Zu den Begriffen "Fahrt" und "jeweils" (Fahrkarten und Angebote)

Co_Tabara-98, Hannover, Sonntag, 06.07.2014, 15:28 (vor 4302 Tagen) @ BHSH

Es geht hier ja rein um die Theorie oder das rechtliche, nicht um die ganz klar anders liegende Praxis. Die BB sagen:

3.2
Die Fahrkarten gelten grundsätzlich einen Monat, längstens jedoch bis zum 16. Sep-
tember 2014, 3.00 Uhr. Die Fahrkarten berechtigen innerhalb des unter Nr. 2 aufgeführten Akti-
onszeitraums zu beliebig vielen innerdeutschen Fahrten in den Zügen der Produktklassen ICE,
IC/EC und C bzw. in den IC Bussen innerhalb eines Monats, wenn zumindest jeweils eine Teils-
trecke in Zügen der Produktklassen ICE oder IC/EC oder den IC Bussen zurückgelegt wird. Für
die Benutzung der IC Busse ist eine separate Sitzplatzreservierung erforderlich.

Das heisst je Fahrt muss eine Teilstrecke mit FV sein. Reine NV-Fahrten sind eben nicht erlaubt. Es reicht nicht während der Laufzeit vom Pass ein FV gefahren zu sein.
Eine Kontrollierbarkeit gibt es aber natürlich nicht.


Nun ja, die Theorie und das "Recht" ist das eine. Die BB sind in der Praxis dann auch auf dem "Ressourcenmäßig begrenztem Papier" gedruckt... Nicht alles läßt sich vorher regeln, nicht alles was in der Theorie geregelt ist, ist in der Praxis kontrollierbar.

Und letzteres weiß auch die Bahn, und wir. Aber so mancher, gerade aus der vermeintlichen Zielgruppe der Seltenfahrer, wird sich schon fragen, was diese seltsame Regelung soll (*). Und wird auch zu Recht wissen wollen, was das in der Praxis bedeutet.

Die Bahn macht es mit den FAQ nicht einfacher, wenn sie schreibt: "Sie können mit dem Deutschland-Pass innerhalb Deutschlands die Züge der Produktklassen ICE, IC/EC und C (IRE, RE, RB und S-Bahnen) nutzen, wenn zumindest jeweils eine Teilstrecke in Zügen der Produktklassen ICE oder IC/EC zurückgelegt wird." Auf welches Ereignis bezieht sich das "jeweils"? Tag, Woche, "Fahrt", "Reise" (definiert als vom Ausgangsort zum Ziel, ggf. zum weiteren Ziel, und zurück)? So geht es, wenn gekürzt wird...

In den Beförderungsbedingungen (danke für den Hinweis) wird sich auf "Fahrt" bezogen. Intuitiv ist uns klar, es geht von A nach B. Im Zweifelsfall ist das definiert? Ist es nicht. Es gibt zwar Geltungsdauern von Fahrkarten, aber den Inhaber eines Deutschland-Passes muss es ja wohl nicht kümmern, dass man bei einer Fahrt von A nach C über B mit 3 Tagen Aufenthalt 2 Einzelfahrkarten lösen müsste. Und warum soll eine "Fahrt" nicht möglich sein von A nach Z? Muss überhaupt vorher klar sein, wo Z liegt?

(*) ICE79 hat es hier schön zusammengefasst.


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