Kündigung (Allgemeines Forum)

Kurti83, Montag, 04.05.2009, 14:51 (vor 6078 Tagen) @ Yassakka

Hi,

In den "Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von BahnCards (BahnCard)" steht dazu folgendes:

"[...]Sie verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die BahnCard25/BahnCard50 nicht bis 6 Wochen vor Kartenablauf schriftlich gegenüber dem BahnCard-Service gekündigt wird.[...]"

Demnach reicht auch die elektronische Kündigung, da dieser Vorgang nicht genauer spezifiziert ist.

Nach dem zitierten Text reicht der elektronische Weg nicht aus. Schriftlich bedeutet per Brief oder Fax. Eine E-Mail wäre lediglich Textform.

Viele Grüße
Thomas


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