gab auch noch weitere Änderungen der SCIC-NRT.

So wie die DB die Fahrgeldnachforderung in der Praxis ausstellt, ist es aber garantiert kein Ersatzbeförderungsausweis. Es Fehlen schließlich Geltungsdauer, Strecke und weitere Angaben, die aus dem Original hervorgehen.

Das stimmt.

Scan Fahrpreisnacherhebung

Holger2, Samstag, 12.07.2014, 01:09 (vor 4302 Tagen) @ Florian

Hallo,

Du hättest Deinen Sachverhalt auch in drei Zeilen darstellen können - oder hattest Du zuviel Zeit? Was ich nicht verstehe - wenn Du eine Fahrpreisnacherhebung bekommen hast, wieso wirst Du dann des Zuges verwiesen.

Dass die Bahn sich wieder einmal total lächerlich macht, ist ja nix Neues. Leider darf das Management ja munter weitermachen. Und es gibt ja wesentlich größere Probleme, als die Unannehmlichkeiten für die Fahrgäste.

Holger

Mit FPN des Zuges verwiesen

michael_seelze, Samstag, 12.07.2014, 01:20 (vor 4302 Tagen) @ Holger2

Hallo,

Du hättest Deinen Sachverhalt auch in drei Zeilen darstellen können - oder hattest Du zuviel Zeit? Was ich nicht verstehe - wenn Du eine Fahrpreisnacherhebung bekommen hast, wieso wirst Du dann des Zuges verwiesen.

Vermutung: Die Personalien sollten/konnten nur außerhalb des Zuges durch die Polizei festgestellt werden.

Mit FPN des Zuges verwiesen

Holger2, Samstag, 12.07.2014, 01:22 (vor 4302 Tagen) @ michael_seelze
bearbeitet von Holger2, Samstag, 12.07.2014, 01:23

Ist denn jetzt die Fahrkarte einbehalten worden - und hat er dafür eine Quittung erhalten? Aber oben ist doch ein Scan der Fahrkarte.

Mit FPN des Zuges verwiesen

michael_seelze, Samstag, 12.07.2014, 01:33 (vor 4302 Tagen) @ Holger2

Ist denn jetzt die Fahrkarte einbehalten worden - und hat er dafür eine Quittung erhalten? Aber oben ist doch ein Scan der Fahrkarte.

Eine Quittung wohl nicht. Er hätte einen Beleg „Fahrgeldnachforderung“ mit entsprechender Codierung als Ersatzbeförderungsausweis erhalten müssen. Er hat wohl eine normale Fahrpreisnacherhebung erhalten.
Die nächste Vermutung: Er hat die Fahrkarten zurückerhalten.

Mit FPN des Zuges verwiesen

Florian, Samstag, 12.07.2014, 03:08 (vor 4302 Tagen) @ michael_seelze

Vermutung: Die Personalien sollten/konnten nur außerhalb des Zuges durch die Polizei festgestellt werden.

Die Zugbegleiterin hat die Fahrscheine zuerst kontrolliert. Sie hat dann den Zugchef, der in einem anderen Wagen war, per Handy durchgegeben, dass ihr zwei komische Fahrkarten nach Igel(Gr) vorlägen. Sie machte falsche und unvollständige Angaben zu den Fahrkarten, weil sie den auf der Fahrkarte dargestellten Umweg nicht erwähnte und von einer zweitägigen Geltungsdauer der Fahrscheine ausging. Der Zugchef war dann von der Ungültigkeit der Fahrkarten überzeugt, obwohl er diese nicht selbst gesehen hatte. Er wies die Zugbegleiterin an, die Fahrscheine einziehen und eine Fahrpreisnacherhebung auszustellen. Ich weigerte mich aber den Personalausweis vorzuzeigen und verlangte den Zugchef persönlich zu sprechen. Ich dachte, die Sache sei in einem Gespräch zu klären. Als wir dann zum Zugchef gingen, steckte er die Fahrkarten nach einem flüchtigen Blick in seine Tasche. Er war aber an einer direkten Aufklärung nicht interessiert und drehte mir den Rücken zu, anstatt sich meine Position anzuhören.

Auf dem Bahnsteig schaute er sich dann die Fahrscheine genauer an. Als ich ihm alles erklärte, sagte er, dass ich mich so gut auskenne und daher wahrscheinlich ein Testkunde sei. Er werde daher den Fall durchziehen und alles richtig machen. Ich sagte, dass ich die Reise fortsetzen will, was ihn nicht interessierte. Der Zug Fuhr dann mit anderem Personal ohne uns ab. Dann gingen wir ins Reisezentrum Köln Hbf, wo er den Auftrag von der Fahrkarte aufrufen ließ. Als dann eine Reiseverbindung nach Luxembourg ausgedruckt wurde, sah er sich in seinem Verdacht bestätigt, dass die Fahrkarte manipuliert sei. Eine Reiseverbindung nach Luxembourg passe schließlich nicht zu einer Fahrkarte nach Igel(Gr). Die Tatsache, dass auf der Reiseverbindung "Ihre Reise von Orlamünde nach Igel(Gr)" drauf stand ignorierte er. Ich hätte angeblich das System gehackt. Ich weiß echt nicht wie er auf so einen Blödsinn kommen konnte. Dann verlangte er meinen Personalausweis. Darauf fragte ich, welche Anzeichen einer Manipulation vorlägen. Nach ein wenig hin und her wusste er dann keine Antwort und rief die Polizei.

Gegenüber der Polizei wies ich mich selbstverständlich aus. Des Weiteren erhoffte ich mir durch Hinzuziehen der Polizei, dass diese den Zugchef anweist mir die Fahrkarte auszuhändigen. Ich konnte die Fahrt ja sonst nicht Fortsetzten. Die Polizisten bügelten das aber damit ab, dass auf der FN "Fahrkarte eingezogen" stehe.

Scan Fahrpreisnacherhebung

GibmirZucker, Samstag, 12.07.2014, 01:29 (vor 4302 Tagen) @ Holger2

Du hättest Deinen Sachverhalt auch in drei Zeilen darstellen können - oder hattest Du zuviel Zeit? Was ich nicht verstehe - wenn Du eine Fahrpreisnacherhebung bekommen hast, wieso wirst Du dann des Zuges verwiesen.

Man könnte es natürlich auch telegrammartig machen:
Ich gekauft Fahrkarte mit Angabe dieser Weg.
Zugchef gesagt dass nicht gültig, so mir FN verkauft und aus Zug geworfen.

Da hätte man die drei Zeilen ja fast schon voll...

Einige Details erfährt man ja erst durch den langen Text, etwa den Fälschungsvorwurf, was im Prinzip eine happige Sache wäre (Frage: Müsste ein Zub bei einer Fälschung nicht anders reagieren als nur mit eine FN), bei der sich der Zugchef ja lächerlich gemacht hat, wenn die Fahrkarte so abgerufen werden konnte. So gesehen sind die Infos ja relativ dicht, in dem Schreiben geht es ja nicht nur einzig um den Sachverhalt, dass eine gültige Fahrkarte für ungültig erklärt worden ist. Stilistisch könnte man das noch prägnanter formulieren, aber ich sehe keine großen Kürzungsmöglichkeiten.

Scan Fahrpreisnacherhebung

Holger2, Samstag, 12.07.2014, 01:55 (vor 4302 Tagen) @ GibmirZucker
bearbeitet von Holger2, Samstag, 12.07.2014, 01:57

Sehr geehrte Damen und Herren,

am XX.XX.XXXX bin ich mit ICE XYZ mit beiliegender Fahrkarte und gemäß der mir bei Kauf ausgehändigten beiliegenden Reiseverbindung von A nach B gefahren.

Ohne Anlass haben die Zugbegleiter des Zuges vermutet, bei der Fahrkarte handele es sich um eine Fälschung. Die Fahrkarte wurde von Ihren Zub (mit / ohne weitere Quittung) einbehalten und ich wurde am nächsten Bahnhof des Zuges verwiesen. Eine Weiterfahrt ist mir nur möglich gewesen, indem ich im Reisezentrum eine weitere Fahrkarte gekauft habe.

Ich stelle fest:
- Ich bin selbstverständlich sofort bereit gewesen, meine Personalien aufnehmen zu lassen, um den Sachverhalt ggf. später zu klären. Allein durch das eigenmächtige und willkürliche Verhalten Ihrer ZUB sind mir zusätzliche Aufwändungen und Unannehmlichkeiten entstanden.
- Es ist für mich als unbescholtener Fahrgast extrem peinlich und unangenehm, gegenüber anderen Fahrgästen und meiner Mitreisenden als Krimineller verdächtigt und öffentlich stigmatisiert zu werden.
- Es sind mir finanzielle Schäden entstanden, da ich die Reise nicht mehr ohne Kauf eines weiteren Fahrscheines fortsetzen konnte.
- Das Reiseziel habe ich nur mit einer Stunde Verspätung erreichen können.

Ein solches Verhalten, wie das Ihrer ZuB habe ich bisher noch nicht erlebt. In meinem Interesse und im Interesse der anderen Fahrgäste fordere ich Sie auf, durch personelle Konsequenzen dafür zu sorgen, dass ein entsprechender Vorfall nicht mehr auftritt.

Den Schaden von XXX EUR zzgl. eine Aufwandspauschale von XXX€ (inkl. Entschädigung gem. Fahrgastrechten) ersetzen Sie mir bis zum XX.XX.XXXX auf mein Konto XYZ, da ich mir sonst vorbehalte, strafrechtlich gegen die Bahn und Ihre Angestellten vorzugehen.

MFG

Gut, nicht 3 Zeilen, aber deutlich kürzer

Holger

kleine Ergänzungen

Florian, Samstag, 12.07.2014, 04:20 (vor 4302 Tagen) @ Holger2

Sehr geehrte Damen und Herren,

am XX.XX.XXXX bin ich mit ICE

IC

XYZ mit beiliegender Fahrkarte und gemäß der mir bei Kauf ausgehändigten beiliegenden Reiseverbindung von A nach B
gefahren.

Ohne Anlass haben die Zugbegleiter des Zuges vermutet, bei der Fahrkarte handele es sich um eine Fälschung. Die Fahrkarte wurde von Ihren Zub (mit / ohne weitere Quittung) einbehalten und ich wurde am nächsten Bahnhof des Zuges verwiesen. Eine Weiterfahrt ist mir nur möglich gewesen, indem ich im Reisezentrum eine weitere Fahrkarte gekauft habe.

Für die Rückfahrt nach Bonn sind wegen vorhandenem Semesterticket keine Kosten entstanden.


Ich stelle fest:
- Ich bin selbstverständlich sofort bereit gewesen, meine Personalien aufnehmen zu lassen, um den Sachverhalt ggf. später zu > klären.

Ich habe darauf bestanden den Zugchef zu sprechen. Anstatt sich meine Position anzuhören, hat mich der Zugchef des Zuges verwiesen.

Allein durch das eigenmächtige und willkürliche Verhalten Ihrer ZUB sind mir zusätzliche Aufwändungen und Unannehmlichkeiten entstanden.

- Es ist für mich als unbescholtener Fahrgast extrem peinlich und unangenehm, gegenüber anderen Fahrgästen und meiner Mitreisenden als Krimineller verdächtigt und öffentlich stigmatisiert zu werden.
- Es sind mir finanzielle Schäden entstanden, da ich die Reise nicht mehr ohne Kauf eines weiteren Fahrscheines fortsetzen konnte.
- Das Reiseziel habe ich nur mit einer Stunde Verspätung erreichen können.

Habe ich mangels Fahrkarte gar nicht erreichen können.


Ein solches Verhalten, wie das Ihrer ZuB habe ich bisher noch nicht erlebt. In meinem Interesse und im Interesse der anderen Fahrgäste fordere ich Sie auf, durch personelle Konsequenzen dafür zu sorgen, dass ein entsprechender Vorfall nicht mehr auftritt.

Den Schaden von XXX EUR zzgl. eine Aufwandspauschale von XXX€ (inkl. Entschädigung gem. Fahrgastrechten) ersetzen Sie mir bis zum XX.XX.XXXX auf mein Konto XYZ, da ich mir sonst vorbehalte, strafrechtlich gegen die Bahn und Ihre Angestellten vorzugehen.

Ich kann keinen Straftatbestand erkennen.


MFG

Gut, nicht 3 Zeilen, aber deutlich kürzer

Holger

kleine Ergänzungen

GibmirZucker, Samstag, 12.07.2014, 10:48 (vor 4301 Tagen) @ Florian

Ich kann keinen Straftatbestand erkennen.

Im Ausgangspost und deinen folgenden Kommentaren u.U. schon. Besonders in den Vorwürfen:
- die Fahrkarte sei eine Fälschung
- du hättest das System gehackt.

Gerade auch wenn dies in Gegenwart anderer Personen ausgesagt wurde, könnte sich handeln um:
- üble Nachrede
- Beleidigung
- Verleumdung

Welcher der Punkte zutrifft, müsste ein Gericht klären, da es eben darauf ankommt, ob dies in Gegenwart anderer Personen ausgesagt wurde oder nur dir direkt und der Unterschied zwischen übler Nachrede und Verleumdung bestünde darin, ob der Zugchef wusste oder eben nur hätte wissen müssen, dass die Fahrkarte keine Fälschung sei. Im Gerichtsverfahren würde es wohl darum gehen, ob von einem Irrtum seinerseits auszugehen sei, wegen dieser "komischen" Fahrkarte. Fälschung von Fahrausweisen und Hacking sind ja keine Kavaliersdelikte. Die Unterstellung dieser Straftatbestände ebensowenig. Haken bei der Sache: In der Regel würde man dir nach Eingang der Anzeige raten, eine Privatklage einzureichen. Muss nicht unbedingt ein Nachteil sein. Es würde ja erst einmal darum gehen, die DB dazu zu bewegen, sich intensiver mit dem Fall auseinanderzusetzen, das geht häufig einfacher, als mit einem unendlichem Briefwechsel.

Warum alles jetzt aber ziemlich wirr scheint, gut, ich tendiere auch dazu, die Dinge zu ausführlich darzulegen, aber aus der Perspektive unbeteiligter Dritter urteile ich eben so, weshalb es so lang und kompliziert geworden ist, denn der Fall beinhaltet ja unterschiedliche Punkte:

1. Eine Fahrkarte mit gewünschtem Reiseweg wurde verkauft. Ob irgendwelche BB oder AGB verletzt worden sind, müsste geklärt werden. Die DB scheute sich in dieser Sache bisher, ein Grundsatzurteil anzustreben, denn ihr könnte umgekehrt vorgeworfen werden, dass sie mit unlauteren Mitteln wirbt, d.h. Fahrkarten ausstellt und "bewirbt", welche ungültig sind. Evtl. wird die Preisanschreibungspflicht verletzt. Ganz heikel würde es werden, wenn man der DB vorwerfen würde, zwecks Zusatzverdienstes mit FN ungültige Fahrkarten zu verkaufen, welche die eigenen BB verletzten.

2. Rauwurf aus dem Zug. Dies dürfte nicht sein, FN ausstellen und Reise fortsetzen. Hier wäre zu diskutieren, ob du mitschuldig bist, weil nicht sofort deinen Ausweis gezeigt hast.

3. Die genannten Straftatbestände der Beleidung, Verleumdung oder übler Nachrede.

4. Das bisherige Verfahren. Neben der Klärung der Ausgangslage und des strafrechtlichen Problems geht es hier eben auch darum, dass die zuständigen Stellen sich dazu sachlich nicht geäußert haben, was deinem Interesse, der schnellen Klärung des Falles widerstrebt. Es sieht eben nach einem Aussitzen aus. Irgendwann, 2,3 Jahre nach dem Vorfall, verzichtet möglicherweise die DB auf die Forderungen ohne weitere Erklärung. Mittlerweile zermürbt und wichtigeres zu tun, lässt es dann liegen. Funktioniert bei vielen Firmen prächtig. Kenne das auch, reite auf meinen Prinzipien, aber irgendwann geht mir die Puste aus.

Scan Fahrpreisnacherhebung

Florian, Samstag, 12.07.2014, 04:07 (vor 4302 Tagen) @ Holger2

Hallo,

Du hättest Deinen Sachverhalt auch in drei Zeilen darstellen können - oder hattest Du zuviel Zeit?

Ich sehe da keine Kürzungsmöglichkeiten.

Was ich nicht verstehe - wenn Du eine Fahrpreisnacherhebung bekommen hast, wieso wirst Du dann des Zuges verwiesen.

Es war Personalwechsel in Köln. Der Zugchef hat unsere Fahrkarten eingezogen, ist in Köln ausgestiegen und hat uns die Weiterfahrt Untersagt.

Fahrpreisnacherhebung

Velaro D, Samstag, 12.07.2014, 02:28 (vor 4302 Tagen) @ Florian

Zuerst einmal Danke für die ausführliche Schilderung des Vorfalls. Ein paar Fragen habe ich noch.

Auf der Wegangabe der Fahrkarte findet sich der Weg nach Dortmund aber nicht der vorher nach Bonn. Hattest du den zugehörigen Reiseplan während der Fahrt dabei?

Warum wolltest du deine persönlichen Daten nicht dem Zub aushändigen? Im Nachhinein betrachtet - Hätte es den Vorgang vereinfacht?

Was haben die Polizisten dazu gesagt, dass eure Fahrkarten einbehalten wurden? Müsste in einem Betrugsfall nicht die Polizei die "Beweismittel" sicherstellen.

Du sagst, aus Baden-Baden sei dir auf dein Schreiben nicht geantwortet worden. Kam von dort denn nach den 2 Wochen eine Mahnung?

Ich freue mich auf die Fortsetzung.

P.S.: Ich bezweifle, dass ihr vorhattet, nach Luxembourg zu fahren. ;)

Fahrpreisnacherhebung

Florian, Samstag, 12.07.2014, 03:53 (vor 4302 Tagen) @ Velaro D

Auf der Wegangabe der Fahrkarte findet sich der Weg nach Dortmund aber nicht der vorher nach Bonn. Hattest du den zugehörigen Reiseplan während der Fahrt dabei?

Der Weg von Bonn nach Köln ist schon abgedeckt, weil die Raumbegrenzung bis zum Rand MZ und K aufgespannt wird. Der Zugchef wollte ja noch nicht mal einsehen, dass der Fahrschein über Dortmund gültig ist. Den Reiseplan hatte ich dabei und vorgezeigt. Der Zugchef meinte aber, dass man den Reiseplan nicht zur Fahrkarte zuordnen könne, da es viele Reiseverbindungen gäbe. Das stimmt aber nicht. Durch die Auftragsnummer lässt sich die Reiseverbindung sehr wohl zur Fahrkarte zuordnen.


Warum wolltest du deine persönlichen Daten nicht dem Zub aushändigen? Im Nachhinein betrachtet - Hätte es den Vorgang vereinfacht?

Ich wollte die persönlichen Daten zunächst der Zugbegleiterin nicht aushändigen, sondern verlangte stattdessen den Zugchef zu sprechen. Als das mit dem Zugchef nichts gebracht hat, hoffte ich, dass die Polizei die Aushändigung der Fahrscheine veranlasst. Hat leider beides nichts gebracht. Mir ging es erst einmal hauptsächlich darum die Fahrscheine zurück zu bekommen, was mir leider nicht gelang. Wäre mir ein echter Ersatzbeförderungsausweis ausgehändigt worden, hätte ich meine Daten sofort angegeben.


Was haben die Polizisten dazu gesagt, dass eure Fahrkarten einbehalten wurden?

Die haben das einfach damit abgebügelt, dass auf der FN "Fahrkarte Eingezogen" stehe.

Müsste in einem Betrugsfall nicht die Polizei die "Beweismittel" sicherstellen.

Das konnte ich bis heute nicht klären. Vielleicht weiß ja jemand anderes eine Antwort?


Du sagst, aus Baden-Baden sei dir auf dein Schreiben nicht geantwortet worden. Kam von dort denn nach den 2 Wochen eine Mahnung?

In Baden-Baden wird registriert, ob ein Widerspruch eingeht. Wenn einer eingeht, wird keine Mahnung verschickt. Allerdings wird der Widerspruch nicht zeitnah bearbeitet. Teilweise kommt die Antwort über ein Jahr später oder gar nicht.

Fahrpreisnacherhebung

akbar23, Samstag, 12.07.2014, 04:26 (vor 4302 Tagen) @ Florian

Und das wurde im RZ ausgestellt? Sehr interessan...
Warum lässt das System so etwas zu? Das verstehe ich nicht. Das Verhalten der Bahn allerdings auch nicht.

Fahrpreisnacherhebung

Florian, Samstag, 12.07.2014, 15:56 (vor 4301 Tagen) @ akbar23

Warum lässt das System so etwas zu? Das verstehe ich nicht.

Inzwischen ist diese Strecke so nicht mehr buchbar. Aber grundsätzlich lassen sich immer noch Stichstrecken buchen, halt nur mit kleineren Abweichungen von kürzesten Weg.

Die DB möchte wohl nicht, dass Strecken doppelt befahren werden. Der Aufwand dies technisch zu unterbinden, ist der DB offenbar zu hoch. Also ist so etwas halt buchbar.

Mal ne blöde Frage

kimba2k, Wuppertal-Frankfurt am Main, Samstag, 12.07.2014, 08:50 (vor 4301 Tagen) @ Florian

Warum fährt man so umständlich und knotet da Köln-Bonn-Köln rein (das wird wohl das Problem gewesen sein), außer vielleicht, weil man es kann?

Mal ne blöde Frage

JeDi, überall und nirgendwo, Samstag, 12.07.2014, 08:50 (vor 4301 Tagen) @ kimba2k

Warum fährt man so umständlich und knotet da Köln-Bonn-Köln rein (das wird wohl das Problem gewesen sein), außer vielleicht, weil man es kann?

Weils eh der Maximalpreis ist, es geht und man sich damit die ein oder andere Verbundfahrkarte sparen kann? ;)

--
Weg mit dem 4744!

Mal ne blöde Frage

kimba2k, Wuppertal-Frankfurt am Main, Samstag, 12.07.2014, 09:49 (vor 4301 Tagen) @ JeDi

Ok, aber die Tour Köln-Bonn-Köln ist doch völlig sinnlos, wenn man die weglässt, spart man genau das gleiche Verbundticket.

Größere sinnvolle Aufenthalte sind da ja auch nicht drin.

Mal ne blöde Frage

regiobaden, Samstag, 12.07.2014, 10:09 (vor 4301 Tagen) @ kimba2k

Größere sinnvolle Aufenthalte sind da ja auch nicht drin.

Da es eine Normalpreis-Fahrkarte war kann er ja auch früher fahren und Aufenthalte einplanen ;)

Mal ein kurzer Wutanfall dazu

GUM, Montag, 14.07.2014, 11:46 (vor 4299 Tagen) @ kimba2k
bearbeitet von GUM, Montag, 14.07.2014, 11:47

Was glaubt der ursprüngliche Beitragsbaumersteller eigentlich, wer er ist?

Aus irgendeinem Grund lässt Du Dir einen Fahrschein ausstellen, der Hunderte Kilometer kostenlose Doppelfahrten enthält und einen Bahnhof sogar dreifach durchfährt.

Der Laufweg des ICE 23 ist da ziemlich eindeutig:

"ICE 23 (Fahrtverlauf von einem anderen Tag)
Halt Ankunft Abfahrt Gleis Aktuelles
Dortmund Hbf 04:37
Bochum Hbf 04:46 04:48 3
Essen Hbf 04:57 04:59 2
Duisburg Hbf 05:10 05:12 4
Düsseldorf Hbf 05:24 05:27 15
Köln Hbf 05:50 05:53 7
Bonn Hbf 06:12 06:14 3
Koblenz Hbf 06:46 06:48 4

Du fährst also mindestens den Abschnitt Köln-Dortmund doppelt, zusätzlich zum "Mehrfach Durchfahren" des vergleichsweise kurzen Abschnittes zwischen Köln und Bonn.

Wie kommt man auf so etwas? Bei einem Fahrausweis handelt es sich um ein rechtsverbindliches Dokument.

Deshalb bin ich stinksauer und bitte Dich darum Dich zusammenzureißen.

Auch wenn die Bahn das aus mir unbekannten Gründen nicht nachverfolgt ist die schon vor der Ausstellung des Fahrscheins vorhandene Betrugsabsicht wohl nicht von der Hand zu weisen. Kein normal agierender Fahrkartenverkäufer würde so einen Schr*tt ausstellen.

Vielleicht hast Du ja irgendwie einen Auftrag im Internet gespeichert gehabt und Dir einen Armen gesucht, der den Fahrschein auf offiziellem Papier ausdruckt. Und jetzt verwundert darauf schaut, was Du ihm da angedreht hast.

Oder war das eine Art "Mutprobe"????

Solche Beitragsbäume nerven mich. Wenn es irgendeine Art Ver*rsche sein sollte, dann solltest Du das Thema bitte schließen und Dich entschuldigen.

Grrrrrrrrrrrr....

--
Sicherheitshinweis: Lassen Sie Ihre Politiker nicht unbeaufsichtigt!
Security advice: Don't leave your politicians unattended!

Booom Schepper Krawall

M-PAS, München, Montag, 14.07.2014, 12:27 (vor 4299 Tagen) @ GUM

Die Wut (in gehobener Sprache auch lateinisch Furor oder französisch Rage) ist eine sehr heftige Emotion und häufig eine impulsive und aggressive Reaktion (Affekt), ausgelöst durch eine als unangenehm empfundene Situation oder Bemerkung, z. B. eine Kränkung. Wut ist heftiger als der Ärger und schwerer zu beherrschen als der Zorn. Wer häufig in Wut gerät, gilt als Wüterich. Implizit ist damit ausgesagt: Wer leicht in Wut gerät, ist weniger gut imstande, sich selbst zu kontrollieren.

Ich wäre froh....

GUM, Montag, 14.07.2014, 12:39 (vor 4299 Tagen) @ M-PAS
bearbeitet von GUM, Montag, 14.07.2014, 12:40

Implizit ist damit ausgesagt: Wer leicht in Wut gerät, ist weniger gut imstande, sich selbst zu kontrollieren.

... wenn der Beitragsbaumeröffner gut imstande wäre, sein Kaufverhalten zu kontrollieren.

Leider bin ich nicht dazu berechtigt eine Diagnose zu stellen, die auf irgendeine Art zwanghaftes Klauen hinausläuft.

:-)

--
Sicherheitshinweis: Lassen Sie Ihre Politiker nicht unbeaufsichtigt!
Security advice: Don't leave your politicians unattended!

Ich wäre froh....

ICE 79, Montag, 14.07.2014, 12:55 (vor 4299 Tagen) @ GUM

also ich verstehe ja Tickets mit Umwegfahrten in einem gewissen Rahmen. Wenn aber "Monatskarten" für den Fernverkehr ausgestellt werden für den Preis einer Taxifahrt, dann muss auch ich hier denken, dass das Ziel nicht die Reise war sondern: Mutprobe, Leistungserschleichung, Satire, zuviel Zeit, [beliebigen Grund Einsetzen]

Ich unterstelle dies nicht dem TE und auch sonst niemandem, aber diese Story ließt sich schwer nach dem oben genannten...

AGREE

M-PAS, München, Montag, 14.07.2014, 12:58 (vor 4299 Tagen) @ ICE 79
bearbeitet von M-PAS, Montag, 14.07.2014, 13:00

sehe das genauso Hinfahrt 07.12. Köln- Bonn und Rückfahrt 15.12. Bonn - Köln und TE kann sich nicht erinnern, ob IC oder ICE bei der Hinfahrt, obwohl ICE abgestempelt. Vermutlich die Strecke dann doch zu oft gependelt ,-) Just my 50 Cent. Auch wenn GUM ein wenig zu "Wütend" ist.

