Hier noch die tariflichen Regelungen zu BC100 in Hannover (Allgemeines Forum)

michael_seelze, Donnerstag, 01.05.2014, 13:20 (vor 4364 Tagen) @ DG
bearbeitet von michael_seelze, Donnerstag, 01.05.2014, 13:20

Punkt 3.1.3 der BahnCard-Bedingungen:

Die BahnCard 100 berechtigt ihren Inhaber, alle Verkehrsmittel des öffentlichen Personennahverkehrs innerhalb der in der Preisliste unter Nr. 7 - Citybahnhöfe - jeweils bezeichneten Tarifgebiete kostenfrei zu nutzen. Weitere Zusatzleistungen gem. Nr. 3 (kostenfreie Kindermitnahme, Fahrradmitnahme) sind ausgeschlossen. Für die Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs gelten die Beförderungsbedingungen des jeweiligen Verkehrsunternehmens.

Punkt 5.7. der GVH-Tarifbestimmungen:

(1) Im GVH werden folgende Fahrausweise der Deutschen Bahn AG und der Niedersachsentarif GmbH anerkannt:
[...]
- BahnCards 100 mit City-Ticket-Funktion zur Fahrt in der Ticketzone Hannover
Es gelten die Angebotsbedingungen der Deutschen Bahn AG und der Niedersachsentarif GmbH, soweit in der Folge nichts Abweichendes geregelt ist.
(2)Für CityTickets und BahnCards 100 ist die bei den Eisenbahnverkehrsunternehmen mögliche kostenfreie Mitnahme von Kindern zwischen 6 und 14 Jahren bei Anschluss-fahrten mit den Unternehmen üstra und RegioBus nicht zulässig. Die Gültigkeit von CityTicket und BahnCard 100 kann mit einem Ein-Zonen-Ticket oder einer GVH-MobilCard mit Gültigkeit für die Tarifzone „Umland“ auf die Tarifzone „Umland“ erweitert
werden. Eine Erweiterung auf die Tarifzonen „Umland“ und „Region“ ist mit einem Zwei-Zonen Ticket oder einer GVH-MobilCard mit Gültigkeit für die Tarifzonen „Umland“ und „Region“ möglich.

Quellen: GVH-Tarif (S. 28) und BahnCard-Bedingungen (S. 31)


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