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Twindexx, St. Gallen (CH), Mittwoch, 11.06.2014, 11:18 (vor 4317 Tagen) @ Alphorn (CH)

Hoi,

Das BehiG (Behindertengleichstellungsgesetz) hat gewaltige Auswirkungen, die vielleicht auch noch auf Deutschland zukommen.

Spannend ist auch die Frage des internationalen Fernverkehrs. Will man TGV, ICE und railjet wirklich deswegen einstellen? Da werden dann wohl sämtliche Bahngesellschaften und Tourismusregionen sowie die Städte, die von den internationalen Zügen bedient werden, sich dagegen auflehnen. Das wäre dann nämlich definitiv nicht mehr verhältnismässig. Fehlt nur noch, dass Mindestumsteigezeiten an Bahnhöfen auf Rollstuhlfahrer angepasst werden müssen...

Zumindest die die Türbereiche müssen sich schon deutlich vom Rest des Zuges unterscheiden. Der railjet musste ja schon mit etwas Zusatzfarbe an den Türen bemalt werden. Und ich habe es schon mal gesagt: Mal sehen, welche Farbkleckse die ICx der DB mit CH-Zulassung an den Türen erhalten.

Zudem wundert mich, dass immer der ganze Bahnsteig auf 55 cm neu gebaut wird, statt ihn zum Beispiel wie bei Trams nur teilweise zu erhöhen - was ausreichen würde, weil neuere Züge überall Niederflureinstiege haben.

Ein behindertengerechter Zustieg ist nur an einer Tür vorgeschrieben. Und solange das so ist, kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese Tür dann im nicht behindertengerechten Perronabschnitt zu halten kommt. Die EC250 sind die neuesten Beispiele, wo der ebenerdige Zustieg nur an zwei Türen machbar sein wird. Und dort, wo sämtliche Einstiege ebenerdig sind, sind sie wegen der WC-Erreichbarkeit eben nicht alle für Rohlstuhlfahrer nutzbar. Und dann verändert sich die Position des Einstiegs dann auch noch, wenn man Triebzüge statt in Einfach- plötzlich in Mehrfachtraktion fährt. Und schon hat man plötzlich beinahe die gesamte Perronlänge, wo dieser Einstieg zum halten kommen könnte. Und wenn man dann also eh schon mal dran ist, die Perrons zu erhöhen, kann man es dann auch gleich auf der gesamten Länge machen.
Aber beispielsweise in Arth-Goldau wird der Zuger Bahnhofsteil nur zum grössten Teil auf 55 cm erhöht. Der nordwestlichste Teil der Perrons wird wegen des Kurvenradius nicht angepasst.

Zudem ist es natürlich ein Rückschritt, wenn nun die 99% Nichtrollstuhlfahrer auf Toiletten und Haltestellen verzichten müssen, weil diese nicht rollstuhlgerecht ausgeführt werden können.

Die angesprochenen Triebzüge der Appenzeller Bahnen ohne WC zu liefern, ist jetzt aber auch kein Weltuntergang. Bisher hats da in den Zügen auch noch nie ein WC gegeben. Und nachdem die Fahrzeiten dann auch noch leicht reduziert werden mit der Durchmesserlinie, sollte der Bedarf dafür dann auch nicht allzu hoch sein.

Spannend wird es dann bei den thurbo-GTW. Da fahren 105 GTW durch die Ostschweiz, welche alle nur ein Standard-WC haben. Die damals mit den ersten thurbo-GTW zeitgleich gebauten RM-GTW, die heute bei den SBB von Solothurn über Moutier und Sonceboz-Sombeval nach Biel und als Flügelzug auch Biel - Sonceboz-Sombeval - La Chaux-de-Fonds fahren, wurden damals allerdings mit behindertengerechtem WC geliefert. Da hatte unser Ostschweizer Mobilitätsdienstleister damals ein wenig gespart.
Wenn die das nachträglich noch umbauen können, dann werden dafür auf jeden Fall viele Sitzplätze zum Opfer fallen. Dafür braucht es dann wohl bei manchen Zügen eine zusätzliche GTW-Einheit, für die man vielleicht wieder Perronverlängerungen machen muss. Noch dümmer wäre, wenn man auf Ende 2023 auf einen Schlag 105 neue Triebzüge beschaffen müsste. Der letzte thurbo-GTW wurde erst im Dezember 2013 geliefert, natürlich auch ohne behindertengerechtem WC. Der wäre dann erst zehn Jahre alt, wenn Ende 2023 das BehiG umgesetzt sein muss.


Bei den Twindexx gabs im Zeitungsartikel noch etwas zu lesen:
Da hatte der Hersteller Bombardier aber bereits zwei Züge nach den Wünschen der Behindertenverbände ausgebaut; in den restlichen 57 verzichtet er nun darauf.

Das ist dann also nicht ganz richtig. Die ersten beiden Züge werden sowieso IR200 und die IR-Versionen waren nie Bestandteil der Klage. Aber die IC200 wurden nochmals etwas zusätzlich verzögert, weil man da nach dem Bundesgerichtsurteil wieder zurückruderte auf nur ein behindertengerechtes Abteil unterhalb des Speisewagens. Von den IC200 soll aber der erste dann auch bereits nächstes Jahr ausrollen, nur halt eben nicht mehr in diesem Jahr.


Grüsse aus der Ostschweiz.

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Aktuell im Einsatz auf den Linien IC 1, IC 2, IC 3, IC 21, IR 13, IR 15, IR 27 und IR 70:
Der SBB FV-Dosto.


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