AGREE

ICE 79, Montag, 14.07.2014, 13:05 (vor 4299 Tagen) @ M-PAS

zumal ja sonst folgende Preise gelten:

Wochenkarte: 61,20 EUR
Monatskarte: 190,00 EUR

Vermutung

M-PAS, München, Montag, 14.07.2014, 13:12 (vor 4299 Tagen) @ ICE 79

Ohne dem TE da was zu unterstellen, aber objektiv sieht seine Reiseroute für mich aus, wie folgt:

1) Ziel im Auslandstarif (GR) - 30 Tage Gültigkeit (seinerzeit, jetzt ja weniger Tage)
2) Stichstrecke Köln - Bonn - Köln (das vermutliche Interesse hier mehrfach zu fahren)
3) Startpunkt (entfernungstechnisch mit FV so gewählt) - Stichstrecke wird erst möglich.

Sehr kreativ, Beifall .. Aber ich kann den Wind danach nur teilweise verstehen. Das Szenario ZUB nimmt Fahrkarte und falsche Fahrpreisnacherhebeung, ect. gehen garnicht, aber ich habe höchste Zweifel, dass der TE hier das völlige Unschuldslamm ist.

Vermutungen etc.

Co_Tabara-98, Hannover, Montag, 14.07.2014, 20:12 (vor 4299 Tagen) @ M-PAS

Ohne dem TE da was zu unterstellen, aber objektiv ...

1) ...

Die sukzessiven Antworten auf den "Wutanfall" und die angestellten "Ermittlungen" kriminalistischer und psychologischer Art möchte ich nicht kommentieren, nur soweit: Durch die ausführliche Beschreibung der vermeintlichen Ziele könnten durchaus Nachahmer angesprochen werden...

Vermutlich die Mitfahrende?

M-PAS, München, Montag, 14.07.2014, 22:07 (vor 4299 Tagen) @ Co_Tabara-98

Sorry, deine Sorge ist Ohne Not, diese Tricks kennt hier sicher schon jeder.
Díe Karte war nicht einmal richtig gut. Ginge noch besser mit Europa-Spezial und/oder ggfs. Hin- und anderer Rückfahrt auf einer Karte, auch innerdeutsch. Aber das ist egal.

Was mir auffällt ist das der TE nicht mehr schreibt, aber du hier umsomehr.
Warst Du die Mitfahrerin, oder wer bist du?

Vermutlich die Mitfahrende?

Co_Tabara-98, Hannover, Montag, 14.07.2014, 23:48 (vor 4299 Tagen) @ M-PAS

Was mir auffällt ist das der TE nicht mehr schreibt, aber du hier umsomehr.

Anzahl meiner Beiträge in diesem Thread: 5, Anzahl deiner Beiträge: 14.

Warst Du die Mitfahrerin, oder wer bist du?

Die Angabe "männlich" bezüglich meiner Person ist korrekt und ich kenne Florian auch nicht persönlich.

Bin schon gespannt auf den 4. Teil, der uns für Dienstag versprochen wurde.

Bin gar nicht so sicher, ob es eine "Mitfahrende" gab

musicus, Montag, 14.07.2014, 23:51 (vor 4299 Tagen) @ Co_Tabara-98

...oder ob einfach vorsichtshalber zwei Tickets gelöst wurden.
[ja, ich weiß; blanke Unterstellung]

Bin gar nicht so sicher, ob es eine "Mitfahrende" gab

Florian, Montag, 14.07.2014, 23:56 (vor 4299 Tagen) @ musicus

Für zwei Reisende sprechen doch auch die zwei Fahrpreisnacherhebungen.

Ich wäre froh....

bahnerausleidenschaft, Montag, 14.07.2014, 12:58 (vor 4299 Tagen) @ ICE 79

Vielleicht wollte er seiner Begleiterin imponieren. Nun hat sie genauso Probleme am Hals.

Ich wäre froh....

Florian, Dienstag, 15.07.2014, 00:42 (vor 4299 Tagen) @ bahnerausleidenschaft

Vielleicht wollte er seiner Begleiterin imponieren. Nun hat sie genauso Probleme am Hals.

Ich hätte nicht gedacht, dass es zu solchen Problemen kommt, da der Fahrpreis gegenüber der direkten Strecke teurer war (ich also für den Umweg bezahlt habe) und der Umweg auf der Fahrkarte dargestellt war.

Des Weiteren ist es nicht neu, dass sich kreative Umwege buchen lassen. Daher ist eigentlich davon auszugehen, dass die DB ihre Mitarbeiter entsprechend schult. D.h. wenn der Umweg auf der Fahrkarte dargestellt ist, ist dieser auch anzuerkennen. Bei Unklarheiten kann der gebuchte Reiseweg über die Reiseverbindung, die durch die Auftragsnummer eindeutig der Fahrkarte zugeordnet werden kann, ermittelt werden. Sollte der Zub davon ausgehen, dass die Fahrkarte manipuliert ist, müssen dafür Anhaltspunkte vorliegen (z. B. Einträge mit Stiften, andere Schriftart als normalerweise auf DB-Fahrscheinen, kein Wasserzeichen). Ein Anhaltspunkt für eine Manipulation lag hier nicht vor. Sofern tatsächlich der Verdacht einer Manipulation vorliegt, kann der Zub bei einer Hotline anrufen und die Auftragsnummer der Fahrkarte durchgeben. Wird der Auftrag mit einer entsprechenden Fahrkarte in NVS gefunden, liegt eindeutig keine Manipulation vor.

In diesem Fall hat der Zugchef ja sogar im Reisezentrum den Auftrag zu der Fahrkarte öffnen lassen. Spätestens als dort der Auftrag zu meiner Fahrkarte (mit den selben Angaben) gefunden wurde, war klar, dass die Fahrkarte echt ist.

Das Problem lag in diesem Fall bei dem Auftreten des Zugchefs. In ähnlichen Fällen wurden meine Fahrkarten nach kurzer Erklärung der Situation anerkannt. In der Regel wurde das von den anderen Zubs recht locker gesehen. Nur in zwei Fällen wurde mir jeweils eine Fahrpreisnacherhebung ausgestellt, in denen die Zugbegleiter stets ruhig und freundlich blieben. Da wurde nichts eingezogen und es wurde einfach eine FN ausgestellt, ohne dass ich gleich wie ein Schwerverbrecher aus dem Zug geworfen wurde. Die Forderungen hat die DB dann zurückgenommen. Bei der 2. FN habe ich sogar noch einen 15 €-Gutschein für die mir entstandenen Unannehlichkeiten erhalten.

Aber dieses kopflose Verhalten des Zugchefs am 15.12.2012 ging gar nicht.

Ich kann GUM verstehen

Freifahrtensammler, Montag, 14.07.2014, 22:35 (vor 4299 Tagen) @ M-PAS
bearbeitet von Freifahrtensammler, Montag, 14.07.2014, 22:36

Ich kann GUM verstehen. Ich habe mich hier im Forum registriert, weil ich gerne ICE und anderen Hochgeschwindigkeitsverkehr mit der Bahn fahre. Natürlich habe ich Interesse an Tipps zu günstigen Fahrkarten und Hilfestellung im Tarifdschungel. Ich habe mich hier aber nicht registriert, um möglichst bis auf den letzten Cent meine Kosten hinsichtlich der BB und zu Ungunsten der EVU's bzw. zum Schrecken der ZUB zu optimieren.

Ich versuche immer, Mensch zu bleiben. Und Mensch bleiben, heißt zwar 100% anzustreben, aber realistischerweise mit 95-98% zufrieden zu sein.

Bitte nicht falsch verstehen: Ich selbstverständlich schonmal meine Fahrgastrechte gegenüber der DB in Anspruch genommen und schenke den EVU's sicherlich kein Geld. Aber irgendwann wird es skurril.

Alles in allem kann ich GUM's Wutanfall verstehen. Manches lässt sich besser mit Humor ertragen...

In diesem Sinne freue ich mich, zur Verbreiterung des Beitragsbaumes beigetragen zu haben ;-).

Ich kann GUM verstehen und wo bleibt eigentlich Teil 4?

M-PAS, München, Montag, 14.07.2014, 23:02 (vor 4299 Tagen) @ Freifahrtensammler

Nur das ich nicht falsch verstanden werde. Ich stimme dem Beitrag von GUM inhaltlich auch voll zu. Ich hätte mich/habe mich nur anders ausgedrückt. Wut ist kein guter Indikator zur Zielführung, bzw. Klärung. Für mich steht sowieso fest, dass der TE hier weit über das Ziel hinausgeschossen ist und ich bin ja gespannt, ob wir Teil 4 jemals zu lesen bekommen.

Ich kann GUM verstehen und wo bleibt eigentlich Teil 4?

JeDi, überall und nirgendwo, Montag, 14.07.2014, 23:05 (vor 4299 Tagen) @ M-PAS

Für mich steht sowieso fest, dass der TE hier weit über das Ziel hinausgeschossen ist

Warum? Damals waren Stichfahrten im Tarif *nicht* ausgeschlossen!

--
Weg mit dem 4744!

wie oft darf man denn diese Strecke ...

M-PAS, München, Montag, 14.07.2014, 23:11 (vor 4299 Tagen) @ JeDi

Hi Jedi,

das stimmt so, aber wie oft darf er (mit dieser nicht ausgeschlossenen Stichstrecke) fahren? Genau einmal hin und einmal zurück. Es sprechen aber einige Zweifel dafür, dass hier mehrfach gefahren wurde zwischen dem 07.12. und dem 15.12.

Das meintest Du aber nicht, als tarifkonform zu erklären, nur weil diese internationale Fahrkarte 30 Tage gültig war, oder?

wie oft darf man denn diese Strecke ...

Florian, Dienstag, 15.07.2014, 00:08 (vor 4299 Tagen) @ M-PAS

Es sprechen aber einige Zweifel dafür, dass hier mehrfach gefahren wurde zwischen dem 07.12. und dem 15.12.

Welche Zweifel sind das? Ich wohne in Bonn und habe die Reise daher in Bonn unterbrochen. Ich habe dir auch den Reiseverlauf plausibel dargestellt. Für alle Fahrten mit dem Nahverkehr - während meines Aufenthalts - hatte ich bereits eine Fahrkarte.

Es ist sehr schön, dass du meinen Namen kennst. Angesichts deiner unberechtigten Unterstellungen, halte ich es für höflich, wenn du mir auch deinen echten Namen nennen würdest. Dann könnte ich die Unterstellungen aus dem anonymen Internet wenigstens einem realen Namen zuordnen.

meine Email ist ja hinterlegt

M-PAS, München, Dienstag, 15.07.2014, 00:18 (vor 4299 Tagen) @ Florian

Ich dachte du wohnst in Bochum?

Interessantes Verhaltensmuster

GUM, Dienstag, 15.07.2014, 09:38 (vor 4298 Tagen) @ Florian

Es sprechen aber einige Zweifel dafür, dass hier mehrfach gefahren wurde zwischen dem 07.12. und dem 15.12.


Welche Zweifel sind das? Ich wohne in Bonn und habe die Reise daher in Bonn unterbrochen. Ich habe dir auch den Reiseverlauf plausibel dargestellt.

Ja, sehr plausibel sogar. Bahnhöfe und Strecken mit Hunderten Kilometern werden mehrfach durchfahren.

Für alle Fahrten mit dem Nahverkehr - während meines Aufenthalts - hatte ich bereits >eine Fahrkarte.


Es ist sehr schön, dass du meinen Namen kennst. Angesichts deiner unberechtigten >Unterstellungen, halte ich es für höflich, wenn du mir auch deinen echten Namen >nennen würdest. Dann könnte ich die Unterstellungen aus dem anonymen Internet >wenigstens einem realen Namen zuordnen.

Gerade letzte Woche gab es ein interessantes BGH-Urteil dazu. Ähnlich wie bei einem Restaurant-Gespräch oder auf dem Marktplatz musst Du also kein sichtbares Tag mit Deinem vollen Namen tragen.

Dein Verhaltensmuster spiegelt übrigens genau das wider, was praktisch alle Menschen, die mit Buchhaltung oder Umtausch zu tun haben, tagtäglich erleben.

Kunden mit fragwürdigem Geschäftsgebaren kennen auch sonst keine Grenzen.

Ich verabschiede mich dann mal aus diesem Beitragsbaum und hoffe dass Du irgendwann einmal den enormen Schaden begreifen wirst, den Du auf Bahnseite im Bezug auf Nachbearbeitung und Vertrauenszerstörung hervorgerufen hast.

--
Sicherheitshinweis: Lassen Sie Ihre Politiker nicht unbeaufsichtigt!
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wie oft darf man denn diese Strecke ...

JeDi, überall und nirgendwo, Dienstag, 15.07.2014, 12:08 (vor 4298 Tagen) @ M-PAS

Hi Jedi,

das stimmt so, aber wie oft darf er (mit dieser nicht ausgeschlossenen Stichstrecke) fahren? Genau einmal hin und einmal zurück. Es sprechen aber einige Zweifel dafür, dass hier mehrfach gefahren wurde zwischen dem 07.12. und dem 15.12.

Das meintest Du aber nicht, als tarifkonform zu erklären, nur weil diese internationale Fahrkarte 30 Tage gültig war, oder?

Klar, einmal. Ich sehe aber keinen Grund, dem OP zu unterstellen, dass er mehrmals gefahren wäre. Zumal er seinen Reiseverlauf plausibel dargelegt hat.

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Weg mit dem 4744!

wenn ich kurz antworten darf

Co_Tabara-98, Hannover, Montag, 14.07.2014, 19:56 (vor 4299 Tagen) @ GUM

Was glaubt der ursprüngliche Beitragsbaumersteller eigentlich, wer er ist?

Warum glaubt der Antwortende, dass es hochwichtig ist, seine Wutausbrüche ellenlang in diesem Forum zu dokumentieren?

Aus irgendeinem Grund lässt Du Dir einen Fahrschein ausstellen, der Hunderte Kilometer kostenlose Doppelfahrten enthält ...

Der Grund wurde bereits genannt (bei "Tatsächlicher Reiseweg.") und kostenlose km gibt es wegen des Maximalpreises.

Der Laufweg des ICE 23 ist da ziemlich eindeutig: ...

Und tut eigentlich nichts zur Sache.

Bei einem Fahrausweis handelt es sich um ein rechtsverbindliches Dokument.

Was sollen mir diese Worte sagen?

Auch wenn die Bahn das aus mir unbekannten Gründen nicht nachverfolgt ist die schon vor der Ausstellung des Fahrscheins vorhandene Betrugsabsicht wohl nicht von der Hand zu weisen.

Es haben inzwischen schon recht viele User an der Diskussion teilgenommen und der Großteil war anderer Ansicht.

Kein normal agierender Fahrkartenverkäufer würde so einen Schr*tt ausstellen.

"Ich möchte von A über B und C nach Luxemburg, Abfahrt 2.12., 18 Uhr." Ist wohl kein absoluter Ausnahmefall, dass dem Kunden auch seine Wunschfahrkarte ausgestellt wird, sofern das System das hergibt.

Solche Beitragsbäume nerven mich.

Und solche Antworten nerven mich. Mein Tipp: Beitragsbaum einfach ignorieren.

Das ist so'n "Künstler"...

Blaschke, Montag, 14.07.2014, 21:10 (vor 4299 Tagen) @ GUM

Hallo GUM,

hier noch ein "Fall": Da geht's irgendwie um ein paar Kröten, die er von der SNCF haben will.

http://www.drehscheibe-online.de/foren/read.php?30,6334429,page=1


Eine Kommentierung erspare ich mir.


Schöne Grüße von

jörg

Das ist so'n "Künstler"...

ICE 79, Dienstag, 15.07.2014, 10:05 (vor 4298 Tagen) @ Blaschke

also ich muss sagen, dass ich alleine für das Einstellen des Beitrages (Zeit!) bei ehrlicher Arbeit mehr verdient habe (=brutto) also dieser "Spezialist". Solche Menschen kann ich nicht verstehen, unser Friedesmann sicher auch nicht :-)

Mal ein kurzer Wutanfall dazu

JeDi, überall und nirgendwo, Montag, 14.07.2014, 23:04 (vor 4299 Tagen) @ GUM

Kein normal agierender Fahrkartenverkäufer würde so einen Schr*tt ausstellen.

Also ich bin vielleicht alles andere als normal - aber warum nicht?

--
Weg mit dem 4744!

Mal ein kurzer Wutanfall dazu

Florian, Dienstag, 15.07.2014, 01:29 (vor 4299 Tagen) @ GUM

Was glaubt der ursprüngliche Beitragsbaumersteller eigentlich, wer er ist?

Aus irgendeinem Grund lässt Du Dir einen Fahrschein ausstellen, der Hunderte Kilometer kostenlose Doppelfahrten enthält und einen Bahnhof sogar dreifach durchfährt.

Die Doppelfahrten waren nicht kostenlos. Der direkte Weg hätte etwa 15 € weniger gekostet. Der Umweg war günstig, aber nicht kostenlos.

Ich frage mich auch, warum ich die DB "betrüge", wenn ich 67,50 € für etwa 950 km von Orllamünde über Bonn und Dortmund nach Igel(Gr) bezahle. Die DB beförderte mich im Jahr 2012 für genau den selben von Salzburg nach Flensburg, was sogar 200 km mehr (ca. 1150 km) sind. Ich habe also sogar einen höheren Kilometerpreis für meine Fahrkarte bezahlt, als wenn ich auf direktem Weg von Salzburg nach Flensburg gefahren wäre.

Beim Europa-Spezial in der günstigsten Preisstufe zu 29,25 € (mit BC 25) beträgt der DB-Anteil 7,50 € für den deutschen Abschnitt. Sind dann etwa auch alle Fahrgäste, die mit Europa-Spezial zum Preis von 29,25 € von Norddeich nach Wien fahren, "Betrüger"? In diesem Fall verdient die DB ja auch fast nichts.

Bei einem Fahrausweis handelt es sich um ein rechtsverbindliches Dokument.

Darum ist dieses rechtsverbindliche Dokument im Zug auch anzuerkennen.

Auch wenn die Bahn das aus mir unbekannten Gründen nicht nachverfolgt ist die schon vor der Ausstellung des Fahrscheins vorhandene Betrugsabsicht wohl nicht von der Hand zu weisen. Kein normal agierender Fahrkartenverkäufer würde so einen Schr*tt ausstellen.

Dann gibt es wohl viele unnormale Fahrkartenverkäufer.

sh. mein anderer Beitrag

GUM, Dienstag, 15.07.2014, 09:39 (vor 4298 Tagen) @ Florian

- kein Text -

--
Sicherheitshinweis: Lassen Sie Ihre Politiker nicht unbeaufsichtigt!
Security advice: Don't leave your politicians unattended!

Mal meine Ansichten zu dem Vorfall...

chriL999, Samstag, 12.07.2014, 10:15 (vor 4301 Tagen) @ Florian
bearbeitet von chriL999, Samstag, 12.07.2014, 10:16

Von mir erst mal vielen Dank für die ausführliche Schilderung. Warum dir die Fahrkarten nun im Original für einen Scan vorliegen, ist mir tatsächlich nicht klar. Trotzdem meine Anmerkungen: Ich würde bis auf einen knappen Hinweis jegliche Diskussionen mit dem Personal oder auch der Polizei vermeiden, da diese in der Regel nicht auf deiner Seite sind. Auch hätte ich (was hier leicht gesagt ist) den Zug niemals verlassen. Der Einzug der Fahrkarte ist (meinem rechtlichen Verständnis nach) jederzeit erlaubt (um die Echtheit, Gültigkeit und was auch immer überprüfen zu können). Es hätte dabei aber eine Ersatzfahrkarte im Zug ausgestellt werden müssen (ob jetzt mit oder ohne weitere Bezahlung weiß ich nicht). Sofern dies nicht so erfolgt, hätte ich sofort noch im Zug die Bundespolizei angerufen (in z.B. Anwesenheit des nächsten Zugchefs) und so schnell wie möglich Strafanzeige wegen (ich sage jetzt einfach mal) "Diebstahls" der Fahrkarte ohne Ausstellung einer Ersatzfahrkarte aufgegeben, ggf. dann am Endhalt. Hintergrund dieser Anzeige ist die Entkoppelung vom eigentlichen Vorfall. So diente (wie bei dir) die Polizei nur zur Aufnahme der Personalien. Wenn Polizei, dann also immer gleich eine Anzeige (ist kostenfrei und muss bearbeitet werden). Es existiert dann ein polizeiliches Protokoll der Anzeige. Dann bekommen es auch automatisch die Vorgesetzten des Zugchefs mit. Auf Basis dieses Protokolls könnte dann die weitere Öffentlichkeitsarbeit (wie hier im Forum, Zeitungsartikel, etc.) erfolgen.

Mal meine Ansichten zu dem Vorfall...

Co_Tabara-98, Hannover, Samstag, 12.07.2014, 15:06 (vor 4301 Tagen) @ chriL999

Von mir erst mal vielen Dank für die ausführliche Schilderung. Warum dir die Fahrkarten nun im Original für einen Scan vorliegen, ist mir tatsächlich nicht klar. ...

Da Florian nichts von einer späteren Rückgabe geschrieben hat und Stempel vorhanden sind, wird er die Fahrkarten nach Befahren des Teilstücks Orlamünde-Bonn eingescannt haben.

Fall bearbeitet, Karte zurück?!

SantosLHelper, Samstag, 12.07.2014, 15:56 (vor 4301 Tagen) @ Co_Tabara-98

Ich kenne mich zwar in den Verfahrensweisen nicht aus, aber kann es nicht möglich sein, dass die Fahrkarten nach der Klärung zurück gesendet wurden?

Immerhin schrieb er, dass sich "das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) in einem Verwaltungsverfahren mit der DB Fernverkehr AG mit dieser Frage auseinandergesetzt" hat.

Die Fahrkarte muss ja irgendwo hinterlegt worden sein, so dass alle ermittelnden Gruppen drauf zugreifen können. Somit wäre es nur logisch, dass nach Abschluss des Verfahrens die Fahrkarten zu ihm zurück kamen und er sie im nachhinein scannen konnte. Immerhin waren und sind die Dokumente sein Eigentum.

Die Fahrkarten waren erst einmal weg!

Florian, Samstag, 12.07.2014, 16:13 (vor 4301 Tagen) @ SantosLHelper

Die Fahrkarten waren erst einmal weg. Da weder die Fahrpreisnacherhebungsstelle noch der Kundendialog reagiert haben, habe ich Herrn Dr. Grube in dem eingestellten Brief aufgefordert die Fahrscheine zurückzusenden und die Geltungsdauer entsprechend zu verlängern, damit wir die Reise fortsetzten können.

Die DB hat sich sogar geweigert die Fahrscheine zurückzusenden. Wie ich an die Fahrkarten gekommen bin, ergibt sich dann in der Fortsetzung. Die Scans habe ich eingefügt, damit jeder Leser weiß, welche Fahrkarten überhaupt vorlagen.

Das blöde an der Situation war dann, dass uns Fahrpreisnacherhebungen ausgestellt wurden, wir aber mangels Fahrkarte nicht nachweisen konnten, dass gültige Fahrkarten vorliegen. Im Standardfall, schickt man ja eine Kopie der Fahrkarte nach Baden-Baden. Wir konnten nur die Reiseverbindung einschicken.

Wann kommt die Fortsetzung?

geko, München, Samstag, 12.07.2014, 16:21 (vor 4301 Tagen) @ Florian

- kein Text -

Also bin ich offenbar ziemlich nahe dran ;)

SantosLHelper, Samstag, 12.07.2014, 17:05 (vor 4301 Tagen) @ Florian

- kein Text -

Kreative Umwege tariflich korrekt? - Teil 1

markw, Samstag, 12.07.2014, 12:03 (vor 4301 Tagen) @ Florian

Interessant finde ich noch den Umstand, dass die Fahrkarte am Schalter ausgestellt wurde. Die Fahrkarte macht schon einen erheblich kreativen Eindruck. Insofern wundert es mich, dass das Schalterpersonal das mitgemacht hat. Wie ist das vonstatten gegangen. Gab es bei der Ausstellung der Fahrkarte keinerlei Probleme?

Wo bucht man so was?

br752, Samstag, 12.07.2014, 13:08 (vor 4301 Tagen) @ markw

Interessant finde ich noch den Umstand, dass die Fahrkarte am Schalter ausgestellt wurde. Die Fahrkarte macht schon einen erheblich kreativen Eindruck. Insofern wundert es mich, dass das Schalterpersonal das mitgemacht hat. Wie ist das vonstatten gegangen. Gab es bei der Ausstellung der Fahrkarte keinerlei Probleme?

Das wuerde mich auch interessieren. Letztens wollte ich ein Europaspezial mit nur einem "Schnoerkel" im Reisezentrum buchen und wurde dort beschipft. "Was ich denn da tricksen" wollte wurde ich gefragt und ausserdem koennte er mir das nicht ausstellen.


BR752

Wo bucht man so was?

Dancingmachine, Samstag, 12.07.2014, 13:11 (vor 4301 Tagen) @ br752

Interessant finde ich noch den Umstand, dass die Fahrkarte am Schalter ausgestellt wurde. Die Fahrkarte macht schon einen erheblich kreativen Eindruck. Insofern wundert es mich, dass das Schalterpersonal das mitgemacht hat. Wie ist das vonstatten gegangen. Gab es bei der Ausstellung der Fahrkarte keinerlei Probleme?


Das wuerde mich auch interessieren. Letztens wollte ich ein Europaspezial mit nur einem "Schnoerkel" im Reisezentrum buchen und wurde dort beschipft. "Was ich denn da tricksen" wollte wurde ich gefragt und ausserdem koennte er mir das nicht ausstellen.


BR752

Steht doch da, Köln-Deutz :)

Kreative Umwege tariflich korrekt? - Teil 1

GibmirZucker, Samstag, 12.07.2014, 13:41 (vor 4301 Tagen) @ markw

Die Fahrkarte macht schon einen erheblich kreativen Eindruck.

Der Eindruck ist ja ziemlich kreativ. Aber es ist wenn ich es mir anschaue, weniger wild als es danach aussieht. Immerhin wäre Orlamünde-Igel ja weniger als der Maxipreis, mit BC50 gut 54 Euro. Der Schlenker wird also bezahlt, er ist nicht "umsonst". Also zahlt der Fahrgast mehr, damit er den gewählten als den direkten Reiseweg nehmen darf, dann ist es aber wieder nicht in Ordnung. Insofern wäre es letztendlich ja rechtlich fragwürdg, auf der einen Seite zusätzliche Kosten für einen Umweg in Rechnung zu stellen, dann aber aufgrund der BB darauf zu beharren, dass ein Weg nicht doppelt befahren werden dürfe. Wie ich schon einmal geschrieben habe: Ist der Kunde verpflichtet, sich in Geographie auszukennen und seine Route auf der Karte nachzuzeichnen? Dass der Zug ab Dortmung nach Koblenz wieder über Köln zurück fährt, muss ja ein Mensch aus Orlamünde, der das erste mal da unterwegs ist, ja nicht unbedingt wissen.

Tatsächlicher Reiseweg.

Florian, Samstag, 12.07.2014, 15:39 (vor 4301 Tagen) @ GibmirZucker

Der Eindruck ist ja ziemlich kreativ. Aber es ist wenn ich es mir anschaue, weniger wild als es danach aussieht. Immerhin wäre Orlamünde-Igel ja weniger als der Maxipreis, mit BC50 gut 54 Euro. Der Schlenker wird also bezahlt, er ist nicht "umsonst". Also zahlt der Fahrgast mehr, damit er den gewählten als den direkten Reiseweg nehmen darf, dann ist es aber wieder nicht in Ordnung. Insofern wäre es letztendlich ja rechtlich fragwürdg, auf der einen Seite zusätzliche Kosten für einen Umweg in Rechnung zu stellen, dann aber aufgrund der BB darauf zu beharren, dass ein Weg nicht doppelt befahren werden dürfe. Wie ich schon einmal geschrieben habe: Ist der Kunde verpflichtet, sich in Geographie auszukennen und seine Route auf der Karte nachzuzeichnen? Dass der Zug ab Dortmung nach Koblenz wieder über Köln zurück fährt, muss ja ein Mensch aus Orlamünde, der das erste mal da unterwegs ist, ja nicht unbedingt wissen.

