beides ja ist nicht ganz richtig ;-), aber logisch! (Fahrkarten und Angebote)

BHSH, Sonntag, 06.07.2014, 14:16 (vor 4295 Tagen) @ gnampf

Es geht hier ja rein um die Theorie oder das rechtliche, nicht um die ganz klar anders liegende Praxis. Die BB sagen:

3.2
Die Fahrkarten gelten grundsätzlich einen Monat, längstens jedoch bis zum 16. Sep-
tember 2014, 3.00 Uhr. Die Fahrkarten berechtigen innerhalb des unter Nr. 2 aufgeführten Akti-
onszeitraums zu beliebig vielen innerdeutschen Fahrten in den Zügen der Produktklassen ICE,
IC/EC und C bzw. in den IC Bussen innerhalb eines Monats, wenn zumindest jeweils eine Teils-
trecke in Zügen der Produktklassen ICE oder IC/EC oder den IC Bussen zurückgelegt wird. Für
die Benutzung der IC Busse ist eine separate Sitzplatzreservierung erforderlich.

Das heisst je Fahrt muss eine Teilstrecke mit FV sein. Reine NV-Fahrten sind eben nicht erlaubt. Es reicht nicht während der Laufzeit vom Pass ein FV gefahren zu sein.
Eine Kontrollierbarkeit gibt es aber natürlich nicht.

Nun ja, die Theorie und das "Recht" ist das eine. Die BB sind in der Praxis dann auch auf dem "Ressourcenmäßig begrenztem Papier" gedruckt... Nicht alles läßt sich vorher regeln, nicht alles was in der Theorie geregelt ist, ist in der Praxis kontrollierbar.
In der Praxis hilft immer ein bisschen Vernunft und Freundlichkeit auf beiden Seiten.

Mit diesem Ansatz bin ich bisher am bequemsten gefahren.


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