Da wir in Weimar im Urlaub waren, hätten wir mindestens eine Fahrkarte von Weimar nach Siegburg/Bonn gebraucht, die heute 55,50 € kostet. Ab Siegburg/Bonn ging es dann weiter nach Bonn mit der Straßenbahn 66, für die wir schon Fahrkarten hatten.

Den Teil Siegburg/Bonn - Köln - Bonn wollten wir eigentlich verfallen lassen. Auf Grund einer Verspätung eines RE´s (für den ich ein Semesterticket hatte) habe ich dann doch einen IC von Köln nach Bonn genutzt. Hätte ich die ICE-Fahrkarte nicht gehabt, wäre ich wahscheinlich mit einem Nahverkehrszug gefahren.

Dann Stand noch eine Reise Bonn - Bochum - Bonn an. Gegenüber der Reise mit dem Nahverkehr hätten wir mit dem Fernverkehr von Bonn nach Bochum ca. 40 min. gespart und von Bochum nach Bonn ca. 60 min.

Nach Luxembourg wären wir dann auch noch gefahren. Das Stand aber noch nicht 100 % fest. Wir hätten dann entweder Interrail Benelux gekauft oder bei einer Kurzreise nur das Dagesbilljee.

Den Mehrpreis von ca. 15 € für Bonn - Bochum - Luxembourg fand ich dann ganz o.k. Bei getrennten Fahrkaren hätte Bonn - Bochum - Luxembourg ca. 50 € gekostet. Dann hätten wir die Strecke ohne Kosten im Nahverkehr zurück gelegt und auf den Ausflug nach Luxemboerg hätten wir verzichtet.

Ich habe also noch einen Aufpreis für den Umweg bezahlt. Es hat auch niemand DB Fernverkehr dazu gezwungen, diesen Fahrpreis im System zu hinterlegen.

Die DB kann zwar Umwegfahrten in ihren AGB verbieten. Wenn ich aber bei der Buchung explizit die Via-Bahnhöfe angebe, handelt es sich um eine Individualabrede, die nach § 305 b BGB Vorrang vor den Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat.

Tatsächlicher Reiseweg.

Silver, Samstag, 12.07.2014, 16:00 (vor 4301 Tagen) @ Florian

Wo bleibt denn Teil 2 des Beitrages mit der Auflösung, wie sich das EBA zu dem Sachverhalt stellt? Oder wartest Du noch auf Beiträge, die eine entgegengesetzte Position einnehmen und die Du ins offene Messer laufen lassen willst?

Tatsächlicher Reiseweg.

GibmirZucker, Samstag, 12.07.2014, 16:04 (vor 4301 Tagen) @ Silver

Wo bleibt denn Teil 2 des Beitrages mit der Auflösung, wie sich das EBA zu dem Sachverhalt stellt?

Überlege auch, was der TE bezwecken will. Will er uns überraschen?
Aufwand und Tickets rückerstattet und zum Abendessen zu Grube eingeladen?
Die DB eine Meute Anwälte ihm an den Hals gehetzt?
Oder ist der TE tatsächlich ein Testkunde, der versucht hier Argumente aufzuschnappen?

Tatsächlicher Reiseweg.

Florian, Samstag, 12.07.2014, 16:26 (vor 4301 Tagen) @ Silver

Wo bleibt denn Teil 2 des Beitrages mit der Auflösung, wie sich das EBA zu dem Sachverhalt stellt? Oder wartest Du noch auf Beiträge, die eine entgegengesetzte Position einnehmen und die Du ins offene Messer laufen lassen willst?

Ich wollte erst mal den Sachverhalt darstellen. Die Stellungnahme der DB folgt im nächsten Teil und dann zum Schluss die Stellungnahme vom EBA.

Ich dachte, es ist spannender, hier alles einzustellen und nicht nur die Entscheidung vom EBA. Des Weiteren haben mich auch Eure Positionen interessiert. Ich dachte mir, ihr schreibt mehr, wenn ich nicht gleich die Auflösung einstelle;-)

Tatsächlicher Reiseweg.

Silver, Samstag, 12.07.2014, 16:32 (vor 4301 Tagen) @ Florian

Ich dachte mir, ihr schreibt mehr, wenn ich nicht gleich die Auflösung einstelle;-)

Das war leicht zu durchschauen.

Tatsächlicher Reiseweg.

GibmirZucker, Samstag, 12.07.2014, 16:45 (vor 4301 Tagen) @ Florian

Ich dachte, es ist spannender, hier alles einzustellen und nicht nur die Entscheidung vom EBA.

Sind wir bei DSDS wo nach erfolgter Abstimmung die Kandidaten noch am Zappeln gelassen werden um die Spannung zu steigern?

Nun, die Hälfte hast ja schon verraten. Die DB schaltete da wohl wirklich auf stur, wenn das EBA eingeschaltet werden musste. Die Argumentation des EBA wird natürlich für den einen oder anderen hier sicher von Interesse sein.

Warum kein Online-Ticket?

chriL999, Samstag, 12.07.2014, 19:51 (vor 4301 Tagen) @ Florian

Mal eine Frage: Warum hast du dies nicht online gebucht (als Fahrkarte zum selber Ausdrucken)?

Und wann in etwa kommt Teil 2? Bin sehr gespannt.

Tatsächlicher Reiseweg - Zweifel ... eher sehr kreativ

M-PAS, München, Samstag, 12.07.2014, 21:05 (vor 4301 Tagen) @ Florian
bearbeitet von M-PAS, Samstag, 12.07.2014, 21:09


Den Teil Siegburg/Bonn - Köln - Bonn wollten wir eigentlich verfallen lassen. Auf Grund einer Verspätung eines RE´s (für den ich ein Semesterticket hatte) habe ich dann doch einen IC von Köln nach Bonn genutzt. Hätte ich die ICE-Fahrkarte nicht gehabt, wäre ich wahscheinlich mit einem Nahverkehrszug gefahren.

Dann Stand noch eine Reise Bonn - Bochum - Bonn an. Gegenüber der Reise mit dem Nahverkehr hätten wir mit dem Fernverkehr von Bonn nach Bochum ca. 40 min. gespart und von Bochum nach Bonn ca. 60 min.

Kurze Nachfrage: Diese Fahrt von Köln nach Bonn, war aber nicht am 07.12. oder? denn da wurdest Du ja im ICE 652 geknipst. vonBerlin nach Köln - Bonn. Also entweder du vertust dich da mit dem IC, oder bist mehrmals die Strecke gefahren. Dein IC stimmt nicht, oder war vor dem 07.12 oder dancach ungestempelt, was widerum bedeutet du nutztest die Fahrkarte (international) mehrfach in eine Richtung. Der IC 133 so wie du sagst geht auch nicht nach Bochum ohne Umstieg. Ich glaube die Fahrkarte ist mehrmals benutzt worden. Vermutlich wurde sogar die gleiche Karte für die Rückfahrt gebucht, damit man gut Bonn - Köln pendeln kann. Und das mit Ziel im Ausland, (dort Netzkarte angegeben) damit man 30 Tage (jetzt ja nur noch 15 Tage) Gültigkeit hat.

Wann ging denn die Fahrt im Osten los? Glaube kaum, dass auf dem 20 Min Stück im ICE genkippst wird am 07.12. obwhol die Karte fast ne Woche (gültig an 02.12.) vorher schon in mindestens 5 Zügen NV/FV benutzt werden musste.

Was der ZUB da veranstaltet hat ist ne Blamage für die DB und unter aller Bildung. Aber du solltest dich auch nicht zu weit aus dem Fenster lehnen. Hier wurde vermutlich sehr darauf spekuliert mit einer Karte mit Ziel ins Ausland 30 Tage hin und her zu fahren, wennn ich den Knipser auf der Karte richtig lese, widersprichst du dich oben selbst, dass du mit dem IC gefahren bist, bzw. gibst zu, dass du die Strecke 2x und mehr? benutzt hast.

Schade für deine Unannehmlichkeiten, aber so richtig ehrlich warst du sicher nicht, sondern hast versucht dir Leistungen zu erschleichen, bzw. dieses sogar getan. Stempel erkläre bitte mal zu der oben genannten Story? bin auf den Reiseweg gespannt

Tatsächlicher Reiseweg

Florian, Samstag, 12.07.2014, 22:49 (vor 4301 Tagen) @ M-PAS
bearbeitet von Florian, Samstag, 12.07.2014, 22:49

Kurze Nachfrage: Diese Fahrt von Köln nach Bonn, war aber nicht am 07.12. oder? denn da wurdest Du ja im ICE 652 geknipst. vonBerlin nach Köln - Bonn. Also entweder du vertust dich da mit dem IC, oder bist mehrmals die Strecke gefahren.

Zug 652 war mit 100 % Sicherheit ein IC und kein ICE. Kann sein, dass es ein Ersatzzug war.

Dein IC stimmt nicht, oder war vor dem 07.12 oder dancach ungestempelt, was widerum bedeutet du nutztest die Fahrkarte (international) mehrfach in eine Richtung. Der IC 133 so wie du sagst geht auch nicht nach Bochum ohne Umstieg.

Wir wollten eigentlich IC 2216 um 10:44 nehmen, der war aber erheblich verspätet, so dass wir mit IC 133 erst mal nach Duisburg fahren wollten.

Ich glaube die Fahrkarte ist mehrmals benutzt worden.

Nein!

Vermutlich wurde sogar die gleiche Karte für die Rückfahrt gebucht, damit man gut Bonn - Köln pendeln kann.

Hin wurde für mich Wuppertal - Weimar und für meine Begleitung Bonn - Weimar gebucht. Die von mir eingescannte Fahrkarte ist die Rückfahrt.

Und das mit Ziel im Ausland, (dort Netzkarte angegeben) damit man 30 Tage (jetzt ja nur noch 15 Tage) Gültigkeit hat.

Wann ging denn die Fahrt im Osten los? Glaube kaum, dass auf dem 20 Min Stück im ICE genkippst wird am 07.12.

Warum sollte sie nicht bei 20 min. Fahrt geknipst werden? Zwischen Köln und Bonn wird eigentlich immer kontrolliert. Wenn zwischen Köln und Bonn nicht kontrolliert wird, warum wurden wir dann im IC 133 kontrolliert? sind doch auch nur 20 min. Fahrtzeit.

obwhol die Karte fast ne Woche (gültig an 02.12.) vorher schon in mindestens 5 Zügen NV/FV benutzt werden musste.

Was der ZUB da veranstaltet hat ist ne Blamage für die DB und unter aller Bildung. Aber du solltest dich auch nicht zu weit aus dem Fenster lehnen. Hier wurde vermutlich sehr darauf spekuliert mit einer Karte mit Ziel ins Ausland 30 Tage hin und her zu fahren, wennn ich den Knipser auf der Karte richtig lese, widersprichst du dich oben selbst, dass du mit dem IC gefahren bist, bzw. gibst zu, dass du die Strecke 2x und mehr? benutzt hast.

Ich habe die Strecke in der Reihenfolge abgefahren, wie es die Reiseverbindung vorgibt:
[image]

Meine Reisebegleitung hat IC 652 nicht genutzt, daher nur ein Stempel.


Schade für deine Unannehmlichkeiten, aber so richtig ehrlich warst du sicher nicht, sondern hast versucht dir Leistungen zu erschleichen, bzw. dieses sogar getan. Stempel erkläre bitte mal zu der oben genannten Story? bin auf den Reiseweg gespannt

Ich widerspreche entschieden deiner Vermutung, dass ich eine Leistung erschlichen hätte. Das war nicht der Fall. Die Stempel habe ich dir ja erklärt.

ICE 652 am 07.12.

M-PAS, München, Samstag, 12.07.2014, 23:12 (vor 4301 Tagen) @ Florian

ist ja sicherlich für einige hier nachvollziehbar, ob da an dem Tag Ersatz war?
Die normale Route wäre diese ... ICE 652 und ich denke mal,dann hat das auch einen anderen Zangenabdruck? Bin immer noch nicht überzeugt von deiner Geschichte.

Sorry!

ICE 652 am 07.12.

Florian, Samstag, 12.07.2014, 23:27 (vor 4301 Tagen) @ M-PAS

ist ja sicherlich für einige hier nachvollziehbar, ob da an dem Tag Ersatz war?

Ich glaube kaum, dass die Daten läger als ein Jahr gespeichert werden. Ist dir bewusst, dass die Reise im Dezember 2012 stattfand?

Die normale Route wäre diese ... ICE 652 und ich denke mal,dann hat das auch einen anderen Zangenabdruck? Bin immer noch nicht überzeugt von deiner Geschichte.

Ob das jetzt ein IC oder ICE war ist doch sowieso unerheblich. Ich kann nicht verstehen, was gegen meine Darstellung spricht? Wie soll ich denn sonst gefahren sein?

Eine Woche Aufenthalt in Bonn?

M-PAS, München, Sonntag, 13.07.2014, 17:04 (vor 4300 Tagen) @ Florian
bearbeitet von M-PAS, Sonntag, 13.07.2014, 17:05

Du bist also am 07.12.mit einem IC von Köln nach Bonn gefahren, Abdruck ist aber ICE 652 und hattest ne Woche Aufenthalt und bist erst am 15.12. also 8 Tage später wieder zurück? Siehe Fahrpreisnacherhebung vom 15.12.

Du bist also über eine Woche in Bonn geblieben?
Das lese ich aber aus der Geschichte nicht heraus.
Was macht man eine Woche in Bonn?

Deine kreative Fahrkarte hatte nur eine Stichstrecke von K nach Bonn und nicht mehrfach.

Eine Woche Aufenthalt in Bonn?

ICE 79, Sonntag, 13.07.2014, 19:00 (vor 4300 Tagen) @ M-PAS
bearbeitet von ICE 79, Sonntag, 13.07.2014, 19:00

Was macht man eine Woche in Bonn?

Eine Woche z.B. mit dem Auto nach Italien fahren.

Eine Woche Aufenthalt in Bonn?

Co_Tabara-98, Hannover, Montag, 14.07.2014, 20:59 (vor 4299 Tagen) @ M-PAS
bearbeitet von Co_Tabara-98, Montag, 14.07.2014, 21:04

Die Nachfrage, warum auf dem Scan ein Stempel vom ICE 652 zu sehen ist, war auf jeden Fall berechtigt. Der Zangenabdruck vom 2.12. ist andererseits auch kaum zu übersehen.

Mit weiteren Vermutungen und Unterstellungen sollte man sich angesichts der Ausführungen von Florian zu den geplanten Fahrten allerdings wirklich zurückhalten, auch im "anonymen Internet".

... Das lese ich aber aus der Geschichte nicht heraus. ...

Stichworte "Semesterticket", "nach Bonn zurückgefahren" und "eine Reise Bonn - Bochum - Bonn" überlesen? Es ist im Übrigen erlaubt, eine Fahrkarte von A über B und C nach D(Gr) zu kaufen, auch wenn sich der Wohnort in B befindet.

Deine kreative Fahrkarte hatte nur eine Stichstrecke von K nach Bonn und nicht mehrfach.

Die genannte Fahrtstrecke entspricht der offensichtlich beim Kauf zugrundeliegenden Reiseverbindung, was die Strecken betrifft (nicht die Zeiten). Beim Normalpreis gibt es keine Beschränkung hinsichtlich der Zahl der Zwischenaufenthalte und deren Dauer. (Weiterhin ist es nicht verboten, während eines Zwischenaufenthaltes beliebige Reisen mit einem beliebigen Verkehrsmittel zu unternehmen.)

Ist das eine Devianz oder nur Delinquenz?

M-PAS, München, Montag, 14.07.2014, 22:03 (vor 4299 Tagen) @ Co_Tabara-98

Die Nachfrage, warum auf dem Scan ein Stempel vom ICE 652 zu sehen ist, war auf jeden Fall berechtigt. Der Zangenabdruck vom 2.12. ist andererseits auch kaum zu übersehen.

Wo siehst Du da deutlich den Abdruck vom 02.12.2012 ?? Ich kann nur einen Abdruck erahnen, da sehr schwach.(vermutlich Rückseite und somit NV?) Du scheinst es offensichtlich besser zu wissen. Warst du dabei? Deswegen meine direkte Nachfrage ... denn du schreibst ja in diesem Thread sehr fleissig und einseitig mit. Du bist nicht zufällig die besagte Mitfahrerin von Florian Steffen aus Bochum? Den Klarnamen hat er ja selbst genannt, bzw. in seinem Beitrag der zum DSO verlinkt wurde. Aus dieser SCNF Klage erklärt sich ja schon, welch Geistes Kind hier den Faden eröffnet hat.


Mit weiteren Vermutungen und Unterstellungen sollte man sich angesichts der Ausführungen von Florian zu den geplanten Fahrten allerdings wirklich zurückhalten, auch im "anonymen Internet".

Uiiih lese ich da eine Drohung? Mach mal langsam ... Sonst stolperst Du.

Stichworte "Semesterticket", "nach Bonn zurückgefahren" und "eine Reise Bonn - Bochum - Bonn" überlesen? Es ist im Übrigen erlaubt, eine Fahrkarte von A über B und C nach D(Gr) zu kaufen, auch wenn sich der Wohnort in B befindet.

Noch ein weiterer Hinweis auf mehrfache Nutzung der Strecke, wenn schon ein Semestertiket (lol Jurastudent vermutlich) gleichzeitig vorliegt?


Die genannte Fahrtstrecke entspricht der offensichtlich beim Kauf zugrundeliegenden Reiseverbindung, was die Strecken betrifft (nicht die Zeiten). Beim Normalpreis gibt es keine Beschränkung hinsichtlich der Zahl der Zwischenaufenthalte und deren Dauer. (Weiterhin ist es nicht verboten, während eines Zwischenaufenthaltes beliebige Reisen mit einem beliebigen Verkehrsmittel zu unternehmen.)

OMG hat du sonst noch Hobbies? Schaut so aus, als würdet Ihr Beide nicht des reisen willens reisen, sondern nur um kleinkariert sich einen Vorteil zu verschaffen.
Ich nenne sowas asozial! Asozialität ist eine zumeist als abwertend empfundene und gemeinte Zuschreibung für Verhaltensweisen von Individuen oder Gruppen, die von den gesellschaftlichen Normen abweichen und die Gesellschaft schädigen. Im wissenschaftlichen Bereich wird neutraler von Devianz als Oberbegriff gesprochen und dabei von abweichendem, nicht unbedingt strafbarem Verhalten (Delinquenz) abgegrenzt.

Zangenabdruck 2.12.:

Fabian318, Münster i. W., Montag, 14.07.2014, 23:17 (vor 4299 Tagen) @ M-PAS

Die Nachfrage, warum auf dem Scan ein Stempel vom ICE 652 zu sehen ist, war auf jeden Fall berechtigt. Der Zangenabdruck vom 2.12. ist andererseits auch kaum zu übersehen.


Wo siehst Du da deutlich den Abdruck vom 02.12.2012 ?? Ich kann nur einen Abdruck erahnen, da sehr schwach.(vermutlich Rückseite und somit NV?) Du scheinst es offensichtlich besser zu wissen.

Sehr deutlich rechts neben dem vom 7.12. im ICE 652:

[image]

Rückseite ist übrigens auszuschließen, da der Abdruck in diesem Fall allenfalls spiegelverkehrt erkennbar wäre. Zug 2152 ist auch kein Nahverkehrszug.

Kann das nicht erkennen

M-PAS, München, Montag, 14.07.2014, 23:23 (vor 4299 Tagen) @ Fabian318

Sorry, also auf meinem Bildschirm kann ich das nicht erkennen.

[image][/url]]Mein Monitor

Liegt es an der Kontrasteinstellung von deinem Bildschirm?

Florian, Montag, 14.07.2014, 23:58 (vor 4299 Tagen) @ M-PAS

- kein Text -

vermutlich

M-PAS, München, Dienstag, 15.07.2014, 00:04 (vor 4299 Tagen) @ Florian

oder kannst du auf meinem Bild einen zweiten Stempel genau lesen?

Ich weniger.

vermutlich

Fabian318, Münster i. W., Dienstag, 15.07.2014, 00:22 (vor 4299 Tagen) @ M-PAS

oder kannst du auf meinem Bild einen zweiten Stempel genau lesen?

Ja, problemlos - wenn auch deutlich schwächer als der erste Stempel. :)

Eine Woche Aufenthalt in Bonn?

ICE920, München, Montag, 14.07.2014, 21:16 (vor 4299 Tagen) @ M-PAS
bearbeitet von ICE920, Montag, 14.07.2014, 21:18

Laut der Fernverkehrsdatenbank auf fernbahn.de muss es sich beim Zug 652 am 7.12.12 tatsächlich um einen IC gehandelt haben - keinen ICE.

Merci

M-PAS, München, Montag, 14.07.2014, 22:04 (vor 4299 Tagen) @ ICE920

Wenn das stimmt, Danke für die Info.

Kreative Umwege tariflich korrekt? - Teil 1

Florian, Samstag, 12.07.2014, 15:51 (vor 4301 Tagen) @ markw

Interessant finde ich noch den Umstand, dass die Fahrkarte am Schalter ausgestellt wurde.

Wieso? Es sind für das Online-Ticket die selben Preise hinterlegt, wie im personenbedienten Verkauf. Das System überprüft, ob eine Fahrt bepreisbar ist oder nicht.

Die Fahrkarte macht schon einen erheblich kreativen Eindruck. Insofern wundert es mich, dass das Schalterpersonal das mitgemacht hat. Wie ist das vonstatten gegangen. Gab es bei der Ausstellung der Fahrkarte keinerlei Probleme?

Ich habe gesagt, was ich haben möchte. Dann wurde die Fahrkarte entsprechend meiner Angaben ausgestellt. Probleme gab es keine. Nach meiner Erfahung wird auch alles verkauft, was bepreisbar ist. Eine Verweigerung solcher Anfragen wäre auch unsinnig. Beim Online-Ticket, prüft ja auch keiner, ob eine Stichstrecke befahren wird.

Kreative Umwege tariflich korrekt? - Teil 1

GibmirZucker, Samstag, 12.07.2014, 16:02 (vor 4301 Tagen) @ Florian

Eine Verweigerung solcher Anfragen wäre auch unsinnig. Beim Online-Ticket, prüft ja auch keiner, ob eine Stichstrecke befahren wird.

Könnte im Konflikt am Ende auch eine Rolle spielen. Immerhin kann einem Fahrgast der Vorwurf gemacht werden, online absichtlich unbuchbare (theoretisch, ich denke, die DB könnte ihre Meinung dass einige verkaufte Routen nicht gültig sind nicht juristisch durchboxen, meine Vermutung) Fahrkarten kaufst. Am Schalter der Verkäufer zugleich Berater und im Dienst der DB. Insofern müsste, ja wenn es tatsächlich "verbotene" Fahrkarten gäbe, er ja sich weigern, diese zu verkaufen. Die Bahn (also der Zub) kann ja schlecht jemandem den Vorwurf machen, nicht entsprechend den BB gebucht zu haben, wenn sie selbst (in Form des Angestellten am Schalter) dich nicht informiert hat, dass es nicht ginge.

Aus Sicht des Verbraucherschutzes könnte natürlich unlauterer Wettbewerb vorgeworfen werden, da die Bahn Fahrkarten für einen angegebene Strecke zu einem angegebenen Preis verkauft, mit dem Ziel, sie durch die BB für ungültig zu erklären und die Reise dann mehr kostet als vereinbart. Natürlich könnte man versuchen, das durchzuboxen, den Spieß eben umdrehen, Betrugsversuch durch die Bahn. Würde aber natürlich im Endeffekt dazu führen, dass dies ein Grund mehr für die Bahn wäre, diese Schlupflöcher endgültig zu verschließen.

Nunja, mir wurde so etwas mal nicht verkauft

Holger2, Samstag, 12.07.2014, 18:08 (vor 4301 Tagen) @ Florian

...und zwar am Stuttgarter Hbf. Die Dame am Schalter hat mir gesagt, dass sie Anweisung hat, entsprechende "kreative" Fahrkarten nicht zu verkaufen. Auf meinen Einwand, dass ich die Fahrkarte im Internet auch kaufen könne, hat sie mir gesagt, dass ich sie dann eben im Internet kaufen müsse, sie verkaufe diese Fahrkarte nicht.

Worauf ich die Fahrkarte dann eben im Internet gekauft habe.

Und wenn ich jetzt mal nachrechne, was man mit mehreren Sparpreisen für dieselbe Strecke ausgibt, muss ich sagen, dass Du wahrscheinlich gar nicht so viel gespart hast.

Meine Meinung ist ja, dass Du im Recht bist, obwohl Dein Brief an Hr. Grube reichlich verquast und ungenau ist. Und ich meine auch, dass das Verhalten der ZuB (mal wieder) vollkommen unmöglich war.

Holger

DB deckt Fehlverhalten vom Zugchef - Teil 2

Florian, Samstag, 12.07.2014, 18:33 (vor 4301 Tagen) @ Florian

In der Antwort vom Zentralen Kundendialog im Auftrag von Herrn Grube wurde zwar die Forderung gegen mich zurückgenommen. Aber das Fehlverhalten von dem Zugchef wurde vom Zentralen Kundendialog gedeckt.

[image]

[image]

Mit dieser Anwort war ich selbstverständlich nicht zufrieden. Ich weiß nicht wie die DB auf den Gutscheinwert von 21 € gekommen ist? Außerdem waren die Fahrscheine nach Igel(Gr) und nicht nach Luxemburg ausgestellt. Ich hätte nicht gedacht, dass der Zentrale Kundendialog so knauserig ist und wollte mich nicht mit den 21 € abspeisen lassen und verlangte per E-Mail vom 15.02.2013 weitere 138 € Entschädigung für uns zusammen:

"Sehr geehrte Frau XXX,

es hat mich gefreut, dass Sie die Fahrpreisnacherhebung eingestellt haben. Jedoch bin ich mit der weiteren Bearbeitung der Angelegenheit nicht zufrieden.

Sie haben geantwortet, dass die Rücksendung der Fahrkarte nicht möglich sei. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass es sich bei der Fahrkarte um einen geldwerten Beleg handelt, auf welchen der Fahrgast einen Anspruch hat. Bei Einzug des Fahrscheins steht mir ein Ersatzbeförderungsausweis gemäß Punkt 9.7 der Besonderen Internationalen Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn AG für Reisen mit Fahrkarten ohne (integrierte) Reservierung (SCIC-NRT) http://www.bahn.de/p/view/mdb/bahnintern/agb/international2013/mdb_102035_scic_nrt_ab_0... zu:

"Der Reisende ist verpflichtet, alle Beförderungsausweise (Fahrscheine, Reservierungen, Aufpreise, Zuschläge etc.) sowie evtl. erforderliche Nachweise zur berechtigten Inanspruchnahme von Ermäßigungen (nationale Ermäßigungskarten, Behindertenausweis etc.) bis zur Beendigung der Reise mit sich zu führen. Ggf. kann der Beförderer den Beförderungsausweis einziehen und muss dann einen Ersatzbeförderungsausweis ausstellen."

Sie haben geschieben, dass Sie mir mit einem Reisegutschein in Höhe von 21 € entgegenkämen. Wie kommen Sie auf den Wert in Höhe von 21 €? Eine Fahrkarte Produktklasse ICE mit BahnCard 50-Ermäßigung von Köln Hbf nach Igel(Gr) über Dortmund kostet 40,50 €. Des Weiteren war die Reise im IC 133 am 15.12.2013 von Bonn Hbf nach Köln Hbf für mich sinnlos, da mich der Zugchef in Köln Hbf des Zuges verwies. Ich wollte aber gar nicht nach Köln Hbf, sondern meine Reise mit IC 133 über Köln Hbf hinaus fortsetzen. Auf Grund des Untersagung der Weiterreise im IC 133 durch den Zugchef und des Entzuges meiner Fahrkarte fuhr ich also mit dem Regionalverkehr nach Bonn Hbf zurück. Weil ich ein Semesterticket besitze, sind mir dafür keine Kosten entstanden. Daher steht mir nicht nur eine Fahrt ab Köln Hbf, sondern ab Bonn Hbf zu, so dass zu den 40,50 € nochmals 5,25 € für eine Fahrkarte Produktklasse IC/EC von Bonn nach Köln hinzukommen. Weil Sie angeben, dass es nicht möglich sei mir die Fahrkarte zurückzusenden und deren Geltungsdauer zu verlängern, beantrage ich die Zusendung eines Reisegutscheins mit dem Wert in Höhe von 24,75 € (40,50 € für eine Fahrkarte von Köln über Dortmund nach Igel(Gr) zuzüglich 5,25 € für eine Fahrkarte von Bonn nach Köln und abzüglich 21 € für den mir bereits zugesendeten Reisegutschein).

Außerdem habe ich in meinem Schreiben vom 14.01.2013 die Überweisung einer Verspätungsentschädigung in Höhe von 33,75 € auf mein Konto XXX gefordert. Darauf sind Sie in Ihrer Antwort nicht eingegangen.

Des Weiteren haben Sie erklärt, Sie könnten dem Mitarbeiter keinen Vorwurf machen, obwohl der Fahrschein tariflich korrekt ausgestellt wurde. Da ich einen gültigen Fahrschein hatte, liegt jedoch eindeutig ein Verstoß gegen die Beförderungspflicht gemäß § 10 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) vor. Er hat darüber hinaus noch gegen Punkt 9.7 der Beförderungsbedingungen SCIC-NRT verstoßen, indem er sich weigerte einen Ersatzbeförderungsausweis auszugegeben.

Ein Weiter Punkt ist die Bearbeitungszeit meiner Beschwerde durch die DB Vertrieb GmbH - Fahrpreisnacherhebung. Bezüglich meiner Beschwerde vom 16.12.2013 habe ich entgegen Artikel 27 (2) der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr keine Antwort innerhalb eines Monats erhalten. Es liegt also auch noch ein Verstoß gegen die Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 vor.

Da Sie in Ihrem Schreiben vom 08.02.2013 das Verhalten des Zugchefs für richtig erklärt haben, werde ich mich an das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) wegen Verstoß gegen die Beförderungspflicht nach § 10 AEG, Verweigerung der Ausgabe eines Ersatzbeförderungsausweises nach 9.7 SCIC-NRT und Verstoß gegen Artikel 27 (2) der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 zur Durchsetzung der Fahrgastrechte wenden.

Zusammengefasst lauten meine Forderungen:
- Zusendung eines Ersatzbeförderungsweises
- Zusendung eines Reisegutscheins im Wert von 24,75 €
- Überweisung einer Verspätungsentschädigung in Höhe von 33,75 €


Während der Fahrt im IC 133 am 15.12.2012 zwischen Bonn und Köln wurde meiner Reisebegleitung Frau XXX von der Zugbegleiterin ebenfalls eine Fahrpreisnacherhebung (FN-Nr.: 40 12 34240219 6) ausgestellt. Frau XXX hat mich gebeten Sie daran zu erinnern, auf ihren Widerspruch vom 18.12.2012 (per Brief an DB Vertrieb GmbH - Fahrpreisnacherhebung) zu antworten und die Fahrpreisnacherhebung einzustellen. Da die Sachverhalte beider Fälle und die damit verbundenen Rechtsverstöße durch die Deutsche Bahn AG identisch sind, bitte ich Sie auch den Fall von Frau XXX zu bearbeiten.

Frau XXX steht folgendes zu:
- Einstellung der Fahrpreisnacherhebung mit der Nummer 40 12 34240219 6
- Zusendung eines Ersatzbeförderungsweises
- Zusendung eines Reisegutscheins im Wert von 45,75 €
- Überweisung einer Verspätungsentschädigung in Höhe von 33,75 € (bitte auf das angegebene Konto von XXX überweisen)


Mit freundlichen Grüßen"

DB deckt Fehlverhalten vom Zugchef - Teil 3

Florian, Samstag, 12.07.2014, 18:36 (vor 4301 Tagen) @ Florian

Weil ich keine Antwort auf meine E-Mail vom 15.02.2013 erhielt, rief ich beim Zentralen Kundendialog an. Als ich merkte, dass der Herr dort mehr oder weniger nur Schreibkraft war und den Sachverhalt nicht richtig erfasste, war ich so freundlich meine Anliegen noch mal in der E-Mail vom 15.03.2013 zusammenzufassen:

"Sehr geehrter Herr XXX,

wie telefonisch besprochen fasse ich meine Anliegen in Textform zusammen:

Mir steht ein Ersatzbeförderungsausweis gemäß Punkt 9.7 SCIC-NRT zu. Bei der mir ausgestellten Fahrpreisnacherhebung handelt es sich nicht um einen Ersatzbeförderungsausweis gemäß SCIC-NRT. Auch bei einer (beglaubigten) Kopie handelt es sich um keinen Erstatzbeförderungsausweis. Als Muster befindet sich ein den Beförderungsbedingungen entsprechender Ersatzbeförderungsausweis für eine im DB Reisezentrum gekauften und von der polnischen Bahn PKP eingezogenen Reservierung im Anhang. Dieser weist neben dem Sicherheitsuntergrund und dem Logo als Sicherheitsmerkmal Angaben wie Start- und Zielbahnhof, Ausgabebahn, Preis, Nummer der eingezogenen Karte und Nummer des ausgestellten Belegs auf. Bei einer eingezogenen Fahrkarte müsste noch zusätzlich die Wegvorschrift eingetragen werden.

Als Ersatz für einen eingezogenen geldwerten Beleg im Wert von 67,50 € muss in jedem Fall ein geldwerter Beleg im Wert von 67,50 € ausgegeben werden. Geschäftsreisende z. B. müssen Belege stets im Original einreichen, um diese erstattet zu bekommen. Soll etwa ein Geschätsreisender seinem Arbeitgeber eine Fahrpreisnacherhebung mit einer Forderung in Höhe von 40 € vorlegen und eine Erstattung in Höhe von 67,50 € von seinem Arbeitgeber verlangen? Mit Recht würde sein Arbeitgeber dies verweigern.

Im Gegensatz zu dem von mir eingescanten Ersatzdokument der PKP, erfüllt die mir von der DB ausgestellte Fahrpreisnacherhebung nicht im geringsten die Anforderungen eines Ersatzbeförderungsausweises! Im Übrigen musste ich dem Personal der PKP nicht erklären, wie ein Ersatzbeförderungsausweis auszustellen ist. Auch erhielt ich diesen unaufgefordert.

Ich beantrage hiermit erneut die Ausgabe eines Ersatzbeförderungsausweises, alternativ die Rücksendung der Originalfahrscheine. Wenn beides nicht möglich sein sollte, fordere ich Sie auf mir 135 € (für die beiden eingezogen geldwerten Belege im Wert von jeweils 67,50 €) auf mein Konto zu überweisen.

Des Weiteren haben Sie keine Stellung zu dem Verstoß gegen die Beförderungspflicht nach § 10 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) abgegeben. Der Zugchef hat uns in Köln Hbf des Zuges verwiesen, obwohl wir gültige Fahrscheine vorlegten. Frau XXX teilte mir im Schreiben vom 08.02.2013 mit, dass Sie dem Zugchef keinen Vorwurf machen könnten. Dies bedeutet, dass auch zukünftig die Gefahr besteht trotz gültiger Reisedokumente zu Unrecht des Zuges verwiesen zu werden und wie ein krimineller der Bundespolizei übergeben zu werden.

Ein weiter Punkt ist die Bearbeitungszeit meiner Beschwerde durch die DB Vertrieb GmbH - Fahrpreisnacherhebung. Bezüglich meiner Beschwerde vom 16.12.2013 habe sowohl ich als auch Frau XXX entgegen Artikel 27 (2) der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr keine Antwort innerhalb eines Monats erhalten. Es liegt also auch noch ein Verstoß gegen die Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 vor. Bei einer Bearbeitung durch die DB Vertrieb - Fahrpreisnacherhebung in Baden-Baden hätten wir sehr wahrscheinlich bis heute keine Stellungnahme erhalten.

Sehr geehrter Herr XXX, zusammengefasst bitte ich Sie mit Hilfe der Rechtsabteilung der Deutschen Bahn AG zu folgenden drei Vorwürfen Stellung zu nehmen:
- Verstoß gegen Punkt 9.7 SCIC-NRT
- Verstoß gegen § 10 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG)
- Verstoß gegen Artikel 27 (2) der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007


Erlauben Sie mir noch den Hinweis auf die Erstattung meiner Kosten für eine IC/EC-Fahrkarte wegen Verspätung eines Nahverkehszuges am 05.10.2012. Diesen Fall hat Frau XXX unter dem Zeichen 1-9922080845 an das Servicecenter Fahrgastrechte weitergeleitet, anstatt meinen Antrag als Vorstansangelegenheit selbst zu bearbeiten. Dies hat dazu geführt, dass mein Anliegen erneut zu Unrecht abgewiesen wurde. Erst nach einer Beschwerde an das Eisenbahn-Bundesamt (EBA), konnte ich mein Recht durchsetzen.

Genau so wie im Fall mit dem Zeichen 1-9922080845 werde ich mich an das EBA wenden, damit die Fahrgastrechte durchgesetzt werden, sofern aus Ihrer abschließenden Antwort bis spätstens zum 29.03.2013 keine Maßnahmen zur Vermeidung oben genannter Rechtsverstöße in Zukunft hervorgehen. Die Rechtsverstöße bezüglich der Fahrt vom 15.12.2012 wiegen jedoch deutlich schwerer, als eine Erstattung im Wert von 13,50 €. Es ist auch bemerkenswert, dass hier gleich drei Rechtsverstöße im Bezug auf eine Fahrt vorliegen. Im Fall von festgestellten Rechtsverstößen im Rahmen eines Aufsichtsverfahrens durch das EBA drohen Ihnen Kosten im vierstelligen Euro-Bereich.

Mit freundlichen Grüßen"


Ob sich die DB zu den von mir genannten Rechtsverstößen äußert und wir die geforderten 138 € bekommen, werdet Ihr in Teil 4 erfahren.

Muster: Ersatzbeförderungsausweis der PKP

Florian, Samstag, 12.07.2014, 18:41 (vor 4301 Tagen) @ Florian

Muster: Ersatzbeförderungsausweis der PKP - Nein

EC 178, Samstag, 12.07.2014, 19:02 (vor 4301 Tagen) @ Florian
bearbeitet von EC 178, Samstag, 12.07.2014, 19:03

Du weißt sicher, daß das von Dir eingescante Dokument lediglich eine Bescheinigung für eine nach der Fahrt einbehaltene Schlafwagenreservierung ist und nichts mit irgendeiner Fahrkarte zu tun hat. Dies ist bei WARS übrigens gängige Praxis, da die Originalreservierung zur Abrechnung bei WARS verbleibt.

Also vergleichst Du hier Äpfel mit Birnen.

EC 178

Muster: Ersatzbeförderungsausweis der PKP - doch

Florian, Mittwoch, 16.07.2014, 18:57 (vor 4297 Tagen) @ EC 178

Du weißt sicher, daß das von Dir eingescante Dokument lediglich eine Bescheinigung für eine nach der Fahrt einbehaltene Schlafwagenreservierung ist und nichts mit irgendeiner Fahrkarte zu tun hat. Dies ist bei WARS übrigens gängige Praxis, da die Originalreservierung zur Abrechnung bei WARS verbleibt.

Also vergleichst Du hier Äpfel mit Birnen.

Das von mit eingescannte Muster wird auch bei Einzug von Globalpreisen (also Fahrschein+Reservierung) verwendet. Siehe dazu einen Ersatzbeförderungsausweis von Berlin nach Gdynia:

[image]

Dieses Muster wird also auch als Ersatzbeförderungsausweis von Fahrkarten verwendet.

Ein Beförderungsausweis enthält gemäß Artikel 7 (2) der einheitlichen Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung von Personen und Gepäck (CIV) Angaben, die notwendig sind, Abschluss und Inhalt des Beförderungsvertrages zu beweisen, und die es dem Reisenden erlauben, die Rechte aus diesem Vertrag geltend zu machen.

Die PKP-Quittung ordne ich als Ersatzbeförderungsausweis ein, da dieser die Kriterien eines Beförderungsausweises in Wesentlichen erfüllt. Die PKP-Quittung ist nicht perfekt, da einige Daten fehlen (z.B. Ausgabedatum, Carrier-Code 1080 der DB). Aber es ist möglich mit diesem den Abschluss und Inhalt des Beförderungsvertrags zu beweisen und die Rechte als Fahrgast (z. B. Fahrgastrechte bei Verspätung) geltend zu machen.

Qinziehungsbeleg!

Sören Heise, Region Hannover, Mittwoch, 16.07.2014, 20:52 (vor 4297 Tagen) @ Florian

Wenn Du behauptest, das sei ein Ersatzfahrausweis, wieso steht dann oben etwas von eingezogener Bett- bzw. Liegekarte? Auch das hier gezeigte Dokument ist in meinen Augen eine Quittung für die einbehaltene Bettkarte. Da muß ich EC 178 zustimmen, allerdings alleine vom Beleg ausgehend, er dürfte es wissen.

Gruß Sören

Qinziehungsbeleg!

Florian, Mittwoch, 16.07.2014, 22:47 (vor 4297 Tagen) @ Sören Heise

Wenn Du behauptest, das sei ein Ersatzfahrausweis, wieso steht dann oben etwas von eingezogener Bett- bzw. Liegekarte?

Ich ordne diese als Ersatzbeförderungsausweis ein. Nach Artikel 7 CIV und Nr 9.7 SCIC-NRT fallen unter den Begriff Beförderungsausweis sowohl Fahrscheine als auch Reservierungen. Die eingezogene Karte war ein Globalpreis. Wenn ich mich richtig erinnere war es ein Spar Night.

Der eingetrage Preis in Höhe von 125,80 € weist auf einen Globalpreis hin. Der Preis für eine Bettkarte ohne Fahrkarte müsste etwa 30 bis 40 € pro Person im Double betragen haben.

Ich sehe es so, dass auch eine Quittung einen Ersatzbeförderungsausweis darstellen kann. Im Übrigen nennen die SCIC-NRT auch nur einen Ersatzbeförderungsausweis, der für einen eingezogenen Fahrschein oder Reservierung ausgegeben werden darf. Die SCIC-NRT sehen die Ausgabe einer Quittung nicht vor.

Gruß
Florian

Zu den 3 Vorwürfen

michael_seelze, Samstag, 12.07.2014, 19:36 (vor 4301 Tagen) @ Florian

Sehr geehrter Herr XXX, zusammengefasst bitte ich Sie mit Hilfe der Rechtsabteilung der Deutschen Bahn AG zu folgenden drei Vorwürfen Stellung zu nehmen:
- Verstoß gegen Punkt 9.7 SCIC-NRT
- Verstoß gegen § 10 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG)
- Verstoß gegen Artikel 27 (2) der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007

Im ersten Punkt gebe ich dir Recht. Auch ich meine, dass ein Ersatzbeförderungsausweis die Angaben des ursprünglichen Beförderungsausweises enthalten musss, damit er zur entsprechenden Fahr gültig ist. [Mit Bezug auf die jetzige Fassung der SCIC-NRT kommt mir da die Frage in den Sinn: Welche angaben enthalten die Belege"Fahrgeldnachforderung" mit entsprechender Codierung, die die DB in diesen Fällen ausstellt?

Zum zweiten Punkt:
Die Fahrkarte entspricht den (zum Zeitpunkt des Kaufes gültigen) Beförderungsbedingungen, daher könnte in der Tat ein Verstoß gegen § 10 AEG vorliegen.
Inzwischen wurden die SCIC-NRT so verändert, dass die Fahrkarte heute nicht mehr den Beförderungsbedingungen entspräche und somit die Beförderungspflicht nicht mehr greifen würde.

Zum dritten Punkt:
Ich sehe keinen Verstoß gegen Artikel 27 (2) der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007, da für mich nicht klar ist, dass sich die Beschwerde bei DB Vertrieb auf die Rechte und Pflichten aus der selbigen Verordnung bezieht.

Zu den 3 Vorwürfen

Florian, Samstag, 12.07.2014, 23:16 (vor 4301 Tagen) @ michael_seelze


Zum zweiten Punkt:
Die Fahrkarte entspricht den (zum Zeitpunkt des Kaufes gültigen) Beförderungsbedingungen, daher könnte in der Tat ein Verstoß gegen § 10 AEG vorliegen.
Inzwischen wurden die SCIC-NRT so verändert, dass die Fahrkarte heute nicht mehr den Beförderungsbedingungen entspräche und somit die Beförderungspflicht nicht mehr greifen würde.

Die Kurzauskunft vom EBA: Fahrscheine, die durch die DB ausgegeben werden, hat sie auch anzuerkennen.

Vergleiche hierzu die Stellungnahme der DB auf Facebook: https://www.facebook.com/dbbahn/posts/558366300865982:

"Sicherlich kommt es auf die Strecke an. Es darf kein zu großer Umweg von der Direktverbindung sein. Wenn Sie auf bahn.de eine Preisauskunft erhalten, so können Sie dies auch buchen. Ich verstehe Ihren Hintergedanken leider nicht, worauf Sie hinaus möchten."

Ich schaue mal in der Bibliothek, ob ich dort einen Kommentar zu § 10 AEG finde, der die Frage aufklärt. Das ist aber wahrscheinlich zu speziell.

Es ist auch nicht genau definiert, was Kreuz-, Quer- und Rundfahrten sind. Wo ist da die Grenze zu ziehen? Ich würde mal sagen, dass das Vertriebssystem die Grenze zieht. Diese Entscheidung ist dem Fahrgast nicht zuzumuten.


Zum dritten Punkt:
Ich sehe keinen Verstoß gegen Artikel 27 (2) der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007, da für mich nicht klar ist, dass sich die Beschwerde bei DB Vertrieb auf die Rechte und Pflichten aus der selbigen Verordnung bezieht.

Die Fahrpreisnacherhebungsstelle der DB Vertrieb GmbH hat auf meine Beschwerde vom 16.12.2012 nicht innerhalb von einem Monat reagiert. Die erste Stellungnahme erfolgte dann durch den Zentralen Kundendialog mit Schreiben vom 08.02.2013. Also später als einen Monat nach Eingang meiner Beschwerde.

Zu den 3 Vorwürfen

michael_seelze, Samstag, 12.07.2014, 23:26 (vor 4301 Tagen) @ Florian


Zum zweiten Punkt:
Die Fahrkarte entspricht den (zum Zeitpunkt des Kaufes gültigen) Beförderungsbedingungen, daher könnte in der Tat ein Verstoß gegen § 10 AEG vorliegen.
Inzwischen wurden die SCIC-NRT so verändert, dass die Fahrkarte heute nicht mehr den Beförderungsbedingungen entspräche und somit die Beförderungspflicht nicht mehr greifen würde.


Die Kurzauskunft vom EBA: Fahrscheine, die durch die DB ausgegeben werden, hat sie auch anzuerkennen.

Das ist das wesentliche.


Ich schaue mal in der Bibliothek, ob ich dort einen Kommentar zu § 10 AEG finde, der die Frage aufklärt. Das ist aber wahrscheinlich zu speziell.

Es ist auch nicht genau definiert, was Kreuz-, Quer- und Rundfahrten sind. Wo ist da die Grenze zu ziehen? Ich würde mal sagen, dass das Vertriebssystem die Grenze zieht. Diese Entscheidung ist dem Fahrgast nicht zuzumuten.

Du siehst: einiges im Tarifsystem ist noch nicht ausreichend fediniert/ entschieden worden.

Zum dritten Punkt:
Ich sehe keinen Verstoß gegen Artikel 27 (2) der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007, da für mich nicht klar ist, dass sich die Beschwerde bei DB Vertrieb auf die Rechte und Pflichten aus der selbigen Verordnung bezieht.


Die Fahrpreisnacherhebungsstelle der DB Vertrieb GmbH hat auf meine Beschwerde vom 16.12.2012 nicht innerhalb von einem Monat reagiert. Die erste Stellungnahme erfolgte dann durch den Zentralen Kundendialog mit Schreiben vom 08.02.2013. Also später als einen Monat nach Eingang meiner Beschwerde.

Aufgrund welchen Verstoßes gegen die Rechte und Pflichten aus der EG-VO 1371/2007 hast Du dich bei der DB Vertrieb GmbH beschwert?
Wenn Deine Beschwerde nicht aufgrund eines Versoßes gegen die Rechte und Pflichten erfolgte, kann meiner Meinung nach Artikel 27 (2) der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 nicht angwendet werden. Zudem ist die DB Vertrieb GmbH kein Eisenbahnunternehmen im Sinne des Artikel 3, Punkt 1 der EG-VO 1371/2007.

Zu den 3 Vorwürfen

Florian, Sonntag, 13.07.2014, 10:08 (vor 4300 Tagen) @ michael_seelze

Jetzt habe ich es verstanden. Ich verstehe nur nicht, warum die DB dein vorgebrachtes Argument nicht hervorgebracht hat. Aber es ging ja bei meiner Beschwerde an die Fahrpreisnacherhebungsstelle auch um die Fortsetzung der Reise bei Verspätung. In diesem Fall wurde die Verspätung halt vom Zugchef durch Einzug des Fahrscheins und Rausschmiss aus dem Zug verursacht.

Änderung SCIC-NRT

JeDi, überall und nirgendwo, Sonntag, 13.07.2014, 11:40 (vor 4300 Tagen) @ michael_seelze

Inzwischen wurden die SCIC-NRT so verändert, dass die Fahrkarte heute nicht mehr den Beförderungsbedingungen entspräche und somit die Beförderungspflicht nicht mehr greifen würde.

Was hat man da denn verändert?

--
Weg mit dem 4744!

Wesentliche Änderungen SCIC-NRT seit FK-Buchung

michael_seelze, Sonntag, 13.07.2014, 12:53 (vor 4300 Tagen) @ JeDi
bearbeitet von michael_seelze, Sonntag, 13.07.2014, 12:56

Inzwischen wurden die SCIC-NRT so verändert, dass die Fahrkarte heute nicht mehr den Beförderungsbedingungen entspräche und somit die Beförderungspflicht nicht mehr greifen würde.


Was hat man da denn verändert?

Der hier wesentliche Abschnitt in Punkt 9.2 SCIC-NRT lautete zum Zeitpunkt der Buchung der Fahrkarte:

Bei Wahlstrecken muss die Fahrt über einen der angegebenen Wege ausgeführt werden. Der Wechsel auf eine andere Strecke ist nicht gestattet. Die zur Beförderung auf das Ziel zugelassenen Wege und Produktklassen werden auf der Fahrkarte kenntlich gemacht. Fahrkarten ohne Wegeangabe sind nur für den direkten Reiseweg gültig. Von der DB ausgestellte Fahrkarten ohne Angabe der Produktklasse sind auf der DB-Strecke nur in der Produktklasse C gültig. Bei Umwegfahrten bzw. Fahrten in einer höheren Produktklasse ist die Differenz zwischen den Normalpreisen der in den Fahrkarten ausgewiesenen Wege bzw. Produktklasse und des Umweges bzw. der höheren Produktklasse zu zahlen. Bahn- Card- und Mitfahrer-Rabatt finden Anwendung.

Seit 15.12.2013 lautet er:

Bei Wahlstrecken muss die Fahrt über einen der angegebenen Wege ausgeführt wer-den. Der Wechsel auf eine andere Strecke ist nicht gestattet. Die zur Beförderung auf das Ziel zugelassenen Wege und Produktklassen werden auf der Fahrkarte kenntlich gemacht. Fahrkarten ohne Wegeangabe sind nur für den direkten Reiseweg gültig. Von der DB ausgestellte Fahrkarten ohne Angabe der Produktklasse sind auf der DB-Strecke nur in der Produktklasse C (Nahverkehr) gültig.
Für Rund-, Kreuz- und Querfahrten sowie Fahrten in entgegengesetzter Fahrtrichtung ist der Erwerb mehrerer Fahrkarten erforderlich. Der Reisende kann bei der Auswahl der Verbindung pro Fahrkarte bis zu zwei Bahnhöfe bestimmten, die in Richtung auf das Fahrtziel durchfahren werden sollen.
Bei Umwegfahrten bzw. Fahrten in einer höheren Produktklasse ist die Differenz zwi-schen den Normalpreisen der in den Fahrkarten ausgewiesenen Wege bzw. Produkt-klasse und des Umweges bzw. der höheren Produktklasse zu zahlen. Ein BahnCard- Rabatt findet ggf. Anwendung.

Eine weitere Veränderung, die bereits in den Beitragsbaum eingang gefunden hat und ebenfalls zum 15.12.2013 vorgenommen wurde, findet sich in Punkt 9.7:
am 01.08.2012:

Der Reisende ist verpflichtet, alle Beförderungsausweise (Fahrscheine, Reservierungen, Aufpreise, Zuschläge etc.) sowie evtl. erforderliche Nachweise zur berechtigten Inanspruchnahme von Ermäßigungen (nationale Ermäßigungskarten, Behindertenausweis etc.) bis zur Beendigung der Reise mit sich zu führen. Ggf. kann der Beförderer den Beförderungsausweis einziehen und muss dann einen Ersatzbeförderungsausweis ausstellen.

Ab 15.12.2013:

Der Reisende ist verpflichtet, alle Beförderungsausweise (Fahrscheine, Reservierungen, Aufpreise, Zuschläge etc.) sowie evtl. erforderliche Nachweise zur berechtigten Inanspruchnahme von Ermäßigungen (nationale Ermäßigungskarten, Behindertenausweis etc.) bis zur Beendigung der Reise mit sich zu führen. In einzelnen Fällen (z. B. interne Prüfung, Missbrauchsverdacht) kann der Beförderer den Beförderungsausweis einziehen und muss dann einen Ersatzbeförderungsausweis ausstellen. Bei der DB wird in diesem Fall ein Beleg „Fahrgeldnachforderung“ mit entsprechender Codierung erstellt.

Hervorhebungen durch mich.

Zu den 3 Vorwürfen

chriL999, Sonntag, 13.07.2014, 13:14 (vor 4300 Tagen) @ michael_seelze

Inzwischen wurden die SCIC-NRT so verändert, dass die Fahrkarte heute nicht mehr den Beförderungsbedingungen entspräche und somit die Beförderungspflicht nicht mehr greifen würde.

Es können doch noch Fahrkarten mit "Rundfahrten" auf Hinfahrten gekauft werden. Entsprechen diese nun den BB oder nicht?

Eine Fk Rund-Kreuz-Quer,-Wiederholungsfahrt nicht BB-konform

michael_seelze, Sonntag, 13.07.2014, 13:48 (vor 4300 Tagen) @ chriL999

Inzwischen wurden die SCIC-NRT so verändert, dass die Fahrkarte heute nicht mehr den Beförderungsbedingungen entspräche und somit die Beförderungspflicht nicht mehr greifen würde.


Es können doch noch Fahrkarten mit "Rundfahrten" auf Hinfahrten gekauft werden. Entsprechen diese nun den BB oder nicht?

Nein. Siehe mein Beitrag von 12:53. Es müssten vom Verkaufssystem mehrere Fk ausgegeben werden.

Eine Fk Rund-Kreuz-Quer,-Wiederholungsfahrt nicht BB-konform

chriL999, Sonntag, 13.07.2014, 14:00 (vor 4300 Tagen) @ michael_seelze

Das ist eben leider das (mein) Problem: Es werden immer noch vom Verkaufssystem kreative Fahrkarten mit "Rundfahrten" ausgegeben, die gemäß BB wohl nicht gültig sind, jedoch gemäß EBA von der DB ausgestellt und damit anzuerkennen sind. Oder es handelt sich um eine "individuelle Abrede".
Ich drehe mich ständig im Kreis: Sind "kreative" Fahrkarten nun gültig oder nicht?

Eine Fk Rund-Kreuz-Quer,-Wiederholungsfahrt nicht BB-konform

Silver, Sonntag, 13.07.2014, 14:22 (vor 4300 Tagen) @ chriL999

Das ist eben leider das (mein) Problem: Es werden immer noch vom Verkaufssystem kreative Fahrkarten mit "Rundfahrten" ausgegeben, die gemäß BB wohl nicht gültig sind, jedoch gemäß EBA von der DB ausgestellt und damit anzuerkennen sind. Oder es handelt sich um eine "individuelle Abrede".
Ich drehe mich ständig im Kreis: Sind "kreative" Fahrkarten nun gültig oder nicht?

Laut EVO sind Individualabreden nicht zulässig und wenn einfach der Fahrpreis falsch berechnet wurde, muss der Fahrgast auch nachträglich den korrekten Fahrpreis bezahlen (das ist auch bereits gerichtlich entschieden). Die Anwendung auf Rundfahrten und ähnliches ist wohl etwas komplizierter. Sicherheit kann diesbezüglich wohl nur ein Gerichtsurteil geben, das EBA hat hier auch nicht das letzte Wort. Ich bezweifle jedoch, dass die Bahn es soweit kommen lässt, so dass man pragmatisch davon ausgehen kann, dass man mit kreativen Fahrkarten „durchkommt“ – wenn auch manchmal gegen gewisse Widerstände.

Individualabrede verboten Gerichtsurteil?

Velaro D, Montag, 14.07.2014, 13:20 (vor 4299 Tagen) @ Silver

Was war das für ein Gerichtsurteil? Gibts da Berichterstatung zu? Oder auch ein Aktenzeichen?

Vergünstigungen in EVO eingeschränkt

michael_seelze, Montag, 14.07.2014, 17:19 (vor 4299 Tagen) @ Velaro D
bearbeitet von michael_seelze, Montag, 14.07.2014, 17:19

Was war das für ein Gerichtsurteil? Gibts da Berichterstatung zu? Oder auch ein Aktenzeichen?

Der Nutzer "Silver" schrieb lediglich, dass erst ein Gerichtsurteil wohl Sicherheit geben könne.
Die EVO schränkt Ermäßigungen und Vergünstigungen gegenüber den tariflichen Entgelten ein:

§ 7 Sonderabmachungen
(1) Die Eisenbahn kann ohne Bindung an die Tarife Entgelte vereinbaren (Sonderabmachungen) mit
1. Unternehmen, Behörden oder vergleichbaren Einrichtungen (Großkunden) für die Beförderung ihrer Mitarbeiter,[...].
2. Reiseveranstaltern im Personen- und Reisegepäckverkehr. [...]
(2) Sonderabmachungen sind nur zulässig, wenn der Wettbewerb sie erfordert und wenn sie geeignet sind, das Wirtschaftsergebnis der Eisenbahn zu erhalten oder zu verbessern. Sonderabmachungen bedürfen der Schriftform.
(3) Andere Sonderabmachungen, durch die Ermäßigungen oder sonstige Vergünstigungen gegenüber den tariflichen Entgelten gewährt werden, sind unzulässig und nichtig. Sie berühren die rechtliche Wirksamkeit des Beförderungsvertrages nicht. Die Entgelte und Beförderungsbedingungen richten sich auch in solchen Fällen nach dem Tarif.

Insbesondere der Absatz 3 kann in Verbindung mit §11 (2) EVO

Sind Fahrpreise unrichtig erhoben worden, ist der Unterschiedsbetrag nachzuzahlen oder zu erstatten. Der Anspruch auf Nachzahlung oder Erstattung erlischt, wenn er nicht binnen eines Jahres nach Ablauf der Geltungsdauer des Fahrausweises geltend gemacht wird.


meines Erachtens nach dazu führen, dass das EVU eine Nachzahlung durch den Kunden verlangen könnte, dem es selbst eine nach dem Tarif unzulässige Vergünstigung gewährt hat. Mir ist jedoch bisher noch kein Fall bekannt geworden, in dem diese Nachzahlung (unter ähnlichen Umständen, wie im Ausgangsbeitrag) verlangt wurde.

Vergünstigungen in EVO eingeschränkt

Florian, Dienstag, 15.07.2014, 10:11 (vor 4298 Tagen) @ michael_seelze

Es liegt hier keine Vergünstigung vor, sondern es geht hier um die Zulässigkeit des Umwegs, den entweder jeder Fahrgast (meine Meinung nach zutreffend) oder kein Fahrgast nitzen darf. Es werden also alle Fahrgäste gleich behandelt.

Vergünstigungen in EVO eingeschränkt

michael_seelze, Dienstag, 15.07.2014, 14:42 (vor 4298 Tagen) @ Florian

Wenn die Sache heute noch so buchbar wäre, wäre es eine unzulässige Vergünstigung, wenn nicht mehrere Fahrkarten (mit dann addiert sicher höherem Gesamtpreis) dafür ausgegeben werden, da mehrere Fahrkarten für derartige Aktionen ja inzwischen vom Tarif gefordert werden.
Auf die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Buchung Deiner Fahrkarte bezogen, hast du Recht.

Vergünstigungen in EVO eingeschränkt

Henrik, Dienstag, 15.07.2014, 15:06 (vor 4298 Tagen) @ michael_seelze

Was war das für ein Gerichtsurteil? Gibts da Berichterstatung zu? Oder auch ein Aktenzeichen?

Der Nutzer "Silver" schrieb lediglich, dass erst ein Gerichtsurteil wohl Sicherheit geben könne.

zuvor sprach er von einer gerichtlichen Entscheidung:

Laut EVO sind Individualabreden nicht zulässig und wenn einfach der Fahrpreis falsch berechnet wurde, muss der Fahrgast auch nachträglich den korrekten Fahrpreis bezahlen (das ist auch bereits gerichtlich entschieden).

Mir ist jedoch bisher noch kein Fall bekannt geworden, in dem diese Nachzahlung (unter ähnlichen Umständen, wie im Ausgangsbeitrag) verlangt wurde.

Fahrpreis korrekt

chriL999, Dienstag, 15.07.2014, 19:28 (vor 4298 Tagen) @ Henrik

Im genannten Falle wurde aber doch der Fahrpreis korrekt berechnet (da ja auch mehr bezahlt wurde).

Fahrkarte nach damaligen BB korrekt erstellt

michael_seelze, Mittwoch, 16.07.2014, 00:56 (vor 4298 Tagen) @ chriL999

Wenn eine ausgestellte Fahrkarte nicht den BB entspricht (was durchaus noch vorkommt), kann der Preis m.E. nicht richtig berechnet worden sein.
Im genannten Fall war aufgrund der damaligen Tarifbestimmungen (SCIC-NRT) die Fahrkarte jedoch den BB-Bestimmungen entsprechend erstellt.

Fahrkarte nach damaligen BB korrekt erstellt

chriL999, Mittwoch, 16.07.2014, 19:50 (vor 4297 Tagen) @ michael_seelze

Der normale Kunde muss davon ausgehen, dass die von der Bahn ausgestellten Fahrkarten den Beförderungsbedingungen entsprechen. Er muss sich somit auf deren Gültigkeit verlassen können. Damit wäre man wieder beim Punkt "individuelle Abrede".

Abschließende Antwort der DB - Teil 4

Florian, Mittwoch, 16.07.2014, 17:06 (vor 4297 Tagen) @ Florian

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Mein Kommentar dazu:

Die DB äußert sich zwar dazu, dass die Geltungsdauer der Fahrkarte einen Monat betrug. Aber streitig war ja gerade der Umweg und nicht die Geltungsdauer. Eine Stellungnahme dazu, ob die DB auch alle von ihr ausgegebenen Umwegfahrkarten auf der gebuchten Strecke anerkennt, wäre hilfreicher gewesen.

Wird keine Ersatzfahrkarte bei Einzug des Originals eingezogen, liegt ein Verstoß gegen die Beförderungspflicht vor, da die Ersatzfahrkarte die Fortsetzung der Fahrt ermöglicht. Ohne Beförderungsdokument kann der Fahrgast die Weiterfahrt praktisch nicht ausführen. Er setzt sich bei Fortsetzung der Reise ohne Beförderungsausweis sogar einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft aus.

Die DB war sehr wohl zur Ausstellung eines Ersatzfahrscheins nach Nr. 9.7 SCIC-NRT verpflichtet, da Abrechnungs- und Kontrollzwecke nicht als Bedingung dafür in den SCIC-NRT genannt wurden: "Ggf. kann der Beförderer den Beförderungsausweis einziehen und muss dann einen Ersatzbeförderungsausweis ausstellen."

Lustig finde ich in dem Scheiben vom 05.04.2013, dass die DB angbigt mir den Fahrschein gern zurückszusenden, obwohl sie sich zuvor über drei Monate geweigert hatte dies zu tun.

Für die Stellungnahme vom EBA mache ich dann einen neuen Beitrag auf.

Abschließende Antwort der DB - Teil 4

westtoeast, Mittwoch, 16.07.2014, 17:57 (vor 4297 Tagen) @ Florian

Du merkst aber, dass sowohl in diesem Fall als auch in dem von Dir in einem "Nachbarforum" dokumentierten SNCF-Fall jeweils nicht Du, sondern die – wenn mal so will – "Gegenseite" mit ihrer Stratgie durchgedrungen ist? Die DB wollte keine abstrakte Erklärung abgeben (abgesehen von der Gültigkeitsdauer der Fahrkarte), hat sich deswegen nur zum Verhalten des ZUB geäußert, sich entschuldigt und Du hast obendrauf Deine 21 Euro plus noch einmal 60 Euro bekommen. Die Antwort des EBA mal außen vor, hat damit die "Klärung", die Du meiner Meinung nach relativ offensichtlich geradezu provozieren wolltest - und hier geradezu episch zelebrierst - eben nicht stattgefunden. Oder anders: Viel Lärm um nichts.

Ich möchte auch noch einmal auf deine Äußerung eingehen, der Kundendialog decke ein Fehlverhalten des Zugchefs. Hierzu:

1. Der Kundendialog schreibt, die Bedenken seien gerechtfertig gewesen, nicht das gesamte Verhalten. Bezieht man die Bedenken auf die Situation bei der Fahrscheinkontrolle im Zug, ist das ja wohl ohne weiteres nachvollziehbar. Du selbst schreibst ja von einer "kreativen" Fahrkarte, wieso sollte die dann nicht einer besonders gründlichen Überprüfung unterzogen werden.

2. Wie die Situation danach verlief und warum es eskalierte, kennen wir hier nur aus Deiner Sicht. Nur: So wie Du hier postest habe ich Zweifel, dass Du unbedingt deeskalierend gewirkt hast. Meiner Erfahrung nach kommt es in einer solchen Situation und gerade bei komplexen Sachverhalten nicht nur darauf an, wer tatsächlich im Recht ist, sondern auch, wie man sich verhält. Und wenn man dann rechthaberisch und besserwisch auftritt – wie gesagt ohne dass ich die konkrete Situation kenne – kann dies natürlich zu einer Eskalation führen (die sich mancher vielleicht manchmal sogar wünscht).

DB deckt Fehlverhalten vom Zugchef - Teil 3

westtoeast, Mittwoch, 16.07.2014, 18:02 (vor 4297 Tagen) @ Florian

Woraus leitest Du ab, dass Deine Anfragen als Vorstandangelegenheit bearbeitet werden müssten?

Diesen Fall hat Frau XXX unter dem Zeichen 1-9922080845 an das Servicecenter Fahrgastrechte weitergeleitet, anstatt meinen Antrag als Vorstansangelegenheit selbst zu bearbeiten. Dies hat dazu geführt, dass mein Anliegen erneut zu Unrecht abgewiesen wurde.

DB deckt Fehlverhalten vom Zugchef - Teil 3

Florian, Mittwoch, 16.07.2014, 18:24 (vor 4297 Tagen) @ westtoeast

Woraus leitest Du ab, dass Deine Anfragen als Vorstandangelegenheit bearbeitet werden müssten?

Weil der Adressat meiner Beschwerde der Vorstand war. Wenn du ein Schreiben an ein Vorstandsmitglied adressierst, bekommst du eine Antwort vom Vorstand oder alternativ vom Zentralen Kundenialog im Auftrag des Vorstands.

Das Problem war in diesem Fall, dass das Servicecenter Fahrgastrechte das Semesterticket NRW wiederholt als erheblich ermäßigten Beförderungsentgelt eingestuft hat, obwohl es tatsächlich kein erheblich ermäßigtes Beförderungsentgelt ist. Ich wollte vor einer Beschwerde beim EBA der DB die Möglichkeit geben, die Entscheidung zu berichtigen. Das hat die DB leider nicht getan.

DB deckt Fehlverhalten vom Zugchef - Teil 3

westtoeast, Mittwoch, 16.07.2014, 18:48 (vor 4297 Tagen) @ Florian

Das dürfte vielleicht die gängige Praxis sein, aber ich sehe nicht, warum dies in irgendeiner Form zwingend sein sollte. Du formulierst es geradezu so, als müsse Deine Angelegenheit als Vorstandssache bearbeitet werden. Dabei kann eine Bearbeitung natürlich auch sein, sie an die zuständige Stelle weiterzuleiten.

Weil der Adressat meiner Beschwerde der Vorstand war. Wenn du ein Schreiben an ein Vorstandsmitglied adressierst, bekommst du eine Antwort vom Vorstand oder alternativ vom Zentralen Kundenialog im Auftrag des Vorstands.

DB deckt Fehlverhalten vom Zugchef - Teil 3

Florian, Mittwoch, 16.07.2014, 19:07 (vor 4297 Tagen) @ westtoeast

Das dürfte vielleicht die gängige Praxis sein, aber ich sehe nicht, warum dies in irgendeiner Form zwingend sein sollte. Du formulierst es geradezu so, als müsse Deine Angelegenheit als Vorstandssache bearbeitet werden.

Ich wollte der DB einfach nur die Möglichkeit geben, die falsche Entscheidung des Servicecenters Fahrgastrechte zu korrigieren, ohne dass ich gleich das EBA einschalten muss. Meine Formulierung sollte aussagen: obwohl ich der DB die Möglichkeit geboten habe, die Fehlentscheidung des Servicecenters Fahrgastrechte zu korrigieren, hat sie es auf ein Verfahren mit dem EBA ankommen lassen. Das Verfahren mit dem EBA hätte die DB also vermeiden können.

Dabei kann eine Bearbeitung natürlich auch sein, sie an die zuständige Stelle weiterzuleiten.

Die Weiterleitung an das Servicecenter Fahrgastrechte ist doch gerade nicht zielführend.

Stell dir z. B. vor du beschwerst dich über Herrn A beim Vergesetzten B. Was würdest du davon halten, wenn wenn B die Beschwerde dann an A weiterleitet und A die Beschwerde bearbeiten würde? Ich halte das nicht für zielführend.

DB deckt Fehlverhalten vom Zugchef - Teil 3

westtoeast, Mittwoch, 16.07.2014, 19:23 (vor 4297 Tagen) @ Florian

Ich wollte der DB einfach nur die Möglichkeit geben, die falsche Entscheidung des Servicecenters Fahrgastrechte zu korrigieren, ohne dass ich gleich das EBA einschalten muss. Meine Formulierung sollte aussagen: obwohl ich der DB die Möglichkeit geboten habe, die Fehlentscheidung des Servicecenters Fahrgastrechte zu korrigieren, hat sie es auf ein Verfahren mit dem EBA ankommen lassen. Das Verfahren mit dem EBA hätte die DB also vermeiden können.

Dann ist Deine Formulierung – mit Verlaub – unglücklich. Liest man Sie so, wie Du es darstellst (nämlich im Zusammenhang mit dem Verweis auf das EBA) drängt sich geradezu der Eindruck auf, der Verweis auf den anderen Fall und die ganzen beiden Absätze dienten nur dazu, eine Drohkulisse aufzubauen und zwar wenig subtil (und zielführend): Geben Sie mir, was ich will, sonst geht diese Sache auch an den Vorstand und wenn der nicht mitspielt ans EBA!

Die Weiterleitung an das Servicecenter Fahrgastrechte ist doch gerade nicht zielführend.

Stell dir z. B. vor du beschwerst dich über Herrn A beim Vergesetzten B. Was würdest du davon halten, wenn wenn B die Beschwerde dann an A weiterleitet und A die Beschwerde bearbeiten würde? Ich halte das nicht für zielführend.

Du weißt doch gar nicht in welcher Form das weitergeleitet wurde. Vielleicht war ein Zettel dran "Bitte nochmalige Prüfung, ggf. Rücksprache." Es ist doch absurd zu glauben, dass jede vermeintliche Fehlentscheidung gleich auf Vorstandsebene bearbeitet wird, ohne die zuständige Stelle zu befassen. Und im Übrigen ist es meines Erachtens jedenfalls keine offensichtliche Fehlentscheidung. Schon einmal überlegt, dass die DB vielleicht eine andere Rechtsauffassung hatte, die dann erst mit der Entscheidung des EBA sozusagen rückblickend "falsch" wird? Insofern wäre es richtiger in aller Bescheidenheit zu schreiben:

"Ich wollte der DB einfach nur die Möglichkeit geben, die aus meiner Sicht falsche Entscheidung des Servicecenters Fahrgastrechte zu korrigieren, ohne dass das EBA mit der Bitte um Klärung der Sachlage einschalten muss.

DB deckt Fehlverhalten vom Zugchef - Teil 3

Florian, Mittwoch, 16.07.2014, 20:25 (vor 4297 Tagen) @ westtoeast

Du weißt doch gar nicht in welcher Form das weitergeleitet wurde. Vielleicht war ein Zettel dran "Bitte nochmalige Prüfung, ggf. Rücksprache." Es ist doch absurd zu glauben, dass jede vermeintliche Fehlentscheidung gleich auf Vorstandsebene bearbeitet wird, ohne die zuständige Stelle zu befassen. Und im Übrigen ist es meines Erachtens jedenfalls keine offensichtliche Fehlentscheidung. Schon einmal überlegt, dass die DB vielleicht eine andere Rechtsauffassung hatte, die dann erst mit der Entscheidung des EBA sozusagen rückblickend "falsch" wird? Insofern wäre es richtiger in aller Bescheidenheit zu schreiben:

Es lag eine offensichtliche Fehlentscheidung vor. Das Servicecenter Fahrgastrechte umgeht beim Semesterticket NRW systematisch die Fahrgastrechte. Es ist immer wieder das selbe: zuerst wird der Antrag auf Erstattung der Fahrtkosten für einen alternativen Zug mit der Begründung abgeleht, es handele sich um ein erheblich ermäßigtes Beförderungsentgelt. Auf sämtliche Widersprüche folgt dann die selbe dümmliche Antwort, dass ein erheblich ermäßigter Fahrschein vorläge. Nach Eingang der Beschwerde beim EBA erfolgt dann sofort die Erstattung der Kosten mit der Ausrede, es läge ein Bearbeitungsfeler seitens der DB vor.

Ist dir ein einziger Fall bekannt, in dem das Servicecenter Fahrgastrechte ohne Beschwerde beim EBA eine Erstattung für entstandene Kosten im Zusammenhag mit dem Semesterticket NRW vorgenommen hat? Mir ist kein einziger bekannt.

DB deckt Fehlverhalten vom Zugchef - Teil 3

westtoeast, Mittwoch, 16.07.2014, 23:33 (vor 4297 Tagen) @ Florian

Es lag eine offensichtliche Fehlentscheidung vor. Das Servicecenter Fahrgastrechte umgeht beim Semesterticket NRW systematisch die Fahrgastrechte. Es ist immer wieder das selbe: zuerst wird der Antrag auf Erstattung der Fahrtkosten für einen alternativen Zug mit der Begründung abgeleht, es handele sich um ein erheblich ermäßigtes Beförderungsentgelt. Auf sämtliche Widersprüche folgt dann die selbe dümmliche Antwort, dass ein erheblich ermäßigter Fahrschein vorläge. Nach Eingang der Beschwerde beim EBA erfolgt dann sofort die Erstattung der Kosten mit der Ausrede, es läge ein Bearbeitungsfeler seitens der DB vor.

Ich kenne die konkrete Problematik nicht. Aus meiner Sicht ist davon auszugehen, dass das Servicecenter Fahrgastrechte seine Praxis ändert, wenn dort eine entsprechende Auffassung des EBA bekannt wird. Sollte dies nicht der Fall sein sollte man dies wohl direkt beim EBA monieren, dann hilft sicherlich der Umweg über den DB Vorstand nicht. Erstens wäre dann die Praxis, die der Auffassung des EBA widerspricht, offensichtlich gewollt, zweitens bin ich mir nicht sicher, ob der DB Vorstand gegenüber dem Servicecenter Fahrgastrechte überhaupt weisungsbefugt ist.

Deswegen gibt es aus meiner Sicht nur zwei Szenarien:

- Der von Dir geschilderte Fall ist einer der ersten bzw. der erste in der in dieser konkreten Frage das EBA hinzugezogen wurde und Stellung bezogen hat. Dann wäre es nicht verwerflich, wenn seitens des Servicecenter Fahrgastrechte zuvor eine andere Rechtsauffassung bestand, wie das Semsterticket einzuordnen ist.
- Das Servicecenter Fahrgastrechte hat seine Praxis trotz Kenntnis der Auffassung des EBA nicht angepasst, dann macht wohl nur der direkte Weg zum EBA Sinn und der Umweg über den Vorstand sicherlich nicht.

Teil 1?

Action85, Samstag, 12.07.2014, 19:55 (vor 4301 Tagen) @ Florian

Wann kommt denn der 2. Teil?

Teile 2 und 3 als Antworten in dieser Diskussion

Sören Heise, Region Hannover, Samstag, 12.07.2014, 20:00 (vor 4301 Tagen) @ Action85
bearbeitet von Sören Heise, Samstag, 12.07.2014, 20:00

- kein Text -

Wann in etwa kommt Teil 4?

chriL999, Samstag, 12.07.2014, 20:13 (vor 4301 Tagen) @ Action85

- kein Text -

Hat jemand Tickets, die in Deutz ausgestellt wurden?

RhBDirk, Samstag, 12.07.2014, 21:35 (vor 4301 Tagen) @ Florian

Hat jemand von euch Tickets, die durch das Rz in Deutz ausgestellt wurden?
Wenn ja, wäre nett wenn da einer mal eines einstellt. Warum ich die Frage stelle, werde ich kundtun, wenn ein weiteres Deutzer Ticket auftaucht.

Hat jemand Tickets, die in Deutz ausgestellt wurden?

JeDi, überall und nirgendwo, Sonntag, 13.07.2014, 07:58 (vor 4300 Tagen) @ RhBDirk

Hat jemand von euch Tickets, die durch das Rz in Deutz ausgestellt wurden?
Wenn ja, wäre nett wenn da einer mal eines einstellt. Warum ich die Frage stelle, werde ich kundtun, wenn ein weiteres Deutzer Ticket auftaucht.

Was solls denn sein? Einen stinknormalen Normalpreis ab Grenze hab ich da letztens gekauft...

--
Weg mit dem 4744!

Kreative Umwege? - Das Problem hatte ich auch

411, California, Samstag, 12.07.2014, 23:32 (vor 4301 Tagen) @ Florian
bearbeitet von 411, Samstag, 12.07.2014, 23:35

Hallo Florian,

mir ist das letztes Jahr auch passiert. Ich war auf einer Strecke mit von Veolia betriebenen Zügen unterwegs (laut Fahrkarte eine Stichstrecke). Bei der Fahrkartenprüfung blieb ich ruhig und sachlich (ich hatte mich schon mit den AGBs auf den Vorfall vorbereitet), jedoch war der Zugbegleiter sehr ungehalten und zog das Onlineticket ein und wollte eine FN austellen. Ich forderte den Zugbegleiter auf, einfach das OT zu scannen und die BuPol zu holen, falls es Probleme mit dem Ticket gibt. Der Zugbegleiter war in diesem Gespräch sehr laut und alle Fahrgäste schauten uns an. Nachdem ich meine Argumentationskette zur Gültigkeit des Tickets abgeschlossen hatte, wusste der Zugbegleiter nicht wie er reagieren sollte und ging einfach mit meinem Ticket in den nächsten Zugteil, ohne etwas zu sagen.

Da ich mich nicht weiter streiten wollte, hätte ich mir am nächsten Bahnhof einfach im Internetcafe das OT erneut ausgedruckt oder mir eine weitere Fahrkarte gekauft.

10 Minuten später (Meine Mitreisenden und ich hatten gar nicht damit gerechnet) kam der Zub auf mich zugerannt und knallte mir das Ticket auf einen Sitz in der Vierergruppe und warf mir noch ein aggressives "Sie A********" entgegen.

Die Mitreisenden in dem Wagen starrten mich an. Um die Situation als Vielfahrer aufzulockern sagte ich nur "Sonst beschimpfen Fahrgäste Zugbegleiter". Dann mussten alle schmunzeln.

Ich verzichtete auf eine weiteres Vorgehen gegen Zub, da mein Ticket eh so günstig war (Maximalpreis), dass es sich nicht gelohnt hätte.

Im Fernverkehr hatte ich mit solchen Fahrkarten unregelmäßig Probleme, durfte aber immer mitfahren.

Viele Grüße
411

Kreative Umwege? - Das Problem hatte ich auch

sflori, Sonntag, 13.07.2014, 09:47 (vor 4300 Tagen) @ 411

Die Mitreisenden in dem Wagen starrten mich an. Um die Situation als Vielfahrer aufzulockern sagte ich nur "Sonst beschimpfen Fahrgäste Zugbegleiter". Dann mussten alle schmunzeln.

Sehr gut reagiert! Gefällt mir. :)


Bye. Flo.

Viel besser gefällt mir...

chriL999, Sonntag, 13.07.2014, 11:43 (vor 4300 Tagen) @ 411
bearbeitet von chriL999, Sonntag, 13.07.2014, 11:46

Viel besser gefällt mir die wahrlich korrekte Antwort im Falle, keine Übereinstimmung zu erzielen, nun die Bundespolizei zu rufen. Dann klärt sich vieles einfach von selber, obwohl die Polizei erstmal nicht auf deiner Seite gewesen wäre. Wenn tatsächlich das Wort A..... gefallen ist: Einfach einen Zeugen notieren und Strafanzeige bei der Polizei stellen (sofern du möchtest, dass das Verhalten anderen Reisenden gegenüber abgestellt wird).
Wie du siehst, bin ich hier nicht auf der Seite der Bahn, habe aber auch Verständnis, wenn da ein Angestellter meint, das Ticket wäre nicht gültig, da in den BB ja stets drin steht "nur in Richtung auf das Fahrtziel, keine Rück-, Rund- und Querfahrten" usw.
Es geht somit um eine nicht gewollte Tariflücke.

Und noch eine Verständnisfrage:
Was wäre denn, wenn dir die Bahn "persönlich" verbieten würde, solche Fahrkarten zu kaufen bzw. dir den Kauf von Online-Tickets nicht mehr ermöglichen würde, so dass du zum Schalter gehen müsstest (an dem die Tickets nicht mehr erhältlich wären)?

Viel besser gefällt mir...

Silver, Sonntag, 13.07.2014, 11:56 (vor 4300 Tagen) @ chriL999

Viel besser gefällt mir die wahrlich korrekte Antwort im Falle, keine Übereinstimmung zu erzielen, nun die Bundespolizei zu rufen.

Polizei rufen ist Kindergarten. Erwachsene Menschen sollten ihre Rechtsgeschäfte auch ohne behördliche Unterstützung regeln können.

Viel besser gefällt mir...

chriL999, Sonntag, 13.07.2014, 12:42 (vor 4300 Tagen) @ Silver

Polizei rufen ist nichts besonderes: Wenn ein Zugbegleiter "Probleme macht", Fahrkarten ohne Grund einbehält (und damit zu einem Ausstieg nötigen will) oder mich beleidigt, würde ich nach wie vor die Polizei rufen und Anzeige erstellen: Damit ein Protokoll aufgenommen wird.

Viel besser gefällt mir...

bahnerausleidenschaft, Donnerstag, 17.07.2014, 11:27 (vor 4296 Tagen) @ chriL999

Wenn ich bei jeder Beleidigung die Polizei rufen würde, bräuchte ich eine eigene Abteilung bei der Polizei die sich darum kümmert. :)

Apropos "Einziehen" - OT auf Smartphone - Oh ha!

br752, Sonntag, 13.07.2014, 02:03 (vor 4301 Tagen) @ Florian

Hallo zusammen,

wie ich hier gelernt habe, darf der "Schaffner" das Ticket zwecks Pruefung einziehen.

Was ist wenn man so ein Ticket auf dem Handy hat?
In welcher Form darf er da was einziehen?
Oder darf er sich Zwecks Kontrolle nur die Auftragsnummer aufschreiben?

Oder besteht "unser" Problem eigentlich nur bei Papiertickets?


BR752

Apropos "Einziehen" - OT auf Smartphone - Oh ha!

sflori, Sonntag, 13.07.2014, 09:45 (vor 4300 Tagen) @ br752

In welcher Form darf er da was einziehen?

Kommt auf Dein Handy an. Neuere Modelle werden bevorzugt eingezogen... ;)

Oder darf er sich Zwecks Kontrolle nur die Auftragsnummer aufschreiben?
Oder besteht "unser" Problem eigentlich nur bei Papiertickets?

Ja. Ja. Genau so isses.


Bye. Flo.

Kommt drauf an.

Florian, Sonntag, 13.07.2014, 09:58 (vor 4300 Tagen) @ sflori

Oder besteht "unser" Problem eigentlich nur bei Papiertickets?


Ja. Ja. Genau so isses.

Es dürfen nur internationale Fahrscheine zu Kontrollzwecken eingezogen werden. Die nationalen BB Personenverkehr sehen dies nicht vor.

Wirklich?

chriL999, Sonntag, 13.07.2014, 11:48 (vor 4300 Tagen) @ Florian
bearbeitet von chriL999, Sonntag, 13.07.2014, 11:49

Ich glaube nicht: Bei Verdacht auf ein z.B. gefälschtes Ticket darf dieses selbstverständlich eingezogen werden. Nur das Ticket natürlich.
Das Handy darf nur von der Polizei bei Verdacht auf Diebstahl einbehalten werden oder zur Beweissicherung (wenn vermutet wird, dass das Online-Ticket gefälscht ist).

Wirklich?

sflori, Sonntag, 13.07.2014, 12:07 (vor 4300 Tagen) @ chriL999

Ich glaube nicht: Bei Verdacht auf ein z.B. gefälschtes Ticket darf dieses selbstverständlich eingezogen werden. Nur das Ticket natürlich.

Ja, genau.

Was der andere Florian vielleicht meint: Internationale Tickets werden in einigen Ländern auch heute noch auf Papier ausgestellt mit Durchschlag in der Ausgabestelle. Wenn dann Unklarheiten auftreten oder das Papier schlecht lesbar ist, muss man in der ausländischen Ausgabestelle anrufen und nach dem Original fragen. Das lässt sich kaum im Zug erledigen, weswegen das Ticket zu Kontrollzwecken eingezogen werden darf. Natürlich gibts dann ein Ersatzticket zur Weiterfahrt.


Bye. Flo.

Einziehung von FK nach BB PV?

michael_seelze, Sonntag, 13.07.2014, 13:04 (vor 4300 Tagen) @ chriL999

Ich glaube nicht: Bei Verdacht auf ein z.B. gefälschtes Ticket darf dieses selbstverständlich eingezogen werden. Nur das Ticket natürlich.

Auf welcher tariflichen Grundlage sollte das erfolgen?
Das Verweisen des Zuges ist dagegen wohl in den meisten Fällen zulässig. Siehe §8 (2) EVO:

Personen, die [...]den Anordnungen des Eisenbahnpersonals nicht folgen, können von der Beförderung ausgeschlossen werden. Sie haben keinen Anspruch auf Erstattung von Fahrpreis oder Gepäckfracht.

Die Anordnung des Eisenbahnpersonals könnte ja z.B. auf Einziehung des Fahrausweises wg. Missbrauchsverdachts lauten.

Einziehung von FK nach BB PV?

chriL999, Sonntag, 13.07.2014, 13:18 (vor 4300 Tagen) @ michael_seelze

Zur Vorlage des Fahrscheines muss dieser ausgehändigt werden. Wenn dann der Zugbegleiter diesen (aus welchen Gründen auch immer, z.B. zur Überprüfung wegen Verdacht auf Fälschung, also mit Grund) einbehält und gleichzeitig eine Ersatzfahrkarte ausstellt, lässt sich dagegen nichts machen. Sollte er dies so nicht dürfen, könnte er ja die Polizei rufen, die die Beweismittel sicherstellt.

Einziehung von FK nach BB PV?

michael_seelze, Sonntag, 13.07.2014, 13:34 (vor 4300 Tagen) @ chriL999

Zur Vorlage des Fahrscheines muss dieser ausgehändigt werden. Wenn dann der Zugbegleiter diesen (aus welchen Gründen auch immer, z.B. zur Überprüfung wegen Verdacht auf Fälschung, also mit Grund) einbehält und gleichzeitig eine Ersatzfahrkarte ausstellt, lässt sich dagegen nichts machen. Sollte er dies so nicht dürfen, könnte er ja die Polizei rufen, die die Beweismittel sicherstellt.

Aushändigen ja. Ein Recht auf Einziehung lässt sich aus den nationalen Tarifbestimmungen m.E. aber nicht ableiten. Ebenso ist die Ausstellung von Ersatzfahrkarten / die Ausgabe von entsprechenden Belegen im Falle der Einziehung im nationalen Tarif nicht geregelt. Da bliebe wohl in der Tat der Weg über die BP.

Apropos "Einziehen" - OT auf Smartphone - Oh ha!

ALR997, Sonntag, 13.07.2014, 09:45 (vor 4300 Tagen) @ br752

Ich gehe mal davon aus, dass der Zub NUR das Ticket an sich nehmen darf. Wenn ich zum Beispiel mein Papierticket in einer Mappe aufbewahre und der Zub darf nur das Ticket sehen, dann kann ich es aus der Mappe rausnehmen.
Wenn ich ihm das Handy nicht aushändigen möchte, dann dürfte das legitim sein oder?

Übrigens: aus Vorsicht kontrollieren die meisten Zubs Handy-Tickets anscheinend nur noch auf dem Tisch liegend und nicht mehr wenn sie es selbst festhalten. Oder sind mir da nur Einzelfälle übern Weg gelaufen?

Kreative Umwege tariflich korrekt? - Frage

Elevator860, Hannover, Sonntag, 13.07.2014, 07:07 (vor 4300 Tagen) @ Florian

Hallo zusammen,

was mich jetzt mal interessieren würde. Ist die Fahrkarte denn wirklich noch gültig gewesen? Da es sich doch um eine nationale Fahrkarte handelt, ist diese denn nicht nur innerhalb 2 aufeinanderfolgender Tage gültig? Laut Zangenabdruck wurde sie einmal am 2.12 und einmal am 7.12 entwertet. Oder bin ich da jetzt auf dem Holzweg?

Liebe Grüße

Sebastian

Antwort

sflori, Sonntag, 13.07.2014, 09:43 (vor 4300 Tagen) @ Elevator860

Stimmt, und: Igel(Gr) = international.


Bye. Flo.

Kreative Umwege tariflich korrekt? - Frage

regiobaden, Sonntag, 13.07.2014, 12:11 (vor 4300 Tagen) @ Elevator860

Vor allem wurde die Fahrpreisnacherhebung am 15.12. ausgestellt, also zwei Wochen nach Anbruch der Gültigkeit. Ob das so korrekt war?

Kommt noch eine ausführliche Antwort Teil 3?

chriL999, Sonntag, 13.07.2014, 11:51 (vor 4300 Tagen) @ Florian

- kein Text -

Kommt noch eine ausführliche Antwort Teil 3?

Florian, Sonntag, 13.07.2014, 14:46 (vor 4300 Tagen) @ chriL999

Ich bin bis Montag Abend unterwegs. Daher kann ich wahrscheinlich erst am Dienstag auf die einzelnen Beiträge antworten und die Fortsetzung einstellen. Haltet Ihr es für sinnvoll für die Antwort vom EBA ein neues Thema aufzumachen oder soll ich das dann hier unten anhängen? Der Beitragsbaum ist ja schon recht unübersichtlich geworden.

Ich wünsche Euch boch einen schönen Sonntag!
Florian

Ich würde diesen Baum ergänzen. Danke.

chriL999, Sonntag, 13.07.2014, 15:10 (vor 4300 Tagen) @ Florian

- kein Text -

Ich würde einen neuen Baum aufmachen.

Velaro D, Sonntag, 13.07.2014, 19:31 (vor 4300 Tagen) @ chriL999

So bekommt das Thema mehr Aufmerksamkeit und der Übersichtlichkeit tut es auch gut.

Eine/zwei (dumme?) Frage/n...

musicus, Montag, 14.07.2014, 19:31 (vor 4299 Tagen) @ Florian

...an die Kreativexperten in der Runde:

a) Warum kann man Stichstrecken nicht zur Gänze aus dem Buchungssystem nehmen? (Evtl. mit der Ausnahme personenbedienter Verkauf) Welchen tariflichen/wirtschaftlichen Sinn macht dieses Angebot überhaupt? (Auf Verkäuferseite, natürlich)

b)Was macht es eigentlich so schwierig, das mehrfache Befahren ein und derselben Verbindung in gleicher Richtung tariflich zu verbieten? (ausgenommen natürlich Zeitkarten. Und komme mir nicht einer mit dem Argument, ein int. FV-Fahrschein sei eine Zeitkarte...) Oder steht das schon irgendwo in den BB, die ich als Ottonormalfahrer natürlich noch nie gelesen habe?

Andererseits hält sich mein Mitleid mit der Bahn auch (noch) in Grenzen. Was man lösen kann, soll man bitte auch fahren dürfen. Wenn sich das System schon austricksen lässt - schön für den, der's findet! Wenn interne Überprüfungsroutinen bei Kombinationen aus Grenztarifpunkt und Stichstrecke nicht hellhörig werden (das Ding ist zum Selbstausdrucken noch immer im System!) - naja... Zur "Kreativität" gehört immer auch einer, der sich von ihr "verzaubern" lässt.

Viel schlimmer...

chriL999, Montag, 14.07.2014, 21:17 (vor 4299 Tagen) @ musicus

Viel schlimmer ist doch die Tatsache, dass es offiziell immer noch nicht klar genug ist, ob kreative Fahrkarten nun gültig sind oder nicht?
Aussagen wie "offiziell nein", "individuelle Abrede mal ja mal nein", "verbindliches Gerichtsurteil fehlt und wird es wohl nicht geben", "ausgestellte Fahrkarten müssen anerkannt werden" usw. bringen leider keine finale Klarheit in die Sache.
Warum antwortet seit Jahren zu solchen Themen kein Zugbegleiter oder Verantwortlicher der Bahn genau hier in diesem Forum?
Oder ein Anwalt der Bahn rechtsverbindlich in diesem Forum?
Warum?
Warum?
Warum lässt man uns alleine?

Weil das Problem in der Praxis gar nicht auftaucht!

Blaschke, Montag, 14.07.2014, 21:45 (vor 4299 Tagen) @ chriL999
bearbeitet von Blaschke, Montag, 14.07.2014, 21:46

Hallo!

Viel schlimmer ist doch die Tatsache, dass es offiziell immer noch nicht klar genug ist, ob kreative Fahrkarten nun gültig sind oder nicht?
Aussagen wie "offiziell nein", "individuelle Abrede mal ja mal nein", "verbindliches Gerichtsurteil fehlt und wird es wohl nicht geben", "ausgestellte Fahrkarten müssen anerkannt werden" usw. bringen leider keine finale Klarheit in die Sache.
Warum antwortet seit Jahren zu solchen Themen kein Zugbegleiter oder Verantwortlicher der Bahn genau hier in diesem Forum?
Oder ein Anwalt der Bahn rechtsverbindlich in diesem Forum?
Warum?
Warum?
Warum lässt man uns alleine?

Weil der Normalreisende auch nur Normalfahrscheine bucht und sich mit solchen "Tricks" gar nicht beschäftigt.

Ergo stellt die Sache mal auf die gesamten Fahrkartenverkäufe bezogen, überhaupt kein Problem dar.

Und das würde auch so bleiben, wenn nicht ständig irgendwelche "Künstler" über's Ziel hinausschießen würden und wenn sie nicht großkotzigst jeden Kniff breittreten würden und sich dabei gebärden, als seien sie eine Art Martin Luther des Fahrkartenwesens.

Bei einer "rechtverbindlichen" Klärung kann ja, wenn man etwas logisch mitdenkt, nur eines bei rauskommen: Dass es nicht erlaubt sein wird uns das die DB noch mehr versuchen wird, solch kreative Fahrkarten zu unterbinden. Und dass man womöglich im Zweifel das Risiko auf den Kunden abwälzt.

Aber so ist das heute: Man will exzessiv alles ausnutzen bis zum geht nicht mehr - ist ja auch okay. Aber dann hätte man gleichzeitig gerne den Persilschein, dass man auch garantiert(!) keine Probleme bekommt im Zug. Tja, das funktioniert aber nun mal nicht. Wer kreativ sein will, muß eben auch etwas Risiko und Nervenkitzel akzeptieren. Aber in unserer verlogenen, kleinkarierten Gesellschaft sind solche logischen Zusammenhänge natürlich nicht weiter erwünscht. Für sein Handeln möchte man dann die Konsequenzen nicht tragen.


Hoffnungslose Grüße von

jörg

Zustimmung und Verallgemeinerung: leicht OT

Freifahrtensammler, Montag, 14.07.2014, 22:14 (vor 4299 Tagen) @ Blaschke
bearbeitet von Freifahrtensammler, Montag, 14.07.2014, 22:15

Aber so ist das heute: Man will exzessiv alles ausnutzen bis zum geht nicht mehr - ist ja auch okay. Aber dann hätte man gleichzeitig gerne den Persilschein, dass man auch garantiert(!) keine Probleme bekommt im Zug. Tja, das funktioniert aber nun mal nicht. Wer kreativ sein will, muß eben auch etwas Risiko und Nervenkitzel akzeptieren. Aber in unserer verlogenen, kleinkarierten Gesellschaft sind solche logischen Zusammenhänge natürlich nicht weiter erwünscht. Für sein Handeln möchte man dann die Konsequenzen nicht tragen.


Hoffnungslose Grüße von

jörg

Ich habe mir die mittlerweile zum Beitragsbaum angewachsene Diskussion mit Interesse durchgelesen. Auch wenn die DB hier - und wir erfahren hier nur eine von zwei Seiten - mit dem "Aus dem Zug werfen" eines Fahrgastes mit legitimer Fahrkarte wohl zu weit gegangen ist, finde ich die Tendenz, alles bis zum letzten formalrechtlich ausnutzen zu wollen, beängstigend.

Ich meine deswegen ist nicht nur bei der DB manches kompliziert. Ich finde, dass kann man auch Verallgemeinern. Wird irgendwo eine neue Ausbaustrecke für die Bahn oder das Stromnetz angekündigt, möchte der Bund eine Autobahn verbreitern, finden sich garantiert irgendwelche seltenen Juchtenkäfer und ihre Beschützer in Form einer resoluten Bürgerinitiative. Und die BI geht dann natürlich bis zum Bundesverfassungsgericht. Ist ja ihr gutes Recht. Kompromisse im Voraus? Nein danke!

Oder bei den Banken: Lässt man ihnen zu viel Spielraum, nutzen sie diesen gnadenlos und zum Teil systemgefährdend aus. Und die Banker werden trotz ihrer finanzwirtschaftlichen Harakiri-Beschlüsse sogar noch vor Gerichten wie in Hamburg freigesprochen. Das Gesetz gibt eine Verurteilung nicht her...

Aber wenn sich dann alle abends auf ein Bier (oder auf eine Bionade) treffen, wird schön auf die achso komplizierten Gesetze verwiesen.

Hallo? Die Gesetze sind auch deswegen so kompliziert, weil es immer irgendwelche Einzelfälle gibt, die nicht genau passen. Und eben diese Einzelfälle prozessieren dann, gewinnen höchstrichterlich und schon kommt wieder ein Zusatz zum eh schon unübersichtlichen Gesetz...

Ach, wie freu ich mich schon auf die PKW-Maut...

Nur meine zwei Cent... Blaschke, nimms einfach mit Humor, das hilft!

J.

Zustimmung und Verallgemeinerung: leicht OT

musicus, Montag, 14.07.2014, 22:25 (vor 4299 Tagen) @ Freifahrtensammler
bearbeitet von musicus, Montag, 14.07.2014, 22:27

Ich habe mir die mittlerweile zum Beitragsbaum angewachsene Diskussion mit Interesse durchgelesen. Auch wenn die DB hier - und wir erfahren hier nur eine von zwei Seiten - mit dem "Aus dem Zug werfen" eines Fahrgastes mit legitimer Fahrkarte wohl zu weit gegangen ist, finde ich die Tendenz, alles bis zum letzten formalrechtlich ausnutzen zu wollen, beängstigend.

ähm... naja, ich finde es ebenso beängstigend, dass die Bahn hinsichtlich der von ihr ausgestellten Tickets eine (offenbar zu) uneinheitliche Linie fährt. Eine Fahrkarte muss eine Fahrkarte sein. Was sich buchen lässt, muss sich auch fahren lassen - einem Schaffner, der mir vorwirft ich hätte in cyberkriminalistischer Manier 'das System' gehackt und so einen ungültigen Fahrschein erstellt und bezahlt um ihn zu betrügen und schlussendlich auch meine Reise abbricht und Geld von mir erpresst, würde ich ausschließlich formalrechtlich begegnen wollen

Hallo? Die Gesetze sind auch deswegen so kompliziert, weil es immer irgendwelche Einzelfälle gibt, die nicht genau passen. Und eben diese Einzelfälle prozessieren dann, gewinnen höchstrichterlich und schon kommt wieder ein Zusatz zum eh schon unübersichtlichen Gesetz...

ja und? Für Einzelfälle gibt es den personenbedienten Verkauf. Die DB täte gut daran, die Kombi aus Maximalpreis, doppeltes/mehrfaches Durchfahren eines Bahnhofes und int. Ticket aus dem el. System zu nehmen, ggf. auch gebuchte Aufenthalte präzise auf dem FS zu vermerken. Und sie täte gut daran, ein bezahltes Ticket diskussionslos anzuerkennen - gerade weil das Problem ein fahrlässig hausgemachtes ist.

Zustimmung und Verallgemeinerung: leicht OT

JeDi, überall und nirgendwo, Montag, 14.07.2014, 22:42 (vor 4299 Tagen) @ musicus

ja und? Für Einzelfälle gibt es den personenbedienten Verkauf. Die DB täte gut daran, die Kombi aus Maximalpreis, doppeltes/mehrfaches Durchfahren eines Bahnhofes und int. Ticket aus dem el. System zu nehmen, ggf. auch gebuchte Aufenthalte präzise auf dem FS zu vermerken. Und sie täte gut daran, ein bezahltes Ticket diskussionslos anzuerkennen - gerade weil das Problem ein fahrlässig hausgemachtes ist.

Ich rechne eigentlich schon seit längerem damit, dass bei SCIC-Fahrkarten der Maximalpreis irgendwann nicht mehr greift...

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Weg mit dem 4744!

Auch Zustimmung

Freifahrtensammler, Montag, 14.07.2014, 22:55 (vor 4299 Tagen) @ musicus

ja und? Für Einzelfälle gibt es den personenbedienten Verkauf. Die DB täte gut daran, die Kombi aus Maximalpreis, doppeltes/mehrfaches Durchfahren eines Bahnhofes und int. Ticket aus dem el. System zu nehmen, ggf. auch gebuchte Aufenthalte präzise auf dem FS zu vermerken. Und sie täte gut daran, ein bezahltes Ticket diskussionslos anzuerkennen - gerade weil das Problem ein fahrlässig hausgemachtes ist.


Auch wenn Du Dich jetzt vielleicht wunderst. Deinem Beitrag würde ich auch Zustimmen. Das Verhalten des ZUB war eventuell auch suboptimal. Der TE hat eventuell ein so nicht beabsichtigtes kreatives Schlupfloch im Tarifsystem entdeckt. Eventuell muss die DB diese oben beschriebene Buchungsmöglichkeit ausschließen, wie Du vorschlägst.

Aber wir wissen zum Beispiel nicht mit Sicherheit, welche genauen Angaben er beim personenbedienten Kauf des Fahrscheins in Köln gemacht hat, d.h. ob er dem Mitarbeiter des RZ seine Reiseabsichten auch genauso kundgetan, wie er sie dann auch umgesetzt hat. Da könnte nämlich auch für den TE eine rechtliche Grauzone beginnen.

Auch Zustimmung

JeDi, überall und nirgendwo, Montag, 14.07.2014, 23:02 (vor 4299 Tagen) @ Freifahrtensammler
bearbeitet von JeDi, Montag, 14.07.2014, 23:02

Aber wir wissen zum Beispiel nicht mit Sicherheit, welche genauen Angaben er beim personenbedienten Kauf des Fahrscheins in Köln gemacht hat, d.h. ob er dem Mitarbeiter des RZ seine Reiseabsichten auch genauso kundgetan, wie er sie dann auch umgesetzt hat. Da könnte nämlich auch für den TE eine rechtliche Grauzone beginnen.

Solange die DB im Fahrplanbasierten Verkauf keine Aufenthalte über 48 Stunden darstellen kann, ist das erstmal nicht das Problem des TE.

Und was der Reisende dann an seinem Via-Ort macht, ist mir als Verkäufer ehrlich gesagt ziemlich egal.

--
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Auch Zustimmung

musicus, Montag, 14.07.2014, 23:18 (vor 4299 Tagen) @ Freifahrtensammler

ich wundere mich eigentlich nicht. Auch bin ich kein Kreativfahrer, sondern habe 'nur' den Thread interessehalber verfolgt.
Was das Schlupfloch anbelangt: dazu waren eigentlich meine Fragen hier gedacht, die bislang unbeantwortet blieben. Warum zum Teufel ist es offenbar erlaubt(!) die selbe Strecke in derselben Richtung mehrmals zurückzulegen? Ich kann mir praktisch nicht vorstellen, dass man bei der Bahn um die Problematik nicht weiß. Auch hier wird man mit Sicherheit mitlesen...

Mündliche Kommunikation hin oder her - ich persönlich hab schon massive Schwierigkeiten mit einem System, das solche Dinge prinzipiell zulässt, in den BB offenbar lückenhaft ist und gegen Bezahlung entsprechende Tickets druckt, die dann doch wieder ungültig sein sollen... Hier sind einfach die Optimierer rund ums Buchungssystem und die BB gefordert.

Grundsätzlich denke ich, dass wir hier kein so breites Meinungsspektrum haben, wie manche glauben - is ja kein Betrügertreff hier.

Auch Zustimmung

Co_Tabara-98, Hannover, Dienstag, 15.07.2014, 03:28 (vor 4299 Tagen) @ Freifahrtensammler

Aber wir wissen zum Beispiel nicht mit Sicherheit, welche genauen Angaben er beim personenbedienten Kauf des Fahrscheins in Köln gemacht hat, d.h. ob er dem Mitarbeiter des RZ seine Reiseabsichten auch genauso kundgetan, wie er sie dann auch umgesetzt hat. Da könnte nämlich auch für den TE eine rechtliche Grauzone beginnen.

Aus Florians Äußerungen ist zu entnehmen, dass eine Fahrt Orlamünde (bzw. Weimar) - Bonn feststand (wahrscheinlich Datum und ungefähre Uhrzeit), eine weitere Fahrt Bonn - Bochum (ggf. Dortmund?) - Bonn am (ca.) 15.12. und eventuell eine Fahrt Bonn - Luxemburg (und zurück).

Wenn er nun in Kenntnis der Angebotspalette der Bahn Folgendes verlangt hat:

"Ich möchte von Orlamünde über Bonn und Dortmund nach Luxemburg fahren, Abfahrt 2.12., 18 Uhr. Bitte stellen Sie die Fahrkarte nur bis zum Grenzpunkt aus wegen Interrail, und als Normalpreis, damit ich flexibel bleibe", was hätte er anderes bekommen sollen als die ihm ausgestellte Fahrkarte? Dass er nun andere als die angegebenen Züge genutzt hat bzw. nutzen wollte (auf den gleichen Strecken, in der angegebenen Reihenfolge), sollte sein gutes Recht gewesen sein bei einem flexiblen Normalpreis.

Ob der Mitarbeiter der Bahn die Fahrkarte eventuell nicht hätte verkaufen dürfen, kann nicht das Problem des Kunden sein.

Die Diskussion hat mich doch an etwas erinnert, obwohl das mit Software zu tun hatte (Eintrag vom 17.5.14). Wobei ich eigentlich nach "Edathy" gesucht hatte. Ich fand dann noch dieses (25.3.): "Wer sich legal verhält, kann sich heute schon dadurch verdächtig machen." Der eigentliche Edathy-Fall ist doch schon länger her, einfach selber weitersuchen.

Guter Beitrag, nur .,.,

M-PAS, München, Montag, 14.07.2014, 22:27 (vor 4299 Tagen) @ Freifahrtensammler

Danke für den Beitrag. Sehe es sehr ähnlich.
Nur bzgl. des Bürgerbegehrens .... Du hast den Krötentunnel vergessen. *lach
Und natürlich muss dieser beleuchtet sein! Das fordern sicher die femministische Tierschützerpartei oder die wilden Grünen. Denn wie soll den so ein armes Krötenweibchen nachts dann in dem unbeleuchteten Tunnel (unter einer ICE Strecke, oder Autobahn) sicher nach Hause kommen. Thema Vergewaltigungsopfer.

Ach ist diese Zivisilation herrlich.
Wer übrigens mal sehen will, welch Trottel man in das EU Parlament gewählt hat, wenn man seine Stimme an die Grünen verschenkt hat ... bitte ... Willkommen im ohh oooohhh teletubbi Land.

Kompetente Deutsche Abgeordnete im EU Parlament

* K O T Z

OT: Guter Beitrag, nur .,.,

bahnsocke, Flensburg, Montag, 14.07.2014, 23:23 (vor 4299 Tagen) @ M-PAS

Lieber M-Pas,

wenn ich mir dies ansehe habe ich eigentlich nicht das Gefühl von einem "Trottel" im EU-Parlament vertreten zu werden!

Ob die Parlamentarier es jetzt verstehen besonders gut Videos zu produzieren ist für mich nicht das wesentliche Kriterium. Tatsächlich hat man es hier mit einer Generation von Poltikern zu tun die sich aus Interesse an Europa und den dort zu entscheidenden Themen ins Europaparlament begeben haben und nicht weil sie einen bequemen Versorgungsposten gesucht haben. Eine solche Generation ist in mehreren Parteien zu beobachten und eigentlich ein hoffnungsfrohes Zeichen. Du musst dir ja auch nur vor Augen führen, dass die Intention dieses Videos sicher war über die Arbeit im Europaparlament zu informieren und nicht die Kultur der Hinterzimmerentscheidungen zu befeuern. Über gelungene Umsetzung kann man gerne streiten aber das Bedürfnis für ein

* K O T Z

sehe ich wirklich nicht.

Total OT - Grüne gehen garnicht

M-PAS, München, Montag, 14.07.2014, 23:37 (vor 4299 Tagen) @ bahnsocke

Wenn das also politische REAL-Satire ist, sehen wir in dem Clip wogmöglich den zukünftigen Außenminister, die Kanzlerin und daneben die durchgeknallte Verteidigungsministerin!

WOW - Schland!

Es wird langsam peinlich, wenn man sich zu einer Bevölkerung zugehörig fühlt, bei der tatsächlich jeder zehnte Wähler genau diese Leute ins Europaparlament gewählt hat.
Wie soll man das seinen Enkeln erklären, daß man sich trotz besseren Wissens nicht vehement mit allen Mitteln gewehrt hat und so zum Mitläufer wird.

Waren es für uns noch Öttinger und Schulz, so sind es jetzt, für Generation Y, Terry, Jan und Ska.

Bezeichnend, dass nach Generation Z (welche etwa mit dem Geburtsjahr 1998 beginnt), das Alphabet keine weiteren Buchstaben mehr vorsieht. Man darf hoffen, dass dies ein Hinweis des Schicksals darauf ist, dass sich Terry, Jan und Ska nicht fortpflanzen werden. Hoffentlich.

frei nach Heinrich Heine ...

Ins Ideologenherz aus Stein
zieht Mitgefühl urplötzlich ein
Rote Hilfe, Empathie
vereint mit Handel, Industrie
human verziert, grün ausgeschmückt
Autonome sind beglückt
Michels Weltbild neu bestückt
dank Krawall, Protest, Getöse
bleibt linkes gut, das rechte böse
alles über einen Kamm
der Wolf mutiert zum Unschuldslamm
beklaget Not, erfindet Gründe
zum Gedeihen schräger Pfründe.

Flüchtlingsströme, Asylanten
beflügeln Heuchler, Intriganten
Geplärr verschmitzt im großen Stil
Tränenfluss vom Krokodil
moraline Menschenliebe
Schleim getränkt, mitunter trübe
gepflegt mediale Geltungstriebe
verordnet saftig Zwangsgebühr
dafür gebriefte Talkshowkür.
Helfershelfer gut bestallt
sehn vor Bäumen keinen Wald
gilt` s doch nach gesponnem Faden
erst im Chaos mal zu baden
aus Ruinen auf zu stehn
Sozialismus ist so schön.
Proletarier aller Welt
fordert Wohlfahrt
Wohnung,Geld
das ist euer gutes Recht
weil der Michel
gerne blecht.

Abgefeimter Logenkleister
arme Seelen, enge Geister
Spaßgesellschaft, grüner Zwirn
Revoluzzer ohne Hirn
Bürgermeister, Theologen
vereint auf steilen Zeitgeistwogen.

Unterhalb vom Tellerrand
hantiert normierter Fachverstand
dem beileibe nicht gegeben
sich darüber zu erheben.
Besserung ist kaum in Sicht
erst wenn der Krug
am Brunnen bricht.

Zündelbrüder, Deutschlandhasser
bekommen leider Oberwasser.
Flache Kenntnis der Geschichte
Schuldgefühle armer Wichte
treiben munter ihre Possen
Berlin hermetisch eingeschlossen
von den Bürgern isoliert
mehr und mehr
nach Steuern giert.

Keine Werte von Bestand
sind zu eigen diesem Land
abgeschafft längst Gott und Kaiser
tausend Narren, bloß kein Weiser
das Wiegenland der dichtend Denker
in Geiselhaft korrupter Banker
ohne Ethik und Gewissen
soziale Netze wird man missen
außer denen für Bla Bla
denn Deutschland ist für alle da.

Klarer Geist kann kaum es fassen
Michel auf verlorenen Gassen
Tagedieben zum Gefallen
die von Humanismus lallen.

Hauptauswahlkriterien für die "beliebtesten" dieser "Zucht" sind ja wohl mangelnde Kompetenz und vor allen Dingen mangelnde Erfahrung. Sehr gerne Schul- oder Hochschulabgänger, die wissen nämlich nicht, wovon sie reden, denn sie kennen die Welt in der Regel nur aus Büchern, Kneipen, Urlaubsfahrten - jedenfalls die meisten.

Und "so etwas" trägt dann "Verantwortung". Jesses, die wissen doch überhaupt nicht, was das ist. Darum kommen sie auch auf die Idee, so ein Kasperltheater zu veranstalten, wie dieses Video.

Warum verteidigst du so ein Fallobst?

Für mich sind die Grünen, seit dem Verräter Fischer und Wackersdorf sowieso durch.

Beste Grüße

Deine GEZ WDR Propaganda schaue ich mir nicht an, sorry

Weil das Problem in der Praxis gar nicht auftaucht!

Florian, Dienstag, 15.07.2014, 01:02 (vor 4299 Tagen) @ Blaschke

Und das würde auch so bleiben, wenn nicht ständig irgendwelche "Künstler" über's Ziel hinausschießen würden und wenn sie nicht großkotzigst jeden Kniff breittreten würden und sich dabei gebärden, als seien sie eine Art Martin Luther des Fahrkartenwesens.

Es war nicht beabsichtigt die Sache so breit zu treten. Ich behalte meine Kniffe normalerweise für mich und freue mich, wenn ich sie lange anwenden kann. Wenn die Fahrkarten nicht eingezogen worden wären und der Zugchef mich hätte ausreden lassen, dann hätte ich nach Beendigung der Diskussion einfach meinen Perso vorgezeigt und hätte die Sache dann mit Baden-Baden geklärt, ohne dass es jemand großartig mitbekommt. Da ich aber ohne Fahrkarte in Köln stehen gelassen wurde, musste ich da einfach gegen Vorgehen.

Jetzt ist die Sache eh schon Gegegenstand zu einem Verwaltungsverfahren beim EBA gemacht worden und Orlamünde - Bonn - Dortmund - Igel(Gr) ist auch nicht mehr auf einem Beleg buchbar. Also kann ich mit diesem Beitrag im ICE-Treff eh nichts mehr kaputt machen.

friedliche Grüße in die Friedensstadt
Florian

Viel schlimmer...

Velaro D, Montag, 14.07.2014, 22:12 (vor 4299 Tagen) @ chriL999

Viel schlimmer ist doch die Tatsache, dass es offiziell immer noch nicht klar genug ist, ob kreative Fahrkarten nun gültig sind oder nicht?

Es scheint ein Graubereich zu sein. Aber anscheinend muss die Bahn Fahrkarten, die sie verkauft auch anerkennen.

Aussagen wie "offiziell nein", "individuelle Abrede mal ja mal nein", "verbindliches Gerichtsurteil fehlt und wird es wohl nicht geben", "ausgestellte Fahrkarten müssen anerkannt werden" usw. bringen leider keine finale Klarheit in die Sache.

Das ist aus Sicht der Bahn doch gut. Die wollen doch nicht selbst auf Lücken in ihrem System hinweisen.

Warum antwortet seit Jahren zu solchen Themen kein Zugbegleiter oder Verantwortlicher der Bahn genau hier in diesem Forum?

Ein einzelner Zugbegleiter hat in der Sache letztendlich wenig zu entscheiden.

Oder ein Anwalt der Bahn rechtsverbindlich in diesem Forum?
Warum?
Warum?
Warum lässt man uns alleine?

Weil man von offizieller Seite keine Aufmerksamkeit auf das Thema lenken will.

Sperre des Online-Zugangs

chriL999, Montag, 14.07.2014, 22:37 (vor 4299 Tagen) @ Velaro D
bearbeitet von chriL999, Montag, 14.07.2014, 22:39

Man lenkt ja erstmal keine öffentliche Aufmerksamkeit auf das Thema, wenn ich bei einer kreativen Fahrkarte "erwischt" werde, man mir dann z.B. den Online-Zugang sperrt und die Mitarbeiter am Schalter entsprechend geschult werden. Wenn ich dann wieder "erwischt" werde, erteilt man mir eben Hausverbot in allen Zügen der Bahn.

Anstatt Fahrpreisnacherhebung und Abschieben der Forderung nach Baden Baden und Schweigen im Forum.

Kein Hausverbot in Zügen

Velaro D, Montag, 14.07.2014, 22:45 (vor 4299 Tagen) @ chriL999

Man lenkt ja erstmal keine öffentliche Aufmerksamkeit auf das Thema, wenn ich bei einer kreativen Fahrkarte "erwischt" werde, man mir dann z.B. den Online-Zugang sperrt und die Mitarbeiter am Schalter entsprechend geschult werden.

Kennst du Fälle in denen der Online-Zugang wegen solchen Aktionen gesperrt wurde? Das wäre interessant zu erfahren.

Wenn ich dann wieder "erwischt" werde, erteilt man mir eben Hausverbot in allen Zügen der Bahn.

Die Bahn unterliegt dem Kontrahierungszwang, d.h. sie muss dich zum gültigen Tarif befördern. Wieweit der reicht ist strittig. Klar sollte aber sein, dass die Bahn keine pauschalen Hausverbote wegen "Schwarzfahren" erteilen kann.

Kein Hausverbot in Zügen

chriL999, Montag, 14.07.2014, 22:54 (vor 4299 Tagen) @ Velaro D

Wenn du bei einer bereits offenen Forderung eine Lastschrift zurückbuchen lässt, wirst du recht schnell für das Online-System gesperrt werden.
Wenn es dir auch mal ohne Grund gesperrt wird (z.B. "Systemfehler"), so bekommst du ebenso für eine gewisse Zeit keine kreativen Karten mehr aus dem Drucker heraus.
Wenn du von der Bahn schriftlich darauf hingewiesen wirst, kreative Fahrkarten zu unterlassen, tust du dich bei einer kommenden Fahrscheinkontrolle auch etwas schwerer.
Wenn du bereits einen Eintrag in Baden Baden hast, wirst du nur sehr schwer einen Kredit usw. bekommen.

Es wäre somit gut im Interesse aller, wenn die Bahn eine klarere Position zu den von ihr ausgestellten Fahrkarten bezieht, anstatt die Zugbegleiter "die Arbeit" machen zu lassen und Fahrpreisnacherhebungen nach Baden Baden abzugeben.

Kein Hausverbot in Zügen

Henrik, Dienstag, 15.07.2014, 15:47 (vor 4298 Tagen) @ chriL999

Wenn du bei einer bereits offenen Forderung eine Lastschrift zurückbuchen lässt, wirst du recht schnell für das Online-System gesperrt werden.

..kommt eben drauf an, nicht zwingend. wenns wirklich nur das ist, dann wird man nach Klärung auch sehr schnell wieder freigeschaltet, ggf. mit ohne Lastschriftzahlungsmöglichkeit.

Wenn es dir auch mal ohne Grund gesperrt wird (z.B. "Systemfehler"), so bekommst du ebenso für eine gewisse Zeit keine kreativen Karten mehr aus dem Drucker heraus.
Wenn du von der Bahn schriftlich darauf hingewiesen wirst, kreative Fahrkarten zu unterlassen, tust du dich bei einer kommenden Fahrscheinkontrolle auch etwas schwerer.

derlei Fälle gab es?

Wenn du bereits einen Eintrag in Baden Baden hast, wirst du nur sehr schwer einen Kredit usw. bekommen.

Baden-Baden? was soll da sein? bei der Fahrpreisnacherhebungsstelle?
wieso sollte man dort bei denen einen Kredit beantragen wollen?

für sämtliche andere Stellen ist sowas sowas von schnuppe.. das hat keine Auswirkungen.

Es wäre somit gut im Interesse aller, wenn die Bahn eine klarere Position zu den von ihr ausgestellten Fahrkarten bezieht, anstatt die Zugbegleiter "die Arbeit" machen zu lassen und Fahrpreisnacherhebungen nach Baden Baden abzugeben.

Die Zugbegleiter haben damit ja noch am wenigsten Arbeit, sie sind ja gar drauf geschult bzw. sollten sein. Es ist deren Arbeit, die übliche, von daher kein Problem.
Den Fahrgästen ist es ganz offensichtlich zum Vorteil und der Bahn insgesamt ebenso.
Wozu also was am Status-Quo ändern?

Ich will einfach Klarheit in der Sache.

chriL999, Dienstag, 15.07.2014, 21:44 (vor 4298 Tagen) @ Henrik

- kein Text -

Sperre des Online-Zugangs

akbar23, Montag, 14.07.2014, 23:23 (vor 4299 Tagen) @ chriL999

Könnte man nicht einfach auf internationalen Fahrscheinen den innderdeutschen Maximalpreis deaktivieren?

Sperre des Online-Zugangs

musicus, Montag, 14.07.2014, 23:34 (vor 4299 Tagen) @ akbar23

wahrscheinlich schon.

Aber weil es die Bahn nicht tut/tat, sondern gegen Geld Fahrscheine bis genau Grenztarifpunkt zum Maximalpreis unter internationaler Gültigkeitsdauer und mehrfachem Durchfahren eines Bahnhofs (Stichstrecke) ausstellt und dann auch offenbar über mehrere Tage (Wochen?) verpennt, dass dieselbe Strecke in derselben Richtung mehrfach ohne Zeitkarte gefahren wird, kann ich irgendwie nicht so richtig Mitgefühl für das Unternehmen aufbringen...
Wenn das (zwar unorthodox, aber) BB-konform war: Chapeau dem Trickser! Falls nicht: wozu die Debatte?

Viel schlimmer...<Achtung Nostalgie und OT>

Jonasz, Montag, 14.07.2014, 23:07 (vor 4299 Tagen) @ Velaro D

Als nicht kreativer Bahnfahrer, der aus nostalgischen Gründen viel zu viel Geld fürs Bahnfahren ausgibt, ich finde es gut, dass kreative Fahrkarten die DB in vielleicht in etwas Bedrängnis bringen.

Ich habe Bahnfahren in den 80/90ern mit dem Taschengeldpass gelernt und fahre wahrscheinlich heute immer noch so. Stornogebühren und Feststellungen, dass ich Suboptimal gebucht habe gehören daher wohl zu meinem Reise-Budget.

Gerade, dass ich eigentlich Kilometer kaufe und dann auch in die andere Richtung fahren konnte, waren meine Sympatie für die Bahn. Auch die "Beamten" auf meinem Schulweg, die meinen Fahrausweis kontrollierten und am Monatsanfang ohne aktuelle Wertmarke, mich nachdrücklich, freundlich informell an eine "Aktualisierung" erinnerten, vermisse ich irgendwie. Es saßen immer die gleichen Fahrgäste am selben Platz (ohne Reservierung) Genau wurde "damals" jedoch auch alles genommen. Ich erinnere mich an eine Fahrt von Padaborn nach Freiburg, bei der ich keinen IC Zuschlag hatte (6DM), ich das wohl bei der "Buchung" übersehen hatte und der Fahrschein kurzerhand vom Schaffner einbehalten wurde. In Freiburg hat dann meine abholende Mutter die 6 DM direkt bezahlt (peinliche Sache).

Man konnte spontan mit dem Nachtzug fahren. Abteil mit Party (Stuttgart-Berlin, es war Loveparade, was ich nicht bedacht hatte und an schlafen war nicht zu denken, aber ich lernte neue lustige Leute kennen. Mitten auf der Strecke ging wohl sie Lock kaputt und eine Vielzahl der Fahrgäste des mittlerweile inoffiziellen Partyzuges stiegen einfach aus und rannten über die Felder. Es war wirklich rührend, wie die viel gescholtenen "Beamten" versuchten die "Ausreißer" mit Gepäck im Zug(!) vor Abfahrt (neue Lok!) wieder zu bewegen einzusteigen. Resultat: Unter lautem Gejohle fuhr der Zug dann leider ohne alle Fahrgäste ab. Ich hätte gerne die Gesichter der Bauern gesehen bei denen die dann in ihren Muskelshirts in der Pampa aufgelaufen sind, um 2h.

Oder spontan Schlafwagen nach Rügen oder Amsterdam, einfach einsteigen, alleine oder zu zweit. Es gab immer das Abteil "auf der Achse". Der Schlafwagenschaffner beriet immer, was man buchen sollte um alleine zu bleiben, auch im zweier oder dreier. Ich bin in dieser Zeit niemals mit anderen fremden Fahrgästen zusammen im zweier Schlafwagen gefahren (und Heineken gabs auch).

Ich bin auch kein Beamter, der da nostalgisch wird, sondern ein Volkswirt (mit BWL sogar:) Sicher bin ich mir nicht, ob der die Abkehr von der Flexibilität wirklich in der Gesamtheit etwas "günstiger" machen. Schaut Euch doch mal die ganzen "Verrechnungen" der Bahngesellschaften und die staatlichen Zuschüsse an.

Vielleicht bin ich in meinen noch relativ jungen Jahren aber auch nur nostalgisch und aussterbend.

Es ist spät, bitte köpft mich nicht für diese OT.

Wunderbarer Beitrag, danke!

GUM, Donnerstag, 17.07.2014, 11:33 (vor 4296 Tagen) @ Jonasz

Und der Begriff der "Zugbuchung" war auch noch nicht ins Vokabular der Bahn eingedrungen :-)

--
Sicherheitshinweis: Lassen Sie Ihre Politiker nicht unbeaufsichtigt!
Security advice: Don't leave your politicians unattended!

(kurze) Stichstrecken sind notwendig

Fabian318, Münster i. W., Montag, 14.07.2014, 23:29 (vor 4299 Tagen) @ musicus

...an die Kreativexperten in der Runde:

a) Warum kann man Stichstrecken nicht zur Gänze aus dem Buchungssystem nehmen? (Evtl. mit der Ausnahme personenbedienter Verkauf)

Bekanntestes Beispiel dürfte die Hohenzollernbrücke in Köln sein, wo der Abschnitt Deutz - Hauptbahnhof nahezu immer zwei mal befahren werden muss, um über die Schnellfahrstrecke in Richtung Frankfurt zu fahren. Ebenso wird es regelmäßig zu Doppelbefahrungen Frankfurt Stadion - Frankfurt Hauptbahnhof kommen. Dann kommt es gelegentlich vor, dass bei Bauarbeiten in die eine Richtung nicht gehalten wird und deshalb erst am Ziel vorbeigefahren werden muss. Oder es gibt viele Fälle in denen die Doppeltbefahrung einfach schneller ist, eben weil die Verbindungen so passen. Teilweise regelmäßig (suche mal Hamburg - Lünen) oder mit Sicherheit auch in Tagesrandlage. Und dann gibt es auch noch sicher nicht wenige Fälle, wo im selben Bahnhof sogar zwei mal gehalten wird (auf die Schnelle Düsseldorf - Siegburg, nur Nahverkehr).

Generell alle Stichstrecken unbepreisbar zu machen, führt also zu einem Problem, auch wenn für die wichtigsten Fälle (Köln, Frankfurt etc.) Ausnahmen eingepflegt werden.

Danke! Wusste nicht, dass es so viele sind.

musicus, Montag, 14.07.2014, 23:31 (vor 4299 Tagen) @ Fabian318

- kein Text -

Ergänzung

Fabian318, Münster i. W., Montag, 14.07.2014, 23:33 (vor 4299 Tagen) @ musicus

Das Problem beseitigen wird wohl nur, Via-Angaben auf der Fahrkarte komplett weg zu lassen und stets nur den kürzesten Weg zuzulassen (oder einen längeren, wenn weniger oft umgestiegen werden muss oder das Ziel schneller erreicht wird - exakt so lautet die Regelung in Belgien).

Barrierefreiheit

M-PAS, München, Montag, 14.07.2014, 23:42 (vor 4299 Tagen) @ Fabian318
bearbeitet von M-PAS, Montag, 14.07.2014, 23:42

Ist auch noch so ein Thema, wenn man auf einen Bahnhof zurück muss, weil es nur dort einen Aufzug gibt, oder auf einem Gleis umsteigen kann, am anderen Bahnhof nicht.

Dazu braucht man bei der Buchung die VIA

klarer Fall für personenbediente Sonderregelung

musicus, Montag, 14.07.2014, 23:46 (vor 4299 Tagen) @ M-PAS

- kein Text -

klarer Fall für personenbediente Sonderregelung

M-PAS, München, Montag, 14.07.2014, 23:51 (vor 4299 Tagen) @ musicus

Darf jetzt ein Rolli kein Internet mehr haben und selbständig buchen?

Wie bist du denn drauf?
Wenn ich in München z.B. von einer S-Bahn in die andere nach Osten will, dann steige ich vor HBF an der Hackerbrücke um, weil es da ein Gleis hat. Als Rollifahrer ist das an der Donnersbergerbrücke z. B. ein riesen Problem, da zwei verschiedene Bahnsteige. Da wird zwar gerade ein Lift gebaut, aber noch ist da keiner. Und wenn ich das als Umstieg nutzen will, sollte ich das auch buchen können.

Stichstrecke von der Donn. zur Hacker gen Osten?????

musicus, Montag, 14.07.2014, 23:53 (vor 4299 Tagen) @ M-PAS

- kein Text -

klar

M-PAS, München, Montag, 14.07.2014, 23:58 (vor 4299 Tagen) @ musicus
bearbeitet von M-PAS, Montag, 14.07.2014, 23:58

Von Starnberg nach Fürstenfeldbruck fahren und ebenerdig umsteigen ist Hackerbrücke, obwohl die Stationen Pasing, Laim, Donnersbergerbrücke, Hirschgarten dann doppelt durchfahren werden, weil eben Hackerbrücke, (neben Hirschgarten *neu) den einzig eingleisigen Übergang ermöglicht. Nur so mal auf die Schnelle es geht ums ebenerdig umsteigen, ohne Aufzug (gibt ja auch Menschen, die leiden an Klausthrophobie)

unklar

musicus, Dienstag, 15.07.2014, 00:08 (vor 4299 Tagen) @ M-PAS
bearbeitet von musicus, Dienstag, 15.07.2014, 00:11

Von Starnberg nach Fürstenfeldbruck fahren und ebenerdig umsteigen ist Hackerbrücke, obwohl die Stationen Pasing, Laim, Donnersbergerbrücke, Hirschgarten dann doppelt durchfahren werden, weil eben Hackerbrücke, (neben Hirschgarten *neu) den einzig eingleisigen Übergang ermöglicht. Nur so mal auf die Schnelle es geht ums ebenerdig umsteigen, ohne Aufzug (gibt ja auch Menschen, die leiden an Klausthrophobie)

Wenn ich in München z.B. von einer S-Bahn in die andere nach Osten will, dann steige ich vor HBF an der Hackerbrücke um [...]

a) vorhin ging's dir noch um Fahrtrichtung vom HBF ostwärts, von dort aus sind S-Bahn-technisch STA und FFB beide im Westen.

Darf jetzt ein Rolli kein Internet mehr haben und selbständig buchen?

b) jeder mobilitätseingeschränkte, potentielle Reisende darf selbstredend über einen Internetanschluss verfügen
c) jeder mobilitätseingeschränkte, potentielle Reisende darf selbstredend Tickets buchen
d) stelle ich mir - bei allem Respekt - ernsthaft die Frage nach der Relevanz klaustrophobischer Rollstuhlfahrer im Verbundnahverkehr im Bezug zu internationalen FV-Tickets
e) hängt das hier alles an einem Ausgangsbeitrag zu einer (zugegebenermaßen fixen) Idee Stichstrecken mit Ausgangspunktaufenthalten im personenbedienten Verkauf zu realisieren. Nur vor diesem Hintergrund ist die spezielle Buchung der Stichstrecke für mobilitätseingeschränkte Reisende (wie dann übrigens für alle anderen auch) zu sehen. Zum Thema Stichstrecke sind ja nun schon einige Meldungen gekommen.

klarer so kannst es verstehen

M-PAS, München, Dienstag, 15.07.2014, 00:17 (vor 4299 Tagen) @ musicus
bearbeitet von M-PAS, Dienstag, 15.07.2014, 00:20

Das Beispiel war auf die schnelle.
Aber meine Aussage ist richtig ... du kommst aus dem Westen Münchens, willst weiter nach Westen und musst erstmal in Richtung Osten --> Hackerbrücke, oder halt Hirschgarten, statt nach Fahrplan Pasing.

Nehmen wir das Beispiel und bauen sogar einen Fernverkehr ein. An einem Wochenende gibts auch ICE von Garmisch und dann steigst halt in Tutzing (glaube in Starnberg hält nur RB/RE und S-Bahn) und dann willst weiter nach FFB (Fürstenfeldbruck) dann würdest du als klaustrophiler Rollifahrer an der Hackerbrücke oder am Hirschgarten umsteigen und nicht in Pasing. Normal halten die Garmischer Züge an Gleis 3/4 und S-Bahn westwärts an 7/8 und Fernverkehr an 9/10 usw. So bist du in Tutzing schon in die S-Bahn gestiegen und kannst an Gleis 1/2 in Hackerbrücke oder Hirschgarten barrerefrei umsteigen.

Also braucht man hier auch im FV einen VIA Muc* Hirschgarten/Hackerbrücke

Verstanden?

klarer so kannst es verstehen

musicus, Dienstag, 15.07.2014, 00:24 (vor 4299 Tagen) @ M-PAS
bearbeitet von musicus, Dienstag, 15.07.2014, 00:24

Verstanden?

nur in Grundzügen...
Sind hinsichtlich FV Hirschgarten, Hackerbrücke und Pasing nicht ohnehin tariflich gleichgestellt? Tariflich wäre das ja dann keine Stichstrecke, nur geographisch.....

da hast du wahrscheinlich ...aber

M-PAS, München, Dienstag, 15.07.2014, 00:27 (vor 4299 Tagen) @ musicus
bearbeitet von M-PAS, Dienstag, 15.07.2014, 00:28

wahrscheinlich hast du da Recht, aber erkläre das mal einem Kontrolleur in der S-Bahn, wenn du das Ganze ab Tyrol als internationales Ticket (ala Florian) besitzt und dann 30 Tage lang Pasing - Hackerbrücke - Pasing fährst. Jetzt klarer?

Dann sind wir wieder zusammen? Und meiner Meinung war das im hier geschilderten Fall vermutlich (sic) ähnlich, wenn ich auch dieses nicht behaupte, sondern nur als möglich in den Raum stelle.

da hast du wahrscheinlich ...aber

bers, Mittwoch, 16.07.2014, 11:20 (vor 4297 Tagen) @ M-PAS

wahrscheinlich hast du da Recht, aber erkläre das mal einem Kontrolleur in der S-Bahn, wenn du das Ganze ab Tyrol als internationales Ticket (ala Florian) besitzt und dann 30 Tage lang Pasing - Hackerbrücke - Pasing fährst.

Eins verstehe ich bei den ganzen Konstrukten nicht: Sobald ich auf dem Stück Pasing-Hackerbrücke einmal kontrolliert worden bin (mit Stempel), ist diese Fahrtrichtung doch schon mal gestorben, oder? Gleiches in Rückrichtung. Selbst wenn die Strecke mehrere Unterwegshalte und damit mehrere Segmente hat, die individuall befahrbar sein könnten, wäre mindestens mein erstes Segment doch sicher bereits befahren (weil entweder wirklich auf diesem Segment, oder aber auf einem späteren, kontrolliert worden ist). So groß ist das Mißbrauchspotential dann doch gar nicht, oder?

Missbrauchspotential

michael_seelze, Mittwoch, 16.07.2014, 11:37 (vor 4297 Tagen) @ bers

Sobald ich auf dem Stück Pasing-Hackerbrücke einmal kontrolliert worden bin (mit Stempel), ist diese Fahrtrichtung doch schon mal gestorben, oder? Gleiches in Rückrichtung. Selbst wenn die Strecke mehrere Unterwegshalte und damit mehrere Segmente hat, die individuall befahrbar sein könnten, wäre mindestens mein erstes Segment doch sicher bereits befahren (weil entweder wirklich auf diesem Segment, oder aber auf einem späteren, kontrolliert worden ist). So groß ist das Mißbrauchspotential dann doch gar nicht, oder?

Das ist korrekt. Dann gibt es noch die "Schleifenfahrer", so wie dieser, der die Kürzung der Geltungsdauer internationaler Fk auf meist 15 Tage vielleicht durch seinen ZEIT-Leser-Artikel vom Juli 2013 mit verursacht hat.

Missbrauchspotential

bers, Mittwoch, 16.07.2014, 11:41 (vor 4297 Tagen) @ michael_seelze
bearbeitet von bers, Mittwoch, 16.07.2014, 11:41

Sobald ich auf dem Stück Pasing-Hackerbrücke einmal kontrolliert worden bin (mit Stempel), ist diese Fahrtrichtung doch schon mal gestorben, oder? Gleiches in Rückrichtung. Selbst wenn die Strecke mehrere Unterwegshalte und damit mehrere Segmente hat, die individuall befahrbar sein könnten, wäre mindestens mein erstes Segment doch sicher bereits befahren (weil entweder wirklich auf diesem Segment, oder aber auf einem späteren, kontrolliert worden ist). So groß ist das Mißbrauchspotential dann doch gar nicht, oder?


Das ist korrekt. Dann gibt es noch die "Schleifenfahrer", so wie dieser, der die Kürzung der Geltungsdauer internationaler Fk auf meist 15 Tage vielleicht durch seinen ZEIT-Leser-Artikel vom Juli 2013 mit verursacht hat.

Danke, den kenne ich. Aber auch der Schleifenansatz ist von einer "Monatskarte" (das Wort finde ich allein in diesem Thread zwei mal) ja weit entfernt, nämlich genau einen Stempel (evtl. pro Segment).

S-Bahn Stempel?

M-PAS, München, Mittwoch, 16.07.2014, 13:21 (vor 4297 Tagen) @ bers

Habe in der Münchner S-Bahn noch nie gesehen, dass dort was abgestempelt wird.
Richtig ist, dass wenn ein Teilstück abgestempelt wurde, sind die anderen "erledigt".

OT: Ergänzung

musicus, Montag, 14.07.2014, 23:44 (vor 4299 Tagen) @ Fabian318
bearbeitet von musicus, Montag, 14.07.2014, 23:48

nun, die Wegvorschrift bzw. Lösung per Raumbegrenzung finde ich schon gut gelöst.
Ich selbst fahre oft N-M und da wird es bei deinem Vorschlag schon eng, wenn es für eine Verbindung beispielsweise drei Routen gibt (NIM, via A, via LA(NV)). Flexibilität mit NP-Ticket, kann da bei rigoroser Auslegung dann schnell mal hinüber sein (Tagesrandlage, wenn nicht mehr alle Routen gleichermaßen bedient werden). Und das ganz ohne betrügerische Absichten.

Nur rein interessehalber und falls es sich ex tempore beantworten lässt: Ist das eigentliche Problem der Stichstrecke im konkreten Fall nicht weniger das doppelte Befahren eines derartigen Abschnittes, sondern eher der Umstand, dass es just an den Endpunkten derselben Aufenthalte/Umstiege gibt?
[man könnte kurzerhand Stichstrecken mit Umstieg/Aufenthalt an ihrem Ausgangspunkt aus dem el. System nehmen, oder? ebenso könnte man Aufenthalte entlang der Stichstrecke ohne vorherige Buchung kurzerhand verbieten]

OT: Ergänzung

Fabian318, Münster i. W., Dienstag, 15.07.2014, 00:28 (vor 4299 Tagen) @ musicus

nun, die Wegvorschrift bzw. Lösung per Raumbegrenzung finde ich schon gut gelöst.
Ich selbst fahre oft N-M und da wird es bei deinem Vorschlag schon eng, wenn es für eine Verbindung beispielsweise drei Routen gibt (NIM, via A, via LA(NV)). Flexibilität mit NP-Ticket, kann da bei rigoroser Auslegung dann schnell mal hinüber sein (Tagesrandlage, wenn nicht mehr alle Routen gleichermaßen bedient werden). Und das ganz ohne betrügerische Absichten.

Weil du dann meinst, die Verbindung die 95 Minuten (fiktives Beispiel) dauert nicht nehmen zu dürfen, weil diese nicht schneller als die kürzeste Verbindung ist, die 100 Minuten braucht? Natürlich darfst du jede Verbindung nehmen um so schnell wie möglich dein Ziel zu erreichen (vielleicht differenziert man noch zwischen Produktklassen). Ich persönlich fand es trotz Normalpreis-Ticket immer wenig flexibel, wenn es zwischen Münster und Nürnberg gefühlt 24 verschiedene Preise je nach Route und Verbindung gab.

OT: Ergänzung

M-PAS, München, Dienstag, 15.07.2014, 00:35 (vor 4299 Tagen) @ Fabian318
bearbeitet von M-PAS, Dienstag, 15.07.2014, 00:39

Auch so ein Beispiel ...

München - Schwäbisch Gmünd

geht total verschieden und preislich sehr unterschiedlich (immer ICE/IC wenn möglich auf Teilstrecken)

1) Via Augsburg -.-> Donauwörth ..> Aalen --> Gmünd(die günstigste Verbindung, obwohl viel Weg)
2) Via Augsburg ...> Ulm ..> Aalen ..> nach Schw. Gmünd
3) via Augsburg -->A --> Ulm ..> Stuttgart ...> nach Aalen, da liegt Schw. Gmünd auf dem Weg, sogar IC
4) Via München -.-> Nürnberg ..> Schw. Gmünd (auch IC in Richtung Stuttgart)

Und nun kommt es, wenn man eines der Tickets bucht, z.B. 3) kann man alle Routen fahren! Bucht man das teuere 4) gehts nicht via Stuttgart, Bucht man 2) darf man nicht via Donauwörth fahren, obwohl das sogar teurer war. Bucht man Stuttgart 3) Hin und Rückfahrt, könnte man (wenn man unehrlich ist) 30 Tage von Ulm nach Stuttgart und Aalen Ulm und zurück fahren, wenn man nicht geknippst wird. Ohhhh

Wer soll das verstehen?

(kurze) Stichstrecken sind notwendig

Colaholiker, Frankfurt / Hildesheim, Dienstag, 15.07.2014, 08:26 (vor 4298 Tagen) @ Fabian318

Bekanntestes Beispiel dürfte die Hohenzollernbrücke in Köln sein, wo der Abschnitt Deutz - Hauptbahnhof nahezu immer zwei mal befahren werden muss, um über die Schnellfahrstrecke in Richtung Frankfurt zu fahren. Ebenso wird es regelmäßig zu Doppelbefahrungen Frankfurt Stadion - Frankfurt Hauptbahnhof kommen.

In beiden Fällen werden zwar Strecken doppelt befahren, aber aufgrund von nicht stattfindenden Halten läßt sich dies für den Fahrgast nicht nutzen.

Greifen wir mal Dein zweites Beispiel auf: Fahrgast kommt mit dem RE über die Riedbahn, sagen wir mal von Walldorf(einige RE70 halten dort), nach Frankfurt. Mit Halt in F-Niederrad. Am Hauptbahnhof steigt er um in einen ICE in Richtung Amsterdam über die KRM. Selbstverfreilich wird der Abschnitt Stadion-Hbf inklusive der Station Niederrad dabei doppelt befahren, aber der ICE hält erst am Flughafen wieder. Somit kann der Fahrgast daraus keinen Nutzen ziehen, vielmehr ist dies einfach eine Notwendigkeit aufgrund der Streckenführungen. Hielte der ICE auf dem Weg nach Amsterdam auch in Frankfurt-Niederrad (ulkige Vorstellung), wäre die Strecke Niederrad-Hauptbahnhof in der Tat eine Stichstrecke.

Man darf also nicht die befahrenen Schienenwege betrachten, sondern letztlich sind für den Fahrgast nur die Halte mit möglichem Fahrgastwechsel relevant.

Mal meinen Senf abgebende Grüße
der Colaholiker

Kreative Umwege tariflich korrekt? - Teil 1

westtoeast, Dienstag, 15.07.2014, 22:46 (vor 4298 Tagen) @ Florian

Ich kenne mich mit den tariflichen Details, die hier diskutiert werden, überhaupt nicht aus und kann deswegen zur Diskussion hinsichtlich dieser Punkte nichts beitragen. Aber nachdem ich nun doch einige Beiträge gelesen haben, muss ich eines doch festhalten:

Selbst als tariflicher Laie kann man eines ganz sicher sagen:: Der Eindruck drängt sich auf (um nicht zusagen: es ist ganz offensichtlich), dass Du Dir eine Fahrkarte hast ausstellen lassen, die ganz gezielt Grauzonen des Tarifssystems "aufgreift" oder "ausnutzt", je nachdem wie man es sehen möchte. Ob das in mißbräuchlicher Absicht geschehen ist oder nicht oder ob es einfach darum ging, mal zu schauen, "was geht", sei dahingestellt, das kann ich nicht abschließend beurteilen. Auf jeden Fall muss Dir klar gewesen sein, dass Du Grenzen austestest – 99,9 Prozent der Reisenden, selbst solche die bahn-affin sind, kämen wohl nie auf die Idee, so ein Ticket zu buchen. Kurzum: Du musst genau gewusst haben, dass Du möglicherweise Probleme bekommen wirst. Du hast also die Situation mit dem ZUB, der sich sicherlich auch nicht hundertprozentig korrekt verhalten hat, bewusst proviziert (und trägst insofern sicherlich eine Mitschuld) und jetzt zelebrierst Du hier das Geschehen mit einer ganzen Beitragsserie vom Ticket über den ZUB zu Grube und zum EBA. Auch dies erweckt bei mir den Eindruck, dass Du nicht einfach ein Ticket gebucht hast, um die entsprechende Reise durchzuführen, sondern dass es Dir jedenfalls ums Testen des Systems, wenn nicht sogar die Provokation von Problemen ging.

Es ist hier an andere Stelle schon darauf hingewiesen worden, dass es in jedem komplexen Regelungssystem immer Lücken oder auslegungsbedürftige Details geben wird, selbst wenn man probiert, alle Eventualitäten zu erfassen. Das gilt natürlich auch für ein komplexes Tarifsystem, zumal wenn es europäisch integriert ist. Sich dann auf den Standpunkt zu stellen: Die Bahn hat mir das – reichlich verquere – Ticket verkauft, also muss sie es auch anerkennen, mag ja formaljuristisch sogar richtig sein, es wirkt für mich jedoch reichlich infantil. Ich darf Dich auch darauf hinweisen, dass diese Frage nahezu 100 Prozent der Kunden nicht interessieren wird, Du also keineswegs für alle Kunden gegen die böse Bahn kämpfst, wie Du streckenweise zu glauben scheinst.

Kleiner Ausflug in die Welt des Steuerrechtes:

andy24b, Mittwoch, 16.07.2014, 15:44 (vor 4297 Tagen) @ westtoeast
bearbeitet von andy24b, Mittwoch, 16.07.2014, 15:47

Nachdem beim Steuerrecht auch nicht alle möglichen Fallkonstellationen abgebildet werden können, wurde der § 42 der Abgabenordnung erfunden.

Er regelt den "Gestaltungsmissbrauch", also die Bemühungen des Steuerpflichtigen mit besonders eigentümlichen Konstruktionen, mit denen der Staat nicht rechnen kann und muss, Steuern zu sparen

Kennzeichen für einen Gestaltungsmissbrauch können Vorgehensweisen sein, die umständlich, kompliziert,schwerfällig,unökonomisch,gekünstelt,unnatürlich,absonderlich, überflüssig, widersinnig oder undurchsichtig sind (Zitat aus https://www.smartsteuer.de/portal/lexikon/M/Missbrauch-von-Gestaltungsmoeglichkeiten-i_...

Welche Vorgehensweisen einen dieser Tatbestände erfüllen erklärt Dir, ggf. kostenpflichtig, Dein freundlicher Richter.

Die vorgelegte Fahrkarte könnte - analog der steuerlichen Norm, einen Gestaltungsmissbrauch darstellen. Aber, es gibt nach meinem Wissen keine ähnliche Norm im Privatrecht. Täuschung oder Betrug ist m. E. nicht einschlägig.

Für die Bahn eher ungünstig erscheint mir dabei der Eindruck, dass sie scheinbar nicht viel unternimmt, die Bepreisung zu verhindern. Es müsste doch möglich sein, einerseits Streckendopplungen zu verhindern und dabei andererseits Ausnahmen (z. B. die Kölner Rheinbrücke o. ä.) auszunehmen. So wie der Staat bei der Steuer Trickerseien zu verhindern versucht, müsste auch die Bahn eine übergroße Kreativität aktiv bekämpfen.

Schön wäre es...

chriL999, Mittwoch, 16.07.2014, 22:15 (vor 4297 Tagen) @ andy24b

Schön wäre es, wenn ein Mitarbeiter der Bahn sich hier im Forum einfach mal (wie auf Facebook ja auch) melden würde und Stellung beziehen würde.

Schön wäre es...

westtoeast, Mittwoch, 16.07.2014, 23:42 (vor 4297 Tagen) @ chriL999

Warum sollten das jemand tun? Glaubst Du, die haben nichts anderes zu tun als sich virtuelle Gefechte zu liefern? Aber im Ernst: Die Bahn wäre schön blöd, eine offizielle Stellungnahme zu einer solchen komplexen Problematik mit rechtlichen Implikationen (vor Klagen auch bei einem Streitwert von gerade einmal um die 70 Euro schrecken manche eben nicht zurück - siehe SNCF) in irgendeinem Internetforum abzugeben. Und jeder Mitarbeiter, der seinen Kopf einigermaßen beisammen hat, wird sicherlich keinen Kommentar abgeben, der später möglicherweise also offizielle Bahn-Position ausgelegt werden könnte. Bei Facebook und Twitter sitzen irgendwelche Social-Media-Teams, weil Social Media eben gerade in ist. Bin mir nicht mal sicher, ob das Bahner sind oder nur irgendwelce Leute, die eine kurze Schulung bekommen haben. Für kompetente und belastbare Aussagen ist man da sicher nicht gut aufgeben, aber dass ist man bei Facebook und Twitter eh nicht (letzter Halbsatz leicht OT :-).

Schön wäre es...

Florian, Donnerstag, 17.07.2014, 00:58 (vor 4297 Tagen) @ westtoeast

Die Bahn antwortet auf Fragen bei Facebook in Regel sehr kompetent.

Hier zum Beispiel zur Verbindung Sassnitz - Weimar - Münster - Bregenz: https://www.facebook.com/dbbahn/posts/534717269897552

"Nein, eigentlich ist dies auch nicht gestattet und das System dürfte eigentlich keinen Preis anbieten. Letztendlich kann man Ihnen aber auch keinen Vorwurf machen, wenn Sie es buchen, da Sie ja einen Preis bekommen haben und die Fahrt ja auch bezahlen. /no"


[quote]...vor Klagen auch bei einem Streitwert von gerade einmal um die 70 Euro schrecken manche eben nicht zurück - siehe SNCF...[/quote]

Ab welchem Streitwert wäre denn deiner Meinung nach eine Klage gerechtfertigt? Wenn alle so denken würden wie du, dann würde kein EVU Entschädigungsbeträge unter 70 € auszahlen.

Hälst du es auch für ungerechtfertigt, wenn ein Verkehrsunternehmen eine berechtigte Fahrgeldnachforderung in Höhe von 40 € vor Gericht einklagt? Der Streitwert von 40 € ist ja noch niedriger als 72 €.

Schön wäre es...

westtoeast, Donnerstag, 17.07.2014, 11:46 (vor 4296 Tagen) @ Florian

...vor Klagen auch bei einem Streitwert von gerade einmal um die 70 Euro schrecken manche eben nicht zurück - siehe SNCF...


Ab welchem Streitwert wäre denn deiner Meinung nach eine Klage gerechtfertigt?

Grundsätzlich kann man seine Ansprüche natürlich immer geltend machen. Das Problem ist, dass ab einer gewissen Grenze, die abstrakt zu ziehen sicherlich nicht leicht ist, möglicher Erlös eben in keinem Verhältnis mehr zum Aufwand (und dem Risiko, dass die eigene Rechtsauffassung eben doch falsch ist) stehen. Und dann kommt eben irgendwann der Begriff "Rechthaberei" ins Spiel. Ob es sich dafür zu prozessieren lohnt, mag jeder selbst entscheiden. Wie an anderer Stelle gesagt: Weder bei SNCF noch bei DB hast Du eine rechtliche Klärung der "Problematik", sondern hat die Gegenseite immer das getan, was zu erwarten war: nachgegeben, weil es den Aufwand nicht lohnt.

Wenn alle so denken würden wie du, dann würde kein EVU Entschädigungsbeträge unter 70 € auszahlen.

Der Satz könnte allenfalls stimmen, wenn Du das Wort "strittig" einführst. Wenn Ansprüche eindeutig bestehen, habe ich noch nie Probleme mit der Erstattung gehabt. Wenn es natürlich um so komplizierte Fälle wie – ich darf das hier einmal etwas überspitzt ausdrücken – vorenthaltene Croissants bei einer Nachtzugreise geht – ist die Sachlage eben etwas komplexer und vielleicht doch nicht so eindeutig, wie Du meinst.

Hälst du es auch für ungerechtfertigt, wenn ein Verkehrsunternehmen eine berechtigte Fahrgeldnachforderung in Höhe von 40 € vor Gericht einklagt? Der Streitwert von 40 € ist ja noch niedriger als 72 €.

Dieser Vergleich hinkt ja gleich an mehreren Stellen ganz fürchterlich: Erstens haben Verkehrsunternehmen eine Vielzahl von Forderungen über 40 Euro offen – so oft dürfest selbst Du Deine Fahrgastrechte noch nicht geltend gemacht haben. :-) Das ergibt also in der Summe einen ganz anderen Betrag. Zweitens handelt es sich bei der Vielzahl der Fälle um eindeutig geklärte Ansprüche, die die Verkehrsunternehmen, wenn sie gegen sie bestehen würde, ganz problemlos ausgezahlt hätten. Drittens steht für die Verkehrsunternehmen nicht nur die konkrete Forderung im Mittelpunkt sondern auch die Präventivwirkung. Würden die Ansprüche nicht eingeklagt, wäre mit noch mehr – sanktionslos bleibenden – Schwarzfahrern zu rechnen.

Jetzt wirst Du entgegen, dass Du ja genau wegen dieser präventiven Wirkung auch für die Rechte aller Reisenden kämpfst. Nur stimmt das leider nicht. Du hast in den beiden Fällen DB und SNCF überhaupt keine abstrakte Klärung der aufgeworfenen Fragen erreicht, sondern DB und SNCF haben Dir jeweils aus Kulanz Deine Forderung erfüllt. Ob Du oder andere Reisende in vergleichbaren Situation tatsächlich einen solchen Anspruch haben, ist immer noch offen. Mit Kampf für die Fahrgastrechte an sich ist da also nicht viel. Dies gilt meines Erachtens übrigens selbst dann, wenn das EBA sich auf Deine Seite schlägt. Denn soweit ich es überlege – aber es mag sein, dass ich hier falsch liege – gibt es keine Regelung, die besagt, dass das EBA die Kompetenz zur verbindlichen Auslegung von rechtlichen Regelungen zu Fahrgastrechten hat. Deswegen: Selbst wenn das EBA in irgendwelchen Fällen Deine Rechtsauffassung teilt, bedeutet dies noch nicht zwingend, dass dies bei einer gerichtlichen Klärung auch Bestand hätte.

Zur EBA-Zuständigkeit bei Fahrgastrechten

michael_seelze, Donnerstag, 17.07.2014, 18:23 (vor 4296 Tagen) @ westtoeast

Mit Kampf für die Fahrgastrechte an sich ist da also nicht viel. Dies gilt meines Erachtens übrigens selbst dann, wenn das EBA sich auf Deine Seite schlägt. Denn soweit ich es überlege – aber es mag sein, dass ich hier falsch liege – gibt es keine Regelung, die besagt, dass das EBA die Kompetenz zur verbindlichen Auslegung von rechtlichen Regelungen zu Fahrgastrechten hat. Deswegen: Selbst wenn das EBA in irgendwelchen Fällen Deine Rechtsauffassung teilt, bedeutet dies noch nicht zwingend, dass dies bei einer gerichtlichen Klärung auch Bestand hätte.

Klar, der EuGH könnte die Sache anders sehen als das EBA.
Das EBA hat als Durchsetzungsstelle für die EG-VO 1371/2007 die Aufgabe, Maßnahmen zu ergreifen, damit die Rechte der Fahrgäste gewahrt bleiben.
Siehe Artikel 30 u. 31 der genannten VO:

Artikel 30 Durchsetzung
(1) Jeder Mitgliedstaat benennt eine oder mehrere für die Durchsetzung dieser Verordnung zuständige Stellen. Jede dieser Stellen ergreift die notwendigen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Rechte der Fahrgäste gewahrt werden.
[...]
(2) Jeder Fahrgast kann bei der geeigneten nach Absatz 1 benannten Stelle oder jeder anderen geeigneten von einem Mitgliedstaat benannten Stelle Beschwerde über einen mutmaßlichen Verstoß gegen diese Verordnung einreichen.
Artikel 31
Zusammenarbeit der Durchsetzungsstellen
Die in Artikel 30 genannten Durchsetzungsstellen tauschen Informationen
über ihre Arbeit und Entscheidungsgrundsätze und -praktiken aus, um die Entscheidungsgrundsätze gemeinschaftsweit zu koordinieren. Die Kommission unterstützt sie bei dieser Aufgabe.

Wichtig eigene Rechte durchzusetzen

Velaro D, Donnerstag, 17.07.2014, 18:50 (vor 4296 Tagen) @ westtoeast

Ich halte es für sehr wichtig, seine Rechte als Verbraucher durchzusetzen, auch wenn der Aufwand sich im Einzelfall nicht lohnt.

Was sonst passiert sieht man sehr gut bei sogut wie allen Flugunternehmen. Die EU-Verordnung definiert klare Zahlungen bei Verspätungen. Ausgezahlt werden sie aber oft erst nach dem Einschalten eines Anwalts, weil die meisten Passagiere ihre Rechte nicht geltend machen. Als Begründung gelten dann immer irgendwelche außergewöhnlichen Umstände.

Wichtig eigene Rechte durchzusetzen

westtoeast, Donnerstag, 17.07.2014, 19:08 (vor 4296 Tagen) @ Velaro D

Die Situation Flugunternehmen/Bahn ist meines Erachtens nicht vergleichbar, da die Flugunternehmen soweit ich weiß die Einrichtung einer dem Servicecenter Fahrgastcenter vergleichbaren Stelle bewusst abgelehnt haben. Bei der Bahn werden die allermeisten eindeutigen Anträge jedoch völlig anstandslos erstattet, zumindest ist mir nichts anderes bekannt.

Es besteht meines Erachtens zudem ein Unterschied zwischen der Durchsetzung offensichtlicher Ansprüche (zum Beispiel Zug +120) und auf der anderen Seite der bewussten Hereinführung einer potenziell missverständlichen Situation ("kreative Fahrkarte") oder die Konstruktion kreativer Ansprüche ("Croissant fehlt" :-).

Unabhängig davon darf man nicht vergessen, dass man dann vielleicht im Einzelfall seinen Anspruch durchgesetzt bekommt, damit aber keine generelle Verbesserung der Situation einhergeht, da die Unternehmen ihre Praxis nicht ändern. Insofern wäre politischer Druck jedenfalls was die allgemeine Situation angeht wohl wesentlich hilfreicher als eine individuelle Durchsetzung von Ansprüchen.

Schön wäre es...

Florian, Freitag, 18.07.2014, 01:34 (vor 4296 Tagen) @ westtoeast

Grundsätzlich kann man seine Ansprüche natürlich immer geltend machen. Das Problem ist, dass ab einer gewissen Grenze, die abstrakt zu ziehen sicherlich nicht leicht ist, möglicher Erlös eben in keinem Verhältnis mehr zum Aufwand (und dem Risiko, dass die eigene Rechtsauffassung eben doch falsch ist) stehen.

Mit dem Aufwand hast du in der Tat recht. Der war sehr hoch im Vergleich zu meinem individuellen Nutzen. Aber jetzt liegt die Vorlage auf meinem Rechner und ich weiß genau, was ich machen muss, um meine Rechte durchzusetzen. Die Rechtsprechung vom EuGH hat sogar die Sache sehr vereinfacht.

Und dann kommt eben irgendwann der Begriff "Rechthaberei" ins Spiel. Ob es sich dafür zu prozessieren lohnt, mag jeder selbst entscheiden. Wie an anderer Stelle gesagt: Weder bei SNCF noch bei DB hast Du eine rechtliche Klärung der "Problematik", sondern hat die Gegenseite immer das getan, was zu erwarten war: nachgegeben, weil es den Aufwand nicht lohnt.

Die andere Seite hat nachgegeben, weil sie eingesehen hat, dass sie keine Chance gegen mich hatte;-)

Wenn alle so denken würden wie du, dann würde kein EVU Entschädigungsbeträge unter 70 € auszahlen.


Der Satz könnte allenfalls stimmen, wenn Du das Wort "strittig" einführst. Wenn Ansprüche eindeutig bestehen, habe ich noch nie Probleme mit der Erstattung gehabt. Wenn es natürlich um so komplizierte Fälle wie – ich darf das hier einmal etwas überspitzt ausdrücken – vorenthaltene Croissants bei einer Nachtzugreise geht – ist die Sachlage eben etwas komplexer und vielleicht doch nicht so eindeutig, wie Du meinst.

Der Fall mit der SNCF wegen der Verspätungsentschädigung war glasklar. Mein Risiko war nicht so hoch, wie es dir anscheinend erscheint. Die Croissants habe ich übrigens nicht eingeklagt, um mein Risiko zu minimieren.

Dieser Vergleich hinkt ja gleich an mehreren Stellen ganz fürchterlich: Erstens haben Verkehrsunternehmen eine Vielzahl von Forderungen über 40 Euro offen – so oft dürfest selbst Du Deine Fahrgastrechte noch nicht geltend gemacht haben. :-) Das ergibt also in der Summe einen ganz anderen Betrag. Zweitens handelt es sich bei der Vielzahl der Fälle um eindeutig geklärte Ansprüche, die die Verkehrsunternehmen, wenn sie gegen sie bestehen würde, ganz problemlos ausgezahlt hätten. Drittens steht für die Verkehrsunternehmen nicht nur die konkrete Forderung im Mittelpunkt sondern auch die Präventivwirkung. Würden die Ansprüche nicht eingeklagt, wäre mit noch mehr – sanktionslos bleibenden – Schwarzfahrern zu rechnen.

Jetzt wirst Du entgegen, dass Du ja genau wegen dieser präventiven Wirkung auch für die Rechte aller Reisenden kämpfst. Nur stimmt das leider nicht. Du hast in den beiden Fällen DB und SNCF überhaupt keine abstrakte Klärung der aufgeworfenen Fragen erreicht, sondern DB und SNCF haben Dir jeweils aus Kulanz Deine Forderung erfüllt.

Ich bitte dich, insbesondere bei dem Fall der SNCF kannst du doch nicht ernsthaft von Kulanz reden. Die haben ihre Schulden immer noch nicht vollständig bei mir bezahlt.

Eine abstrakte Klärung kann ich sowieso nicht erreichen. Die allgemeine Regelung steht im Gesetz. Vor dem Amtsgericht kann nur der konkrete Einzelfall geklärt werden. Es ist aber sehr wahrscheinlich, dass ein anderes Gericht in einem vergleichbaren Fall die selbe Entscheidung trifft.

Gruß
Florian

Stellungnahme vom EBA - Teil 5

oska, Donnerstag, 30.01.2020, 02:19 (vor 2274 Tagen) @ Florian

Hier der Link zu Teil 5 (damit andere nicht so lange suchen müssen wie ich):

https://www.ice-treff.de/index.php?id=296842

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